Rahmenvereinbarung Tiefbau Referenznummer der Bekanntmachung: ENNI 1-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Moers
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47441
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enni.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Tiefbau
Abschluss einer sparten- und losübergreifenden Mehrpartner- Rahmenvereinbarung über Investitions- und Unterhaltungsleistungen, Tiefbauleistungen für Gasrohr-, Wasserrohr-, Kabelverlegung sowie Fernwärme, ggf. inkl. Rufbereitschaft.
Die Lose 1 bis 3 betreffen inhaltlich - mit Ausnahme der bei Los 1 zusätzlich verstandorten Rufbereitschaft - die gleichen Leistungen in den Sparten Strom/Gas/Wasser. Lediglich der Umfang (prozentuales Gewicht) unterscheidet sich je nach betroffenem Los. Auftragnehmer der jeweiligen anderen Lose sollen jedoch zur Sicherstellung der erforderlichen Leistungsverfügbarkeit nach Maßgabe eines losübergreifenden Auswahlprinzips (Kaskadenprinzip) die Möglichkeit haben, (Teil)Leistungen eines anderen Auftragnehmers zu übernehmen, wenn dieser die Leistungserbringung im Einzelfall aus berechtigtem Grund ablehnt. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Los 4 betrifft demgegenüber die Sparte Fernwärme (inkl. Rufbereitschaft). Der Rahmenvertrag soll nur mit einem Auftragnehmer geschlossen werden.
Los 5 (Baumaßnahmen Gas Rheinberg) 100 % des gesamten Auftragsvolumens. Der Rahmenvertrag soll nur mit einem Auftragnehmer geschlossen werden
Los 6 (Baumaßnahmen Gas Uedem) 100 % des gesamten Auftragsvolumens. Der Rahmenvertrag soll nur mit einem Auftragnehmer geschlossen werden.
Investitions- und Unterhaltungsleistungen, Tiefbauleistungen Gasrohr-, Wasserrohr-, Kabelverlegung (60 Prozent) inkl. Rufbereitschaft
Moers + Neukirchen-Vluyn
siehe Vergabeunterlagen - Leistungsbeschreibung
Die Lose 1 bis 3 betreffen inhaltlich - mit Ausnahme der bei Los 1 zusätzlich verstandorteten Rufbereitschaft - die gleichen Leistungen in den Sparten Strom/Gas/Wasser. Allerdings unterscheiden sich die Lose im Hinblick auf ihren jeweiligen Umfang (Los 1 = rund 60 Prozent des jährlichen Gesamtauftragsvolumens, Los 2 und 3 jeweils = rund 20 Prozent des jährlichen Gesamtauftragsvolumens). Das jährliche Gesamtauftragsvolumen wird vom Auftraggeber auf der Grundlage der geschätzten Auftragswerte der jeweils anfallenden Einzelleistungen in Anlehnung an § 2 SektVO ermittelt.
Die Aufteilung der Einzelprojekte/Einzelabrufe aus dem Gesamtportfolio erfolgt turnusmäßig am Anfang des Jahres. Dabei wird den jeweiligen Auftragnehmern der Los 1 bis 3 ihr jeweiliges Leistungsportfolio vom Auftraggeber nach vorgenanntem Schlüssel zugewiesen. Die Auftragnehmer haben das Recht, (Teil-)Leistungen/Projekte aus dem zugewiesenen Leistungsportfolio aus berechtigtem Grund (Kapazitäten) anzulehnen.
Aus berechtigtem Grund abgelehnte (Teil-)Leistungen werden nach folgender Reihenfolge (Los 1 - Los 2 - Los 3; Los 2 - Los 3 - Los 1; Los 3 - Los 1 - Los 2) (losübergreifendes Kaskadenprinzip) dem jeweiligen Auftragnehmer des anderen Loses angeboten. Lehnen alle Auftragnehmer der Lose die (Teil-)Leistungen ab, so werden diese an einen Dritten (unter Ausschluss der Auftragnehmer) vergeben.
Eine Mindestabnahmemengen wird nicht garantiert. Der Auftraggeber wird sich um einen verhältnismäßigen Ausgleich etwaiger Unschärfen über die gesamte Vertragslaufzeit bemühen. Ebenso werden unwesentliche Abweichungen hiervon werden von den Auftragnehmern hingenommen.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Der AN erbringt nach Maßgabe der vertraglichen Bedingungen (losübergreifendes Kaskadenprinzip) ggf. auch Leistungen, die dem Los 2 und/oder 3 zugewiesen sind. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Der unter Ziffer 2.1.6) der Bekanntmachung benannte Wert stellt den Höchstwert im Sinne der Entscheidung des EuGH vom 17.06.2021 (C-23/20 - Simonsen & Weel) dar. Auf der Grundlage der heutigen Umstände geht der Auftraggeber jedoch davon aus, dass sich das geschätzte Auftragsvolumen auf 19,68 Mio. EUR beläuft (Schätzwert im Sinne der vorgenannten Entscheidung).
