Gastronomische Bewirtschaftung von Veranstaltungen in der Schwabenlandhalle Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-11-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fellbach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 70734
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.feel.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gastronomische Bewirtschaftung von Veranstaltungen in der Schwabenlandhalle
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist eine öffentliche Dienstleistungskonzession als exklusiver Cateringpartner für die Schwabenlandhalle über einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren. Der Cateringpartner erhält grundsätzlich das Recht und die Pflicht zur alleinigen gastronomischen Bewirtschaftung der Veranstaltungsräume in der Schwabenlandhalle (mit Ausnahme eines begrenzten Vorbehaltskontingents der feel GmbH).
Guntram-Palm-Platz 1 70734 Fellbach
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist eine öffentliche Dienstleistungskonzession als exklusiver Cateringpartner für die Schwabenlandhalle über einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren. Der Cateringpartner erhält grundsätzlich das Recht und die Pflicht zur alleinigen gastronomischen Bewirtschaftung der Veranstaltungsräume in der Schwabenlandhalle (mit Ausnahme eines begrenzten Vorbehaltskontingents der feel GmbH).
Die Konzession beginnt im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 1. Januar 2025. Die feel GmbH hat insoweit ein Leistungsbestimmungsrecht. Der genaue Beginn kann ggf. im Rahmen der Verhandlung näher abgestimmt werden.
Die Schwabenlandhalle ist ein überregional bedeutsames Veranstaltungszentrum. Zwei unterschiedliche und doch harmonisch zusammengefügte Baustile geben der Schwabenlandhalle ihr Gesicht: Elegant und repräsentativ der Hölderlin- und Uhlandsaal, geprägt von edlem Ambiente und großen Bühnenbereichen. Hell und luftig die 2006 erbauten Räume Hesse und Mörike, charakterisiert durch großzügige Glasflächen, hohe Decken und individuelles Spiel mit Licht und Sicht. Ergänzt werden diese drei separat bespielbaren Eventflächen durch die kleineren Seminarräume: Raum Daimler, Raum Kepler und Raum Auberlen. Mit einer Gesamtfläche von über 1.100m² ist der Hölderlinsaal der größte Saal in der Schwabenlandhalle Fellbach. Gleich ob Tagung, Ausstellung, Kongress oder Konzert - mit seiner Größe und Flexibilität bietet der Hölderlinsaal den passenden Rahmen für nahezu jedes Veranstaltungsformat.
Um diese Veranstaltungen - von großen Events, über Kongresse bis hin zu kleineren Tagungen - kulinarisch zu bewirten, wird ein fester Caterer gesucht. Dieser hat die Exklusivität für die Bewirtschaftung der Räumlichkeiten in der Schwabenlandhalle. Das kulinarisch erforderliche Angebot für die verschiedenen Veranstaltungen variiert je nach Kundenwunsch und Format. Das Portfolio reicht dabei von anspruchsvollen Eventcaterings, über das Catering für Kongresse und Tagungen, Bewirtungen auf Selbstzahlerbasis bis hin zu Seminarverpflegungen und Pausenbewirtungen von Kulturveranstaltungen oder Künstlercatering. Untergeordnet darf die in der Schwabendlandhalle vorhandene Kücheneinrichtung auch für Produktionen des Konzessionsnehmers für Dritte genutzt werden (z. B. zur Herstellung von Schul- und Mensaessen).
Im Jahre 2019 (vor Corona) fanden pro Jahr im Schnitt rund 360 Veranstaltungen (Veranstaltungstage) in der Schwabenlandhalle statt. Die Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen bewegt sich pro Event in der Regel zwischen 10 und 1.400 Gästen. Es können parallel bis zu vier Veranstaltungen in getrennten Gebäudeteilen stattfinden. Im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.10.2022 (Übergangsphase Corona) fanden bisher rund 240 Veranstaltungen (in Veranstaltungstagen) in der Schwabenlandhalle statt.
