Lieferung einer mechanischen Kehrmaschine 6 m³ für die Technischen Dienste Arnsberg
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59823
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.arnsberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung einer mechanischen Kehrmaschine 6 m³ für die Technischen Dienste Arnsberg
Ausgeschrieben ist die Lieferung einer mechanisch aufnehmenden Kehrmaschine mittels Elevator-Prinzip mit einem Kehrgutbehälter aus Edelstahl von mindestens 6 m³.
Die Auslieferung erfolgt zum Betriebshof der Technischen Dienste Arnsberg, Hüttenstraße 19, 59759 Arnsberg.
Ausgeschrieben ist die Lieferung einer mechanisch aufnehmenden Kehrmaschine mittels Elevator-Prinzip mit einem Kehrgutbehälter aus Edelstahl von mindestens 6 m³.
Das Fahrzeug mus folgenden Vorschriften entsprechen:
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO),
Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" (GUV 0.1 bzw. BGV A 1),
Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (GUV 5.1 bzw. BGV D 29),
Norm "Kommunalfahrzeuge, Allgemeine Anforderungen (DIN 30701),
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Weiterhin sind alle sonstigen europäischen und nationalen (deutschen) anwendbaren Vorschriften in der zum Zeitpunkt der Auslieferung gültigen Fassung zu beachten.
Kehrbreite:
mit Hauptkehrwalze: ca. 1.300 mm,
mit rechtem Seitenbesen ca. 2.050 mm,
mit linkem Seitenbesen ca. 2.800 mm,
mit Frontbesen ca. 3.600 mm.
Der Antrieb muss eine Steigfähigkeit von ca. 20 % haben. Die Kehrgeschwindigkeit erreicht bis zu 30 km/h.
Lackierung Standard weiß, Warnmarkierungen.
Die Auslieferung erfolgt bis zum Betriebshof der Technischen Dienste Arnsberg inklusive Einweisung vor Ort. Die Kosten sind einzukalkulieren. Ebenso ist eine Schulung für 4 Werkstattmitarbeiter in den Gesamtpreis einzurechnen.
Die Lieferung soll schnellstmöglich erfolgen. Die genannte Laufzeit basiert auf Erfahrungswerten. Sofern es aufgrund der derzeitigen Herausforderungen auf dem Weltmarkt zu Lieferverzögerungen kommt, kann die Lieferzeit verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung (LD 124):
-Angaben zur Eintragung in ein Berufsregister
-Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Eigenerklärung zur Eignung (LD 124):
-Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
-Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt
-Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Eigenerklärung zur Eignung (LD 124):
-Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
-Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
-Angaben zu Arbeitskräften
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Arnsberg (Gebäude Stadtwerke Arnsberg GmbH - Campus), Beschaffungsmanagement, Zi. 0.03, Niedereimerfeld 22, 59823 Arnsberg
Die Öffnung der Angebote findet unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist durch 2 Mitarbeiter*innen des Beschaffungsmanagements statt. Nach § 55 (2) Satz 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen der Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.