Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 22-0175-38-VgV

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DEA2C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhein-sieg-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_11/Abteilung_11.2/Zentrale_Vergabestelle_.php
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDBMM/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDBMM
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: 22-0175-38-VgV
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75252000 Rettungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Es handelt sich um ein bereits laufendes Vergabeverfahren, das am 19.10.2022 im Amtsblatt S der EU veröffentlicht wurde u. mit dieser Bekanntmachung in den Stand zu Beginn des Teilnahmewettbewerbs zurückversetzt wird. Die Bekanntmachungen Nr. 2022/S 202-575624 u. 2022/S 205-585845 werden vollständig durch diese Bekanntmachung ersetzt. Der Auftraggeber hat sich anlässlich einer Bewerberfrage zwecks Erhalts einer Anbietervielfalt im Rettungsdienstbereich, zur Vermeidung einer zu starken Abhängigkeit von nur einem oder zwei Anbietern, um das Ausfallrisiko zu minimieren u. das wirtschaftliche sowie technische Risiko bei der Auftragsdurchführung zu streuen, sowie zur Gewährung größtmöglicher Zuschlagschancen der Bieter für die Einführung einer Loslimitierung in Form der Zuschlagslimitierung entschieden (siehe Ziff. II.1.6)). Durch die Verlängerung der Teilnahmefrist um nochmals 30 Kalendertage erhalten alle Bewerber die Möglichkeit, ihre Teilnahme noch einmal zu prüfen u. ggf. anzupassen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 163 000 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

RW Neunkirchen-Seelscheid

Los-Nr.: A
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75252000 Rettungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Rettungswachenversorungsbereich der Rettungswache Neunkirchen-Seelscheid (siehe Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen).

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages soll die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für den Rettungswachenversorgungsbereich gegen eine pauschale jährliche Vergütung übertragen werden. Es gibt Kostenpositionen, die gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und daher nicht in die pauschale Vergütung einkalkuliert werden dürfen, siehe hierzu Ziff. 19 der Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase.

Der Auftragnehmer ist für das Zurverfügungstellen des für die Auftragsdurchführung notwendigen nichtärztlichen Rettungsfachpersonals für die Notfallrettung und den Krankentransport und für die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze und Transporte zu festgelegten Zeiten verantwortlich. Die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel (RTW) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt; nur die KTW muss der Auftragnehmer einschließlich der Reserve vollumfänglich selbst zur Verfügung stellen.

Der Vorhalteumfang im Grundbedarf ergibt sich im Einzelnen aus der Tabelle Vorhalteumfang "vor Fortschreibung" in Anlage 2 des Leistungsverzeichnisses.

Der Auftragnehmer ist für die Bewirtschaftung und Organisation der Rettungswachenstandorte verantwortlich. Der Rettungswachenstandort ist vom Auftragnehmer bereitzustellen. Derzeit existiert bereits ein geeigneter Rettungswachenstandort, dessen Betreiber nicht dazu verpflichtet ist, den Standort einem Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Ein neuer Rettungswachenstandort muss sich aus einsatztaktischen Gründen innerhalb eines bestimmten Gebietes befinden. Eigene im Vorfeld des Vergabeverfahrens durchgeführte Ermittlungen des Auftraggebers zu alternativ geeigneten Standorten waren nicht erfolgreich.

Für den Sonderbedarf ist nichtärztliches Rettungsfachpersonal mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens 24 Stunden zur Besetzung des an der Rettungswache stationierten technischen Reserverettungsmittels (RTW) des Auftraggebers und eines weiteren RTW des Auftraggebers zu stellen.

Für den Spitzenbedarf (30 Minuten nach Alarmierung) sind Rettungsmittel (RTW) und das erforderliche nichtärztliche Rettungsfachpersonal zu stellen.

Der Vorhalteumfang im erweiterten Rettungsdienst ergibt sich im Einzelnen aus der Tabelle "erweiterter Rettungsdienst" in Anlage 2 des Leistungsverzeichnisses sowie aus der Anlage Preisblatt, darin jeweils unter Teil B. Sonderbedarf und Teil C. Spitzenbedarf.

Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, 3 Ausbildungsplätze zu besetzen und die Ausbildung zum Notfallsanitäter durchzuführen. Die Kosten hierfür werden gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet, die Maximalhöhe der Kostenerstattung richtet sich grundsätzlich nach der jeweils gültigen Erlasslage sowie im Hinblick auf die Anzahl der erstattungsfähigen Ausbildungen nach dem jeweils gültigen Rettungsdienstbedarfsplan (Kostenobergrenze).

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Dokument Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase und die Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen (insbesondere Anlage 2).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2024
Ende: 31/01/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zwei Mal für einen anschließenden Zeitraum bis längstens zum 31. Januar 2029, 12:00 Uhr, zu verlängern (Optionszeitraum). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption besteht nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

1) Siehe Ziff. II.2.7).

2) Gem. Ziff. 5.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags behält sich der Auftraggeber vor, Ausstattung, Ausrüstung, Wartung und Hygiene gem. § 3 Abs. 4 RettG NRW den allgemein anerkannten Regeln von Medizin und Technik bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen zu ändern.

3) Gem. Ziff. 7.1.1 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel je Los unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen.

4) Gem. Ziff. 7.1.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, die Dienstzeiten der KTW aufgrund von planbaren Ereignissen (z. B. Dialysefahrten) mit vorheriger Ankündigung (in der Regel zwei Tage vorher) anzupassen, indem er die Vorhaltezeit unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenzahl nach vorne oder hinten verschiebt.

5) Gem. Ziff. 7.1.3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, die Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los als kurzfristige Reaktion auf Bedarfsänderungen außerhalb von Bedarfsplanfortschreibungen bis zu 15 % zu ändern.

6) Gem. Ziff. 7.1.4 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, den Vorhalteumfang im Grundbedarf in den Losen A bis H je Los auf Grundlage der vorhandenen Rettungswachenstruktur gemäß der Tabelle "Vorhalteumfang je Los nach Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans" in Anlage 2 zum Leistungsverzeichnis anzupassen.

7) Gem. Ziff. 7.4 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, mit angemessener Vorlaufzeit eigene Wartungsverträge für die auftraggebereigenen medizin-technischen Geräte abzuschließen.

8) Auftraggeber und Auftragnehmer sind nach Maßgabe der Ziff. 9.3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags berechtigt, Leistungsanforderungen und Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit unter bestimmten Voraussetzungen einvernehmlich anzupassen (Überprüfungsklauseln anlässlich der aktuellen Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans). Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Öffentlich-rechtlichen Vertrag, dort Ziff. 9.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

RW Much und Ruppichteroth

Los-Nr.: B
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75252000 Rettungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Rettungswachenversorgungsbereich der Rettungswachen Much und Ruppichteroth (siehe Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen).

