Rahmenvertrag Schaltung von Stellenanzeigen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_113_CS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-muenster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Schaltung von Stellenanzeigen
Gegenstand dieser Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zur Übernahme der nationalen/internationalen Veröffentlichung von Stellenausschreibungen im Print- und Online-Bereich (Tageszeitungen, Wochenzeitungen, Fachzeitschriften, Jobbörsen, etc.). Es handelt sich im Wesentlichen um Ausschreibungen für Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung, für (wissenschaftlich) Beschäftigte in den Fachbereichen sowie für Professuren und hauptberuflich tätige Mitglieder*innen der Hochschulleitung. Die detaillierte Beschreibung der ausgeschriebenen Leistung ergibt sich aus den im Bereich "Vergabeunterlagen" hochgeladenen Dokumenten.
Westfälische Wilhelms-Universität Münster Schlossplatz 2 48149 Münster
Anzahl und finanzielles Volumen der Anzeigenschaltungen richten sich nach dem jeweiligen Geschäftsanfall und lassen sich nicht verbindlich festlegen/garantieren. Für die Jahre 2023 - 2024 wird mit den in den Vergabeunterlagen veröffentlichten Schätzmengen gerechnet, die auf Basis von Vergangenheitswerten und prognostizierten Werten ermittelt wurden. Aktuell liegen keine Anhaltspunkte für außergewöhnliche Anstiege oder Senkungen der Umsätze in der Zukunft im Vergleich zu den vergangenen Jahren vor.
Als Höchstmenge gehen wir von diesen Schätzmengen (ggf. hochgerechnet auf die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren) + max. 20% auf das Gesamtbudget Print & Online aus.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 2 Jahre. Er verlängert sich bis zu zweimal um ein weiteres Jahr, wenn er nicht jeweils 3 Monate vor Vertragsende von der WWU gekündigt wird. Die maximal mögliche Vertragsdauer sind somit 4 Jahre. Vertragsbeginn soll nach aktueller Planung der 01.01.2023 sein.
Der Vertrag gilt für 2 Jahre. Der Rahmenvertrag
verlängert sich automatisch bis zu zwei Mal um ein weiteres Jahr, wenn die AG dem nicht
spätestens 3 Monate vor Vertragsende widerspricht. Die maximal mögliche Vertragsdauer
beträgt somit 4 Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe AS mediendesign Inh. Andrea Sindermann e.K.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13125
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.as-mediendesign.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDYW7APR20L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 135 Absatz 2 GWB
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB
Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.uni-muenster.de