Beschaffung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Einrichtung und Weiterentwicklung eines Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit (KfB) für die Polizei NRW Referenznummer der Bekanntmachung: LZPD; Beratungs- und Unterstützungsleistungen Barrierefreiheit
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lzpd.polizei.nrw/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Einrichtung und Weiterentwicklung eines Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit (KfB) für die Polizei NRW
Die Polizei NRW hat sich die Inklusion schwerbehinderter Menschen als Ziel gesetzt. Dies erfordert die nachhaltige Implementierung der Barrierefreiheit im Bereich der Digitalisierung. Zur Erreichung dieses Zieles soll die Einrichtung einer zentralen Stelle bei der Polizei mit entsprechenden Koordinierungs- und Beratungsaufgaben beitragen. Daher beabsichtigt die Polizei NRW, ein Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit (KfB) beim LZPD NRW in Duisburg einzurichten. Das KfB soll als zentrale Stelle bei der Polizei NRW Koordinierungs- und Beratungsaufgaben übernehmen. So sollen Synergieeffekte genutzt werden, um schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst zeitnah unter Berücksichtigung ihrer Stärken und Schwächen optimal einsetzen zu können.
Geplant ist eine sukzessive Inbetriebnahme des KfB. Insbesondere um den Anforderungen des Aspektes der Barrierefreiheit im Informations- und Kommunikationsverfahren (IuK-Bereich) gerecht zu werden, beabsichtigt das LZPD für Aufbau, Betrieb und Ausbau des KfB Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu beschaffen.
Den bestehenden Beschaffungsbedarf teilt der öffentliche Auftraggeber in drei Lose (siehe Losbeschreibungen in II. 2.4). Verfahrensleitende zusätzliche Ausführungen finden Sie in Ziffer VI.3.
Aufbau, Betrieb und weiterer Ausbau des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit und Beratung und Unterstützung im Hinblick auf Barrierefreiheit von IuK-Verfahren
Duisburg
Los 1 beinhaltet im Wesentlichen den Aufbau, Betrieb und weiteren Ausbau des KfB sowie die Beratung zu IuK-Verfahren. Von dem Leistungsumfang des Loses 1 umfasst sind insbesondere folgende Leistungen:
.
1. Aufbau des KfB:
(i) Beratung des Auftraggebers bei der Implementierung und dem weiteren Ausbau des KfB;
.
(ii) Beratung und Unterstützung beim Entwurf von Konzepten für Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnehmen (nicht Durchführung von Schulungen).
.
2. Beratung zu luK-Verfahren
(i) Überarbeitung bestehender Prozesse, insbesondere im IuK-Bereich, unter dem Aspekt der Barrierefreiheit,
.
(ii) Beratung von Projekten und Fachbereichen bei der barrierefreien Bereitstellung von IuK-Verfahren,
.
(iii) Unterstützung bei der Erstellung von Styleguides / Leitfäden,
.
Als Beginn der Auftragsausführung ist zwingend spätestens der 01.11.2022 vorgesehen. Der Auftraggeber legt Wert drauf, dass die o.g. Leistungen von einem kontinuierlichen Projektteam mit gleichbleibender Qualifikation und Erfahrung erbracht werden. Hierbei wird vorausgesetzt, dass das vorgesehene Personal über die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung steht.
.
Diese EU-weite Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Unterlagen zu entnehmen.
.
Zweimalige Vertragsverlängerungsoption um jeweils 12 Monate.
Beratung zu leidensgerechten Arbeitsplätzen
Duisburg
Los 2 beinhaltet die Beratung zu leidensgerechten Arbeitsplätzen.
.
Von dem Leistungsumfang des Loses 2 umfasst sind insbesondere folgende Leistungen:
.
(i) Erstellung eines Konzepts zur weitestgehenden Standardisierung von Hilfsmitteln zur Ausstattung leidensgerechter Arbeitsplätze,
.
(ii) Initiierung und Umsetzung der weitestgehenden Standardisierung von Hilfsmitteln in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen des Auftraggebers,
.
(iii) Analysieren und Gestalten von Prozessen zur Einbindung des Kompetenzzentrums in die Prozesse der Polizeibehörden bei der Ausstattung leidensgerechter Arbeitsplätze.
.
