Polizeiaufträge Abschleppen+Verwahren Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-11V-18 PolizeiBW Abschleppen+Verwahren
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 210-603329)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77654
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://pptls.polizei-bw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Polizeiaufträge Abschleppen+Verwahren
Vergabe von Rahmenvereinbahrungen über das Bergen, Schleppen, Abschleppen, Transportieren und Verwahren von Fahrzeugen im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen (sog. Polizeiaufträge) für das Land Baden-Württemberg.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Tätigkeitsbereiche des Auftragnehmers im Sinne der allgemein als "Abschleppdienste" beschriebenen Anforderungen einschließlich Anlagen umfassen das
- Abschleppen,
- Bergen,
- Schleppen,
- Transportieren und
- Verwahren
von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen in den jeweiligen Einsatz-/Vermittlungskategorien (Fachlose A - E)
Fachlos A - PKW1
Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge bis einschl. 3,5t zGM ohne Einsatz eines Hebekrans zur Bergung mittels Seilwinde / Transport rollfähiger Fahrzeuge
Fachlos B - PKW2
Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge bis einschl. 3,5t zGM zur Bergung mittels Hebekran von nicht roll-/lenkfähigen Fahrzeugen
Fachlos C - AWU
(Abschleppwagen Unterfahrlift) - Sonderfall von PKW1 bzw. PKW2 für den Einsatzbereich z. B. in Tiefgaragen oder beengten Straßen. Der Einsatz eines AWU dient der Verbringung des Auftragsobjekts zur nächst gelegenen Verlademöglichkeit. Es folgt eine Maßnahme von i.d.R. PKW1 oder PKW2.
Fachlos D - SLV1 (Schwerlastverkehr)
Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge über 3,5 t zGM.
Hierbei handelt es sich um Einsätze vorwiegend nach Unfällen, bei denen das havarierte Fahrzeug noch auf den Rädern steht und nicht mehr fahrbereit oder auf mindestens einer Achse nicht mehr rollfähig ist.
Dabei kann das defekte Fahrzeug mittels Abschleppstange gezogen oder nötigenfalls mit einem Abschleppkran oder Unterfahrlift angehoben und abgeschleppt werden.
Mit Einsatzfahrzeugen im Fachlos D müssen auch rollfähige Schwerfahrzeuge mittels Seilwinde geborgen werden können (z. B. Lkw, Hänger- oder Sattelzüge, Omnibusse).
Fachlos E - SLV2
Auto- oder Mobilkran zur Bergung von Fahrzeugen über 3,5 t zGM, einschließlich SLV1.
Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, alle gängigen Bergungseinsätze von Schwer-fahrzeugen, bei denen havarierte Fahrzeuge gehoben werden müssen, zu bewältigen. Als Auftrag im Fachlos E gelten auch solche Bergungen von Fahrzeugen bis einschließlich 3,5 t zGM, die auf Grund der Gegebenheiten vor Ort (Ausladung, Lage des zu bergenden Objekts) nicht mit Fahrzeugen des Fachloses B geborgen werden können.
Tätigkeitsbereiche des Auftragnehmers im Sinne der allgemein als "Abschleppdienste" beschriebenen Anforderungen einschließlich Anlagen umfassen das
- Abschleppen,
- Bergen,
- Schleppen,
- Transportieren und
- Verwahren
von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen in den jeweiligen Einsatz-/Vermittlungskategorien (Fachlose 1 A - E)
Fachlos 1 A - PKW1
Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge bis einschl. 3,5t zGM ohne Einsatz eines Hebekrans zur Bergung mittels Seilwinde / Transport rollfähiger Fahrzeuge
Fachlos 1 B - PKW2
Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge bis einschl. 3,5t zGM zur Bergung mittels Hebekran von nicht roll-/lenkfähigen Fahrzeugen
Fachlos 1 C - AWU
(Abschleppwagen Unterfahrlift) - Sonderfall von PKW1 bzw. PKW2 für den Einsatzbereich z. B. in Tiefgaragen oder beengten Straßen. Der Einsatz eines AWU dient der Verbringung des Auftragsobjekts zur nächst gelegenen Verlademöglichkeit. Es folgt eine Maßnahme von i.d.R. PKW1 oder PKW2.
Fachlos 1 D - SLV1 (Schwerlastverkehr)
Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge über 3,5 t zGM.
Hierbei handelt es sich um Einsätze vorwiegend nach Unfällen, bei denen das havarierte Fahrzeug noch auf den Rädern steht und nicht mehr fahrbereit oder nur noch auf einer Achse rollfähig ist.
Dabei kann das defekte Fahrzeug mittels Abschleppstange gezogen oder nötigenfalls mit einem Abschleppkran oder Unterfahrlift angehoben und abgeschleppt werden.
Mit Einsatzfahrzeugen im Fachlos D müssen auch rollfähige Schwerfahrzeuge mittels Seilwinde geborgen werden können (z. B. Lkw, Hänger- oder Sattelzüge, Omnibusse).
Fachlos 1 E - SLV2
Auto- oder Mobilkran zur Bergung von Fahrzeugen über 3,5 t zGM.
Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, alle gängigen Bergungseinsätze von Schwer-fahrzeugen, bei denen havarierte Fahrzeuge gehoben werden müssen, zu bewältigen. Als Auftrag im Fachlos E gelten auch solche Bergungen von Fahrzeugen bis einschließlich 3,5 t zGM, die auf Grund der Gegebenheiten vor Ort (Ausladung, Lage des zu bergenden Ob-jekts) nicht mit Fahrzeugen der Fachlose A oder B geborgen werden können.
Ausnahmegenehmigung nach §§ 15a, 46 StVO (nur bei Tätigkeit im Fachlos D SLV1)