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages soll die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für den Rettungswachenversorgungsbereich gegen eine pauschale jährliche Vergütung übertragen werden. Es gibt Kostenpositionen, die gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und daher nicht in die pauschale Vergütung einkalkuliert werden dürfen, siehe hierzu Ziff. 19 der Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase.

Der Auftragnehmer ist für das Zurverfügungstellen des für die Auftragsdurchführung notwendigen nichtärztlichen Rettungsfachpersonals für die Notfallrettung und den Krankentransport und für die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze und Transporte zu festgelegten Zeiten verantwortlich. Die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel (RTW) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Vorhalteumfang im Grundbedarf ergibt sich im Einzelnen aus der Tabelle Vorhalteumfang "vor Fortschreibung" in Anlage 2 des Leistungsverzeichnisses.

Die Auftragnehmer ist für die Bewirtschaftung und Organisation der Rettungswachenstandorte verantwortlich. Im Los B stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer geeignete Rettungswachen je Rettungswachenversorgungsbereich zur Nutzung im Rahmen der verfahrensgegenständlichen Beauftragung nach Maßgabe des Nutzungsvertrags (siehe Anlage Vertrag über die Nutzungsüberlassung zum Betrieb einer Rettungswache zum Öffentlich-rechtlichen Vertrag) zur Verfügung.

Für den Sonderbedarf ist nichtärztliches Rettungsfachpersonal mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens 24 Stunden zur Besetzung der an den Rettungswachen stationierten technischen Reserverettungsmittel (RTW) des Auftraggebers zu stellen.

Der Vorhalteumfang im erweiterten Rettungsdienst ergibt sich im Einzelnen aus der Tabelle "erweiterter Rettungsdienst" in Anlage 2 des Leistungsverzeichnisses sowie aus der Anlage Preisblatt, darin jeweils unter Teil B. Sonderbedarf.

Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, 3 Ausbildungsplätze zu besetzen und die Ausbildung zum Notfallsanitäter durchzuführen. Die Kosten hierfür werden gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet, die Maximalhöhe der Kostenerstattung richtet sich grundsätzlich nach der jeweils gültigen Erlasslage sowie im Hinblick auf die Anzahl der erstattungsfähigen Ausbildungen nach dem jeweils gültigen Rettungsdienstbedarfsplan (Kostenobergrenze).

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Dokument Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase und die Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen (insbesondere Anlage 2).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2024
Ende: 31/01/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zwei Mal für einen anschließenden Zeitraum bis längstens zum 31. Januar 2029, 12:00 Uhr, zu verlängern (Optionszeitraum). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption besteht nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

1) Siehe Ziff. II.2.7).

2) Gem. Ziff. 5.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags behält sich der Auftraggeber vor, Ausstattung, Ausrüstung, Wartung und Hygiene gem. § 3 Abs. 4 RettG NRW den allgemein anerkannten Regeln von Medizin und Technik bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen zu ändern.

3) Gem. Ziff. 7.1.1 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel je Los unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen.

4) Gem. Ziff. 7.1.3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, als kurzfristige Reaktion auf Bedarfsänderungen außerhalb Bedarfsplanfortschreibungen die Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los bis zu 15 % zu ändern.

5) Gem. Ziff. 7.1.4 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, den Vorhalteumfang im Grundbedarf in den Losen A bis H je Los auf Grundlage der vorhandenen Rettungswachenstruktur gemäß der Tabelle "Vorhalteumfang je Los nach Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans" in Anlage 2 zum Leistungsverzeichnis anzupassen.

6) Gem. Ziff. 7.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags verpflichtet sich der Auftragnehmer mit Fertigstellung der kreiseigenen Rettungswache Ruppichteroth (Los B) (voraussichtlich im Jahr 2025), nach Aufforderung durch den Auftraggeber zum Umzug in die neue Rettungswache und Durchführung der Rettungsdienstleistungen von diesem Standort aus.

7) Gem. Ziff. 7.4 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, mit angemessener Vorlaufzeit eigene Wartungsverträge für die auftraggebereigenen medizin-technischen Geräte abzuschließen.

8) Auftraggeber und Auftragnehmer sind nach Maßgabe der Ziff. 9.3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags berechtigt, Leistungsanforderungen und Leistungsumfang unter bestimmten Voraussetzungen während der Vertragslaufzeit einvernehmlich anzupassen (Überprüfungsklauseln anlässlich der aktuellen Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans). Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Öffentlich-rechtlichen Vertrag, dort Ziff. 9.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

RW Windeck und Eitorf

Los-Nr.: C
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75252000 Rettungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Rettungswachenversorgungsbereich der Rettungswachen Windeck und Eitorf (siehe Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen).

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages soll die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für den Rettungswachenversorgungsbereich gegen eine pauschale jährliche Vergütung übertragen werden. Es gibt Kostenpositionen, die gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und daher nicht in die pauschale Vergütung einkalkuliert werden dürfen, siehe hierzu Ziff. 19 der Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase.

Der Auftragnehmer ist für das Zurverfügungstellen des für die Auftragsdurchführung notwendigen nichtärztlichen Rettungsfachpersonals für die Notfallrettung und den Krankentransport und für die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze und Transporte zu festgelegten Zeiten verantwortlich. Die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel (RTW/NEF) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt; nur die KTW muss der Auftragnehmer vollumfänglich selbst zur Verfügung stellen.

Der Vorhalteumfang im Grundbedarf ergibt sich im Einzelnen aus der Tabelle Vorhalteumfang "vor Fortschreibung" in Anlage 2 des Leistungsverzeichnisses.

Der Auftragnehmer ist für die Bewirtschaftung und Organisation der Rettungswachenstandorte verantwortlich. Die Rettungswachenstandorte sind vom Auftragnehmer bereitzustellen. Derzeit existieren bereits geeignete Rettungswachenstandorte, deren Betreiber aber nicht dazu verpflichtet ist, die Standorte einem Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Ein neuer Rettungswachenstandort muss sich aus einsatztaktischen Gründen innerhalb eines bestimmten Gebietes befinden. Eigene im Vorfeld des Vergabeverfahrens durchgeführte Ermittlungen des Auftraggebers zu alternativ geeigneten Standorten waren nicht erfolgreich.

