Ruhr Radschnellweg RS1 Lippeauen: Umweltverträglichkeitsstudie, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Artenschutzbeitrag, Baumgutachten Referenznummer der Bekanntmachung: 5330/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ruhr Radschnellweg RS1 Lippeauen: Umweltverträglichkeitsstudie, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Artenschutzbeitrag, Baumgutachten
Der Landesbetrieb Straßenbau plant den Radschnellweg Ruhr (RS1) von Duisburg nach Hamm. Für die Teilstrecke Hamm hat die Stadt Hamm die Planung im Auftrag des Landesbetriebes Straßenbau übernommen.
In dem Abschnitt im Kreis Unna bis zur Straße Am Lausbach in Hamm wird aktuell eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS Kreis Unna) erstellt. Diese kann ohne Berücksichtigung der Teilstrecke in Hamm nicht abgeschlossen werden. Es erfolgt eine neue Aufteilung der UVS Kreis Unna mit Zuordnung des Untersuchungsraums ab Werner Straße in Bergkamen zur UVS Lippeauen. Der westliche Abschnitt der UVS Lippeauen ist aus der UVS Kreis Unna zu übernehmen. Das Layout für den östlichen Abschnitt soll dem westlichen Abschnitt entsprechen. Die UVS Lippeauen ist abschnittsübergreifend einheitlich gesamtheitlich zu betrachten.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen für die Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) Lippeauen sowie einer FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, eines Artenschutzbeitrags und eines Baumgutachtens für die Maßnahme. Die Leistungen im Einzelnen sind in Abschnitt II.2.4) dieser Bekanntmachung näher beschrieben.
Stadt Hamm Gustav-Heinemann-Str. 10 59065 Hamm
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen zum Leistungsbild Umweltverträglichkeitsstudie gemäß Abschnitt 1.1 der Anlage 1 zur HOAI sowie die Erstellung einer FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, eines Artenschutzbeitrags sowie eines Baumgutachtens für den Abschnitt "Lippeauen" des geplanten Radschnellwegs Ruhr (RS1) zwischen Duisburg und Hamm (siehe die nähere Beschreibung des Vorhabens in Abschnitt II.1.4) dieser Bekanntmachung.
Der Untersuchungsraum (853 ha) reicht von der Werner Straße in Bergkamen bis zur Münsterstraße in Hamm.
Für die Planung des RS1 im Kreis Unna wird aktuell eine Umweltverträglichkeitsstudie erstellt. Hierbei werden zwei Untersuchungskorridore von Bergkamen-Rünthe bis zur Straße Am Lausbach L881 (Kreisgrenze Unna) in Hamm berücksichtigt. Bei der Raumanalyse zeichnet sich aus umweltfachlicher Sicht eine Vorzugstendenz für eine Führung des RS 1 über den nördlichen Korridor entlang der Hammer Straße L507 bis zur Straße Am Lausbach L881 ab.
Es muss ein geeigneter Korridor gefunden werden, um den nördlichen Korridor bis in die Hammer Innenstadt fortführen zu können. In Hamm ist der RS1 entsprechend der Vorzugsvariante gemäß Machbarkeitsstudie auf dem Mitteldamm zwischen Datteln-Hamm-Kanal und Lippe geplant. Hier besteht der direkte Anschluss an den südlichen Korridor der UVS Kreis Unna.
Unter Berücksichtigung der UVS Kreis Unna Teilabschnitt Bergkamen - Hamm soll nun die UVS Lippeauen erstellt werden, um als Gesamtheit eine Führung des RS1 zwischen Bergkamen und Hamm empfehlen zu können.
Gegenstand der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung sind die zu prüfenden Natura 2000-Gebiete "DE-4314-302" und "DE-4312-301" zwischen der Werner Straße in Bergkamen und der Römerstraße in Hamm. Für das Natura 2000-Gebiet "DE-4314-302" zwischen der Straße "Am Lausbauch" und der Römerstraße ist noch eine FFH-Vorprüfung zu erstellen; für das Natura 2000-Gebiet "DE-4314-301" liegt eine solche FFH-Vorprüfung bereits vor und ist bei der weiteren Bearbeitung zu berücksichtigen. Die Bearbeitung erfolgt nach Maßgabe der VV Habitatschutz und des FFH-Leitfadens (BMVBS).
Der Artenschutzbeitrag ist für den gesamten Untersuchungsraum gemäß dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu erstellen. Die Bearbeitung erfolgt nach Maßgabe der VV Artenschutz (MKULNV) und dem Planungsleitfaden Artenschutz (Straßen.NRW).
Das Baumgutachten ist gemäß dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu erstellen. Die Leistungen beziehen sich auf den Baumbestand auf dem Mitteldamm zwischen Datteln-Hamm-Kanal und Lippe. Der Baumbestand soll hier in Bezug auf die für die Realisierung der Mitteldammvariante erforderlichen Maßnahmen untersucht werden. Die Bearbeitung erfolgt unter Berücksichtigung der FLL Baumkontrolllinien und -untersuchungsrichtlinien sowie des Leitfadens Baumkontrolle an Bundeswasserstraßen. Die Ergebnisse sollen in den landschaftsplanerischen Fachbeiträgen UVS, FFH-VP und ASP berücksichtigt werden. Insbesondere sind die Auswirkungen durch die erforderlichen Baumfällungen auf die FFH-Verträglichkeit zu prüfen.
Die Leistungsphasen 2 ff zur FFH-Verträglichkeitsuntersuchung werden dem Auftragnehmer nur übertragen, wenn und soweit sie vom Auftraggeber abgerufen werden. Ob jeweils die Leistungsphasen 2 ff abgerufen werden, wird nach Ablauf von Leistungsphase 1 entschieden. Ob und für welche Natura 2000-Gebiete die Leistungsphasen 6 und 7 (Ausnahmeprüfung) abgerufen werden, wird nach Ablauf der Leistungsphase 5 entschieden.
Zum Artenschutzbeitrag kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer zusätzlich auf Abruf Leistungen für eine Ausnahmeprüfung übertragen, deren Notwendigkeit sich aus den Ergebnissen der vorhergehenden Stufen der Artenschutzprüfung ergibt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist beabsichtigt, die Leistungen kurzfristig in einem offenen Verfahren losweise neu auszuschreiben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKR6MNG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland