Zentralkläranlage Detmold: Fetttransport und Rechen-/Sandfanggut Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0527
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.detmold.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zentralkläranlage Detmold: Fetttransport und Rechen-/Sandfanggut
Die Kläranlage Detmold, Wittekindstr. 22, 32756 Detmold schreibt folgende Dienstleistungen aus:
LOS 1: Transport und Überführung von prozesseigenen Fettschlämmen und Fettrückständen in die betriebseigene Fettbehandlung
LOS 2: Transport und Entsorgung von Rechen- und Sandfangrückständen
Die Leistungen werden jeweils vom Auftraggeber als Rahmenvereinbarung für ein Zeitraum (01 Jan. 2023 - 31 Dez. 2023) vergeben.
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Fetttransport
Zentralkläranlage Detmold Wittekindstr. 22 32756 Detmold
Auf dem Betriebsgelände der Kläranlage Detmold, Wittekindstr. 22, 32756 Detmold, fallen Fettschlämme und Fettrückstände an. Diese sind mit einem geeigneten Fahrzeug aufzunehmen und in die betriebseigene Fettbehandlung zu überführen.
Der Transport und das Umpumpen hat mit einem selbstständig fahrenden Saug- und Spülfahrzeug mit einem Nutzvolumen von min. 6,0 m3 in der Schlammkammer zu erfolgen.
Rechen- und Sandfanggut
Zentralkläranlage Detmold Wittekindstr. 22 32756 Detmold
Transport und Entsorgung von 180 t Rechen- und 160 t Sandfangrückständen aus der Zentralkläranlage Detmold
Auf dem Betriebsgelände der Zentralkläranlage Detmold, Wittekindstr. 22, 32756 Detmold, fallen Rechengut und Rückstände aus dem Sandfang an. Diese werden im Zulaufbereich in Absetzmulden gesammelt. Die Absetzmulden müssen regelmäßig geleert werden und der Inhalt gem. KrWG entsorgt werden.
Für den Transport sind zwei 7m3 Absetzmulden vorhanden die bei Abholung durch leere, in technisch einwandfreien Zustand, zu ersetzen sind. Die Sandfangabsetzmulde muss mit einer unten liegenden Entwässerungsvorrichtung ausgestattet sein.
Die Abholstelle befindet sich in der Zulaufhalle und ist mit einem Absetzmuldenkippfahrzeug anfahrbar.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Es werden nur zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe zur Wertung des Angebotes zugelassen. (mit dem Angebot vorzulegen): Für LOS 2
Einzureichende Unterlagen:
- Ein Nachweis über die Tauglichkeit des eingesetzten Fahrzeuges ist dem Angebot beizulegen. (mit dem Angebot vorzulegen): Für LOS 1
Einzureichende Unterlagen:
- 523 Sanktionen Russland (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung Eignung Dienst-und Lieferleistung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklaerung_Mindestlohngesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Das eingesetzte Personal muss in den durchzuführenden Arbeiten unterwiesen und geschult sein. (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): jeweils für LOS 1 und LOS 2
Abschnitt IV: Verfahren
Um den Betrieb der Kläranlage gewährleisten und die Vorschriften der Abwasserverordnung erfüllen zu können, ist ein beschleunigtes Verfahren notwendig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die evtl. erforderliche Anpassung der Transportkosten wird anhand der Stoffpreisgleitklausel berücksichtigt.
ACHTUNG:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei geforderter elektronischer Abgabe in Textform die Angebote ausschließlich über das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz einzureichen sind !!! Angebote, die nicht elektronisch über die für die Abgabe von Angeboten vorgesehene Funktion der Vergabeplattform, sondern auf anderen Wegen eingereicht werden (z.B. per Post, per E-Mail, per Telefax, über die allgemeine Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform (Kommunikation) etc.) werden ausgeschlossen.
Bei Fragen zur Abgabe elektronischer Angebote/Anträge oder zu dem dazu verwendeten Bietertool stellt cosinex unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ Videotutorials zur Verfügung, die als Anleitung zum Verfahren dienen.
Rückfragen werden für alle Bewerber bzw. Bieter über den Vergabemarktplatz Westfalen beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5CYW7DDNH91
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.