RFQ STATCOM-GFM

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.transnetbw.de
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: https://seefx.transnetbw.de/portal-seefx/=%7Epublic/ZTk3NTY4ZTAtYjMxNC00MDZiLTlhNmEtNDhkMWVhZTVhY2Yz?download
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Übertragungsnetzbetreiber

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

RFQ STATCOM-GFM

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09300000 Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Leistung zur Errichtung von 2 x STATCOM-GFM Anlagen.

Die TransnetBW GmbH fordert hiermit alle interessierten Unternehmen dazu auf, in dem Vergabeverfahren zu „STATCOM-GFM" einen Teilnahmeantrag einzureichen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Netzentwicklungsplan 2021 sind mit dem Projekt P90 Maßnahmen zur Blindleistungskompensation für die Regelzone der TransnetBW beschrieben. Unter anderem ist an den Standorten Wendlingen und Oberjettingen die Errichtung von STATCOM-GFM Anlagen (Static Synchronous Compensator - Gridforming) zu realisieren.

Am Ende des Vergabeverfahrens soll daher mit dem Bestbieter je ein Vertrag über die Errichtung der STATCOM-GFM Anlagen an den Standorten Wendlingen und Oberjettingen sowie über Instandhaltungs-, Wartungs- und Serviceleistungen betreffend der STATCOM-GFM Anlagen abgeschlossen werden.

Genaue Angaben zu den auszuschreibenden Leistungen sind enthalten in den Vergabeunterlagen.

Unternehmen, die an dem Vergabeverfahren teilnehmen möchten, werden aufgefordert, über den unter Ziff. I.3 hinterlegten Link die Geheimhaltungsvereinbarung abzurufen, gegenzuzeichnen und über die o.g. Kontaktdaten einzureichen. Nach Vorlage der unterzeichneten Geheimhaltungsvereinbarung wird den Unternehmen sodann der uneingeschränkte Zugang zu allen Ausschreibungsunterlagen gewährt. Bitte beachten Sie den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge gem. Nr. IV.2.2) dieser Auftragsbekanntmachung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 16/10/2023
Ende: 15/10/2032
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Instandhaltungsvertrag

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optionale Leistungen sind in dem Vertrag nebst Anhängen beschrieben.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Sollte der Link unter Kommunikation Ziff. I.3 nicht funktionieren, dann bitte folgenden Link kopieren und in die Befehlszeile des Browsers einfügen:

https://seefx.transnetbw.de/portal-seefx/~public/ZTk3NTY4ZTAtYjMxNC00MDZiLTlhNmEtNDhkMWVhZTVhY2Yz?download

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

a) Angaben zum Bewerber bzw. zur Bewerbergemeinschaft: Darstellung des Unternehmens bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Rechtsform, Unternehmensorganisation (insbesondere Standorte innerhalb der DACH-Region Deutschland, Österreich, Schweiz), Anschrift und Ansprechpartner) sowie:

- Auszug aus dem Handelsregister und Auszug der Mitgliedschaft einer Ingenieurkammer soweit vorhanden

Die Nachweise dürfen nicht älter als sechs Monate vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist sein.

Bewerber aus EU-Ländern, in denen diese Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine staatlich anerkannte Übersetzung beizufügen.

b) Eigenerklärung: Jeder Bewerber (soweit zutreffend: Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft) muss eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB entsprechend Formblatt „Ausschlussgründe“ abgeben.

Soweit zutreffend:

c) Bewerbergemeinschaftserklärung: Erklärung jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zur Vertretungsbefugnis und zur Gesamtschuldnerischen Haftung von Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft entsprechend Formblatt „Bewerbergemeinschaft“.

d) Eignungsleihe: Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen will, sind diese bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags zu benennen und ihre Eignung mit den Anforderungen der Ziffer III.1) mit den entsprechenden Nachweisen darzulegen. Im Einzelnen sind von dem eignungsverleihenden Unternehmen folgende Nachweise und Erklärung darzulegen:

- Auszug aus dem Handelsregister und Auszug der Mitgliedschaft einer Ingenieurkammer soweit vorhanden.

Die Nachweise dürfen nicht älter als sechs Monate vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist sein.

Bewerber aus EU-Ländern, in denen diese Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine staatlich anerkannte Übersetzung beizufügen.

- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB entsprechend Formblatt „Ausschlussgründe“.

- Die Nachweise über die Wirtschaftliche und finanzielle und/oder Technische und berufliche Leistungsfähigkeit soweit sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf diese beruft entsprechend Formblatt "Erklärung zu Umsätzen"/"Fachkräfte"/"Referenzen".

