Rahmenvertrag Kanalreinigung, Sonderuntersuchungen und Noteinsätze Referenznummer der Bekanntmachung: Ö-66-06-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Übach-Palenberg
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52531
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uebach-palenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Kanalreinigung, Sonderuntersuchungen und Noteinsätze
Die Stadt Übach-Palenberg schreibt einen Rahmenvertrag für den Zeitraum 2023-2025 zur Kanalreinigung, Reinigung von Abwasserbetriebsstellen sowie Kanal-TV-Untersuchungen im Stadtgebiet europaweit aus.
Zusätzlich zur Jahresinspektion und -reinigung sind auch Arbeiten zur Kanalunterhaltung in Form von Sondereinsätzen vorgesehen.
Die angesetzten Mengen gelten für 3 Jahre.
Stadtverwaltung Übach-Palenberg Rathausplatz 4 52531 Übach-Palenberg
Kanalreinigungsarbeiten:
Die ausgeschriebenen Mengenansätze beinhalten die jährliche Grundreinigung (ca. 60 km/a) sowie ca. 4 km/a Kanalunterhaltung für Kurzstrecken und Kurzeinsätze. Ebenfalls sind ca. 3,5 km/a Kanäle für Neubau- und Gewährleistungsabnahmen sowie Sonderuntersuchungen zu reinigen; diese gelten als ca.-Menge für 1 Jahr.
Für akute Fälle (Notfalleinsätze) verpflichtet sich der Auftragnehmer, unmittelbar (längstens innerhalb 1,5 Stunden) nach Aufforderung durch die Stadt, die geforderten Arbeiten aufzunehmen und ohne Unterbrechung zu beenden.
Räumgut:
Anfallendes Räumgut aus der Schacht-, Senken und HD-Spülung der Haltungen ist entsprechend Vorbemerkungen des LV fachgerecht durch den AN zu entsorgen. Der AN hat die Entsorgung gem. den gesetzlichen Regelungen durchzuführen und zu dokumentieren.
Kanaluntersuchung:
Bei den ausgeschriebenen Kanaluntersuchungen handelt es sich um Einzeluntersuchungen in der Größenordnung von ca. 150 m bis ca. 500 m. Die Kosten für entsprechend häufige Anfahrten sowie die verkehrsbedingten Erschwernisse bei Untersuchungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Arbeiten beinhalten auch evtl. erforderliche dringende Einsätze zur Gefahrenabwendung. Für die Auftragsvergabe kommen deshalb nur Firmen infrage, die in der Lage sind, die notwendigen Arbeiten innerhalb von 1,5 Stunden nach Aufforderung beginnen zu können und kurzfristig auszuführen. Die Firmen müssen auf Abruf zur Verfügung stehen. Sollte der Vertragsunternehmer nicht in der Lage sein, mit den Untersuchungen innerhalb von 1,5 Stunden nach Aufforderung zu beginnen, so ist die Stadt berechtigt, eine andere Firma mit der Durchführung zu beauftragen und die hieraus evtl. entstehenden Mehrkosten beim Vertragsunternehmer geltend zu machen.
Gleiche Punktzahl bei Angebotsauswertung:
Im Falle nach einer Wertung gleichauf liegender Angebote wird der bezuschlagte Bieter durch Losentscheid ermittelt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU),
b) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU),
c) Liste von aussagekräftigen Referenzen der wesentlichen in den letzten drei bis fünf Jahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Auftragswertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner mit Telefonnummer,
Soweit Leistungen an andere Unternehmer übertragen werden:
d) Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 532 EU),
e) Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533 EU).
Es wird vorausgesetzt, dass das eingesetzte Personal entsprechend geschult sowie ausgerüstet ist, zwingend der Deutschen Sprache mächtig ist und dass bei den Arbeiten alle Regeln, Vorschriften und sonstige Anweisungen zur Sicherheit beachtet werden. Fahrzeugbesatzung mit zwei Personen ist zwingend vorgeschrieben (UVV und DGUV).
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Kanalreinigungsarbeiten
Für akute Fälle (Notfalleinsätze) verpflichtet sich der Auftragnehmer, unmittelbar (längstens innerhalb 1 Stunden) nach Aufforderung durch den Abwasserbetrieb, durch das Personal der Abwasserreinigungs-anlage oder des städtischen Bauhofs, die geforderten Arbeiten aufzunehmen und ohne Unterbrechung zu beenden.
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Räumgut
Der AN hat die Entsorgung gem. den gesetzlichen Regelungen durchzuführen und zu dokumentieren.
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Kanaluntersuchung
Die Arbeiten beinhalten auch evtl. erforderliche dringende Einsätze zur Gefahrenabwendung. Für die Auftragsvergabe kommen deshalb nur Firmen infrage, die in der Lage sind, die notwendigen Arbeiten innerhalb von 1 Stunde nach Aufforderung beginnen zu können und kurzfristig auszuführen. Sollte der Vertragsunternehmer nicht in der Lage sein, mit den Untersuchungen innerhalb von 1 Stunde nach Aufforderung zu beginnen, so ist die Stadt Übach-Palenberg berechtigt, eine andere Firma mit der Durchführung zu beauftragen und die hieraus evtl. entstehenden Mehrkosten beim Vertragsunternehmer geltend zu machen.
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Sicherheitsleistung
Es ist eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten. Für die Vertragserfüllung kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen.
Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Übach-Palenberg
Rathausplatz 4
52531 Übach-Palenberg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Unrichtigkeiten, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Hinweise müssen unverzüglich, spätestens bis zum 16.12.2022 bei der ausschreibenden Stelle eingehen.
B) Sofern zutreffend sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Erklärung betr. Bietergemeinschaft,
- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen,
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen,
(siehe "Optionale Unterlagen" bei den Vergabeunterlagen).
C) Die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123 und 124 GWB. Nach §
19 Abs. 3 MiLoG fordern öffentliche Auftraggeber beim Wettbewerbsregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 2 MiLoG an.
D) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene sonstige Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV nachzufordern (siehe Vergabeunterlagen).
E) Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW bzw. dem Vergabemarktplatz der Wirtschaftsregion Aachen erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz der Wirtschaftsregion Aachen empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise enthalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur auf dem Vergabemarktplatz der Wirtschaftsregion Aachen bzw. des Landes NRW.
F) Preisnachlässe mit Bedingungen (Skonto) werden bei der Auswertung der Angebote nur berücksichtigt, wenn die Zahlungsfrist mindestens 14 Tage beträgt. Sollten kürzere Zahlungsfristen im Angebot ausgewiesen sein, werden diese nicht bei der Auswertung der Angebote berücksichtigt, bleiben allerdings Inhalt des Angebotes und werden im Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil.
G) Nebenangebote sind nicht zugelassen.
H) Vertrags-/Geschäftsbedingungen sowie Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers (sollten diese irrtümlicherweise bei einer Angebotsabgabe beigefügt werden) werden nicht Vertragsbestandteil. Es gelten die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYWYXVS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag
ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Der Antrag ist außerdem unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB muss ein Antrag auf Nachprüfung aufgrund einer Rüge, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, binnen 15 Tagen bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de