BAB 5 - 6-streifige Erweiterung zwischen Offenburg und Freiburg-Mitte, Umweltplanung Referenznummer der Bekanntmachung: A2-39-A5-OG-RIEG/17/1b
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 280000
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
BAB 5 - 6-streifige Erweiterung zwischen Offenburg und Freiburg-Mitte, Umweltplanung
Landschaftsplanerische Leistungen
- Los 1 - Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
- Los 2 - Faunistische Leistungen
- Los 3 - Übergeordnetes Kompensationskonzept (ÜKK)
- Los 4 - Biotoptypenkartierung (BTK)
Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
Stuttgart
Darstellung des Vorhabens
Die Autobahn GmbH des Bundes (AdB), Niederlassung Südwest (NL SW), plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland die 6-streifige Erweiterung der Bundesautobahn (BAB) 5 zwischen Offenburg und der Anschlussstelle Freiburg-Mitte. Diese Maßnahme ist im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) eingestuft und gliedert sich in zwei Teilprojekte. Das
Teilprojekt 1 zwischen Offenburg und der Anschlussstelle (AS) Riegel liegt in der Zuständigkeit der AdB, NL SW in Stuttgart-Obertürkheim. Das Teilprojekt 2 zwischen der AS Riegel und der AS Freiburg-Mitte wird in der NL SW in der Außenstelle Freiburg betreut. Ziel ist der leistungsfähige Ausbau der BAB 5 zwischen Offenburg und Freiburg-Mitte zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Autobahn und der Entlastung der teils zu Stoßzeiten stark rückstaugefährdeten Anschlussstellen. Hierzu ist ein genehmigungsfähiger RE-Vorentwurf entsprechend der derzeit gültigen Richtlinien zum Planungsprozess und für die Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE) zu erstellen.
Straßenbauliche Beschreibung
Gesamtlänge Planungsstrecke: rd. 53 km
Beginn der Planungsstrecke: Südlich der Anschlussstelle Offenburg, Anschluss an den bereits 6-streifigen Abschnitt des ÖPP-Projekts BAB 5 Malsch - Offenburg
Ende der Planungsstrecke: unmittelbar südlich der AS Freiburg-Mitte
Planerische Beschreibung
-Die 6-streifige Erweiterung soll im ersten Schritt symmetrisch mit dem RQ 36 gem. RAA 2008 ausgeführt werden. Dabei wird ebenfalls ein abschnittsweiser asymmetrischer Ausbau untersucht. Die umweltfachlichen Beiträge sind dabei stufenweise im iterativen Prozess mit an der Planung fachlich Beteiligter, unter Verwendung der Beiträge der Straßenplanung, unter Maßgabe der aktuellen Gesetze und Richtlinien und unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen zu erarbeiten.
- Die Planungsleistungen für die Umweltverträglichkeitsstudie sollen entsprechend der bei Vertragsabschluss geltenden HOAI nach den Leistungsphasen 1-4 beauftragt werden.
- Die für die Genehmigung zusätzlich erforderlichen Besonderen Leistungen (faunistische Kartierungen, Biotopkartierung) werden frei vereinbart.
- Ebenfalls frei zu vereinbaren ist die besondere Leistung des übergeordneten
Kompensationskonzepts (ÜKK), dessen inhaltliche Schwerpunkte sind:
o Im Rahmen "Vorplanung" ist ein Sonderbeitrag zum Thema Wiedervernetzung zu
erstellen, welcher Handlungsprioritäten hinsichtlich Bauwerksgestaltung und Durchlass-dimensionierung aufzeigt.
o Vorbereitend und begleitend zur "Entwurfsplanung" erfolgt die Identifikation von
Schwerpunkträumen für die Maßnahmenplanung des Landschaftspflegerischen
Begleitplans.
o Für die "Genehmigungsplanung" sind weiterhin abschnittsbezogene Beiträge zu leisten:
o Die Flächensuche der zu Kompensationszwecken vorgesehen Flächen ist in Bezug auf die abschnittsübergreifend ermittelten Schwerpunkträume unter Berücksichtigung eines projektspezifisch zu erarbeitenden naturschutzfachlichen Leitkonzeptes zu koordinieren und der Auswahlprozess entsprechend zu dokumentieren.
o Das gestufte Vorgehen des übergeordneten Kompensationskonzeptes über die
Planungsphasen hinweg ist im Rahmen eines abschnittsbezogenen Fachbeitrages
Landwirtschaft darzulegen, um die besondere Berücksichtigung der agrarstrukturellen Belange im Zuge der Flächennutzungsentscheidungen zu belegen.
