Erweiterung Hans-Küng-Gemeinschaftsschule, Tübingen - VgV Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 1-3,8 (HLS), LPH 1-8, optional 9
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tuebingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Hans-Küng-Gemeinschaftsschule, Tübingen - VgV Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 1-3,8 (HLS), LPH 1-8, optional 9
Die Universitätsstadt Tübingen beabsichtigt, für die Hans-Küng-Gemeinschaftsschule einen Erweiterungsbau für Räume der Oberstufe sowie eine Mensa zu realisieren.
Hierzu wurde ein Architektenwettbewerb ausgelobt, der aktuell noch bearbeitet wird.
Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 1-3,8 (HLS), LPH 1-8, optional 9, wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht.
Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Die Fachplanung TGA (Elektro) ist Gegenstand einer separaten Auftragsbekanntmachung.
Tübingen
Die Universitätsstadt Tübingen beabsichtigt, für die Hans-Küng-Gemeinschaftsschule einen Erweiterungsbau für Räume der Oberstufe sowie eine Mensa zu realisieren. Die Mensa soll für die bestehende 3-zügige Gemeinschaftsschule und die Grundschule Innenstadt (Silcherschule) zur Verfügung stehen und multifunktional für das Quartier nutzbar sein. Hierfür soll an der Westbahnhofstraße westlich der Hermann-Hepper-Halle ein Neubau geplant werden. Das bestehende Kleinspielfeld soll auf dem Wettbewerbsgrundstück in angemessener Größe neu vorgesehen werden.
Die Hans-Küng-Gemeinschaftsschule ist eine von drei Gemeinschaftsschulen in städtischer Trägerschaft, die als inklusive Ganztagsschulen konzipiert ist.
Der Bestand setzt sich aus drei im Erdgeschoss miteinander verbundenen Gebäudeteilen sowie der angrenzenden Hermann-Hepper-Halle zusammen.
Bei der Neukonzeption der Erweiterung sollen die Anbindung an den Gebäudebestand sowie die pädagogischen und organisatorischen Anforderungen entsprechend berücksichtigt werden.
Eine wichtige Rolle nimmt auch die Ausformulierung der Eingangssituation und die angemessene Adressbildung an der Westbahnhofstraße ein.
Das Projekt wird im Rahmen des Zukunftsplans Weststadt entwickelt, der eine Neuentwicklung der Weststadt vorsieht und Ziele für das Gebiet unter Berücksichtigung des gesamtstädtischen Zusammenhangs definiert.
Die Mensa im neu zu planenden Erweiterungsgebäude soll von der Silcherschule mitbenutzt werden. Diese wird als Teil der Grundschule Innenstadt seit 2010/11 als Ganztagsschule mit Offenem Konzept geführt und von derzeit etwa 180 Kindern in den Klassenstufen 1 bis 4 besucht, außerdem gibt es eine internationale Vorbereitungsklasse. Auf Grund der sehr beengten Innenstadtlage kann an der Silcherschule selbst keine eigenständige Mensa eingerichtet werden.
Für den Neubau wurde auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie dem Gemeinderat der Stadt Tübingen im Januar 2022 Kosten in Höhe von 5.170.000 € brutto (KG 300-400) genannt.
Diese Kosten entstammen einer groben Kostenschätzung auf Basis von Kosten vergleichbarer Projekte (Stand III/2021) und angenommenen Kennwerten von 1.875m2 BGF und 8.625 m3 BRI.
Bei Vertragsabschluss mit den Architekten wird ein gemeinsames Kostenziel festgelegt.
Flächen geplanter Neubau: ca. 1285m² NUF, davon Mensa GMS + OS ca. 218m² zzgl. Küche 70m², Mensa Grundschule ca. 112m².
Geplanter zeitlicher Ablauf:
Einreichung Bauantrag im 2. Quartal 2023, Fertigstellung 09/2025 bindend.
.