Für den Sonderbedarf ist nichtärztliches Rettungsfachpersonal mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens 24 Stunden zur Besetzung der an der Rettungswache stationierten technischen Reserverettungsmittel (RTW/NEF) des Auftraggebers, eines weiteren RTW des Auftraggebers und des Sonderbedarfs-KTW zu stellen. Der Auftragnehmer stellt den KTW für den Sonderbedarf.

Für den Spitzenbedarf (30 Minuten nach Alarmierung) sind Rettungsmittel (RTW) und das erforderliche nichtärztliche Rettungsfachpersonal zu stellen.

Der Vorhalteumfang im erweiterten Rettungsdienst ergibt sich im Einzelnen aus der Tabelle "erweiterter Rettungsdienst" in Anlage 2 des Leistungsverzeichnisses sowie aus der Anlage Preisblatt, darin jeweils unter Teil B. Sonderbedarf und Teil C. Spitzenbedarf.

Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, 4 Ausbildungsplätze zu besetzen und die Ausbildung zum Notfallsanitäter durchzuführen. Die Kosten hierfür werden gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet, die Maximalhöhe der Kostenerstattung richtet sich grundsätzlich nach der jeweils gültigen Erlasslage sowie im Hinblick auf die Anzahl der erstattungsfähigen Ausbildungen nach dem jeweils gültigen Rettungsdienstbedarfsplan (Kostenobergrenze).

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Dokument Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase und die Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen (insbesondere Anlage 2).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2024
Ende: 31/01/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zwei Mal für einen anschließenden Zeitraum bis längstens zum 31. Januar 2029, 12:00 Uhr, zu verlängern (Optionszeitraum). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption besteht nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

1) Siehe Ziff. II.2.7).

2) Gem. Ziff. 5.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags behält sich der Auftraggeber vor, Ausstattung, Ausrüstung, Wartung und Hygiene gem. § 3 Abs. 4 RettG NRW den allgemein anerkannten Regeln von Medizin und Technik bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen zu ändern.

3) Gem. Ziff. 7.1.1 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel je Los unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen.

4) Gem. Ziff. 7.1.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, die Dienstzeiten der KTW aufgrund von planbaren Ereignissen (z. B. Dialysefahrten) mit vorheriger Ankündigung (in der Regel zwei Tage vorher) anzupassen, indem er die Vorhaltezeit unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenzahl nach vorne oder hinten verschiebt.

5) Gem. Ziff. 7.1.3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, die Gesamtwochenstundenanzahl je Los bis zu 15 % als kurzfristige Reaktion auf Bedarfsänderungen außerhalb von Bedarfsplanfortschreibungen zu ändern.

6) Gem. Ziff. 7.1.4 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, den Vorhalteumfang im Grundbedarf in den Losen A bis H je Los auf Grundlage der vorhandenen Rettungswachenstruktur gemäß der Tabelle "Vorhalteumfang je Los nach Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans" in Anlage 2 zum Leistungsverzeichnis anzupassen.

7) Gem. Ziff. 7.4. des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, mit angemessener Vorlaufzeit eigene Wartungsverträge für die auftraggebereigenen medizin-technischen Geräte abzuschließen.

8) Auftraggeber und Auftragnehmer sind nach Maßgabe der Ziff. 9.3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags berechtigt, Leistungsanforderungen und Leistungsumfang unter bestimmten Voraussetzungen während der Vertragslaufzeit einvernehmlich anzupassen (Überprüfungsklauseln anlässlich der aktuellen Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans ). Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Öffentlich-rechtlichen Vertrag, dort Ziff. 9.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

RW Sankt Augustin

Los-Nr.: D
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75252000 Rettungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Rettungswachenversorgungsbereich der Rettungswache Sankt Augustin (siehe Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen).

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages soll die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für den Rettungswachenversorgungsbereich gegen eine pauschale jährliche Vergütung übertragen werden. Es gibt Kostenpositionen, die gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und daher nicht in die pauschale Vergütung einkalkuliert werden dürfen, siehe hierzu Ziff. 19 der Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase.

Der Auftragnehmer ist für das Zurverfügungstellen des für die Auftragsdurchführung notwendigen nichtärztlichen Rettungsfachpersonals für die Notfallrettung und den Krankentransport und für die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze und Transporte zu festgelegten Zeiten verantwortlich. Die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel (RTW) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt; nur die KTW muss der Auftragnehmer einschließlich der Reserve vollumfänglich selbst zur Verfügung stellen.

Der Vorhalteumfang im Grundbedarf ergibt sich im Einzelnen aus der Tabelle Vorhalteumfang "vor Fortschreibung" in Anlage 2 des Leistungsverzeichnisses.

Die Auftragnehmer ist für die Bewirtschaftung und Organisation der Rettungswachenstandorte verantwortlich. Der Rettungswachenstandort ist vom Auftragnehmer bereitzustellen. Derzeit existiert bereits ein geeigneter Rettungswachenstandort, dessen Betreiber aber nicht dazu verpflichtet ist, den Standort einem Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Ein neuer Rettungswachenstandort muss sich aus einsatztaktischen Gründen innerhalb eines bestimmten Gebietes befinden. Eigene im Vorfeld des Vergabeverfahrens durchgeführte Ermittlungen des Auftraggebers zu alternativ geeigneten Standorten haben ergeben, dass es grundsätzlich geeignete Grundstücke gibt (Kontaktdaten der örtlich zuständigen Kommune, siehe Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase, Ziff. 1).

Für den Sonderbedarf ist nichtärztliches Rettungsfachpersonal mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens 24 Stunden zur Besetzung der an der Rettungswache stationierten technischen Reserverettungsmittel (RTW) des Auftraggebers zu stellen.

Für den Spitzenbedarf (30 Minuten nach Alarmierung) sind Rettungsmittel (S-RTW) und das erforderliche nichtärztliche Rettungsfachpersonal zu stellen.

Der Vorhalteumfang im erweiterten Rettungsdienst ergibt sich im Einzelnen aus der Tabelle "erweiterter Rettungsdienst" in Anlage 2 des Leistungsverzeichnisses sowie aus der Anlage Preisblatt, darin jeweils unter Teil B. Sonderbedarf und Teil C. Spitzenbedarf.

Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, 4 Ausbildungsplätze zu besetzen und die Ausbildung zum Notfallsanitäter durchzuführen. Die Kosten hierfür werden gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet, die Maximalhöhe der Kostenerstattung richtet sich grundsätzlich nach der jeweils gültigen Erlasslage sowie im Hinblick auf die Anzahl der erstattungsfähigen Ausbildungen nach dem jeweils gültigen Rettungsdienstbedarfsplan (Kostenobergrenze).