- Als Besonderheit dieser Planung gilt die enge Bündelung mit den Planungen der DB Netz AG im Rahmen des viergleisigen Aus- und Neubaus der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel. Die Planung erfolgt deshalb im Koordinatensystem DBRef_2016.
Eine ausführliche Projektbeschreibung erhalten Sie mit den Bewerbungsunterlagen.
1) Gesamtumsatz/Umsatz für entsprechende Dienstleistungen
2) Qualifikation der verantwortlichen Personen
3) Referenzprojekte
- Los 1 - Umweltverträglichkeitsstudie:
die Teilnahme an Öffentlichkeitsterminen bzw. Erörterungsterminen sowie die Aufweitung des Untersuchungsraumes sowie Erstellen einer Natura2000-Vorprüfung
Faunistische Leistungen
Stuttgart
Darstellung des Vorhabens
Die Autobahn GmbH des Bundes (AdB), Niederlassung Südwest (NL SW), plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland die 6-streifige Erweiterung der Bundesautobahn (BAB) 5 zwischen Offenburg und der Anschlussstelle Freiburg-Mitte. Diese Maßnahme ist im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) eingestuft und gliedert sich in zwei Teilprojekte. Das
Teilprojekt 1 zwischen Offenburg und der Anschlussstelle (AS) Riegel liegt in der Zuständigkeit der AdB, NL SW in Stuttgart-Obertürkheim. Das Teilprojekt 2 zwischen der AS Riegel und der AS Freiburg-Mitte wird in der NL SW in der Außenstelle Freiburg betreut. Ziel ist der leistungsfähige Ausbau der BAB 5 zwischen Offenburg und Freiburg-Mitte zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Autobahn und der Entlastung der teils zu Stoßzeiten stark rückstaugefährdeten Anschlussstellen. Hierzu ist ein genehmigungsfähiger RE-Vorentwurf entsprechend der derzeit gültigen Richtlinien zum Planungsprozess und für die Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE) zu erstellen.
Straßenbauliche Beschreibung
Gesamtlänge Planungsstrecke: rd. 53 km
Beginn der Planungsstrecke: Südlich der Anschlussstelle Offenburg, Anschluss an den bereits 6-streifigen Abschnitt des ÖPP-Projekts BAB 5 Malsch - Offenburg
Ende der Planungsstrecke: unmittelbar südlich der AS Freiburg-Mitte
Planerische Beschreibung
-Die 6-streifige Erweiterung soll im ersten Schritt symmetrisch mit dem RQ 36 gem. RAA 2008 ausgeführt werden. Dabei wird ebenfalls ein abschnittsweiser asymmetrischer Ausbau untersucht. Die umweltfachlichen Beiträge sind dabei stufenweise im iterativen Prozess mit an der Planung fachlich Beteiligter, unter Verwendung der Beiträge der Straßenplanung, unter Maßgabe der aktuellen Gesetze und Richtlinien und unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen zu erarbeiten.
- Die Planungsleistungen für die Umweltverträglichkeitsstudie sollen entsprechend der bei Vertragsabschluss geltenden HOAI nach den Leistungsphasen 1-4 beauftragt werden.
- Die für die Genehmigung zusätzlich erforderlichen Besonderen Leistungen (faunistische Kartierungen, Biotopkartierung) werden frei vereinbart.
