RS1-22-02 Umweltverträglichkeitsstudie, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Artenschutzbeitrag, Baumgutachten Referenznummer der Bekanntmachung: 5330/22n
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolter-hoppenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
RS1-22-02 Umweltverträglichkeitsstudie, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Artenschutzbeitrag, Baumgutachten
Der Landesbetrieb Straßenbau plant den Radschnellweg Ruhr (RS1) von Duisburg nach Hamm. Für die Teilstrecke Hamm hat die Stadt Hamm die Planung im Auftrag des Landesbetriebes Straßenbau übernommen.
In dem Abschnitt im Kreis Unna bis zur Straße Am Lausbach in Hamm wird aktuell eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS Kreis Unna) erstellt. Diese kann ohne Berücksichtigung der Teilstrecke in Hamm nicht abgeschlossen werden. Es erfolgt eine neue Aufteilung der UVS Kreis Unna mit Zuordnung des Untersuchungsraums ab Werner Straße in Bergkamen zur UVS Lippeauen. Der westliche Abschnitt der UVS Lippeauen ist aus der UVS Kreis Unna zu übernehmen. Das Layout für den östlichen Abschnitt soll dem westlichen Abschnitt entsprechen. Die UVS Lippeauen ist abschnittsübergreifend einheitlich gesamtheitlich zu betrachten.
Der Untersuchungsraum (853 ha) reicht von der Werner Straße in Bergkamen bis zur Münsterstraße in Hamm.
Für die Planung des RS1 im Kreis Unna wird aktuell eine Umweltverträglichkeitsstudie erstellt. Hierbei werden zwei Untersuchungskorridore von Bergkamen-Rünthe bis zur Straße Am Lausbach L881 (Kreisgrenze Unna) in Hamm berücksichtigt. Bei der Raumanalyse zeichnet sich aus umweltfachlicher Sicht eine Vorzugstendenz für eine Führung des RS 1 über den nördlichen Korridor entlang der Hammer Straße L507 bis zur Straße Am Lausbach L881 ab.
Es muss ein geeigneter Korridor gefunden werden, um den nördlichen Korridor bis in die Hammer Innenstadt fortführen zu können. In Hamm ist der RS1 entsprechend der Vorzugsvariante gemäß Machbarkeitsstudie auf dem Mitteldamm zwischen Datteln-Hamm-Kanal und Lippe geplant. Hier besteht der direkte Anschluss an den südlichen Korridor der UVS Kreis Unna.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die losweise Vergabe der folgenden Leistungen: Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) Lippeauen (Los 1) sowie Erstellung einer FFH-Verträglichkeitsuntersuchung (Los 2), eines Artenschutzbeitrags (Los 3) und eines Baumgutachtens (Los 4) für die Maßnahme.
Über den Zuschlag wird für jedes Los getrennt entschieden. Erhält danach derselbe Bieter den Zuschlag für mehrere Lose, erfolgt eine zusammengefasste Auftragserteilung der entsprechenden Lose als einheitlicher Auftrag.
Umweltverträglichkeitsstudie
Hamm 59065 Hamm
Gegenstand dieses Loses sind die Leistungen zum Leistungsbild Umweltverträglichkeitsstudie gemäß Abschnitt 1.1 der Anlage 1 zur HOAI für das in Abschnitt II.1.4) dieser Bekanntmachung näher beschriebene Vorhaben.
Die Umweltverträglichkeitsstudie soll unter Berücksichtigung der UVS Kreis Unna Teilabschnitt Bergkamen - Hamm als neue UVS Lippeauen erstellt werden, um als Gesamtheit eine Führung des RS1 zwischen Bergkamen und Hamm empfehlen zu können.
Die Ergebnisse aus dem Baumgutachten (Los 4) sind zu berücksichtigen.
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung
Hamm 59065 Hamm
Gegenstand dieses Loses ist die Erstellung einer FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für den Abschnitt "Lippeauen" des geplanten Radschnellwegs Ruhr (RS1) zwischen Duisburg und Hamm (siehe die nähere Beschreibung des Vorhabens in Abschnitt II.1.4) dieser Bekanntmachung.
Gegenstand der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung sind die zu prüfenden Natura 2000-Gebiete "DE-4314-302" und "DE-4312-301" zwischen der Werner Straße in Bergkamen und der Römerstraße in Hamm. Für das Natura 2000-Gebiet "DE-4314-302" zwischen der Straße "Am Lausbauch" und der Römerstraße ist noch eine FFH-Vorprüfung zu erstellen; für das Natura 2000-Gebiet "DE-4314-301" liegt eine solche FFH-Vorprüfung bereits vor und ist bei der weiteren Bearbeitung zu berücksichtigen. Die Bearbeitung erfolgt nach Maßgabe der VV Habitatschutz und des FFH-Leitfadens (BMVBS).
Die Ergebnisse aus dem Baumgutachten (Los 4) sind zu berücksichtigen.
Die Leistungsphasen 2 ff zur FFH-Verträglichkeitsuntersuchung werden dem Auftragnehmer nur übertragen, wenn und soweit sie vom Auftraggeber abgerufen werden. Ob jeweils die Leistungsphasen 2 ff abgerufen werden, wird nach Ablauf von Leistungsphase 1 entschieden. Ob und für welche Natura 2000-Gebiete die Leistungsphasen 6 und 7 (Ausnahmeprüfung) abgerufen werden, wird nach Ablauf der Leistungsphase 5 entschieden.
