Lieferung von Atemschutztechnik (Zubehör) des Herstellers MSA einschließlich Inzahlungnahme von Altgeräten für die Umstellung von Normal- auf Überdrucktechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6385
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Atemschutztechnik (Zubehör) des Herstellers MSA einschließlich Inzahlungnahme von Altgeräten für die Umstellung von Normal- auf Überdrucktechnik
Die Feuerwehr Bielefeld beschafft für die Umstellung der bestehenden Atemschutzgerätetechnik von Normal- auf Überdrucktechnik Lungenautomaten, Atemanschlüsse und Masken-Tragebehälter (sämtlich als Neuware) der Fa. MSA. Dabei sind Altgeräte der Hersteller MSA und Dräger in Zahlung zu nehmen.
Die Anforderungen sind DIN EN 136, DIN EN 137, die vfdb-Richlinie 0810 und die gültigen Rechtsvorschriften sind zu beachten.
Stadt Bielefeld - Feuerwehramt Die Lieferung hat frei Verwendungsstelle an die Lieferanschrift
Stadt Bielefeld
Feuer- und Rettungswache Nord - Atemschutzwerkstatt
Herforder Straße 457
33609 Bielefeld
zu erfolgen.
Die Feuerwehr Bielefeld beschafft für die Umstellung der bestehenden Atemschutzgerätetechnik von Normal- auf Überdrucktechnik Lungenautomaten, Atemanschlüsse und Masken-Tragebehälter (sämtlich als Neuware) der Fa. MSA. Dabei sind Altgeräte der Hersteller MSA und Dräger in Zahlung zu nehmen.
Die Anforderungen sind DIN EN 136, DIN EN 137, die vfdb-Richlinie 0810 und die gültigen Rechtsvorschriften sind zu beachten.
Die Nichterfüllung von Musskriterien führt zum Ausschluss des Angebots!
Im Angebot ist eine verbindliche Lieferzeit in Wochen ab Beauftragung zu nennen. Diese Angabe ist nicht wertungsrelevant.
Es wird eine Lieferung innerhalb von 12 Kalenderwochen nach Auftragserteilung erwartet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
2. Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
3. Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
4. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde
5. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
6. Erklärung, dass keine Ausschlusstatbestände gem. der in §§ 123 und 124 GWB in Verbindung mit § 42 Abs. 1 VgV formulierten Tatbestände vorliegen
Der Bieter hat Referenzen über vergleichbare Lieferungen (Atemschutztechnik) an Feuerwehren oder vergleichbare Einrichtungen im deutschsprachigen Raum nachzuweisen. Gefordert werden mindestens 3 positive Referenzen über vergleichbare Lieferungen, die nicht älter als 3 Jahre sind. Es ist die Anschrift der Ansprechpartner der jeweiligen Feuerwehr oder vergleichbare Einrichtungen sowie dessen Erreichbarkeit (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) anzugeben.
Zur weiteren Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers ist eine kurze Unternehmens-/Betriebsbeschreibung erforderlich.
Alle im Laufe der Auftragsabwicklung zwischen Auftraggeber und -nehmer abgestimmten Detailplanungen und ggf. notwendigen technischen Änderungen am bestehenden Angebot, die jedoch den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses weiterhin entsprechen müssen, bedürfen der Schriftform. Der Auftragnehmer hält diese schriftlich fest und leitet sie dem Auftraggeber unter Angabe der evtl. entstehenden Mehrkosten kurzfristig zu. Alle Änderungen, die Mehrkosten verursachen, bedürfen vor Ausführung der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ91WZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs.1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]