Beschaffung eines Yb- und Ba-Lasersystems zur Kühlung gemischter Ionenkristalle Referenznummer der Bekanntmachung: 1.3-12EU2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-siegen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.uni-siegen.de/zuv/dezernat1neu/abteilung_1_3
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Yb- und Ba-Lasersystems zur Kühlung gemischter Ionenkristalle
Beschaffung eines Lasersystems zur Kühlung gemischter Ionenkristalle im Rahmen einer BMBF-Projektierung. Es sollen Forschungsarbeiten für einen neuartigen Quantencomputer durchgeführt werden. Dieser wird auf Ionenkristallen, zusammengesetzt sowohl aus Ytterbium- als auch Barium-Ionen, beruhen. Bei dem geplanten Verfahren sind so Laser mit den für diese beiden Ionensorten erforderlichen Wellenlängen beteiligt.
Universität Siegen
Fakultät IV – Department Physik
Lehrstuhl für Quantenoptik
Prof. Dr. Christof Wunderlich
Walter-Flex-Straße 3
57072 Siegen
Beschaffung eines Lasersystem zur Kühlung gemischter Ionenkristalle
Es sollen Forschungsarbeiten für einen neuartigen Quantencomputer durchgeführt werden. Dieser wird auf Ionenkristallen, zusammengesetzt sowohl aus Ytterbium- als auch Barium-Ionen, beruhen. Bei dem geplanten Verfahren sind so Laser mit den für diese beiden Ionensorten erforderlichen Wellenlängen beteiligt. Besonders wichtige Anforderungen für den Erfolg der geplanten Forschungsarbeiten sind die relative Genauigkeit des Abstandes der Barium (Ba)-Wellenlängen 493 nm und 650 nm sowie die Stabilität und Schmalbandigkeit der 1762 nm Ba-Linie. Die Komplexität des Lasersystems sowie die technischen Anforderungen erfordern elektronik- und softwareseitig ein monolithisches oder zumindest hochgradig aufeinander abgestimmtes System – ein Gesamtsystem aus Komponenten verschiedener Anbieter ohne zuvor bereits erfolgte Integration ist im Rahmen dieses Projekts nicht handhabbar und daher ausgeschlossen.
Die relativen und absoluten Stabilitäten der einzelnen Laserwellenlängen werden maßgeblich von den Rauscheigenschaften der Laser-Kontrollelektronik und der Qualität der Stabilisierung auf die gemeinsame Referenz, so wie der Referenz selber, beeinflusst. Elektronikkomponenten müssen deshalb bestmögliche Rauscheigenschaften aufweisen. Aufgrund der vielen erforderlichen Wellenlängen und somit der Vielzahl der beteiligten Laser ist darüber hinaus einem möglichst perfekten Zusammenspiel von Kontroll-Elektronik und –Software höchste Priorität einzuräumen. Idealerweise wird, soweit wie nur irgendwie möglich, auf elektronische Regelschleifen und das damit einhergehende charakteristische elektronische Rauschen verzichtet.
Mit der Digitalisierung von Elektronik können die Rauschquellen deutlich reduziert werden. Die Verknüpfung von mehreren Elektroniken wird so deutlich vereinfacht, und die Einführung einer zuverlässigen Fernsteuerung der Einzelkomponenten durch eine zentrale Kontrolleinheit ermöglicht. Laserkontrolleinheiten auf Basis von Digitalelektronik sollten deshalb bevorzugt eingesetzt werden. Bei komplexen Gesamtsystemen ist außerdem unbedingt die problemlose Kommunikation der einzelnen Kontrolleinheiten untereinander sicherzustellen. Vor dem Hintergrund von minimiertem Aufwand für Gerätesteuerung und effizientem Arbeiten im Labor ist insbesondere auf eine zentrale Steuerung aller Einzelkomponenten zu achten.
Für die Stabilisierung einzelner Laser auf eine gemeinsame hochpräzise Referenz werden typischerweise sogenannte Frequenzkämme verwendet. Dabei ist die Kontrolle der Carrier Envelope Offset Frequenz fceo eine der größten Herausforderungen und essentiell für die Übertragung der Stabilität der Referenz auf die einzelnen Wellenlängen. Die im Standardverfahren (f-2f) verwendete Regelschleife führt zu einem zusätzlichen Eintrag von Rauschen auf die Stabilisierung des Frequenzkamms und somit auch auf den relativen Abstand der Wellenlängen zueinander sowie der Stabilität und Schmalbandigkeit von Einzellaserlinien, z.B. durch Konversion von Amplituden- zu Phasenrauschen an der verwendeten Photodiode. Im Gegensatz zu früheren Verfahren wird in neueren Ansätzen auf Regelelektronik für die Stabilisierung von fceo verzichtet. Stattdessen wird das physikalische Prinzip der Differenzfrequenzerzeugung genutzt, wodurch fceo durch inhärente, ausschließlich optische Prozesse eliminiert wird und somit elektronische Kontrollschleifen entfallen können. Die Verwendung eines Intra-Cavity-EOMs bei 1762 nm soll darüber hinaus Resonanzen des Regelkreises in Frequenzbänder weit oberhalb der Fallenfrequenzen verschieben.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Entscheidend ist das unabdingbare Kompatibilitätserfordernis mit der vorhandenen Hardware- und Softare-Infrastruktur des Forschungsaufbaus des Labors.
Der Auftrag ist gem. Art. 32 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 lit b) ii) RL 2014/24/EU (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VGV) im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung zu vergeben, da der Auftragnehmer der einzige Anbieter und Erbringer der vertragsgegenständlichen Leistungen ist. Beabsichtigt ist die Beschaffung einer Laseranlage zur Kühlung von Ionen-Mischkristallen bei dem benannten Auftragnehmer und zwar aufgrund folgender Umstände:
Die TOPTICA Photonics AG liefert die für die geplanten Experimente und Entwicklungen erforderlichen Laser mit digitaler Steuerelektronik. Die digitale Steuerelektronik der Laser wird von einer überordneten und einheitlichen Software-Steuerungsplattform gesteuert.
Die Softwareplattform ermöglicht insbesondere die zentrale Fernsteuerung der Wellenlänge der cw-Laser. Die Gesamtlösung von Toptica Photonics AG umfasst somit alle notwendigen Lasersysteme, deren Stabilisierung sowie eine standardisierte SW-Steuerungsplattform. Die Lösung erfüllt alle Anforderungen und bietet eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der geplanten Experimente.
Im Unterschied zu anderen Marktteilnehmern hat der Auftragnehmer angesichts des kumulativen Vorhandenseins der unverzichtbaren wissenschaftlich-technischen Spezifika eine hinreichend einzigartige Position. Nur auf der Grundlage dieser Alleinstellung kann die Universität Siegen objektiv die im Rahmen der BMBF-Projektplanung bewilligten wissenschaftlichen Sonderforschungsarbeiten durchführen – mithin wurde keine künstliche Einschränkung der Vergabeparameter vorgenommen und es gibt keine zumutbare Alternativ- oder Ersatzlösung im Sinne von Art. 32 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 lit b) Satz 2 RL 2014/24/EU (§ 14 Abs. 6 VGV).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Beschaffung eines Yb- und Ba-Lasersystems zur Kühlung gemischter Ionenkristalle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gräfelfing
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82166
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Das unter Ziff. V.2.1 angegebene Datum ist nicht das Datum des Vertragsschlusses, der Vertrag wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geschlossen werden (§ 135 Abs. 3, S. 1, Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
§135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber...
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]