verholzte Grünabfälle ab 01.08.2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73726
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]00
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awb-es.de
Abschnitt II: Gegenstand
verholzte Grünabfälle ab 01.08.2023
Häckseln, Umsetzen, Schieben und Kompostieren von verholzten Grünabfällen, die Transporte zwischen den einzelnen Grünschnitt-Sammelplätzen und Kompostierungsanlagen und die Abnahme von verholzten Grünabfällen.
Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg, Deutschland
1. Häckseln/Hacken von unbehandelten Grünabfällen auf Grünschnitt- Sammelplätzen und Gesamtübernahme des Häckselgutes/Hackgutes an der Anfallstelle (Vollentsorgung) (25.000 m³/a).
2. Häckseln/Hacken von unbehandelten Grünabfällen auf Kompostierungsanlagen (70.000 m³/a).
3. Herstellung und Übernahme von thermisch verwertbaren Material auf Kompostierungsanlagen (35.000 m³/a).
4. Umsetzen des Häckselgutes (47.000 m³/a).
5. Absieben von Fertigkompost (10.000 m³/a) einschließlich Aufsetzen auf Tafelmieten und Übernahme von Überkorn (8.000 m³/a).
6.1 Transport von unbehandelten Grünabfällen auf Volumenbasis (8.000 m³ * 8 km/a) 6.2 Alternativ Transport von unbehandelten Grünabfällen auf Volumenbasis (5.000 m³ * 8 km/a) und Teil-Übernahme von unbehandelten Grünabfällen auf den Grünschnitt-Sammelplätzen (3.000 m³/a) 6.3 Transport von unbehandelten Grünabfällen auf Gewichtsbasis (800 t x 14 km/a) 6.4 Transport von Häckselgut (16.000 m³ * 13 km/a) 6.5 Transport von Kompost (4.000 m³ * 13 km/a) 7. Zusammenschieben von Grünabfällen (135/a).
8. Streuobstwiesen: Häckseln/Hacken von Baum- und Strauchschnitt aus Streuobstwiesen und Gesamtübernahme des Häckselgutes/Hackgutes an der Anfallstelle (Vollentsorgung) (7.500 m³/a).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Gesamtumsatz (ohne Umsatzsteuer) der letzten 3 Geschäftsjahre.
2. (Teil-) Umsatz für die entsprechende Leistung der letzten 3 Geschäftsjahre.
3. Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von insgesamt mind. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall.
1. Gesamtumsatz (ohne Umsatzsteuer) der letzten 3 Geschäftsjahre.
2. (Teil-) Umsatz für die entsprechende Leistung der letzten 3 Geschäftsjahre.
3. Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von insgesamt mind. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall.
Referenzen: Der Bewerber/Bieter muss als Referenz die Verarbeitung von mindestens 30.000 m³ Material nach Ersthäckselung in einem Kalenderjahr vorweisen.
Referenzen: Der Bewerber/Bieter muss als Referenz die Verarbeitung von mindestens 30.000 m³ Material nach Ersthäckselung in einem Kalenderjahr vorweisen.
– Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach §55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport („Vergabeplattform subreport ELViS“) an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform subreport ELViS registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.