- Ebenfalls frei zu vereinbaren ist die besondere Leistung des übergeordneten
Kompensationskonzepts (ÜKK), dessen inhaltliche Schwerpunkte sind:
o Im Rahmen "Vorplanung" ist ein Sonderbeitrag zum Thema Wiedervernetzung zu
erstellen, welcher Handlungsprioritäten hinsichtlich Bauwerksgestaltung und Durchlass-dimensionierung aufzeigt.
o Vorbereitend und begleitend zur "Entwurfsplanung" erfolgt die Identifikation von
Schwerpunkträumen für die Maßnahmenplanung des Landschaftspflegerischen
Begleitplans.
o Für die "Genehmigungsplanung" sind weiterhin abschnittsbezogene Beiträge zu leisten:
o Die Flächensuche der zu Kompensationszwecken vorgesehen Flächen ist in Bezug auf die abschnittsübergreifend ermittelten Schwerpunkträume unter Berücksichtigung eines projektspezifisch zu erarbeitenden naturschutzfachlichen Leitkonzeptes zu koordinieren und der Auswahlprozess entsprechend zu dokumentieren.
o Das gestufte Vorgehen des übergeordneten Kompensationskonzeptes über die
Planungsphasen hinweg ist im Rahmen eines abschnittsbezogenen Fachbeitrages
Landwirtschaft darzulegen, um die besondere Berücksichtigung der agrarstrukturellen Belange im Zuge der Flächennutzungsentscheidungen zu belegen.
- Als Besonderheit dieser Planung gilt die enge Bündelung mit den Planungen der DB Netz AG im Rahmen des viergleisigen Aus- und Neubaus der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel. Die Planung erfolgt deshalb im Koordinatensystem DBRef_2016.
Eine ausführliche Projektbeschreibung erhalten Sie mit den Bewerbungsunterlagen.
1) Gesamtumsatz/Umsatz für entsprechende Dienstleistungen
2) Qualifikation der verantwortlichen Personen
3) Referenzprojekte
- Los 2 - Faunistische Kartierungen:
der Umfang an Folgeuntersuchungen (Fledermäuse, Amphibien, Fische&Rundmäuler, Xylobionte Käfer, Krebse, Schnecken und Muscheln), die auf dem Ergebnis vorangegangener Untersuchungen aufbauen, konnte zum Zeitpunkt der Auftragsstellung nicht abschließend beziffert werden; zudem Begleitung bei technischen Fragestellungen und Beratung vor Terminen sowie ggf. die Teilnahme an Öffentlichkeitsterminen
Übergeordnetes Kompensationskonzept (ÜKK)
Stuttgart
Darstellung des Vorhabens
Die Autobahn GmbH des Bundes (AdB), Niederlassung Südwest (NL SW), plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland die 6-streifige Erweiterung der Bundesautobahn (BAB) 5 zwischen Offenburg und der Anschlussstelle Freiburg-Mitte. Diese Maßnahme ist im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) eingestuft und gliedert sich in zwei Teilprojekte. Das
Teilprojekt 1 zwischen Offenburg und der Anschlussstelle (AS) Riegel liegt in der Zuständigkeit der AdB, NL SW in Stuttgart-Obertürkheim. Das Teilprojekt 2 zwischen der AS Riegel und der AS Freiburg-Mitte wird in der NL SW in der Außenstelle Freiburg betreut. Ziel ist der leistungsfähige Ausbau der BAB 5 zwischen Offenburg und Freiburg-Mitte zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Autobahn und der Entlastung der teils zu Stoßzeiten stark rückstaugefährdeten Anschlussstellen. Hierzu ist ein genehmigungsfähiger RE-Vorentwurf entsprechend der derzeit gültigen Richtlinien zum Planungsprozess und für die Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE) zu erstellen.
Straßenbauliche Beschreibung
Gesamtlänge Planungsstrecke: rd. 53 km
Beginn der Planungsstrecke: Südlich der Anschlussstelle Offenburg, Anschluss an den bereits 6-streifigen Abschnitt des ÖPP-Projekts BAB 5 Malsch - Offenburg
Ende der Planungsstrecke: unmittelbar südlich der AS Freiburg-Mitte
Planerische Beschreibung
-Die 6-streifige Erweiterung soll im ersten Schritt symmetrisch mit dem RQ 36 gem. RAA 2008 ausgeführt werden. Dabei wird ebenfalls ein abschnittsweiser asymmetrischer Ausbau untersucht. Die umweltfachlichen Beiträge sind dabei stufenweise im iterativen Prozess mit an der Planung fachlich Beteiligter, unter Verwendung der Beiträge der Straßenplanung, unter Maßgabe der aktuellen Gesetze und Richtlinien und unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen zu erarbeiten.