Artenschutzbeitrag
Hamm 59065 Hamm
Gegenstand dieses Loses ist die Erstellung eines Artenschutzbeitrags für den Abschnitt "Lippeauen" des geplanten Radschnellwegs Ruhr (RS1) zwischen Duisburg und Hamm (siehe die nähere Beschreibung des Vorhabens in Abschnitt II.1.4) dieser Bekanntmachung.
Der Artenschutzbeitrag ist für den gesamten Untersuchungsraum gemäß dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu erstellen. Die Bearbeitung erfolgt nach Maßgabe der VV Artenschutz (MKULNV) und dem Planungsleitfaden Artenschutz (Straßen.NRW).
Die Ergebnisse aus dem Baumgutachten (Los 4) sind zu berücksichtigen.
Zum Artenschutzbeitrag kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer zusätzlich auf Abruf Leistungen für eine Ausnahmeprüfung übertragen, deren Notwendigkeit sich aus den Ergebnissen der vorhergehenden Stufen der Artenschutzprüfung ergibt.
Baumgutachten
Hamm 59065 Hamm
Gegenstand dieses Loses ist die Erstellung eines Baumgutachtens für den Abschnitt "Lippeauen" des geplanten Radschnellwegs Ruhr (RS1) zwischen Duisburg und Hamm (siehe die nähere Beschreibung des Vorhabens in Abschnitt II.1.4) dieser Bekanntmachung.
Das Baumgutachten ist gemäß dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu erstellen. Die Leistungen beziehen sich auf den Baumbestand auf dem Mitteldamm zwischen Datteln-Hamm-Kanal und Lippe. Der Baumbestand soll hier in Bezug auf die für die Realisierung der Mitteldammvariante erforderlichen Maßnahmen untersucht werden. Die Bearbeitung erfolgt unter Berücksichtigung der FLL Baumkontrolllinien und -untersuchungsrichtlinien sowie des Leitfadens Baumkontrolle an Bundeswasserstraßen. Die Ergebnisse sollen in den landschaftsplanerischen Fachbeiträgen UVS, FFH-VP und ASP berücksichtigt werden. Insbesondere sind die Auswirkungen durch die erforderlichen Baumfällungen auf die FFH-Verträglichkeit zu prüfen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Lose 1, 2 und 3: Hochschulabschluss (Universität oder Fachhochschule) der Fachrichtung Ökologie, Biologie, Geographie, Landschaftsarchitektur oder einer vergleichbaren Fachrichtung mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung.
Für Los 4: Entweder Studienabschluss der Fachrichtung Arboristik, Abschluss als Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung bzw. vergleichbarer Ausbildungsabschluss oder Ernennung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen und Baumwertermittlung oder vergleichbar sowie mindestens 5 Jahre Berufserfahrung.
Ein Nachweis über die Berufsqualifikation ist in Kopie beizufügen.
Für alle Lose gelten folgende Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 250 000 EUR, wobei es genügt, wenn eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Zum Nachweis ist eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis vorzulegen.
2. Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Zum Nachweis genügt eine entsprechende Eigenerklärung.
Nachweis der unter Nr. 1 genannten Haftpflichtversicherung im Auftragsfall.
1. Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten Jahren, die je nach Los folgende Anforderungen erfüllen müssen:
Los 1: Referenzen über die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie nach UVPG bzw. einer entsprechenden Studie nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaats der EU oder des EWR (mindestens als vorläufige Fassung entsprechend Leistungsphase 3 gemäß HOAI). Berücksichtigt werden nur Referenzen, bei denen mindestens die Leistungsphasen 2 und 3 (entsprechend HOAI) bearbeitet worden und abgeschlossen sind und bei denen das Leistungsende nicht vor dem 01.12.2015 lag.
Los 2: Referenzen über die Erstellung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung, die bereits fertiggestellt wurde, und zwar nicht vor dem 01.12.2015.
Los 3: Referenzen über die Erstellung eines Artenschutzbeitrags, der bereits fertiggestellt wurde, und zwar nicht vor dem 01.12.2015.
Los 4: Referenzen über die Erstellung eines Baumgutachtens in den letzten 3 Jahren (Fertigstellung nicht vor dem 01.01.2020), das im Zusammenhang mit einer Umweltverträglichkeitsstudie, Artenschutzprüfung oder FFH-Verträglichkeitsprüfung zu erstellen war und mindestens 20 Bäume zum Gegenstand hatte.
2. Für die Lose 1, 2 und 3 außerdem die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Hochschulabschluss (Universität oder Fachhochschule) der Fachrichtung Ökologie, Biologie, Geographie, Landschaftsarchitektur oder einer vergleichbaren Fachrichtung, jeweils in den Jahren 2019, 2020 und 2021 sowie aktuell.
Zum Nachweis genügen entsprechende Eigenerklärungen in den vom Auftraggeber bereitgestellten Teilnahmeunterlagen (Referenzformular und Eigenerklärung zur Eignung).
Für das jeweils angebotene Los muss mindestens eine Referenz nachgewiesen werden, die alle unter Nr. 1 genannten Anforderungen für Referenzen zum entsprechenden Los erfüllt.
Bei Angeboten für die Lose 1, 2 und/oder 3 muss die Mitarbeiterzahl zu Nr. 2 (umgerechnet in Vollzeitstellen) mindestens bei 2,00 liegen, und zwar sowohl im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 als auch aktuell.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Öffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Über neue Bieterinformationen werden nur solche Unternehmen unaufgefordert informiert, die in dem verwendeten Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) registriert sind und sich für das Verfahren freischalten lassen. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Vergabeunterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKR6M33
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland