Digitalisierungsvorhaben des BAMF - Software-Entwicklungsleistungen Java Spring Boot (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 21.27 - 0030/22/VV : 2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]954
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalisierungsvorhaben des BAMF - Software-Entwicklungsleistungen Java Spring Boot (Los 2)
Unterstützungsleistungen für die Digitalisierungsvorhaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge - Hier: Software-Entwicklungsleistungen Java Spring Boot (Los 2)
In diesem Verfahren werden IT-Dienstleistungen für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgeschrieben. Um die Kernaufgaben in den Bereichen Asylverfahren und in der Integrationsarbeit effizient wahrnehmen zu können, betreibt das BAMF in einer überwiegend Service-orientierten Architektur verschiedene IT-gestützte Fachverfahren. Aufgrund der sich stark verändernden Rahmenbedingungen (steigende Fallbearbeitungszahlen, steigende Beschäftigtenzahl) hat sich das BAMF mit seiner Digitalisierungsagenda zum Ziel gesetzt, viele informationstechnologische Prozesse strategisch neu auszurichten. Für das Bestreben der Ende-zu-Ende-Digitalisierung aller Kernprozesse und der Überführung aller Dienste in eine MultiCloud-Umgebung benötigt das BAMF Unterstützungsleistungen von externen Dienstleistern. Diese werden in insgesamt fünf Fachlosen ausgeschrieben:
Los 1 - Software-Entwicklungsleistungen in einer Microsoft .NET-Umgebung
Los 2 - Software-Entwicklungsleistungen in einer Java Spring-Boot-Umgebung
Los 3 - Testmanagement und -durchführung
Los 4 - Software-Entwicklungsleistungen in einer Oracle-Umgebung
Los 5 - Mulitcloud IT-Dienstleistungen
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang im vorliegenden Verfahren (Los 2) entnehmen Sie bitte den beigefügten Ausschreibungsunterlagen.
Der Höchstwert des Auftragsvolumens der Rahmenvereinbarung beträgt 39.996.000,- Euro (netto).
Los 1: Schätzwert (netto) 19.971.600,00 €
Los 2: Schätzwert (netto) 39.996.000,00 €
Los 3: Schätzwert (netto) 19.580.000,00 €
Los 4: Schätzwert (netto) 14.289.440,00 €
Los 5: Schätzwert (netto) 23.928.000,00 €
Gesamtschätzwert für alle Lose (netto): 117.765.040,00 €
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Erklärungen 'Ausschlussgruende', 'Sanktionen Russland', 'Auftragsvergabe', 'Verpflichtungsgesetz' und 'soziale Nachhaltigkeit von IT' sind vom Bieter
auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe werden von der Vergabestelle Abfragen aus dem Gewerbezentralregister und dem bundesweiten
Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG durchgeführt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die Anlage 'Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Der Bieter muss hierzu eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste einreichen. Der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss mindestens 20 Millionen EUR pro Jahr betragen. Bei Bietergemeinschaften muss die Summe aller beteiligten Unternehmen diesen Mindestumsatz aufweisen (vgl. Kriterium AE.1).
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit ist die Anzahl der im Durchschnitt beschäftigten Mitarbeitenden in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags anzugeben. Die Anzahl der im Durchschnitt beschäftigten Mitarbeitenden in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss mind. 35 Personen pro Jahr betragen. Bei Bietergemeinschaften muss die Summe aller beteiligten Unternehmen diese Mindestanzahl aufweisen (vgl. Kriterium AE.2).
Mindestens zwei Referenzen mit vergleichbarem Umfang und Leistungsinhalt sind vollständig zu beschreiben. Die Referenzen haben jeweils einen vergleichbaren Umfang, wenn mindestens 24 Projektmonate Leistungen im Bereich Software-Entwicklung mit ca. 20 lose gekoppelten Modulen erbracht wurden. Die Referenzen haben einen vergleichbaren Inhalt, wenn alle nachfolgenden Leistungsbestandteile nachgewiesen wurden:
# Umsetzung von verschiedenen Anwendungs-, Sicherheits und Architekturkonzepten
# Software-Entwicklung mit Continuous Integration
# Konzeption und Entwicklung von komplexen Anwendungen in MicroService-Architekturen
# Konzeption und Entwicklung von komplexen Anwendungen auf Cloudumgebungen
# Backend-Entwicklung auf Basis Java Stack, Java Spring Boot
# Entwicklung mit ORM-Frameworks (z.B. Hibernate)
# Anwendung diverser SW-Qualitätssicherungsmaßnahmen (z.B. Komponenten- und Integrationstests oder Verwendung von Code-Metriken)
Für alle Referenzen ist ein Ansprechpartner beim Referenzkunden benannt (vgl. Kriterium AE.4).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.