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Dokument Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase und die Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen (insbesondere Anlage 2).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2024
Ende: 31/01/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zwei Mal für einen anschließenden Zeitraum bis längstens zum 31. Januar 2029, 12:00 Uhr, zu verlängern (Optionszeitraum). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption besteht nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

1) Siehe Ziff. II.2.7).

2) Gem. Ziff. 5.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags behält sich der Auftraggeber vor, Ausstattung, Ausrüstung, Wartung und Hygiene gem. § 3 Abs. 4 RettG NRW den allgemein anerkannten Regeln von Medizin und Technik bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen zu ändern.

3) Gem. Ziff. 7.1.1 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel je Los unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen.

4) Gem. Ziff. 7.1.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, die Dienstzeiten der KTW aufgrund von planbaren Ereignissen (z. B. Dialysefahrten) mit vorheriger Ankündigung (in der Regel zwei Tage vorher) anzupassen, indem er die Vorhaltezeit unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenzahl nach vorne oder hinten verschiebt.

5) Gem. Ziff. 7.1.3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, die Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los als kurzfristige Reaktion auf Bedarfsänderungen außerhalb von Bedarfsplanfortschreibungen bis zu 15 % zu ändern.

6) Gem. Ziff. 7.1.4 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, den Vorhalteumfang im Grundbedarf in den Losen A bis H je Los auf Grundlage der vorhandenen Rettungswachenstruktur gemäß der Tabelle "Vorhalteumfang je Los nach Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans" in Anlage 2 zum Leistungsverzeichnis anzupassen.

7) Gem. Ziff. 7.4. des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, mit angemessener Vorlaufzeit eigene Wartungsverträge für die auftraggebereigenen medizin-technischen Geräte abzuschließen.

8) Auftraggeber und Auftragnehmer sind nach Maßgabe der Ziff. 9.3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags berechtigt, Leistungsanforderungen und Leistungsumfang unter bestimmten Voraussetzungen während der Vertragslaufzeit einvernehmlich anzupassen (Überprüfungsklauseln anlässlich der aktuellen Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans). Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Öffentlich-rechtlichen Vertrag, dort Ziff. 9.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

RW Rheinbach

Los-Nr.: E
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75252000 Rettungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Rettungswachenversorgungsbereich der Rettungswache Rheinbach (siehe Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen).

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages soll die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für den Rettungswachenversorgungsbereich gegen eine pauschale jährliche Vergütung übertragen werden. Es gibt Kostenpositionen, die gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und daher nicht in die pauschale Vergütung einkalkuliert werden dürfen, siehe hierzu Ziff. 19 der Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase.

Der Auftragnehmer ist für das Zurverfügungstellen des für die Auftragsdurchführung notwendigen nichtärztlichen Rettungsfachpersonals für die Notfallrettung und den Krankentransport und für die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze und Transporte zu festgelegten Zeiten verantwortlich. Die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel (RTW/NEF) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt; nur die KTW muss der Auftragnehmer einschließlich der Reserve vollumfänglich selbst zur Verfügung stellen.

Der Vorhalteumfang im Grundbedarf ergibt sich im Einzelnen aus der Tabelle Vorhalteumfang "vor Fortschreibung" in Anlage 2 des Leistungsverzeichnisses.

Die Auftragnehmer ist für die Bewirtschaftung und Organisation der Rettungswachenstandorte verantwortlich. Der Rettungswachenstandort ist vom Auftragnehmer bereitzustellen. Derzeit existiert bereits ein geeigneter Rettungswachenstandort, dessen Betreiber aber nicht dazu verpflichtet ist, den Standort einem Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Ein neuer Rettungswachenstandort muss sich aus einsatztaktischen Gründen innerhalb eines bestimmten Gebietes befinden. Eigene im Vorfeld des Vergabeverfahrens durchgeführte Ermittlungen des Auftraggebers zu alternativ geeigneten Standorten waren nicht erfolgreich.

Für den Sonderbedarf ist nichtärztliches Rettungsfachpersonal mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens 24 Stunden zur Besetzung der an der Rettungswache stationierten technischen Reserverettungsmittel (RTW/NEF) des Auftraggebers und eines weiteren RTW des Auftraggebers zu stellen.

Für den Spitzenbedarf (30 Minuten nach Alarmierung) sind Rettungsmittel (RTW) und das erforderliche nichtärztliche Rettungsfachpersonal zu stellen.

Der Vorhalteumfang im erweiterten Rettungsdienst ergibt sich im Einzelnen aus der Tabelle "erweiterter Rettungsdienst" in Anlage 2 des Leistungsverzeichnisses sowie aus der Anlage Preisblatt, darin jeweils unter Teil B. Sonderbedarf und Teil C. Spitzenbedarf.

Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, 4 Ausbildungsplätze zu besetzen und die Ausbildung zum Notfallsanitäter durchzuführen. Die Kosten hierfür werden gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet, die Maximalhöhe der Kostenerstattung richtet sich grundsätzlich nach der jeweils gültigen Erlasslage sowie im Hinblick auf die Anzahl der erstattungsfähigen Ausbildungen nach dem jeweils gültigen Rettungsdienstbedarfsplan (Kostenobergrenze).

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Dokument Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase und die Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen (insbesondere Anlage 2).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2024
Ende: 31/01/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zwei Mal für einen anschließenden Zeitraum bis längstens zum 31. Januar 2029, 12:00 Uhr, zu verlängern (Optionszeitraum). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption besteht nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

1) Siehe Ziff. II.2.7).

2) Gem. Ziff. 5.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags behält sich der Auftraggeber vor, Ausstattung, Ausrüstung, Wartung und Hygiene gem. § 3 Abs. 4 RettG NRW den allgemein anerkannten Regeln von Medizin und Technik bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen zu ändern.

3) Gem. Ziff. 7.1.1 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel je Los unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen.

4) Gem. Ziff. 7.1.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, die Dienstzeiten der KTW aufgrund von planbaren Ereignissen (z. B. Dialysefahrten) mit vorheriger Ankündigung (in der Regel zwei Tage vorher) anzupassen, indem er die Vorhaltezeit unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenzahl nach vorne oder hinten verschiebt.

5) Gem. Ziff. 7.1.3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, die Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los als kurzfristige Reaktion auf Bedarfsänderungen außerhalb von Bedarfsplanfortschreibungen bis zu 15 % zu ändern.

6) Gem. Ziff. 7.1.4 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, den Vorhalteumfang im Grundbedarf in den Losen A bis H je Los auf Grundlage der vorhandenen Rettungswachenstruktur gemäß der Tabelle "Vorhalteumfang je Los nach Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans" in Anlage 2 zum Leistungsverzeichnis anzupassen.