Zusatz Fachplanung TGA:
Licht:
Durch einen angemessenen Öffnungsanteil der Fassaden ist neben einer guten Sichtverbindung nach außen eine hohe Tageslichtverfügbarkeit zu gewährleisten. Ein zu großer Öffnungsanteil kann in den Sommermonaten jedoch auch zu einer Überhitzung der Räume führen. Daher ist in Abhängigkeit zum Fensterflächenanteil und dessen Orientierung auf einen funktionstüchtigen Sonnenschutz zu achten.
Raumklima:
Darüber hinaus wird besonderer Wert auf die zu erwartende Innenraumqualität gelegt. Dazu zählt insbesondere eine gute Raumluftqualität, die über eine kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage sichergestellt werden soll. Dabei soll auch zusätzlich die Fensterlüftung im Lüftungskonzept berücksichtigt werden. Über sinnfällige passive Maßnahmen (Bauweise, Speicherfähigkeit der Bauteile, Orientierung, abgestimmter Fensterflächenanteil) ist das Raumklima bereits in der Vorplanung weiter zu optimieren.
Akustik:
Ausreichende Akustikmaßnahmen stellen in der Schule einen wichtigen funktionalen Aspekt dar, ihnen kommt in allen Funktionsbereichen – besonders auch in der Mensa – eine besondere Bedeutung zu. Grundsätzlich wird die Erfüllung der erhöhten Mindestwerte z.B. bei Nachhallzeiten gefordert.
Lebenszykluskosten:
Durch bauliche und technische Maßnahmen ist ein optimiertes Verhältnis von Investitionskosten zu Nutzungskosten anzustreben. Im Entwurfskonzept sind die Herstellungs-, Betriebs- und Unterhaltskosten zu berücksichtigen durch:
- die Angemessenheit der baulichen Maßnahmen (v.a. Flächeneffizienz, Gebäudeform, Tragwerk, Fassade etc.)
- geringe Energiekosten über einen reduzierten Energiebedarf und eine optimierte Energiebedarfsdeckung
- eine Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit der Fassade
- die Vermeidung wartungsintensiver Gebäudetechnik.
Energiebedarf / Energieleitlinie:
Die in der Energieleitlinie formulierten Ziele und Planungsvorgaben sind bindend und bei der Planung zu berücksichtigen.
Energiebedarfsdeckung:
Der Neubau soll an die bestehende Versorgung (Heizung, Strom, Wasser/ Abwasser) angeschlossen werden. Die Bestandsgebäude werden über Fernwärme versorgt.
Dach- und ggf. auch Fassaden-Flächen sind maximal mit PV-Anlagen zu belegen.
Nachhaltigkeit:
Das Gebäude soll möglichst CO2-neutral prioritär als Holz-/Holzhybridbau geplant und erstellt werden. Eine materialgerechte und wirtschaftliche Planung wird vorausgesetzt.
Die neuen Dachflächen sind zur Retention weitestgehend als Gründächer auszuführen. Die Kombination mit Photovoltaikanlagen auf diesen Flächen ist ausdrücklich erwünscht.
Die Ausloberin wünscht sich zur Erreichung der Klimaziele einen bewussten Umgang mit Ressourcen bei der Herstellung, Errichtung und beim Betrieb des Gebäudes. Mit der Bauweise, den Bauteilen und der Nutzungsdauer der Baustoffe sollen die CO2 Emissionen des Gebäudes nachhaltig verringert werden. Der CO2-Fußabdruck ist sowohl bei der Erstellung als auch beim Betrieb des Gebäudes möglichst gering zu halten. Verwendete Materialien/eingesetzte Baustoffe, Recyclefähigkeit, Rückbaumöglichkeit und Wiederverwendbarkeit sind im Zuge des Entwurfes zu prüfen. Ebenso sind Aussagen zum Energiekonzept, der Klimabilanz und den Lebenszykluskosten zu treffen.
.
Die Nachhaltigkeitskriterien gemäß NBBW sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen.
.
Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 1-3,8 (HLS), LPH 1-8, optional 9, wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht.
Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-4 beauftragt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe, ebenso hält sich der Aufraggeber vor, einzelne Leistungen innerhalb einer Leistungsstufe selbst oder durch Dritte erbringen zu lassen.
Die Fachplanung TGA (Elektro) ist Gegenstand einer separaten Auftragsbekanntmachung.
Optional LPH 9
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften. Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen (siehe unter III.1.) entsprechenden Teilnahmeantrag (die Nachforderung steht nach Maßgabe von § 56 VgV im Ermessen der Vergabestelle) werden nur diese zugelassen. Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei folgenden Kriterien die höchsten Punktzahl erzielen:
.
a) finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20%, 100 Punkte): Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren abgegeben werden.
.
b) technische Leistungsfähigkeit:
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Referenz A und B sind zwingend erforderlich.
Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden. Mehrfachnennungen sind möglich.
Es werden nur Referenzen gewertet, die die Mindestanforderungen erfüllen.
Die Referenzen müssen im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.
.
Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte: insgesamt max. jeweils 200 Punkte je Referenz (40%).
Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
.
Referenz A - zwingend:
Nachweis eines realisierten Projekts zum Thema Neubau Schule, Kita oder vergleichbar, vom Bewerber erbracht.
(Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau Schule, Kita oder vergleichbar, 1285m² NUF, Anschluss an bestehende Ver-/Entsorgung Bestandsgebäude).
.
Referenz B - optional:
Nachweis eines vergleichbaren realisierten Projekts Neubau in Holz- oder Holzhybridbauweise, vom Bewerber erbracht.
(Kriterien der Vergleichbarkeit: ca. 1285m² NUF, energieeffizientes Gebäude, d.h. ein Gebäude, das zum Zeitpunkt der Planung Energieeinsparungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus vorsieht. z.B. Nullenergiehaus, Passivhaus, Niedrigenergiehaus EG40 oder vergleichbar).
.
Für alle Referenzen gilt: Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
.
Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.
stufenweise Beauftragung In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-4 beauftragt.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine:
Verhandlungsgespräche 16.03.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, anzugeben:
Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
.
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
.
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt,ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2 GWB).
.
Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
.
Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
.
Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
.
Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt.
.
Eigenerklärung, dass das Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 nicht zu nachfolgend aufgeführten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählt:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder,
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln.
.
Eigenerklärung, dass am Verfahren durch den Bewerber keine Unternehmen im Sinne des vorangegangenen Absatzes als Unterauftragnehmer, Eignungsleiher oder Lieferanten beteiligt sind (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf solche Unternehmen entfallen).
Hinweis: Verboten sind nicht nur direkte Auftragsvergaben an RUS Unternehmen i.S.d Vorschrift, sondern es ist auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer oder Lieferant untersagt, soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf RUS Unternehmen entfallen. Dasselbe gilt, wenn RUS Unternehmen im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (sog. Eignungsleihe) benannt wurden, soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf RUS Unternehmen entfallen.
.
Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen.
Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren.
Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren.
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Eigenerklärungen über Referenzen. Es sollen 2 Referenzen eingereicht werden. Referenz A ist zwingend erforderlich, Referenz B ist optional. Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden.
Mehrfachnennungen sind möglich.
Die Referenzen müssen im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.
.
Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:
- Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts, Thema Schule, Kita oder vgl.,
- KG 300-400 brutto mind. 2 Mio €,
- Leistungszeitraum 2012 - 2022 (fertiggestellt),
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 8) und Anlagengruppen (ALG 1-3,8) im Unternehmen.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
.
Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung:
- Nachweis eines realisierten Projekts Neubau in Holz- oder Holzhybridbauweise,
- KG 300-400 brutto mind. 2 Mio €,
- Leistungszeitraum 2012 - 2022 (fertiggestellt),
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 8) und Anlagengruppen (ALG 1-3,8) im Unternehmen.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind unter II.2.9 aufgeführt.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Beratende/r Ingenieur/in der Fachrichtung Fachplanung TGA (HLS) zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen,Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB)