Grundschule Neißeweg Gütersloh - Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: NW 01/2022
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 219-629759)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guetersloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundschule Neißeweg Gütersloh - Objektplanung
Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Objektplanung Gebäude für den Neubau und die Erweiterung der Grundschule Neißeweg in Gütersloh (§§ 33 ff. HOAI).
Ziel der Maßnahme ist die Gestaltung einer zukunftsfähigen Schule mit pädagogischem Schulkonzept und den notwendigen funktionalen Qualitäten, wie z.B. ganztägige Bildung. Dazu soll der zuletzt errichtete Teil des Gebäudes des Freiherr-vom-Stein-Schule (östlicher Teil, an die Sporthalle angrenzend) für die Grundschule Neißeweg nutzbar sein. Das Obergeschoss wird bereits als Lerncluster genutzt. Im Erdgeschoss müssen die naturwissenschaftlichen Räume umgebaut werden. Die Umbau- und Sanierungsmaßnahmen sind überschaubar. Der weitere Flächenbedarf soll auf dem Grundstück Freiherr-vom-Stein neu erbaut werden. Die Sporthallen können sowohl am Standort Freiherr-vom-Stein-Schule sowie an der Grundschule Neißeweg weiterhin genutzt werden.
Detaillierte Informationen zum Vorhaben finden sich in der Broschüre „Ergebnisbericht zur pädagogischen Bedarfsplanung“; diese ist als Anlage B.1.1-Ergebnisbericht pädagogische Bedarfsplanung in den Vergabeunterlagen beigefügt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Sollten sich mehr als 5 geeignete Bewerber bewerben, so erfolgt die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren auf der Grundlage des unter Ziff. III.1.3.) geforderten Eigenerklärungen zu den Referenzen. Die mit den einzelnen Referenzen jeweils erzielten Punktzahlen werden anschließend addiert (=Gesamtpunktzahl). Maßgeblich ist die Höhe der für die Referenz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft angegebenen anrechenbaren Kosten.
Soweit mehr als fünf Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften eingehen, erfolgt die Auswahl derjenigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Abgabe zunächst eines Erstangebots aufgefordert werden, unter Berücksichtigung des folgenden Auswahlkriteriums:
- Höhe der im Teilnahmeantrag benannten anrechenbaren Kosten (KG 300 und 400) der Referenz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft.
Soweit ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft mehrere Referenzen für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft angibt, wird ausschließlich die Referenz mit den höchsten anrechenbaren Kosten (KG 300 und 400) berücksichtigt. Berücksichtigt werden im Übrigen ausschließlich Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen.