Unterstützungsstruktur zur Berichterstattung und Datenübertragung an die Europäische Kommission für den ESF Plus in der FP 2021 - 2027 Referenznummer der Bekanntmachung: Zb1-04812-6/37
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmas.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsstruktur zur Berichterstattung und Datenübertragung an die Europäische Kommission für den ESF Plus in der FP 2021 - 2027
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Beschäftigung und der sozialen Inklusion. Für die aktuelle Förderperiode 2021 bis 2027 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein ESF Plus Bundesprogramm erstellt. Daraus resultieren umfangreiche Berichtspflichten.Der Auftragnehmer soll bei der Erhebung und Auswertung des Umsetzungsfortschritts, der Berichterstattung an die Europäische Kommission und bei der Vorbereitung von eventuellen Änderungsanträgen zum ESF Plus Bundesprogramms oder zu den ESF Plus Bestandteilen der Partnerschaftsvereinbarung unterstützen.
Darüber hinaus ist eine Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner zur Evaluation des ESF Plus Bundesprogrammes erforderlich. Alle Arbeiten haben in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin zu erfolgen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Leistungen des Auftragnehmers als Unterstützungen und Zulieferungen zu verstehen sind. Die finalen Entscheidungen zum Umgang und zur Weiterverarbeitung und Weitergabe der Daten und Berichte obliegen ausschließlich dem BMAS. Es werden keine Beratungsleistungen erbeten.
Der Auftrag umfasst konkret die Unterstützung bei den folgenden Arbeiten:
1.Durchführung des finanziellen und materiellen Controllings gemäß Artikel 42 AllgVO
2.Berichterstellung zur jährlichen Leistungsüberprüfung gemäß Artikel 41 Absatz 3 AllgVO
3.Halbzeitüberprüfung gemäß Artikel 18 AllgVO
4.Erstellung des abschließenden Leistungsberichtes gemäß Artikel 43 AllgVO
5.Zusammenarbeit mit der Auftragnehmerin/ dem Auftragnehmer zur Evaluierung des ESF Plus Bundesprogrammes gemäß Artikel 44 AllgVO
6.Erstellung des Gender Budgeting Berichtes zum ESF Plus Bundesprogramm
7.Erstellung des Berichtes der Bundesregierung zur Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt
8.Optionaler Leistungsbestandteil: Erstellung von Änderungsanträgen zum ESF Plus Bundesprogramm der FP 2021 - 2027 gemäß Artikel 24 AllgVO
9.Optionaler Leistungsbestandteil: Erstellung von Änderungsanträgen zu Bestandteilen zum ESF Plus in der Partnerschaftsvereinbarung gemäß Artikel 12 AllgVO
10.Optionaler Leistungsbestandteil: Erledigung von Sonderaufträgen im Kontext der Leistungsbeschreibung im Einzelfall nach Tageskostensätzen
Der Vertrag soll den Zeitraum ab der Zuschlagserteilung voraussichtlich in 04/2023 bis 04/2031 umfassen. Die Umsetzung des ESF Plus Bundesprogrammes hat begonnen. Maßnahmen können bis 12/ 2029 gefördert und danach abgerechnet werden. Der Abschlussbericht hat bis 02/2031 zu erfolgen. Anschließend sind Rückfragen der Europäischen Kommission möglich.
In Anlehnung an Vorschriften aus dem Haushaltsrecht soll der Vertrag einen Hauptzeitraum und zwei Optionen umfassen.
siehe hierzu beigefügte Teilnahmeunterlagen
siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen P1 02
Verlängerungsoption 1. 36 Monate 2. 24 Monate
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 8 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen.Dabei ist darauf einzugehen, wie die Gesamtleistung und die eingeplanten Personalkapazitäten im Zusammenhang stehen sollen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbungen diejenigen ausgesucht, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Bedarfsorientierung der Projektskizze sein. Darüber hinaus wird die Einbindung in die sozialpartnerschaftlichen Strukturen und der Zugang zu Betrieben und Unternehmens/Branchennetzwerken bewertet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Vergabeverfahren.
Verlängerungsoption - Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den beiliegenden Teilnahmeunterlagen
Der Auftrag steht im Zusammenhang mit dem ESF Plus Bundesprogramm und wird aus Mittel der Europäischen Union bezahlt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe hierzu beigefügte Teilnahmeunterlagen
siehe hierzu beigefügte Teilnehmerunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.