Umspannstation im Projekt Wieblinger Weg
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umspannstation im Projekt Wieblinger Weg
Vergabegegenstand ist die Lieferung und Montage sowie Inbetriebnahme einer 20-kV Übergabestation als Fertigbaugebäude in monolithischer Bauweise, mit 20-kV SF6 Mittelspannungsschaltanlage, zwei 1.600 kVA Gießharztransformatoren und 400 V AC Niederspannungs-Hauptverteilung.
Vergabegegenstand ist die Lieferung und Montage sowie Inbetriebnahme einer 20-kV Übergabestation als Fertigbaugebäude in monolithischer Bauweise, mit 20-kV SF6 Mittelspannungsschaltanlage, zwei 1.600 kVA Gießharztransformatoren und 400 V AC Niederspannungs-Hauptverteilung. Die Baumaßnahme ist ein Teilprojekt des Gesamtprojekts „Neubau Betriebshof für Wasserstoffbusse in Heidelberg“ und wird gesondert ausgeschrieben. Ziel der Baumaßnahme ist der regionale Infrastrukturausbau für den Einsatz erneuerbarer Energien. Der entstehende Betriebshof bildet dabei einen wichtigen Stützpunkt für die Versorgung batterieelektrischer- und wasserstoffbetriebener Fahrzeuge der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) in Heidelberg. Neben einer überdachten Abstellanlage inkl. der dazugehörigen Elektro-Ladeinfrastruktur (ein Ladepunkt pro Bus), welche für 26 Busse (Gelenkbus; Länge 18,5 m) ausgelegt ist, wird ein Gebäude mit Büro- und Sozialräumen, sowie der Wasserstoffanlagenbereich, entstehen. Zusätzlich erforderliche Kleingebäude sind die hier zu erstellende 20 kV Übergabestation und eine Winterdienstgarage. Die Wasserstoff-Betankung der Busse erfolgt an zwei Betriebstankplätzen auf dem Werksgelände. Im Einfahrtsbereich zur Abstellung wird zusätzlich eine öffentliche Wasserstofftankstelle für PKW errichtet. Die Anlagen zur Wasserstoffbetankung werden durch einen externen Dritten geplant, zur Genehmigung vorgelegt und gebaut.
Zu II.2.7): Beginn der Ausführung der hier ausgeschriebenen Leistungen ist frühestens Mai 2023 und spätestens Juli 2023. Das Vorhaben ist bis zum 31.07.2023 fertigzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.