Investitions- und Unterhaltungsleistungen, Tiefbauleistungen Gasrohr-, Wasserrohr-, Kabelverlegung (20 Prozent)
Moers + Neukirchen-Vluyn
siehe Vergabeunterlagen - Leistungsbeschreibung
Die Lose 1 bis 3 betreffen inhaltlich - mit Ausnahme der bei Los 1 zusätzlich verstandorteten Rufbereitschaft - die gleichen Leistungen in den Sparten Strom/Gas/Wasser. Allerdings unterscheiden sich die Lose im Hinblick auf ihren jeweiligen Umfang (Los 1 = rund 60 Prozent des jährlichen Gesamtauftragsvolumens, Los 2 und 3 jeweils = rund 20 Prozent des jährlichen Gesamtauftragsvolumens). Das jährliche Gesamtauftragsvolumen wird vom Auftraggeber auf der Grundlage der geschätzten Auftragswerte der jeweils anfallenden Einzelleistungen in Anlehnung an § 2 SektVO ermittelt.
Die Aufteilung der Einzelprojekte/Einzelabrufe aus dem Gesamtportfolio erfolgt turnusmäßig am Anfang des Jahres. Dabei wird den jeweiligen Auftragnehmern der Los 1 bis 3 ihr jeweiliges Leistungsportfolio vom Auftraggeber nach vorgenanntem Schlüssel zugewiesen. Die Auftragnehmer haben das Recht, (Teil-)Leistungen/Projekte aus dem zugewiesenen Leistungsportfolio aus berechtigtem Grund (Kapazitäten) anzulehnen.
Aus berechtigtem Grund abgelehnte (Teil-)Leistungen werden nach folgender Reihenfolge (Los 1 - Los 2 - Los 3; Los 2 - Los 3 - Los 1; Los 3 - Los 1 - Los 2) (losübergreifendes Kaskadenprinzip) dem jeweiligen Auftragnehmer des anderen Loses angeboten. Lehnen alle Auftragnehmer der Lose die (Teil-)Leistungen ab, so werden diese an einen Dritten (unter Ausschluss der Auftragnehmer) vergeben.
Eine Mindestabnahmemengen wird nicht garantiert. Der Auftraggeber wird sich um einen verhältnismäßigen Ausgleich etwaiger Unschärfen über die gesamte Vertragslaufzeit bemühen. Ebenso werden unwesentliche Abweichungen hiervon werden von den Auftragnehmern hingenommen.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Der AN erbringt nach Maßgabe der vertraglichen Bedingungen (losübergreifendes Kaskadenprinzip) ggf. auch Leistungen, die dem Los 1 und/oder 3 zugewiesen sind. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Der unter Ziffer 2.1.6) der Bekanntmachung benannte Wert stellt den Höchstwert im Sinne der Entscheidung des EuGH vom 17.06.2021 (C-23/20 - Simonsen & Weel) dar. Auf der Grundlage der heutigen Umstände geht der Auftraggeber jedoch davon aus, dass sich das geschätzte Auftragsvolumen auf 6,56 Mio EUR beläuft (Schätzwert im Sinne der vorgenannten Entscheidung).
Investitions- und Unterhaltungsleistungen, Tiefbauleistungen Gasrohr-, Wasserrohr-, Kabelverlegung (20 Prozent)
Moers + Neukirchen-Vluyn
siehe Vergabeunterlagen - Leistungsbeschreibung
Die Lose 1 bis 3 betreffen inhaltlich - mit Ausnahme der bei Los 1 zusätzlich verstandorteten Rufbereitschaft - die gleichen Leistungen in den Sparten Strom/Gas/Wasser. Allerdings unterscheiden sich die Lose im Hinblick auf ihren jeweiligen Umfang (Los 1 = rund 60 Prozent des jährlichen Gesamtauftragsvolumens, Los 2 und 3 jeweils = rund 20 Prozent des jährlichen Gesamtauftragsvolumens). Das jährliche Gesamtauftragsvolumen wird vom Auftraggeber auf der Grundlage der geschätzten Auftragswerte der jeweils anfallenden Einzelleistungen in Anlehnung an § 2 SektVO ermittelt.
Die Aufteilung der Einzelprojekte/Einzelabrufe aus dem Gesamtportfolio erfolgt turnusmäßig am Anfang des Jahres. Dabei wird den jeweiligen Auftragnehmern der Los 1 bis 3 ihr jeweiliges Leistungsportfolio vom Auftraggeber nach vorgenanntem Schlüssel zugewiesen. Die Auftragnehmer haben das Recht, (Teil-)Leistungen/Projekte aus dem zugewiesenen Leistungsportfolio aus berechtigtem Grund (Kapazitäten) anzulehnen.
Aus berechtigtem Grund abgelehnte (Teil-)Leistungen werden nach folgender Reihenfolge (Los 1 - Los 2 - Los 3; Los 2 - Los 3 - Los 1; Los 3 - Los 1 - Los 2) (losübergreifendes Kaskadenprinzip) dem jeweiligen Auftragnehmer des anderen Loses angeboten. Lehnen alle Auftragnehmer der Lose die (Teil-)Leistungen ab, so werden diese an einen Dritten (unter Ausschluss der Auftragnehmer) vergeben.