- Die Planungsleistungen für die Umweltverträglichkeitsstudie sollen entsprechend der bei Vertragsabschluss geltenden HOAI nach den Leistungsphasen 1-4 beauftragt werden.
- Die für die Genehmigung zusätzlich erforderlichen Besonderen Leistungen (faunistische Kartierungen, Biotopkartierung) werden frei vereinbart.
- Ebenfalls frei zu vereinbaren ist die besondere Leistung des übergeordneten
Kompensationskonzepts (ÜKK), dessen inhaltliche Schwerpunkte sind:
o Im Rahmen "Vorplanung" ist ein Sonderbeitrag zum Thema Wiedervernetzung zu
erstellen, welcher Handlungsprioritäten hinsichtlich Bauwerksgestaltung und Durchlass-dimensionierung aufzeigt.
o Vorbereitend und begleitend zur "Entwurfsplanung" erfolgt die Identifikation von
Schwerpunkträumen für die Maßnahmenplanung des Landschaftspflegerischen
Begleitplans.
o Für die "Genehmigungsplanung" sind weiterhin abschnittsbezogene Beiträge zu leisten:
o Die Flächensuche der zu Kompensationszwecken vorgesehen Flächen ist in Bezug auf die abschnittsübergreifend ermittelten Schwerpunkträume unter Berücksichtigung eines projektspezifisch zu erarbeitenden naturschutzfachlichen Leitkonzeptes zu koordinieren und der Auswahlprozess entsprechend zu dokumentieren.
o Das gestufte Vorgehen des übergeordneten Kompensationskonzeptes über die
Planungsphasen hinweg ist im Rahmen eines abschnittsbezogenen Fachbeitrages
Landwirtschaft darzulegen, um die besondere Berücksichtigung der agrarstrukturellen Belange im Zuge der Flächennutzungsentscheidungen zu belegen.
- Als Besonderheit dieser Planung gilt die enge Bündelung mit den Planungen der DB Netz AG im Rahmen des viergleisigen Aus- und Neubaus der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel. Die Planung erfolgt deshalb im Koordinatensystem DBRef_2016.
Eine ausführliche Projektbeschreibung erhalten Sie mit den Bewerbungsunterlagen.
1) Gesamtumsatz/Umsatz für entsprechende Dienstleistungen
2) Qualifikation der verantwortlichen Personen
3) Referenzprojekte
- Los 3 - Übergeordnetes Kompensationskonzept:
die Teilnahme an Öffentlichkeitsterminen
Biotoptypenkartierung (BTK)
Stuttgart
Darstellung des Vorhabens
Die Autobahn GmbH des Bundes (AdB), Niederlassung Südwest (NL SW), plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland die 6-streifige Erweiterung der Bundesautobahn (BAB) 5 zwischen Offenburg und der Anschlussstelle Freiburg-Mitte. Diese Maßnahme ist im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) eingestuft und gliedert sich in zwei Teilprojekte. Das
Teilprojekt 1 zwischen Offenburg und der Anschlussstelle (AS) Riegel liegt in der Zuständigkeit der AdB, NL SW in Stuttgart-Obertürkheim. Das Teilprojekt 2 zwischen der AS Riegel und der AS Freiburg-Mitte wird in der NL SW in der Außenstelle Freiburg betreut. Ziel ist der leistungsfähige Ausbau der BAB 5 zwischen Offenburg und Freiburg-Mitte zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Autobahn und der Entlastung der teils zu Stoßzeiten stark rückstaugefährdeten Anschlussstellen. Hierzu ist ein genehmigungsfähiger RE-Vorentwurf entsprechend der derzeit gültigen Richtlinien zum Planungsprozess und für die Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE) zu erstellen.
