Featuring the future of THE LÄND
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70184
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stm.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Featuring the future of THE LÄND
Es soll eine Lead-Agentur ausgewählt werden, die die Dachmarkenkampagne THE LÄND strategisch-inhaltlich führt und umsetzt mit dem Ziel, auf nationaler und internationaler Ebene Fachkräfte anzusprechen und Standortmarketing für Baden-Württemberg zu betreiben.
Staatsministerium Baden-Württemberg Richard-Wagner-Straße 15 70184 Stuttgart
Die mit diesem Vergabeverfahren ausgewählte Lead-Agentur soll mit der Führung und Umsetzung der Dachmarkenkampagne THE LÄND betraut werden und dabei insbesondere folgende Aufgaben übernehmen:
• Strategisch-inhaltliche Führung der Dachmarkenkampagne THE LÄND, die national, wie auch international wirksam ist.
• Entwurf und Umsetzung von Werbemaßnahmen und Kampagnen in digitalen wie analogen Kanälen, die auf die Dachmarke einzahlen.
• Planung und Umsetzung von Veranstaltungen.
• Planung und Umsetzung von Messeauftritten.
• Mediaplanung und Durchführung.
• Evaluation der Kampagnenarbeit.
Das Gesamtbudget für das Jahr 2023 beläuft sich auf maximal 7 Mio. € (brutto) inkl. Agenturhonoraren und aller Umsetzungskosten. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt wird vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 (Stufe 1).
Das Land hat einseitig das Recht, den Vertrag zweimalig um jeweils ein Jahr nach Maßgabe der Regelungen im Vertrag zu verlängern (Stufe 2: 2024 und Stufe 3: 2025).
In den Stufen 2 und 3 wird, vorbehaltlich der Verabschiedung des Staatshaushaltsplans des Landes ein Budget von jeweils maximal 7 Mio. € (brutto) bereitgestellt.
Die Agentur hat weder 2023 noch im Falle der Beauftragung der Folgejahre einen Anspruch darauf, dass das maximale jährliche Budget auch tatsächlich ausgeschöpft wird (siehe Vertragsentwurf).
Das Budget für die Dachmarkenkampagne beläuft sich auf maximal 21 Mio. € brutto für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2025. Da unter II.1.5 und II.2.6 nur ein Nettowert eingetragen werden kann, wurde dieser Bruttowert unter Annahme eines Misch-Mehrwertsteuersatzes auf einen Nettowert von 18. Mio. € umgerechnet. Maßgebend ist jedoch allein der Bruttowert von 21 Mio. €.
Das Land hat einseitig das Recht, den Vertrag zweimalig um jeweils ein Jahr nach Maßgabe der Regelungen im Vertrag zu verlängern. Der Vertrag wird zusammen mit den Vergabeunterlagen unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Strategisch-inhaltliche Führung und Umsetzung der Dachmarkenkampagne THE LÄND
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://stm.baden-wuerttemberg.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags und die Abgabe eines Angebots erforderlichen Vergabeunterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge oder Angebote stattdessen unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden nur auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst auf der Vergabeplattform informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote zu beachten sind.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Angaben und Unterlagen nach Maßgabe von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV nachzufordern. Bewerber/Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass fehlende Angaben oder Unterlagen nachgefordert werden.
Es besteht die Pflicht zur Erstellung von E-Rechnungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).