(iv) Unterstützung bei der konkreten Einzelfallberatung von Polizeibehörden in NRW bei der Ausstattung leidensgerechter Arbeitsplätze im Bedarfsfall.
.
Als Beginn der Auftragsausführung ist zwingend spätestens der 01.11.2022 vorgesehen. Der Auftraggeber legt Wert drauf, dass die o.g. Leistungen von einem kontinuierlichen Projektteam mit gleichbleibender Qualifikation und Erfahrung erbracht werden. Hierbei wird vorausgesetzt, dass das vorgesehene Personal über die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung steht.
.
Zweimalige Vertragsverlängerungsoption um jeweils 12 Monate.
Beratung und Unterstützung bei Vorbereitung und Durchführung von Tests und Zertifizierungen zur Barrierefreiheit von IuK-Verfahren.
Duisburg
Los 3 beinhaltet die Durchführung von Tests und Zertifizierungen für die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationsverfahren (IuK-Verfahren). Vom Leistungsumfang umfasst sind insbesondere folgende Leistungen:
.
(i) Zunächst Beratungs- und Unterstützungsleistungen: Erstellung von Standards und Leitlinien zur Durchführung von Tests von luK-Verfahren (z.B. anhand von WCAG 2.1 oder BITV 2.0),
.
(ii) Anschließend: diverse Prüfdienstleistungen in Form von Durchführung von Tests und Zertifizierungen von luK-Verfahren.
.
Die zu erbringenden Leistungen sind im Einzelnen der zum Abruf bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Als Beginn der Auftragsausführung ist zwingend spätestens der 01.11.2022 vorgesehen. Der erste Abruf wird die Konzeptionierung der Tests sein. Der Auftraggeber legt Wert drauf, dass die o.g. Leistungen von einem kontinuierlichen Projektteam mit gleichbleibender Qualifikation und Erfahrung erbracht werden. Hierbei wird vorausgesetzt, dass das vorgesehene Personal über die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung steht.
.
Der Gesamthöchstwert für Los 3, das als Rahmenvertrag mit Einzelabrufen ausgebildet ist, beläuft sich auf 1 Mio. EUR (netto). Diese Festlegung eines Höchstwerts erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist der hier angegebene Höchstwert in Abweichung vom Schätzwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abnahmeverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung des Auftragswerts basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend, auch unvorhersehbar großen Bedarf des Auftraggebers die vergabegegenständlichen Dienstleistungen betreffend im Rahmen der Laufzeit abzudecken - zudem auf der oberen Bandbreite der nach Erfahrung des Auftraggebers marktgängigen Preisbildung.
.
Diese EU-weite Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Unterlagen zu entnehmen.
.
Zweimalige Vertragsverlängerungsoption um jeweils 12 Monate.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau, Betrieb und weiterer Ausbau des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit und Beratung und Unterstützung im Hinblick auf Barrierefreiheit von IuK-Verfahren
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beratung zu leidensgerechten Arbeitsplätzen
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beratung und Unterstützung bei Vorbereitung und Durchführung von Tests und Zertifizierungen zur Barrierefreiheit von IuK-Verfahren
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Auf die Ausführungsbestimmungen nach dem TVgG NRW wird hingewiesen. Diese werden als besondere Vertragsbedingungen der Vergabeunterlage beigefügt.
.
2. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VgV (vgl. § 17 VgV). Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
.
3. Die für die Angebotsabgabe erforderlichen Formulare (siehe Ziff. III.1)) können über den unter I.3 angegebenen Link heruntergeladen werden.
.
4. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
.
5. Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Die Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher sind im Angebot unter Verwendung von Formular IX zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind drei Fälle zu unterscheiden:
.
Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV.
.
Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt III.1.3 der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten mit Ausnahme der Formulare I und IV, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular X.
.
Hinweis zu Fall 2: Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden.
.
Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) Formular V gemäß Abschnitt III.1.2 der EU-weiten Bekanntmachung, (ii) die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher mit Ausnahme der Formulare I und IV, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XI.
.
Hinweis zu Fall 3: Das Unternehmen wird jedoch in haftungsrechtlicher Hinsicht mit dem Zuschlagsempfänger als Gesamtschuldner behandelt.
.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
.
6. Die von Bewerbern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrensverarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NW). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Angebotes. Insoweit wird auf das Merkblatt Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung verwiesen.
.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DNAB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html