Straßenbauliche Beschreibung
Gesamtlänge Planungsstrecke: rd. 53 km
Beginn der Planungsstrecke: Südlich der Anschlussstelle Offenburg, Anschluss an den bereits 6-streifigen Abschnitt des ÖPP-Projekts BAB 5 Malsch - Offenburg
Ende der Planungsstrecke: unmittelbar südlich der AS Freiburg-Mitte
Planerische Beschreibung
-Die 6-streifige Erweiterung soll im ersten Schritt symmetrisch mit dem RQ 36 gem. RAA 2008 ausgeführt werden. Dabei wird ebenfalls ein abschnittsweiser asymmetrischer Ausbau untersucht. Die umweltfachlichen Beiträge sind dabei stufenweise im iterativen Prozess mit an der Planung fachlich Beteiligter, unter Verwendung der Beiträge der Straßenplanung, unter Maßgabe der aktuellen Gesetze und Richtlinien und unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen zu erarbeiten.
- Die Planungsleistungen für die Umweltverträglichkeitsstudie sollen entsprechend der bei Vertragsabschluss geltenden HOAI nach den Leistungsphasen 1-4 beauftragt werden.
- Die für die Genehmigung zusätzlich erforderlichen Besonderen Leistungen (faunistische Kartierungen, Biotopkartierung) werden frei vereinbart.
- Ebenfalls frei zu vereinbaren ist die besondere Leistung des übergeordneten
Kompensationskonzepts (ÜKK), dessen inhaltliche Schwerpunkte sind:
o Im Rahmen "Vorplanung" ist ein Sonderbeitrag zum Thema Wiedervernetzung zu
erstellen, welcher Handlungsprioritäten hinsichtlich Bauwerksgestaltung und Durchlass-dimensionierung aufzeigt.
o Vorbereitend und begleitend zur "Entwurfsplanung" erfolgt die Identifikation von
Schwerpunkträumen für die Maßnahmenplanung des Landschaftspflegerischen
Begleitplans.
o Für die "Genehmigungsplanung" sind weiterhin abschnittsbezogene Beiträge zu leisten:
o Die Flächensuche der zu Kompensationszwecken vorgesehen Flächen ist in Bezug auf die abschnittsübergreifend ermittelten Schwerpunkträume unter Berücksichtigung eines projektspezifisch zu erarbeitenden naturschutzfachlichen Leitkonzeptes zu koordinieren und der Auswahlprozess entsprechend zu dokumentieren.
o Das gestufte Vorgehen des übergeordneten Kompensationskonzeptes über die
Planungsphasen hinweg ist im Rahmen eines abschnittsbezogenen Fachbeitrages
Landwirtschaft darzulegen, um die besondere Berücksichtigung der agrarstrukturellen Belange im Zuge der Flächennutzungsentscheidungen zu belegen.
- Als Besonderheit dieser Planung gilt die enge Bündelung mit den Planungen der DB Netz AG im Rahmen des viergleisigen Aus- und Neubaus der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel. Die Planung erfolgt deshalb im Koordinatensystem DBRef_2016.
Eine ausführliche Projektbeschreibung erhalten Sie mit den Bewerbungsunterlagen.
1) Gesamtumsatz/Umsatz für entsprechende Dienstleistungen
2) Qualifikation der verantwortlichen Personen
3) Referenzprojekte
- Los 4 - Biotoptypenkartierung:
nachträglich zu kartierende Bereiche sowie die Teilnahme an Öffentlichkeitsterminen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Fachlose: Eine Eigenerklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist mittels Angaben zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise nachzuweisen. Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen
Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
- Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Berufshaftpflicht (§ 45 (4) Nr. 2 VgV):
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Gesamtumsatz/Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (§ 45 (4) Nr. 4 VgV):
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers oder Bieters in Form einer Eigenerklärung über den Mindestjahresumsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Die Angaben sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen.
Berufshaftpflicht (§ 45 (4) Nr. 2 VgV):
Alle Fachlose: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1 Mio. € gegeben ist mit dem Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr.
Qualifikation der verantwortlichen Personen (§ 46 (3) Nr. 2 VgV):
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Referenzprojekte (§ 46 (3) Nr. 1 VgV):
Nachweis über die Ausführung von Leistungen in den letzten acht Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in Form einer Liste mit Angabe des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts. Referenzen sind nur gültig, wenn jeweils ein Entwurfsstadium vorliegt und bereits durch den Vorhabenträger geprüft wurde.