7) Gem. Ziff. 7.4. des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, mit angemessener Vorlaufzeit eigene Wartungsverträge für die auftraggebereigenen medizin-technischen Geräte abzuschließen.

8) Auftraggeber und Auftragnehmer sind nach Maßgabe der Ziff. 9.3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags berechtigt, Leistungsanforderungen und Leistungsumfang unter bestimmten Voraussetzungen während der Vertragslaufzeit einvernehmlich anzupassen (Überprüfungsklauseln anlässlich der aktuellen Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans). Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Öffentlich-rechtlichen Vertrag, dort Ziff. 9.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

RW Bornheim

Los-Nr.: F
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75252000 Rettungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Rettungswachenversorgungsbereich der Rettungswache Bornheim (siehe Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen).

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages soll die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für den Rettungswachenversorgungsbereich gegen eine pauschale jährliche Vergütung übertragen werden. Es gibt Kostenpositionen, die gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und daher nicht in die pauschale Vergütung einkalkuliert werden dürfen, siehe hierzu Ziff. 19 der Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase.

Der Auftragnehmer ist für das Zurverfügungstellen des für die Auftragsdurchführung notwendigen nichtärztlichen Rettungsfachpersonals für die Notfallrettung und den Krankentransport und für die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze und Transporte zu festgelegten Zeiten verantwortlich. Die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel (RTW/NEF) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt; nur die KTW muss der Auftragnehmer einschließlich der Reserve vollumfänglich selbst zur Verfügung stellen.

Der Vorhalteumfang im Grundbedarf ergibt sich im Einzelnen aus der Tabelle Vorhalteumfang "vor Fortschreibung" in Anlage 2 des Leistungsverzeichnisses.

Die Auftragnehmer ist für die Bewirtschaftung und Organisation der Rettungswachenstandorte verantwortlich. Bis zur Fertigstellung des Neubaus der kreiseigenen Rettungswache Bornheim ist der Rettungswachenstandort vom Auftragnehmer bereitzustellen. Der Auftragnehmer hat zum einen die Möglichkeit, auf einen bestehenden Containerstandort (Rathausstraße 5 in 53332 Bornheim) auf dem Grundstück der Stadt Bornheim zurückzugreifen und um ein anderes Grundstück zu ergänzen (die Containeranlage an sich ist selbst nur eine Ergänzung für einen anderen Teil des Rettungswachenstandortes), wenn sich der Auftragnehmer mit der Stadt Bornheim einigt und von dieser die Zustimmung zur Nutzungsüberlassung des Grundstücks für den Containerstandort erhält. Zum anderen besteht die Möglichkeit, einen geeigneten Alternativstandort anzubieten.

Der Auftraggeber geht davon aus, dass die kreiseigene Rettungswache noch während des Leistungszeitraums in Betrieb genommen werden kann (voraussichtlich im Jahr 2026/2027). Sie würde dann mit entsprechender Vorlaufzeit dem Auftragnehmer des Loses F zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer ist nach Aufforderung durch den Auftraggeber zum Umzug in die neue RW. und binnen angemessener Frist (mind. 6 Monate) zur Durchführung der rettungsdienstlichen Leistungen von der kreiseigenen Rettungswache aus verpflichtet.

Für den Sonderbedarf ist nichtärztliches Rettungsfachpersonal mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens 24 Stunden zur Besetzung der an der Rettungswache stationierten technischen Reserverettungsmittel (RTW) des Auftraggebers, sowie eines weiteren RTW des Auftraggebers und im Bedarfsfall zur Besetzung des Spitzenbedarfs NEF des Auftraggebers zu stellen.

Für den Spitzenbedarf (30 Minuten nach Alarmierung) sind Rettungsmittel (RTW) und das erforderliche nichtärztliche Rettungsfachpersonal sowie das nichtärztliche Rettungsfachpersonal zur Besetzung des Spitzenbedarf-NEF des Auftraggebers zu stellen.

Der Vorhalteumfang im erweiterten Rettungsdienst ergibt sich im Einzelnen aus der Tabelle "erweiterter Rettungsdienst" in Anlage 2 des Leistungsverzeichnisses sowie aus der Anlage Preisblatt, darin jeweils unter Teil B. Sonderbedarf und Teil C. Spitzenbedarf.

Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, 3 Ausbildungsplätze zu besetzen und die Ausbildung zum Notfallsanitäter durchzuführen.

Die Kosten hierfür werden gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet, die Maximalhöhe der Kostenerstattung richtet sich grundsätzlich nach der jeweils gültigen Erlasslage sowie im Hinblick auf die Anzahl der erstattungsfähigen Ausbildungen nach dem jeweils gültigen Rettungsdienstbedarfsplan (Kostenobergrenze).

***Bitte Ergänzung in Ziffer II.2.14 beachten

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2024
Ende: 31/01/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zwei Mal für einen anschließenden Zeitraum bis längstens zum 31. Januar 2029, 12:00 Uhr, zu verlängern (Optionszeitraum). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption besteht nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

1) Siehe Ziff. II.2.7).

2) Gem. Ziff. 5.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags behält sich der Auftraggeber vor, Ausstattung, Ausrüstung, Wartung und Hygiene gem. § 3 Abs. 4 RettG NRW den allgemein anerkannten Regeln von Medizin und Technik bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen zu ändern.

3) Gem. Ziff. 7.1.1 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel je Los unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen.

4) Gem. Ziff. 7.1.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, die Dienstzeiten der KTW aufgrund von planbaren Ereignissen (z. B. Dialysefahrten) mit vorheriger Ankündigung (in der Regel zwei Tage vorher) anzupassen, indem er die Vorhaltezeit unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenzahl nach vorne oder hinten verschiebt.

5) Gem. Ziff. 7.1.3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, die Gesamtwochenstundenanzahl je Los als kurzfristige Reaktion auf Bedarfsänderungen außerhalb von Bedarfsplanfortschreibungen bis zu 15 % zu ändern.

6) Gem. Ziff. 7.1.4 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, den Vorhalteumfang im Grundbedarf in den Losen A bis H je Los auf Grundlage der vorhandenen Rettungswachenstruktur gemäß der Tabelle "Vorhalteumfang je Los nach Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans" in Anlage 2 zum Leistungsverzeichnis anzupassen.

7) Gem. Ziff. 7.3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags verpflichtet sich der Auftragnehmer mit Fertigstellung der kreiseigenen Rettungswache Bornheim (Los F) (voraussichtlich im Jahr 2026/2027) nach Aufforderung durch den Auftraggeber zum Umzug in die neue Rettungswache und Durchführung der Rettungsdienstleistungen von diesem Standort aus.

