Täglicher Transport der Essenswägen Referenznummer der Bekanntmachung: NOK-2022-0002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mosbach
NUTS-Code: DE127 Neckar-Odenwald-Kreis
Postleitzahl: 74821
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.neckar-odenwald-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Täglicher Transport der Essenswägen
Täglicher Transport der Essenswägen
Neckar-Odenwald-Kliniken gGmbH
Knopfweg 1
74821 Mosbach
Speisentransport zwischen den Standorten der NOK Kliniken Mosbach und Buchen und Rücklauf der Speisetransportwägen mit Geschirr.
Pro Tag sind drei Fahrten Hin (Von Mos ausgehend) und Zurück zu leisten.
Frühstück-, Mittag- und Abendessen.
Die Laufzeit beträgt 2 Jahre bis 31.01.2024 mit der Option der
Verlängerung um jeweils 1 Jahr bis zu maximal 5 Jahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt:
> Eigenerklärung über die Unternehmensstruktur (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen, Kommunikationsdaten) und Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer
>Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
> Nachweis der Eintragung im Berufsregister,
> Nachweis der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer oder vergleichbaren berufsständischen Organisationen.
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen.
Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
> Erklärung des Bieters zu Insolvenz, Steuer etc. Sowie Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohn- und Tariftreuegesetzes.
> Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
- für Sachschäden und Vermögensschäden i.H.v. mindestens 1 Mio. EUR
- für Personenschäden i.H.v. mindestens 1 Mio. EUR
- Schlüsselverlust i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein
entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
> Eigenerklärung über den Gesamtnettoumsatz aus den Kalenderjahren 2019, 2020 und 2021, die Darstellung muss für jedes Jahr erfolgen.
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
Referenzen:
• Eigenerklärung über die Erbringung von mindestens drei in Bezug auf Umfang und Gegenstand vergleichbaren Leistungen (konkret: Speisetransport) aus den letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahren. Die Angaben sind in einer Referenzliste aufzuführen.
In der Referenzliste sind zu benennen:
- Leistungsumfang,
- Auftragswert,
- Leistungszeit,
- Leistungsjahr,
- Auftraggeber,
- Versicherung, dass die Leistung mangelfrei erbracht wurde.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Bestätigung des Referenzgebers einzufordern.
Von einer Bietergemeinschaften müssen insgesamt nur so viel Referenzen vorgelegt werden, wie ein Einzelbewerber vorzulegen hat. Die Eignung einer Bietergemeinschaften kann mit der geforderten Anzahl an Referenzen/Unterlagen
nachgewiesen werden.
Technische Ausstattung
• Eigenerklärung zur Fahrzeugart der zur
auftragsgegenständlichen Speisebeförderung benutzbaren Fahrzeuge.
Mitarbeiter
• Eigenerklärung zur Anzahl und Alter der Mitarbeiter, die für den jeweiligen auftragsgegenständliche Speisetransport eingesetzt werden.
• Die als Fahrer eingesetzten Mitarbeiter müssen über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen, eine Fahrerlaubnis auf Probe ist unzureichend. Der Führerschein darf nicht eingezogen sein.
• Eigenerklärung über die Qualifikation der als Fahrer einzusetzenden Mitarbeiter in Bezug auf die Einhaltung der Hygienebedingungen beim Speisetransport sowie im
Krankenhausumfeld.
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Aufgrund einer Änderung des LTMG BW gelten seit dem 01. Januar 2022 die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge bei der Vergabe von Personenbeförderungen im Bereich des Freigestellten Verkehrs bis zu 9 Personen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind mit dem Angebot einzureichen:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem.§§ 123, 124 GWB.
Eigenerklärungen gemäß VHB 124 LD
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. Verordung EU 2022/522 (Russlandsanktionen)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter
Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
3 § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/
Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/_DocumentLibraries/
Documents/15_vk_merkblatt.pdf
wird hingewiesen.