Personalstand (§ 46 (3) Nr. 8 VgV):
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Maßgeblich ist die durchschnittliche Zahl der angestellten Fachplaner (LandschaftsplanerInnen, ÖkologInnen, GeographInnen oder vergleichbare Qualifikation bzw. faunistische Erfasser und floristische Kartierer) (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden. Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten.
Technische Ausstattung (§ 46 (3) Nr. 9 VgV):
Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Unterauftragnehmer (§ 46 (3) Nr. 10 VgV):
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Qualifikation der verantwortlichen Personen (§ 46 (3) Nr. 2 VgV):
Los 1 - UVS: Nachweis über eine/n BearbeiterIn mit mind. 3 Jahren Tätigkeit als ProjektleiterIn von vergleichbaren komplexen Umweltfachplanungen aus einem Projekt. Ein Projekt ist vergleichbar, wenn mind. zwei vergleichbare Leistungen (UVS, LBP, ASB, Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung) zu koordinieren waren. Nachweis über zwei FachplanerInnen (LandschaftsplanerInnen, ÖkologInnen, GeographInnen bzw. vergleichbare Qualifikation) mit jeweils mind. 3-jähriger Berufserfahrung im Bereich Landschaftsplanung. Nachweis über eine/n technische/n ZeichnerIn (oder vergleichbare Qualifikation) mit mind. 2-jähriger Berufserfahrung im Bereich GIS-Anwendung.
Los 2 - Faunistische Leistungen: Nachweis über eine/n BearbeiterIn mit mind. 5 Jahren Tätigkeit als ProjektleiterIn von vergleichbaren komplexen faunistischen Kartierungen aus einem Projekt. Ein Projekt ist vergleichbar, wenn mind. fünf Tiergruppen zu kartieren waren. Nachweis über zwei FachplanerInnen mit jeweils mind. 3-jähriger Berufserfahrung im Bereich Landschaftsplanung sowie einschlägige
Kenntnisse in der Konfliktanalyse nach § 44 Abs. 1 BNatSchG und der Maßnahmenkonzeption. Nachweis über zwei FachplanerInnen mit jeweils mind. 3-jähriger Berufserfahrung in der faunistischen Kartierung von mind. zwei oder mehr Tiergruppen (Haselmaus, Fledermäuse, Avifauna, Reptilien, Amphibien, Falter,
Fische/Rundmäuler oder Muscheln). Nachweis über eine/n technische/n ZeichnerIn (oder vergleichbare Qualifikation) mit mind. 2-jähriger Berufserfahrung im Bereich GIS-Anwendung.
Los 3 - ÜKK: Nachweis über eine/n BearbeiterIn mit mind. 5 Jahren Tätigkeit als ProjektleiterIn von vergleichbaren komplexen Umweltfachplanungen aus einem Projekt. Ein Projekt ist vergleichbar, wenn mindestens drei vergleichbare Leistungen (UVS, LBP, ASB, Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung, Faunistische sowie Floristische Kartierungen) zu koordinieren waren. Nachweis über eine/n FachplanerInnen (LandschaftsplanerInnen, ÖkologInnen, GeographInnen bzw. vergleichbare Qualifikation) mit mind. 3-jähriger Berufserfahrung im Bereich Landschafts-planung. Nachweis über eine/n technische/n ZeichnerIn (oder vergleichbare Qualifikation) mit mind. 2-jähriger Berufserfahrung im Bereich GIS-Anwendung.
Los 4 - BTK: Nachweis über eine/n FachplanerIn mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung in der floristischen Kartierung. Nachweis über eine/n FachplanerIn mit mind. 3-jähriger Berufserfahrung in der floristischen Kartierung. Nachweis über eine/n technische/n ZeichnerIn (oder vergleichbare Qualifikation) mit mind. 2-jähriger Berufserfahrung im Bereich GIS-Anwendung.