8) Gem. Ziff. 7.4. des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, mit angemessener Vorlaufzeit eigene Wartungsverträge für die auftraggebereigenen medizin-technischen Geräte abzuschließen.

9) Auftraggeber und Auftragnehmer sind nach Maßgabe der Ziff. 9.3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags berechtigt, Leistungsanforderungen und Leistungsumfang unter bestimmten Voraussetzungen während der Vertragslaufzeit einvernehmlich anzupassen (Überprüfungsklauseln anlässlich der aktuellen Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans). Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Öffentlich-rechtlichen Vertrag, dort Ziff. 9.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

***Ergänzung zu Ziffer II.2.4: Nähere Informationen ergeben sich aus dem Dokument Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase und die Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

RW Swisttal

Los-Nr.: G
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75252000 Rettungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Rettungswachenversorgungsbereich der Rettungswache Swisttal (siehe Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen).

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages soll die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für den Rettungswachenversorgungsbereich gegen eine pauschale jährliche Vergütung übertragen werden. Es gibt Kostenpositionen, die gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und daher nicht in die pauschale Vergütung einkalkuliert werden dürfen, siehe hierzu Ziff. 19 der Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase.

Der Auftragnehmer ist für das Zurverfügungstellen des für die Auftragsdurchführung notwendigen nichtärztlichen Rettungsfachpersonals für die Notfallrettung und den Krankentransport und für die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze und Transporte zu festgelegten Zeiten verantwortlich. Die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel (RTW) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt; nur die KTW muss der Auftragnehmer vollumfänglich selbst zur Verfügung stellen.

Der Vorhalteumfang im Grundbedarf ergibt sich im Einzelnen aus der Tabelle Vorhalteumfang "vor Fortschreibung" in Anlage 2 des Leistungsverzeichnisses.

Die Auftragnehmer ist für die Bewirtschaftung und Organisation der Rettungswachenstandorte verantwortlich. Im Los G stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine geeignete Rettungswachen zur Nutzung im Rahmen der verfahrensgegenständlichen Beauftragung nach Maßgabe des Nutzungsvertrags (siehe Anlage Vertrag über die Nutzungsüberlassung zum Betrieb einer Rettungswache zum Öffentlich-rechtlichen Vertrag) zur Verfügung.

Für den Sonderbedarf ist nichtärztliches Rettungsfachpersonal mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens 24 Stunden zur Besetzung der an der Rettungswache stationierten technischen Reserverettungsmittel (RTW) des Auftraggebers, und des Sonderbedarfs-KTW zu stellen. Der Auftragnehmer stellt den KTW für den Sonderbedarf.

Der Vorhalteumfang im erweiterten Rettungsdienst ergibt sich im Einzelnen aus der Tabelle "erweiterter Rettungsdienst" in Anlage 2 des Leistungsverzeichnisses sowie aus der Anlage Preisblatt, darin jeweils unter Teil B. Sonderbedarf.

Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, einen Ausbildungsplatz zu besetzen und die Ausbildung zum Notfallsanitäter durchzuführen. Die Kosten hierfür werden gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet, die Maximalhöhe der Kostenerstattung richtet sich grundsätzlich nach der jeweils gültigen Erlasslage sowie im Hinblick auf die Anzahl der erstattungsfähigen Ausbildungen nach dem jeweils gültigen Rettungsdienstbedarfsplan (Kostenobergrenze).

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Dokument Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase und die Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen (insbesondere Anlage 2).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2024
Ende: 31/01/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zwei Mal für einen anschließenden Zeitraum bis längstens zum 31. Januar 2029, 12:00 Uhr, zu verlängern (Optionszeitraum). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption besteht nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

1) Siehe Ziff. II.2.7).

2) Gem. Ziff. 5.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags behält sich der Auftraggeber vor, Ausstattung, Ausrüstung, Wartung und Hygiene gem. § 3 Abs. 4 RettG NRW den allgemein anerkannten Regeln von Medizin und Technik bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen zu ändern.

3) Gem. Ziff. 7.1.1 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel je Los unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen.

4) Gem. Ziff. 7.1.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, die Dienstzeiten der KTW aufgrund von planbaren Ereignissen (z. B. Dialysefahrten) mit vorheriger Ankündigung (in der Regel zwei Tage vorher) anzupassen, indem er die Vorhaltezeit unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenzahl nach vorne oder hinten verschiebt.

5) Gem. Ziff. 7.1.3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, die Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los als kurzfristige Reaktion auf Bedarfsänderungen außerhalb von Bedarfsplanfortschreibungen bis zu 15 % zu ändern.

6) Gem. Ziff. 7.1.4 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, den Vorhalteumfang im Grundbedarf in den Losen A bis H je Los auf Grundlage der vorhandenen Rettungswachenstruktur gemäß der Tabelle "Vorhalteumfang je Los nach Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans" in Anlage 2 zum Leistungsverzeichnis anzupassen.

7) Gem. Ziff. 7.4. des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, mit angemessener Vorlaufzeit eigene Wartungsverträge für die auftraggebereigenen medizin-technischen Geräte abzuschließen.

8) Auftraggeber und Auftragnehmer sind nach Maßgabe der Ziff. 9.3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags berechtigt, Leistungsanforderungen und Leistungsumfang unter bestimmten Voraussetzungen während der Vertragslaufzeit einvernehmlich anzupassen (Überprüfungsklauseln anlässlich der aktuellen Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans). Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Öffentlich-rechtlichen Vertrag, dort Ziff. 9.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

RW Wachtberg

Los-Nr.: H
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75252000 Rettungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Rettungswachenversorgungsbereich der Rettungswache Wachtberg (siehe Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen).

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages soll die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für den Rettungswachenversorgungsbereich gegen eine pauschale jährliche Vergütung übertragen werden. Es gibt Kostenpositionen, die gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und daher nicht in die pauschale Vergütung einkalkuliert werden dürfen, siehe hierzu Ziff. 19 der Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase.

Der Auftragnehmer ist für das Zurverfügungstellen des für die Auftragsdurchführung notwendigen nichtärztlichen Rettungsfachpersonals für die Notfallrettung und den Krankentransport und für die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze und Transporte zu festgelegten Zeiten verantwortlich. Die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel (RTW) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

Der Vorhalteumfang im Grundbedarf ergibt sich im Einzelnen aus der Tabelle Vorhalteumfang "vor Fortschreibung" in Anlage 2 des Leistungsverzeichnisses.