Eine Mindestabnahmemengen wird nicht garantiert. Der Auftraggeber wird sich um einen verhältnismäßigen Ausgleich etwaiger Unschärfen über die gesamte Vertragslaufzeit bemühen. Ebenso werden unwesentliche Abweichungen hiervon werden von den Auftragnehmern hingenommen.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Der AN erbringt nach Maßgabe der vertraglichen Bedingungen (losübergreifendes Kaskadenprinzip) ggf. auch Leistungen, die dem Los 1 und/oder 2 zugewiesen sind.
Der unter Ziffer 2.1.6) der Bekanntmachung benannte Wert stellt den Höchstwert im Sinne der Entscheidung des EuGH vom 17.06.2021 (C-23/20 - Simonsen & Weel) dar. Auf der Grundlage der heutigen Umstände geht der Auftraggeber jedoch davon aus, dass sich das geschätzte Auftragsvolumen auf 6,56 Mio EUR beläuft (Schätzwert im Sinne der vorgenannten Entscheidung).
Investitions- und Unterhaltungsleistungen, Tiefbauleistungen Gasrohrverlegung Rheinberg
Rheinberg
siehe Vergabeunterlagen - Leistungsbeschreibung
Das jährliche Gesamtauftragsvolumen wird vom Auftraggeber auf der Grundlage der geschätzten Auftragswerte der jeweils anfallenden Einzelleistungen in Anlehnung an § 2 SektVO ermittelt.
Die Aufteilung der Einzelprojekte/Einzelabrufe aus dem Gesamtportfolio erfolgt turnusmäßig am Anfang des Jahres.
Eine Mindestabnahmemengen wird nicht garantiert. Der Auftraggeber wird sich um einen verhältnismäßigen Ausgleich etwaiger Unschärfen über die gesamte Vertragslaufzeit bemühen. Ebenso werden unwesentliche Abweichungen hiervon werden von den Auftragnehmern hingenommen.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Der unter Ziffer 2.1.6) der Bekanntmachung benannte Wert stellt den Höchstwert im Sinne der Entscheidung des EuGH vom 17.06.2021 (C-23/20 - Simonsen & Weel) dar. Auf der Grundlage der heutigen Umstände geht der Auftraggeber jedoch davon aus, dass sich das geschätzte Auftragsvolumen auf 1,245 Mio EUR beläuft (Schätzwert im Sinne der vorgenannten Entscheidung).
Investitions- und Unterhaltungsleistungen, Tiefbauleistungen Gasrohrverlegung Uedem
Uedem
siehe Vergabeunterlagen - Leistungsbeschreibung
Das jährliche Gesamtauftragsvolumen wird vom Auftraggeber auf der Grundlage der geschätzten Auftragswerte der jeweils anfallenden Einzelleistungen in Anlehnung an § 2 SektVO ermittelt.
Die Aufteilung der Einzelprojekte/Einzelabrufe aus dem Gesamtportfolio erfolgt turnusmäßig am Anfang des Jahres.
Eine Mindestabnahmemengen wird nicht garantiert. Der Auftraggeber wird sich um einen verhältnismäßigen Ausgleich etwaiger Unschärfen über die gesamte Vertragslaufzeit bemühen. Ebenso werden unwesentliche Abweichungen hiervon werden von den Auftragnehmern hingenommen.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Der unter Ziffer 2.1.6) der Bekanntmachung benannte Wert stellt den Höchstwert im Sinne der Entscheidung des EuGH vom 17.06.2021 (C-23/20 - Simonsen & Weel) dar. Auf der Grundlage der heutigen Umstände geht der Auftraggeber jedoch davon aus, dass sich das geschätzte Auftragsvolumen auf 0,286 Mio EUR beläuft (Schätzwert im Sinne der vorgenannten Entscheidung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TIEFBAULEISTUNGEN INVESTITIONS- UND UNTERHALTUNGSLEISTUNGEN, TIEFBAULEISTUNGEN GAS-ROHR-, WASSERROHR-, KABELVERLEGUNG
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TIEFBAULEISTUNGEN INVESTITIONS- UND UNTERHALTUNGSLEISTUNGEN, TIEFBAULEISTUNGEN GAS-ROHR-, WASSERROHR-, KABELVERLEGUNG
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TIEFBAULEISTUNGEN INVESTITIONS- UND UNTERHALTUNGSLEISTUNGEN, TIEFBAULEISTUNGEN GAS-ROHR-, WASSERROHR-, KABELVERLEGUNG
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TIEFBAULEISTUNGEN GASROHRVERLEGUNG RHEINBERG
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TIEFBAULEISTUNGEN GASROHRVERLEGUNG UEDEM
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD4DB3W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: 50667 Köln
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabebestimmungen im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Ausschlussfristen ergeben sich aus § 160 Abs. 2 Nr. 2 und 3 GWB