Darüber hinaus ist der Nachweis erforderlich, dass diese benannten Unternehmen dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft bei der Auftragsausführung tatsächlich zur Verfügung stehen (Formblatt „Verpflichtungserklärung technisch und beruflich und/oder wirtschaftlich“).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Es gilt ein Mindestumsatz von 50 Mio. € pro Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren.

Soweit vorhanden ist der Nachweis durch die Vorlage der Kennziffern aus den Geschäftsberichten der letzten 3 Geschäftsjahre zu erbringen. Ansonsten ist der Umsatz zu schätzen. Es ist das Formblatt „Erklärung zu Umsätzen“ zu verwenden.

Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft werden addiert und gesamthaft betrachtet.

Umsätze von eignungsverleihenden Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn die unter Ziff. III.1.1) d) für das eignungsverleihende Unternehmen geforderten Erklärungen und Nachweise vorliegen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Referenzen

Angabe von mindestens 2 vergleichbaren Referenzprojekten über Anlagen zur dynamischen Blindleistungseinspeisung mit mind. 100 MVAr

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zugelassen, das heißt zur Angebotsabgabe aufgefordert, werden ausschließlich Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die 2 vergleichbare Referenzprojekte nachweisen können. Ein Referenzvorhaben ist vergleichbar, wenn alle der zwei folgenden Merkmale erfüllt sind

- die Bauleistungen liegen nicht länger als 8 Jahre zum Zeitpunkt der Teilnahmefrist zurück und

- die Anlagen zur dynamischen Blindleistungseinspeisung weisen eine Nennleistung von mind. 100 MVAr auf.

Hierfür sind die jeweiligen Projekte kurz zu beschreiben, insbesondere mit folgenden Angaben:

- Bezeichnung des Referenzvorhabens,

- Name des Auftraggebers (mind. ein verantwortlicher Ansprechpartner für eventuelle Rückfragen),

- Ort,

- Gesamtbaukosten des Projektes,

- Auftragsinhalt (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung, aus der erkennbar wird, wo das Referenzprojekt thematisch zuzuordnen ist),

- Auftragswert,

- Gesamtbaukosten,

- Zeitdauer des Vertragsverhältnisses,

- Leistungszeitraum (Jahr),

- Jahr der Fertigstellung.

- Arbeitsunfall- und Sicherheitsstatistik (1000-Mann-Quote).

Es ist das Formblatt "Referenzen" zu verwenden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/12/2022
Ortszeit: 16:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 09/01/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Zuschlag und die endgültige Entscheidung zugunsten der Realisierung des Projekts steht unter Gremienvorbehalt des AG.

Schadens oder Aufwendungsersatzansprüche des Bieters wegen der Aufhebung des Vergabeverfahrens und/oder Ansprüche auf Erstattung von Kosten für die Teilnahme an der Ausschreibung sind ausgeschlossen.

Der AG wird die geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots auffordern.

Der AG wird die eingereichten Unterlagen und die darin enthaltenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gemäß § 5 Sektorenverordnung vertraulich behandeln. Insbesondere weist der AG auszugsweise auf die getroffenen Maßnahmen rund um die Themen Schutzrechte, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Datenschutz, Geheimhaltung sowie einige Grundsätze der Verfahrensintegrität hin. Genaue Details zu diesen Komplexen hierzu lassen sich Ziff. 1.5 der Angebotsbedingungen entnehmen (einschließlich Anhang 5 der Angebotsbedingungen, dies zugleich auch die Geheimhaltungsvereinbarung, deren Abschluss der AG für den Zugang zu den Vergabeunterlagen voraussetzt – siehe Link in dieser Bekanntmachung).

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse hat der Bieter deutlich als vertraulich zu kennzeichnen. Im Hinblick auf Angebotsteile, die nicht entsprechend gekennzeichnet sind, darf der AG davon ausgehen, dass sie keine entsprechenden vertraulichen Informationen enthalten.

Alle im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens vom AG veröffentlichten und alle weiteren zur Verfügung gestellten Informationen sind von Bietern und Bietergemeinschaften während und auch nach dem Abschluss des Verfahrens grundsätzlich vertraulich zu behandeln (zu Ausnahmen siehe Ziff. 1.5 der Angebotsbedingungen nebst Anhang 5).

Die Auswertung der Teilnahmeanträge findet intern unter Wahrung der Vertraulichkeit statt. Informationen aus einzelnen Teilnahmeanträgen oder andere Informationen bezüglich der Prüfung, Klärung und Auswertung einzelner Teilnahmeanträge werden anderen Bewerbern oder jeglichen anderen Personen, die nicht offiziell mit diesem Prozess befasst sind, nicht offengelegt. Die Teilnahmeanträge werden erst nach Ablauf der Teilnahmefrist geöffnet.