Die Auftragnehmer ist für die Bewirtschaftung und Organisation der Rettungswachenstandorte verantwortlich. Der Rettungswachenstandort ist vom Auftragnehmer bereitzustellen. Derzeit existiert bereits ein geeigneter Rettungswachenstandort, dessen Betreiber aber nicht dazu verpflichtet ist, den Standort einem Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Ein neuer Rettungswachenstandort muss sich aus einsatztaktischen Gründen innerhalb eines bestimmten Gebietes befinden. Eigene im Vorfeld des Vergabeverfahrens durchgeführte Ermittlungen des Auftraggebers zu alternativ geeigneten Standorten haben ergeben, dass es grundsätzlich geeignete Grundstücke gibt (Kontaktdaten der örtlich zuständigen Kommune, siehe Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase, Ziff. 1).

Für den Sonderbedarf ist nichtärztliches Rettungsfachpersonal mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens 24 Stunden zur Besetzung der an der Rettungswache stationierten technischen Reserverettungsmittel (RTW) des Auftraggebers zu stellen.

Der Vorhalteumfang im erweiterten Rettungsdienst ergibt sich im Einzelnen aus der Tabelle "erweiterter Rettungsdienst" in Anlage 2 des Leistungsverzeichnisses sowie aus der Anlage Preisblatt, darin jeweils unter Teil B. Sonderbedarf.

Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, einen Ausbildungsplatz zu besetzen und die Ausbildung zum Notfallsanitäter durchzuführen. Die Kosten hierfür werden gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet, die Maximalhöhe der Kostenerstattung richtet sich grundsätzlich nach der jeweils gültigen Erlasslage sowie im Hinblick auf die Anzahl der erstattungsfähigen Ausbildungen nach dem jeweils gültigen Rettungsdienstbedarfsplan (Kostenobergrenze).

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Dokument Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase und die Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen (insbesondere Anlage 2).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2024
Ende: 31/01/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zwei Mal für einen anschließenden Zeitraum bis längstens zum 31. Januar 2029, 12:00 Uhr, zu verlängern (Optionszeitraum). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption besteht nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

1) Siehe Ziff. II.2.7).

2) Gem. Ziff. 5.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags behält sich der Auftraggeber vor, Ausstattung, Ausrüstung, Wartung und Hygiene gem. § 3 Abs. 4 RettG NRW den allgemein anerkannten Regeln von Medizin und Technik bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen zu ändern.

3) Gem. Ziff. 7.1.1 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel je Los unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen.

4) Gem. Ziff. 7.1.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, die Dienstzeiten der KTW aufgrund von planbaren Ereignissen (z. B. Dialysefahrten) mit vorheriger Ankündigung (in der Regel zwei Tage vorher) anzupassen, indem er die Vorhaltezeit unter Beibehaltung der Gesamtwochenvorhaltestundenzahl nach vorne oder hinten verschiebt.

5) Gem. Ziff. 7.1.3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, die Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los als kurzfristige Reaktion auf Bedarfsänderungen außerhalb von Bedarfsplanfortschreibungen bis zu 15 % zu ändern.

6) Gem. Ziff. 7.1.4 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, den Vorhalteumfang im Grundbedarf in den Losen A bis H je Los auf Grundlage der vorhandenen Rettungswachenstruktur gemäß der Tabelle "Vorhalteumfang je Los nach Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans" in Anlage 2 zum Leistungsverzeichnis anzupassen.

7) Gem. Ziff. 7.4. des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, mit angemessener Vorlaufzeit eigene Wartungsverträge für die auftraggebereigenen medizin-technischen Geräte abzuschließen.

8) Auftraggeber und Auftragnehmer sind nach Maßgabe der Ziff. 9.3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags berechtigt, Leistungsanforderungen und Leistungsumfang unter bestimmten Voraussetzungen während der Vertragslaufzeit einvernehmlich anzupassen (Überprüfungsklauseln anlässlich der aktuellen Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans). Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Öffentlich-rechtlichen Vertrag, dort Ziff. 9.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Ausgefüllte Eigenerklärung Ausschlussgründe,

- Eigenerklärung gemäß § 6 der Anlage Integritätsvertrag, in der der Bieter versichert, dass keine früheren Verfehlungen in den letzten 3 Jahren vorliegen, die seinen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten (Bestandteil des Integritätsvertrages),

Hinweis: Der Auftraggeber wird außerdem für die für eine Beauftragung in Betracht kommenden Bieter zusätzlich einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister ziehen und diese in seine Prüfung der Eignungsanforderungen einbeziehen. Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung ist Ziff. 15 und 16 der Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Teilnahmeantrag sind gemäß Anlage Übersicht der mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes/Bescheinigung in Steuersachen aus der hervorgeht, dass keine Steuerrückstände bestehen als PDF-Datei (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate)

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers, bei dem die Mehrzahl der Mitarbeiter versichert ist, über das Nichtbestehen von Beitragsrückständen als PDF-Datei (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate);

- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers oder des Versicherungsmaklers für den konkreten Leistungsbereich mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: EUR 5.000.000,00 gegen Personenschäden, EUR 3.000.000,00 gegen Sachschäden und EUR 50.000,00 gegen Vermögensschäden. Alternativ kann der Nachweis durch Bestätigung des Versicherers, dass die Deckungssummen im Falle der Beauftragung auf den geforderten Umfang angepasst werden, erbracht werden. Hinweis: Die drei Versicherungsarten müssen ausdrücklich benannt sein und die Mindestbeträge müssen aus dem Nachweis hervorgehen; eine zweifache Maximierung pro Versicherungsfall und Jahr ist ausreichend.

- Vorlage einer Eigenkapitalbescheinigung oder bei bestehender Bilanzierungspflicht eines Jahresabschlusses (Bilanz, Auszug) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres als PDF-Datei

Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung ist Ziff. 15 und 16 der Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

s.o.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Ausgefüllte Eigenerklärung Transportaufkommen/Referenzen unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formblattes.

Bezogen auf das Transportaufkommen (Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport) ist die Anzahl der Transporte/Einsätze in den Jahren 2019, 2020, 2021 anzugeben.

Bezogen auf die Referenzen ist anzugeben der Öffentliche oder private Auftraggeber/Genehmigungsbehörde nebst Kontaktdaten, der Standort der Rettungswache/Rettungsdienst- oder Betriebsbereich, der Leistungszeitraum (von, bis), die Anzahl der Rettungsdienstfahrzeuge im Grundbedarf (RTW, KTW) und die durchschnittliche Anzahl der Transporte/Einsätze pro Jahr aufgeteilt in Notfalleinsätze und qualifizierte Krankentransporte.

