Anmietung, Lieferung und Wartung von zwei Farbproduktionssystemen für die Hausdruckerei der Stadt Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/22/033
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung, Lieferung und Wartung von zwei Farbproduktionssystemen für die Hausdruckerei der Stadt Hamm
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Anmietung, Lieferung und Wartung von zwei Farbproduktionssystemen für die Hausdruckerei der Stadt Hamm europaweit aus.
Vermessungs- und Katasteramt Gustav-Heinemann-Str. 10 59065 Hamm
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Mietvertrages als All-In-Vertrag (Systemmiete + Preis je Einzelkopie) über die Laufzeit von 5 Jahren zur Anmietung von zwei Farbproduktionssystemen für die Hausdruckerei der Stadt Hamm.
Der Vertragsgegenstand umfasst zusätzlich die Reparatur und Wartung, die rechtzeitige Versorgung mit Verbrauchsmaterialien (außer Papier) sowie die Einweisung in die Geräte und die Lieferung der für den Betrieb notwendigen Software inkl. der Installation und Einbindung der neuen Lösung in das stadteigene IP-Datennetz .
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Erklärung zur Haftpflichtversicherung im Leistungsverzeichnis (Vordruck)
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen.
(2.2) Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren.
(3) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
(4) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Eignung auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind von sämtlichen dieser Unternehmen Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. Es wird in diesem Falle gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.
Geforderte Deckungssummen der Haftpflichtversicherung:
Personenschäden 1.500.000 EUR
Sachschäden: 250.000 EUR
Vermögensschäden: 250.000 EUR
Abhandenkommen bewachter Sachen: 250.000,00 EUR
Verlust von Schlüsseln: 250.000,00 EUR
(1) Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
(1.1) Referenzliste (Vordruck) für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren mit Angabe der Art der Lieferung, des Auftragswerts, des Ausführungs- und Fertigungszeitraumes sowie des Auftraggebers mit Organisationseinheit und zentraler Tel.-Nr.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Referenzliste von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.2) Nachweis über praktiziertes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 oder 9001:2015 in Kopie
(1.3) Nachweis über praktiziertes, zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 in Kopie
(1.4) Nachweis über praktiziertes, zertifiziertes Information Security Management System (ISMS) nach DIN EN ISO/IEC 27001 in Kopie
(1.2) nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) Bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen / zur Eignungsleihe"
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
(2) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Eignung auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind von sämtlichen dieser Unternehmen Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. Es wird in diesem Falle gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Hamm
Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen".
(1.2) Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht mit dem Vordruck "Eigenerklärung zum Russlandbezug"
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften:
(1.3.1) der von allen Mitgliedern eigens unterzeichnete Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der eigens unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen.
(1.4) Bei Eignungsleihe:
(1.4.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.5) Bei Nachunternehmereinsatz:
(1.5.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.6) Angebot (Vordruck)
(1.7) Leistungsverzeichnis/Preisblatt (Vordruck)
(1.8) Konzept Klimaneutrales Drucken
(1.9) Produktbeschreibungen mit techn. Datenblättern zu allen angebotenen Gerätetypen
(1.10) Originalbedienungsanweisung (digital als PDF Dokument in deutscher Sprache)
(1.11) Nachweis über eine Fogra Zertifizierung in Kopie
(1.12) Umweltschutzbezogene Zertifikate/Nachweise für die Erfüllung des klimaneutralen Druckens und der allgemeinen Umweltschutzanforderungen
(1.13) Ggf. Nachweise zur Gleichwertigkeit (techn. Spezifikationen, Normen etc.)
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
/
(3) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(4) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(5) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(5.1) Leistungsbeschreibung
(5.2) Bewerbungsbedingungen
(5.3) BVB Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen
(5.4) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(5.5) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(5.6) Informationsblatt DSGVO
(6) Der Vordruck "Absage" ist über den Vergabemarktplatz einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDCMJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html