Beladung eines Hilfeleistung-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 Referenznummer der Bekanntmachung: IKZ-135/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leopoldshöhe
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 33818
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beladung eines Hilfeleistung-Löschgruppenfahrzeug HLF 20
Beladung (Ausrüstung) für ein neues Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20. Das Fahrzeug an sich wird von der Firma Schlingmann (Ausschreibung 2021) auf einem MAN-Fahrwerk geliefert. Die Abstimmung hat zwischen der Firma Schlingmann und dem Auftragsnehmer zu erfolgen. Das Fahrzeug wird voraussichtlich am 25.03.2024 ausgeliefert.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beladung (Ausrüstung) für ein neues Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20. Das Fahrzeug an sich wird von der Firma Schlingmann (Ausschreibung 2021) auf einem MAN-Fahrwerk geliefert. Die Abstimmung hat zwischen der Firma Schlingmann und dem Auftragsnehmer zu erfolgen. Das Fahrzeug wird voraussichtlich am 25.03.2024 ausgeliefert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33647
Land: Deutschland
Der Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV nicht veröffentlicht. (Der eingetragene Wert von 1,00 EUR ist ein Platzhalter). Die Veröffentlichung des Auftragswertes wäre mit der Preisgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (Kalkulationen, kaufmännische Konzepten) verbunden, die die berechtigten Interessen des Auftragnehmers schädigen würden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.