Die Teilnahmeanträge werden zunächst auf die Einhaltung der in der Auftragsbekanntmachung festgelegten formalen und inhaltlichen Anforderungen geprüft. Ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten, die nicht die geforderten oder ggf. nachgeforderten Unterlagen enthalten, in denen Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind und bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, eine von ihnen angenommene Verletzung von Vergabevorschriften mit einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer zu beanstanden. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird zudem auf folgende Fristen hingewiesen:

- Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden.Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf denTag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).

- Die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/11/2022

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Kappelrodeck
Karlsbad
Karlsdorf-Neuthard
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Kenzingen
Kernen im Remstal
Ketsch
Kippenheim
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Kirchberg an der Jagst
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Kirchheim am Neckar
Kirchheim unter Teck
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Kressbronn am Bodensee
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Kuchen
Külsheim
Künzelsau
Kupferzell
Kuppenheim
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Lahr
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Lauda-Königshofen
Laudenbach
Laufenburg
Laupheim
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Leimen
Leinfelden-Echterdingen
Leingarten
Lenningen
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Leutenbach
Leutkirch im Allgäu
Lichtenstein
Lichtenwald
Limbach
Linkenheim-Hochstetten
Löchgau
Loffenau
Löffingen
Lonsee
Lorch
Lörrach
Loßburg
Ludwigsburg
Magstadt
Mainhardt
Malsch
Malterdingen
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Marbach am Neckar
March (Breisgau)
Markdorf
Markgröningen
Marxzell
Mauer
Maulbronn
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Meckesheim
Meersburg
Meißenheim
Mengen
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Mühlhausen-Ehingen
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Mundelsheim
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Neuenstadt am Kocher
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Neuhausen (Enzkreis)
Neuhausen auf den Fildern
Neuhausen ob Eck
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Neunkirchen
Neuried (Baden)
Niedereschach
Niedernhall
Niederstetten
Niederstotzingen
Niefern-Öschelbronn
Nordheim
Nordrach
Notzingen
Nufringen
Nürtingen
Nußloch
Oberboihingen
Oberderdingen
Oberdischingen
Oberhausen-Rheinhausen
Oberkirch
Oberkochen
Obermarchtal
Oberndorf am Neckar
Oberrot
Obersontheim
Oberstenfeld
Obersulm
Oberteuringen
Obrigheim
Ochsenhausen
Offenau
Offenburg
Ofterdingen
Ohlsbach
Öhningen
Öhringen
Ölbronn-Dürrn
Öpfingen
Oppenau
Oppenweiler
Orsingen
Osterburken
Ostfildern
Östringen
Ötigheim
Ötisheim
Ottersweier
Owen
Pfalzgrafenweiler
Pfedelbach
Pfinztal
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Renningen
Reutlingen
Rheinau
Rheinfelden (Baden)
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Sankt Georgen im Schwarzwald
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Sasbachwalden
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Schelklingen
Schemmerhofen
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Schlier
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Schönau im Schwarzwald
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Simmersfeld
Simmozheim
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Steinheim am Albuch
Steinheim an der Murr
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Stetten am kalten Markt
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Ummendorf (bei Biberach)
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Untereisesheim
Unterensingen
Untergruppenbach
Unterkirnach
Untermünkheim
Unterschneidheim
Urbach
Uttenweiler
Vaihingen an der Enz
Vellberg
Villingen-Schwenningen
Villingendorf
Vogt
Vogtsburg im Kaiserstuhl
Vöhrenbach
Vöhringen
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Waiblingen
Waibstadt
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Waldbronn
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Walldürn
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Wangen im Allgäu
Wannweil
Warthausen
Wehingen
Wehr
Weikersheim
Weil am Rhein
Weil der Stadt
Weil im Schönbuch
Weilen unter den Rinnen
Weilheim an der Teck
Weilheim/Baden
Weingarten
Weingarten (Baden)
Weinheim
Weinsberg
Weinstadt
Weißbach
Weisenbach
Weissach
Weissach im Tal
Weisweil
Wellendingen
Welzheim
Wembach
Wendlingen am Neckar
Werbach
Wermsdorf
Wernau
Wertheim am Main
Westerheim
Westhausen
Wiernsheim
Wiesloch
Wildberg
Wilhelmsdorf
Willstätt
Wimsheim
Winnenden
Winterbach (Remstal)
Wolfach
Wolpertshausen
Wolpertswende
Wört
Wüstenrot
Wutöschingen
Wyhl am Kaiserstuhl
Zaberfeld
Zell am Harmersbach
Zell im Wiesental
Zimmern ob Rottweil
Zwiefalten