Universität zu Köln - Wartung von Medientechnik in Hörsälen. Lehr- und Unterrichtssräumen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_64_0046
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50923
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://uni-koeln.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Universität zu Köln - Wartung von Medientechnik in Hörsälen. Lehr- und Unterrichtssräumen
Wartung von Medientechnischen Anlagen in ca. 450 Hörsälen, Lehr- ,Unterrichts-, und Gremienräumen der Universität zu Köln
Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf Albertus-Magnus-Platz 50923 Köln Hörsäle, Lehr- und Unterrichtsräume der Universität zu Köln.
Abschluss einer Rahmnevereinbarung mit einer Grundlaufzeit von 12 Monaten mit der Option einer dreimaligen Verlängerung um jeweils12 Monate bis zu einer Maximallaufzeit von 48 Monaten.
Rahmenvereinbarung über die Wartung von Medientechnischen Anlagen in ca. 450 Hörsälen, Lehr- ,Unterrichts-, und Gremienräumen der Universität zu Köln.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit der Abgabe der Ausschreibungsunterlagen hat der Auftragnehmer eine Eigenerklärung abzugeben,in der er zusichert, im Falle der Zuschlagserteilung eine aktuelle, bestehende Haftpflichtversicherung vorzuweisen bzw. eine solche abzuschließen.
Einzureichende Unterlagen:
- Anzahl Mitarbeiter bei Wartungsdurchführung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die durchzuführenden Wartungen pro Raum sind immer von 2 Personen durchzuführen. Davon ist eine Person immer ein/e qualifizierte/r Fachfrau/-mann (Radio- und Fernsehtechniker oder gleichwertige Qualifizierung).
- Fachkenntnisse (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Die durchzuführenden Wartungen pro Raum sind immer von 2 Personen durchzuführen. Davon ist eine Person immer ein/e qualifizierte/r Fachfrau/-mann (Radio- und Fernsehtechniker oder gleichwertige Qualifizierung). Entsprechende Nachweise sind bei Bedarf erst nach Zuschlagseerteilung durch das bezuschlagte Unternehmen nach Aufforderung vorzulegen. Diese/r Fachfrau/-mann ist verantwortlich und führt die Kommunikation mit den Beauftragten des Auftraggebers durch.
- Referenzliste (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Universität zu Köln erwartet die Vorlage von mindestens zwei, mit dem Leistungsumfang dieser Ausschreibung vergleichbaren, abgeschlossenen Referenzen der letzten drei Jahre im Zeitraum vom 01.11. 2019 bis 31.10.2022.
Abschnitt IV: Verfahren
nicht vorgesehen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Höchstwert der ausschreibung gemäß EUgH: 900.000,00 EUR
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4CYYHN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html