Einlagerung, Transport sowie Auf- und Abbau eines Informationsstands Referenznummer der Bekanntmachung: 214-02.05-20.0093-22-II-E
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bzga.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Abschnitt II: Gegenstand
Einlagerung, Transport sowie Auf- und Abbau eines Informationsstands
Einlagerung, Transport sowie Auf- und Abbau eines Informationsstands
- Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Einlagerung, der Transport und Auf- und Abbau sowie die Wartung des Informationsstands, des Aktionsstands sowie der zugehörigen Materialien bei voraussichtlich 20 bis 30 Veranstaltungen zur Organ- und Gewebespende pro Jahr. - Der Auftragnehmer verpflichtet sich durch diese Rahmenvereinbarung, im Falle einer Einzelauftragserteilung, die aufgeführten Leistungen entsprechend seinem Angebot und dem jeweiligen Einzelauftrag auszuführen. - Die Rahmenvereinbarung umfasst ein prognostiziertes Auftragsvolumen von jährlich 62.500 € (ohne USt). und ein maximales Auftragsvolumen für die gesamte Laufzeit inkl. der möglichen Verlängerungsoptionen von 250.000 € (ohne USt.), wobei der Auftraggeber kein Auftragsvolumen garantiert. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Erteilung eines Einzelauftrages.
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einlagerung, Transport sowie Auf- und Abbau eines Informationsstands
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angabe unter II.1.5) spiegelt keinen realen Wert wider und wird aus rein technischen Gründen eingetragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit i. S. v. § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.