Referenzprojekte (§ 46 (3) Nr. 1 VgV):
Los 1 - UVS: Nachweis über die Erstellung einer UVS für ein Untersuchungsgebiet ≥ 500 ha gemäß Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI. Nachweis über die Erstellung einer FFH-Vorprüfung und einer Vorprüfung zu einem Vogelschutzgebiet (SPA-Gebiet). Die Referenzen müssen aus einem UVP-pflichtigen Neu- oder Umbauvorhaben an einer Autobahn-, Bundes- oder Landesstraße stammen. Referenzen aus unterschiedlichen Projekten sind möglich.
Los 2 - Faunistische Leistungen: Nachweis über die Durchführung einer Kartierung nach den aktuellen Methodenstandards pro nachfolgenden Tiergruppen/-arten: Haselmaus, Fledermäuse, Avifauna, Reptilien, Amphibien, Falter. Nachweis über die Erstellung eines Artenschutzbeitrags inkl. einer Maßnahmenkonzeption pro nachfolgenden Tiergruppen/-arten: Haselmaus, Fledermäuse, Avifauna,
Reptilien, Amphibien, Falter.
Los 3 - ÜKK: Nachweis über die Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans für UG ≥ 150 ha gemäß § 26 HOAI. Nachweis über die Anwendung der Richtlinien der Straßenbauverwaltung, insbesondere der RLBP, M Ams sowie M AQ. Nachweis über die Erstellung einer Maßnahmenkonzeption i. V. m. Eingriffsregelung, europarechtlichem Gebietsschutz sowie besonderem Artenschutz.
Los 4 - BTK: Nachweis über die Durchführung einer Biotoptypenkartierung nach Arten, Biotope, Landschaft und einer Lebensraumtypen-Kartierung nach der Kartieranleitung Offenland-Biotopkartierung sowie dem Handbuch zur Erstellung von Management-Plänen für die Natura 2000-Gebiete in Baden-Württemberg inkl. Ergänzungen.
Personalstand (§ 46 (3) Nr. 8 VgV):
Los 1 - UVS, Los 3 - ÜKK, Los 4 - BTK: Erklärung über einen entsprechenden Personalbestand der Bewerber(-gemeinschaft) zur termingerechten Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung. Die Mindestzahl der beschäftigten Flachplaner (m/w/d) soll 5 nicht unterschreiten.
Los 2 - Faunistische Leistungen: Erklärung über einen entsprechenden Personalbestand der Bewerber(-gemeinschaft) zur termingerechten Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung. Die Mindestzahl der beschäftigten Flachplaner (m/w/d) soll 25 nicht unterschreiten.
Technische Ausstattung (§ 46 (3) Nr. 9 VgV):
Los 1 - UVS, Los 3 - ÜKK, Los 4 - BTK: Mind. Office-Software (MS Office oder eine hiermit kompatible Software) und GIS-Software (CAD-kompatibel).
Los 2 - Faunistische Leistungen: Mind. Office-Software (MS Office oder eine hiermit kompatible Software) und GIS-Software (CAD-kompatibel) sowie die zur Verfügung stehenden (technischen Geräte) für die Erfassung der Tiergruppen/-arten im Gelände. Es müssen GPS-Geräte, Detektoren, Fotofallen, Endoskope, Ferngläser bzw. Spektiv zur Verfügung stehen.
Unterauftragnehmer (§ 46 (3) Nr. 10 VgV):
Alle Fachlose: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB sind im Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung", soweit keine EEE abgegeben wird, mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Bei elektronischem Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) mit Signatur ist der Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.autobahn.de und https://bietercockpit.de) einzureichen.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem
Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen:
- Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung)
- Eigenerklärung zur Eignung inkl. der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen: o Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (4) Nr. 2 VgV
o Projektdatenblatt je Referenzprojekt gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV
o Angaben zum beschäftigten Personalstand gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV
o Detaillierte Angaben zur Ausstattung, Geräte und technischer Ausrüstung, die zur Erfüllung der angebotenen Dienstleistung erforderlich ist gemäß § 46 (3) Nr. 9 VgV
o Anlage zur Einhaltung der Mindeststandards der vorgesehenen Unterauftragnehmer gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV
o Nachweise in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV
- Eigenerklärung Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014
Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag, soweit zutreffend, einzureichen:
- Erklärung Bewerbergemeinschaft
- EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer
- Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
- Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung
der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder
den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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