Für das Transportaufkommen gilt eine Mindestanforderung in Höhe von 3.000 Transporten/Einsätzen im Durchschnitt der letzten 3 Jahre.

Es gelten folgende Mindestanforderungen, die von mindestens einer Referenz (kumulativ) erfüllt werden müssen:

a) Durchführung der rettungsdienstlichen Leistungen im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 und/oder Nr. 2 RettG NRW im Rahmen des Betriebs einer Rettungswache

b) für einen unterbrechungsfreien Zeitraum von mind. 1 Jahr

c) innerhalb eines Referenzzeitraumes von drei Jahren (2019, 2020 und 2021) (Hierbei ist es unerheblich, ob mit der Vertragsausführung bereits vor dem 01.01.2019 begonnen wurde und/oder dass es sich um laufende Verträge handelt).

- Nachweis über eine gültige QM-Zertifizierung des Bieters für den konkreten Leistungsbereich gem. DIN EN ISO 9001

Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung ist Ziff. 15 und 16 der Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

s.o.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Für die Durchführung der rettungsdienstlichen Leistungen gelten insbesondere die Bestimmungen des RettG NRW, für Notfallsanitäter das NotSanG sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV). Außerdem gilt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPO).

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1) Der Auftragnehmer muss die in der Anlage Eigenerklärung Sanktionen aufgeführten Anforderungen erfüllen. Andernfalls gilt u.a. ein Zuschlagsverbot.

2) Nach Vertragsschluss sind dem Auftraggeber erstmalig bis 2 Monate vor Leistungsausführungsbeginn für die für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Mitarbeiter zum Nachweis ihrer Fachqualifikationen Dokumentationen über die Kontrolle der in der Anlage Leistungsverzeichnis genannten Anforderungen (siehe Ziff. 4.5.8 und Ziff. 8.1) zur Einsicht vorzulegen. Diese Pflicht hat keinen Einfluss auf die Eignung des Bieters im Auswahlverfahren.

3) Mitarbeiter mit Eintragungen im Führungszeugnis über strafgerichtliche Verurteilungen oder gerichtliche Feststellung nach § 17 Abs. 2 BZRG dürfen nicht eingesetzt werden. Gleiches gilt für Mitarbeiter als Fahrer, deren regelmäßige Teilnahme am Fahrersicherheitstraining nicht nachgewiesen werden kann.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 202-575624
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/12/2022
Ortszeit: 08:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 23/12/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die - unter Zuhilfenahme des Bietertools - über die Vergabeplattform www.vmp-rheinland.de eingreicht werden. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Nutzungsbedingungen des Vergabeportals (http:// www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw) verwiesen.

2) Anforderung an die Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter, siehe Bewerbungsbedingungen.

3) Neben den gemäß Abschnitt III dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweisen sind mit dem Teilnahmeantrag folgende weitere Unterlagen vorzulegen:

- Ausgefülltes Formblatt Teilnahmeantrag

- Ausgefülltes Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung" (nur für Bietergemeinschaften)

- Ausgefülltes Formblatt "Unteraufträge" (nur beim Einsatz von Nachunternehmern)

4) Mit Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen vorzulegen:

- Ausgefülltes Formblatt Angebot

- Ausgefüllte Anlage Preisblatt (nur die Tabellenblätter der Lose, für die ein Angebot abgegeben werden soll, im Excel und zusätzlich im PDF-Format, bei Abweichung zwischen Excel-Dokument und PDF-Dokument gilt das PDF-Dokument) sowie

- Erläuterungen (vom Bieter auf einem Beiblatt selbst zu erstellen) zu folgenden Kostenpositionen der Anlage Preisblatt: Overhead je Los und Rettungswache:

- Grundbedarf Pos. A.3

- Sonderbedarf Pos. B.3

- Spitzenbedarf Pos. C.5

- Unterlagen/Angaben zur Personalkalkulation gem. Ziff. 16.1 des Dokuments Bewerbungsbedingungen bezogen auf das erste Betriebsjahr:

a. Tabellarische Personalbedarfsrechnung je Los

b. unter Angabe der jeweils für den Grundbedarf kalkulierten VZÄ vor und nach Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans

c. der Ausfallsicherheit des Personals,

d. der geplanten Ausfallzeiten des bemessenen Personalbedarfs u.

e. der regelmäßigen Arbeitszeit, ggf. auch Arbeitszeitverlängerung, wenn so bemessen.

Für den Fall, dass der Bieter einen neuen Rettungswachenstandort (eingerichtet oder ein vorhandener Standort erweitert) anbietet, oder Rettungsmittel nicht auf dem Standortareal der Rettungswache untergebracht werden, sind spätestens mit dem letztverbindlichen Angebot eine Objektbeschreibung (vom Bieter selbst zu erstellen) zu den Rettungswachenstandorten (je Los) mit folgenden Angaben einzureichen (1) Standortbeschreibung, (2) Notwendige bauliche Maßnahmen (sofern zutreffend), (3) Vorläufige Verfügbarkeits- und Realisierbarkeitsnachweise, dies beinhaltet auch einen Nachweis / eine bauaufsichtliche Bescheinigung, dass am vorgesehenen Standort eine Rettungswache errichtet und betrieben werden kann (z.B. Erteilung eines Bauvorbescheides).

5) Zum rahmenvertraglichen Element der Beauftragung (Sonder- und Spitzenbedarf): Bezogen auf die Einzelabrufe für den Sonder- und Spitzenbedarf ist der Auftrag rahmenvertraglich geprägt. Diese Leistungen bilden jedoch nicht den Schwerpunkt der Leistungen. Der Auftraggeber hat in allen Fällen in der Anlage Preisblatt die geschätzte Abrufmenge für die Gewichtung der Angebotspreise je Einsatzstunde zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotspreises (auf Basis des repräsentativen Jahrs 2019) sowie eine Höchstabrufmenge definiert (s. Anlage Preisblatt, Pos. B und C und Anlage Öffentlich-rechtlicher Vertrag). Es besteht kein Anspruch der Auftragnehmer auf die Inanspruchnahme der Leistungen des Sonder- und Spitzenbedarfs durch den Auftraggeber in einem bestimmten Umfang. Dies weder in Höhe der geschätzten Abrufmenge noch in Höhe der Höchstabrufmenge.

6) Die Auswahl der künftigen Vertragspartner erfolgt als soziale u. andere besondere Dienstleistung in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 130 Abs. 1 GWB i.V.m. § 17 VgV.

7) Die maximale Anzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können, wird auf 3 Lose begrenzt: Loslimitierung in Form der Zuschlagslimitierung siehe Ziff. 12a und 23 der Bewerbungsbedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig. Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/11/2022

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