telefonische und schriftliche Vorgangsbearbeitung Referenznummer der Bekanntmachung: BW 01/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/ausschreibungen/index_ger.html
Abschnitt II: Gegenstand
telefonische und schriftliche Vorgangsbearbeitung
Im Rahmen seiner Aufgabenstellung hat der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" genannt) telefonische und schriftliche Anfragen von Beitragskonteninhabern zu beantworten. Der Beitragsservice setzt zur Bearbeitung dieser Anfragen neben seiner internen Sachbearbeitung Dienstleister für die telefonische und schriftliche Bearbeitung ein. Im Sinne eines größtmöglichen Wettbewerbs und zur Minimierung des Ausfallrisikos eines einzelnen Dienstleisters werden die Leistungen in fünf Losen an fünf unterschiedliche Dienstleister zu vergeben.
Losblock I - Los 1 - Telefonische und schriftliche Vorgangsbearbeitung
Im Rahmen seiner Aufgabenstellung hat der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" genannt) telefonische und schriftliche Anfragen von Beitragskonteninhabern zu beantworten. Der Beitragsservice setzt zur Bearbeitung dieser Anfragen neben seiner internen Sachbearbeitung Dienstleister für die telefonische und schriftliche Bearbeitung ein. Im Sinne eines größtmöglichen Wettbewerbs und zur Minimierung des Ausfallrisikos eines einzelnen Dienstleisters werden die Leistungen in fünf Losen an fünf unterschiedliche Dienstleister zu vergeben.
Die Abwicklung der telefonischen und schriftlichen Anfragen wird unter Nutzung der vom Beitragsservice zur Verfügung gestellten Online-Anwendungen in den Räumen des Auftragnehmers unter Nutzung von technischen Einrichtungen sowie Arbeitsplatzgeräten des Auftragnehmers durchgeführt. Die Bewerber müssen sicherstellen, dass die erforderlichen Datenleitungen 10 Mbps (Ethernet 10MB/s) im Falle einer Zuschlagserteilung mit Beginn der Leistungserbringung zur Verfügung stehen.
Die fachlichen Anforderungen des Beitragsservices für die Bearbeitung der telefonischen und schriftlichen Anfragen sind in den jeweiligen Arbeitsanweisungen des Beitragsservice festgelegt, die dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt werden.
Die Bieter können sich im Rahmen der vorgesehenen Ortstermine (vgl. Vergabeunterlagen) einen Eindruck vom Umfang der Arbeitsanweisungen verschaffen und die Arbeitsanweisungen einsehen. Ggf. finden die Ortstermine aufgrund der aktuellen COVID 19-Pandemie in Form von Video-/Telefonkonferenzen statt (Zeitraum 28.09.2020 bis 09.10.2020).
Durch die mögliche Evaluierung der gesetzlichen Grundlagen für den Beitragseinzug wird es während der Vertragslaufzeit zu Veränderungen in der Bearbeitung schriftlicher Vorgänge und Telefonate kommen. Es findet zudem ein vollständiger Datenabgleich mit den Einwohnermeldebehörden (nachfolgend "Meldedatenabgleich" genannt), voraussichtlich von Mai 2022 bis in das Jahr 2023 statt. Das erhöhte Aufkommen während des Meldedatenabgleichs ist Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen.
Die ausgeschriebenen Leistungen werden in fünf unterschiedlichen Losen vergeben. Die Lose sind auf vier Losblöcke verteilt.
Als Arbeitstage gelten grundsätzlich Montag bis Freitag. In Abhängigkeit vom Vorgangsaufkommen wird ein bis mehrmals monatlich Samstagarbeit erforderlich.
Der jeweilige Vertrag kommt mit dem Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zustande und hat eine Festlaufzeit bis zum 31.12.2024. Die Leistungserbringung beginnt mit Aufnahme der Schulungsmaßnahmen nach Aufforderung des Beitragsservice ca. 6 Wochen nach Zuschlagserteilung mit der Einarbeitungsphase.
Der Beitragsservice ist darüber hinaus maximal 5 Mal berechtigt, den jeweiligen Vertrag um ein halbes Jahr zu verlängern (nachfolgend "Verlängerungsoption" genannt).
Der Beitragsservice kann den Vertrag zudem bei Verzögerung des anschließenden Vergabeverfahrens um weitere 3 Monate verlängern.
Hinweis:
Der Beitragsservice ist nicht zur Ausübung der vorgenannten Verlängerungsoptionen verpflichtet und kann auch nur einzelne Verträge verlängern. Der Beitragsservice kann vielmehr je nach aktuellem Bedarf entscheiden, inwieweit er die pro Los abgeschlossenen Verträge verlängern wird. Die Vertragslaufzeit kann daher auch innerhalb eines Losblocks unterschiedlich sein.