Der aktuelle (vertrauliche) Entwurf des Cateringvertrags ist ausdrücklich verhandelbar.
Die feel GmbH hat sich bewusst für eine Ausschreibung im Verhandlungsverfahren entschieden, um konzeptionelle Ideen der Bieter aufgreifen und die Bedingungen für die Leistung, insbesondere die Festlegungen des Cateringvertrags, im Rahmen von Verhandlungen gemeinsam optimieren zu können. Hierbei kann beispielsweise abgestimmt werden, wo ein Catereringpartner das Essen produziert bzw. ob die vorhandene Küche und deren Großgeräte genutzt werden. Vor diesem Hintergrund soll das vertraglich vorgesehene Service-Level-Agreement mit dem Cateringpartner erst nach Vertragsschluss mit dem bezuschlagten Cateringpartner erarbeitet werden, um das individuelle Konzept des Cateringpartners praxiskonform widerzuspiegeln.
Ziff. 19.1 des Cateringvertrags:
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Grundlaufzeit von 5 Jahren. Der Vertrag verlängert sich einmalig um weitere 5 Jahre, wenn der Vertrag nicht bis spätestens 12 Monate vor Ablauf von einer Partei gekündigt wird. Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen. Die Leistungszeit beginnt nach Festlegung durch die feel GmbH. Der Leistungsbeginn ist für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 1. Januar 2025 vorgesehen und ist dem Caterer mit einer Vorlaufzeit von mindestens 6 Monaten anzukündigen. Die feel GmbH hat insoweit ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht i.S.d. § 315 BGB.
Ziff. 21 der Bewerbungsbedingungen:
a) Es werden mindestens drei und höchstens fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen.
b) Die von der Auftraggeberin vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber lauten:
- Beurteilung der eingereichten Referenz(en) hinsichtlich der Passgenauigkeit zu den Anforderungen dieses Auftrags.
c) Die Passgenauigkeit der Referenzen wird mit Punkten von 0 Punkten (genügt zum Eignungsnachweis) bis 10 Punkten (idealtypisch mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar) bewertet.
d) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Eignungsanforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden gleichrangigen Bewerbern durch Los getroffen werden.
e) Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der genannten Mindestzahl liegt, kann die Auftraggeberin das Vergabeverfahren fortführen, indem sie den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen.
f) Die Auftraggeberin informiert die Bieter, deren Teilnahmeanträge nicht berücksichtigt werden sollen, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Teilnahmeantrages gemäß § 134 GWB über das Vergabeportal.
Anlagenübersicht:
Anlage 1: Gebäudeinformationen, -pläne und Raumfotos (Darstellung Gastronomieflächen)
a) Gutachten
b) Präsentation (nur die Seiten 4 bis 11)
Anlage 2: Service-Level-Agreements (SLA) (wird nach Vertragsschluss erstellt)
Anlage 3: Übergabeprotokoll mit Inventarverzeichnis (wird bei Übergabe erstellt)
Anlage 4: Preisangebot des Caterers
Anlage 5: Konzepte des Caterers
a) Cateringkonzept
b) Personalkonzept
c) Nachhaltigkeitskonzept
Anlage 6: Besondere Vertragsbedingungen, Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG
Anlage 7: Verpflichtungserklärung des Caterers zum Mindestentgelt
Anlage 8: Eigenerklärung des Caterers zu EU-RUS-Sanktionen
Anlage 9: Eigenerklärung gem. Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner
Anlage 10: Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) - Fassung 2003 -
Ziff. 28.2 des Cateringvertrags:
Die Anlagen 1 bis 10 sind Bestandteil dieses Vertrages. Bei Widersprüchen zwischen einzelnen Vertragsbestandteilen gilt vorrangig dieser Vertragstext. Sodann gilt die Reihenfolge der Anlagen in der Anlagenübersicht als Rang- und Geltungsreihenfolge.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied), soweit ihr Beruf einer Erlaubnispflicht unterliegt. Die Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Handelsregisterauszüge soll nicht älter als 6 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß KonzVgV bleiben unberührt.
Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Catering) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Erklärung muss im Rahmen des Vordrucks 03: Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß KonzVgV bleiben unberührt.
Der Umsatz des Bewerbers bzw. aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung pro Geschäftsjahr mindestens betragen haben:
2021 (bzw. entsprechendes Geschäftsjahr): [Betrag gelöscht] EUR
2020 (bzw. entsprechendes Geschäftsjahr): [Betrag gelöscht] EUR
2019 (bzw. entsprechendes Geschäftsjahr): 1,0 Mio. EUR
(1.) Referenzen
Nachweis von mindestens einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens fünf Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (Referenzzeitraum). Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger / Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben sind insoweit nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen.
Der Nachweis muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Soweit ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
(2.) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
Bewerber / Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen eine Erklärung abgeben, aus der ihre durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren vor der Auftragsbekanntmachung ersichtlich ist.
Die Erklärung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Mindestbedingungen zu (1.):
Alle angegebenen Referenzen sind zum Nachweis dieser Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Aus der Gesamtschau der Erläuterungen pro Referenz muss sich ergeben, dass der Bewerber im Rahmen der Referenz mindestens die folgenden Dienstleistungen erbracht hat:
- Konzession über Cateringleistungen (z. B. auf der Grundlage eines Pachtvertrages)
- Davon mindestens 2 Leistungsjahre im Referenzzeitraum
- Jährliches Umsatzvolumen der Konzession in diesen Jahren jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR
Mindestbedingungen zu (2.):
Die Beschäftigtenzahl der Bewerber / aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor der Auftragsbekanntmachung jeweils mindestens 10 Vollzeitäquivalente pro Jahr betragen haben.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Sanktionstatbeständen
a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt gemäß Vordruck 04a abzugeben. Die Erklärungen sind für Einzelbieter, für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und auch für jeden Nachunternehmer vorzulegen. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß KonzVgV bleiben unberührt.
b) Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Vordruck 04b abzugeben (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Vordruck 01a: Vertraulichkeitserklärung kann bereits im Teilnahmewettbewerb - vor dem Ablauf der Teilnahmefrist - über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals vorgelegt werden.
1. Mit jedem Teilnahmeantrag zwingend vorzulegende Unterlagen
Nr. Unterlage
1 Vordruck 01 Teilnahmeantrag
2 Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung
3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
4 Vordruck 04a Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn
5 Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
6 Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner
7 Handelsregisterauszug
8 Nachweis der erlaubten Berufsausübung (sofern erforderlich)
2. Ergänzend für eine Bewerbergemeinschaft abzugeben (für jedes Mitglied):
Nr Unterlage
1 Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (nur 1x für die Gemeinschaft)
2 Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung
3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
4 Vordruck 04a Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn
5 Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - sofern nicht in Erklärung des federführenden Mitglieds miterfasst -
6 Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner
7 Handelsregisterauszug
8 Nachweis der erlaubten Berufsausübung (sofern erforderlich)
3. Ergänzend bei Nachunternehmern /Eignungsleihe abzugeben (für jedes Unternehmen):
Nr Unterlage
1 Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
2 Vordruck 05a Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher
4. Mit jedem Erstangebot vorzulegende Unterlagen
Nr Unterlage
1 Vordruck 07 Angebot
2 Vordruck 08 Preisblatt
3 Vordruck 09 Cateringkonzept
4 Vordruck 10 Personalkonzept
5 Vordruck 11 Nachhaltigkeitskonzept
5. Mit jedem überarbeiteten Angebot vorzulegende Unterlagen
Nr Unterlage
1 Vordruck 07 Angebot
2 Vordruck 08 Preisblatt
3 Vordruck 09 Cateringkonzept
4 Vordruck 10 Personalkonzept
5 Vordruck 11 Nachhaltigkeitskonzept
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2264PV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.