Nähere Einzelheiten zu den ausgeschriebenen sind der Teilnahmebroschüre (Teil B.) den Vergabeunterlagen (dort insbesondere der jeweiligen Leistungsbeschreibung sowie der Anlage A3 "wesentliche Vertragseckpunkte") zu entnehmen.
5 Verlängerungsoptionen um jeweils ein halbes Jahr
Losblock I - Los 2 - Telefonische und schriftliche Vorgangsbearbeitung
Im Rahmen seiner Aufgabenstellung hat der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" genannt) telefonische und schriftliche Anfragen von Beitragskonteninhabern zu beantworten. Der Beitragsservice setzt zur Bearbeitung dieser Anfragen neben seiner internen Sachbearbeitung Dienstleister für die telefonische und schriftliche Bearbeitung ein. Im Sinne eines größtmöglichen Wettbewerbs und zur Minimierung des Ausfallrisikos eines einzelnen Dienstleisters werden die Leistungen in fünf Losen an fünf unterschiedliche Dienstleister zu vergeben.
Die Abwicklung der telefonischen und schriftlichen Anfragen wird unter Nutzung der vom Beitragsservice zur Verfügung gestellten Online-Anwendungen in den Räumen des Auftragnehmers unter Nutzung von technischen Einrichtungen sowie Arbeitsplatzgeräten des Auftragnehmers durchgeführt. Die Bewerber müssen sicherstellen, dass die erforderlichen Datenleitungen 10 Mbps (Ethernet 10MB/s) im Falle einer Zuschlagserteilung mit Beginn der Leistungserbringung zur Verfügung stehen.
Die fachlichen Anforderungen des Beitragsservices für die Bearbeitung der telefonischen und schriftlichen Anfragen sind in den jeweiligen Arbeitsanweisungen des Beitragsservice festgelegt, die dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt werden.
Die Bieter können sich im Rahmen der vorgesehenen Ortstermine (vgl. Vergabeunterlagen) einen Eindruck vom Umfang der Arbeitsanweisungen verschaffen und die Arbeitsanweisungen einsehen. Ggf. finden die Ortstermine aufgrund der aktuellen COVID 19-Pandemie in Form von Video-/Telefonkonferenzen statt (Zeitraum 28.09.2020 bis 09.10.2020).
Durch die mögliche Evaluierung der gesetzlichen Grundlagen für den Beitragseinzug wird es während der Vertragslaufzeit zu Veränderungen in der Bearbeitung schriftlicher Vorgänge und Telefonate kommen. Es findet zudem ein vollständiger Datenabgleich mit den Einwohnermeldebehörden (nachfolgend "Meldedatenabgleich" genannt), voraussichtlich von Mai 2022 bis in das Jahr 2023 statt. Das erhöhte Aufkommen während des Meldedatenabgleichs ist Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen.
Die ausgeschriebenen Leistungen werden in fünf unterschiedlichen Losen vergeben. Die Lose sind auf vier Losblöcke verteilt.
Als Arbeitstage gelten grundsätzlich Montag bis Freitag. In Abhängigkeit vom Vorgangsaufkommen wird ein bis mehrmals monatlich Samstagarbeit erforderlich.
Der jeweilige Vertrag kommt mit dem Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zustande und hat eine Festlaufzeit bis zum 31.12.2024. Die Leistungserbringung beginnt mit Aufnahme der Schulungsmaßnahmen nach Aufforderung des Beitragsservice ca. 6 Wochen nach Zuschlagserteilung mit der Einarbeitungsphase.
Der Beitragsservice ist darüber hinaus maximal 5 Mal berechtigt, den jeweiligen Vertrag um ein halbes Jahr zu verlängern (nachfolgend "Verlängerungsoption" genannt).
Der Beitragsservice kann den Vertrag zudem bei Verzögerung des anschließenden Vergabeverfahrens um weitere 3 Monate verlängern.
Hinweis:
Der Beitragsservice ist nicht zur Ausübung der vorgenannten Verlängerungsoptionen verpflichtet und kann auch nur einzelne Verträge verlängern. Der Beitragsservice kann vielmehr je nach aktuellem Bedarf entscheiden, inwieweit er die pro Los abgeschlossenen Verträge verlängern wird. Die Vertragslaufzeit kann daher auch innerhalb eines Losblocks unterschiedlich sein.
Nähere Einzelheiten zu den ausgeschriebenen sind der Teilnahmebroschüre (Teil B.) den Vergabeunterlagen (dort insbesondere der jeweiligen Leistungsbeschreibung sowie der Anlage A3 "wesentliche Vertragseckpunkte") zu entnehmen.
5 Verlängerungsoptionen um jeweils ein halbes Jahr
Losblock II - Los 3 - Telefonische und schriftliche Vorgangsbearbeitung
Im Rahmen seiner Aufgabenstellung hat der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" genannt) telefonische und schriftliche Anfragen von Beitragskonteninhabern zu beantworten. Der Beitragsservice setzt zur Bearbeitung dieser Anfragen neben seiner internen Sachbearbeitung Dienstleister für die telefonische und schriftliche Bearbeitung ein. Im Sinne eines größtmöglichen Wettbewerbs und zur Minimierung des Ausfallrisikos eines einzelnen Dienstleisters werden die Leistungen in fünf Losen an fünf unterschiedliche Dienstleister zu vergeben.
Die Abwicklung der telefonischen und schriftlichen Anfragen wird unter Nutzung der vom Beitragsservice zur Verfügung gestellten Online-Anwendungen in den Räumen des Auftragnehmers unter Nutzung von technischen Einrichtungen sowie Arbeitsplatzgeräten des Auftragnehmers durchgeführt. Die Bewerber müssen sicherstellen, dass die erforderlichen Datenleitungen 10 Mbps (Ethernet 10MB/s) im Falle einer Zuschlagserteilung mit Beginn der Leistungserbringung zur Verfügung stehen.
Die fachlichen Anforderungen des Beitragsservices für die Bearbeitung der telefonischen und schriftlichen Anfragen sind in den jeweiligen Arbeitsanweisungen des Beitragsservice festgelegt, die dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt werden.
Die Bieter können sich im Rahmen der vorgesehenen Ortstermine (vgl. Vergabeunterlagen) einen Eindruck vom Umfang der Arbeitsanweisungen verschaffen und die Arbeitsanweisungen einsehen. Ggf. finden die Ortstermine aufgrund der aktuellen COVID 19-Pandemie in Form von Video-/Telefonkonferenzen statt (Zeitraum 28.09.2020 bis 09.10.2020).
Durch die mögliche Evaluierung der gesetzlichen Grundlagen für den Beitragseinzug wird es während der Vertragslaufzeit zu Veränderungen in der Bearbeitung schriftlicher Vorgänge und Telefonate kommen. Es findet zudem ein vollständiger Datenabgleich mit den Einwohnermeldebehörden (nachfolgend "Meldedatenabgleich" genannt), voraussichtlich von Mai 2022 bis in das Jahr 2023 statt. Das erhöhte Aufkommen während des Meldedatenabgleichs ist Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen.
Die ausgeschriebenen Leistungen werden in fünf unterschiedlichen Losen vergeben. Die Lose sind auf vier Losblöcke verteilt.
Als Arbeitstage gelten grundsätzlich Montag bis Freitag. In Abhängigkeit vom Vorgangsaufkommen wird ein bis mehrmals monatlich Samstagarbeit erforderlich.
Der jeweilige Vertrag kommt mit dem Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zustande und hat eine Festlaufzeit bis zum 31.12.2024. Die Leistungserbringung beginnt mit Aufnahme der Schulungsmaßnahmen nach Aufforderung des Beitragsservice ca. 6 Wochen nach Zuschlagserteilung mit der Einarbeitungsphase.
Der Beitragsservice ist darüber hinaus maximal 5 Mal berechtigt, den jeweiligen Vertrag um ein halbes Jahr zu verlängern (nachfolgend "Verlängerungsoption" genannt).
Der Beitragsservice kann den Vertrag zudem bei Verzögerung des anschließenden Vergabeverfahrens um weitere 3 Monate verlängern.
Hinweis:
Der Beitragsservice ist nicht zur Ausübung der vorgenannten Verlängerungsoptionen verpflichtet und kann auch nur einzelne Verträge verlängern. Der Beitragsservice kann vielmehr je nach aktuellem Bedarf entscheiden, inwieweit er die pro Los abgeschlossenen Verträge verlängern wird. Die Vertragslaufzeit kann daher auch innerhalb eines Losblocks unterschiedlich sein.
Nähere Einzelheiten zu den ausgeschriebenen sind der Teilnahmebroschüre (Teil B.) den Vergabeunterlagen (dort insbesondere der jeweiligen Leistungsbeschreibung sowie der Anlage A3 "wesentliche Vertragseckpunkte") zu entnehmen.
5 Verlängerungsoptionen um jeweils ein halbes Jahr
Losblock III - Los 4 - schriftliche Vorgangsbearbeitung
Im Rahmen seiner Aufgabenstellung hat der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" genannt) telefonische und schriftliche Anfragen von Beitragskonteninhabern zu beantworten. Der Beitragsservice setzt zur Bearbeitung dieser Anfragen neben seiner internen Sachbearbeitung Dienstleister für die telefonische und schriftliche Bearbeitung ein. Im Sinne eines größtmöglichen Wettbewerbs und zur Minimierung des Ausfallrisikos eines einzelnen Dienstleisters werden die Leistungen in fünf Losen an fünf unterschiedliche Dienstleister zu vergeben.
Die Abwicklung der telefonischen und schriftlichen Anfragen wird unter Nutzung der vom Beitragsservice zur Verfügung gestellten Online-Anwendungen in den Räumen des Auftragnehmers unter Nutzung von technischen Einrichtungen sowie Arbeitsplatzgeräten des Auftragnehmers durchgeführt. Die Bewerber müssen sicherstellen, dass die erforderlichen Datenleitungen 10 Mbps (Ethernet 10MB/s) im Falle einer Zuschlagserteilung mit Beginn der Leistungserbringung zur Verfügung stehen.
Die fachlichen Anforderungen des Beitragsservices für die Bearbeitung der telefonischen und schriftlichen Anfragen sind in den jeweiligen Arbeitsanweisungen des Beitragsservice festgelegt, die dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt werden.
Die Bieter können sich im Rahmen der vorgesehenen Ortstermine (vgl. Vergabeunterlagen) einen Eindruck vom Umfang der Arbeitsanweisungen verschaffen und die Arbeitsanweisungen einsehen. Ggf. finden die Ortstermine aufgrund der aktuellen COVID 19-Pandemie in Form von Video-/Telefonkonferenzen statt (Zeitraum 28.09.2020 bis 09.10.2020).
Durch die mögliche Evaluierung der gesetzlichen Grundlagen für den Beitragseinzug wird es während der Vertragslaufzeit zu Veränderungen in der Bearbeitung schriftlicher Vorgänge und Telefonate kommen. Es findet zudem ein vollständiger Datenabgleich mit den Einwohnermeldebehörden (nachfolgend "Meldedatenabgleich" genannt), voraussichtlich von Mai 2022 bis in das Jahr 2023 statt. Das erhöhte Aufkommen während des Meldedatenabgleichs ist Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen.
Die ausgeschriebenen Leistungen werden in fünf unterschiedlichen Losen vergeben. Die Lose sind auf vier Losblöcke verteilt.
Als Arbeitstage gelten grundsätzlich Montag bis Freitag. In Abhängigkeit vom Vorgangsaufkommen wird ein bis mehrmals monatlich Samstagarbeit erforderlich.
Der jeweilige Vertrag kommt mit dem Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zustande und hat eine Festlaufzeit bis zum 31.12.2024. Die Leistungserbringung beginnt mit Aufnahme der Schulungsmaßnahmen nach Aufforderung des Beitragsservice ca. 6 Wochen nach Zuschlagserteilung mit der Einarbeitungsphase.
Der Beitragsservice ist darüber hinaus maximal 5 Mal berechtigt, den jeweiligen Vertrag um ein halbes Jahr zu verlängern (nachfolgend "Verlängerungsoption" genannt).
Der Beitragsservice kann den Vertrag zudem bei Verzögerung des anschließenden Vergabeverfahrens um weitere 3 Monate verlängern.
Hinweis:
Der Beitragsservice ist nicht zur Ausübung der vorgenannten Verlängerungsoptionen verpflichtet und kann auch nur einzelne Verträge verlängern. Der Beitragsservice kann vielmehr je nach aktuellem Bedarf entscheiden, inwieweit er die pro Los abgeschlossenen Verträge verlängern wird. Die Vertragslaufzeit kann daher auch innerhalb eines Losblocks unterschiedlich sein.
Nähere Einzelheiten zu den ausgeschriebenen sind der Teilnahmebroschüre (Teil B.) den Vergabeunterlagen (dort insbesondere der jeweiligen Leistungsbeschreibung sowie der Anlage A3 "wesentliche Vertragseckpunkte") zu entnehmen.
5 Verlängerungsoptionen um jeweils ein halbes Jahr
Losblock IV - Los 5 - schriftliche Vorgangsbearbeitung
Im Rahmen seiner Aufgabenstellung hat der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" genannt) telefonische und schriftliche Anfragen von Beitragskonteninhabern zu beantworten. Der Beitragsservice setzt zur Bearbeitung dieser Anfragen neben seiner internen Sachbearbeitung Dienstleister für die telefonische und schriftliche Bearbeitung ein. Im Sinne eines größtmöglichen Wettbewerbs und zur Minimierung des Ausfallrisikos eines einzelnen Dienstleisters werden die Leistungen in fünf Losen an fünf unterschiedliche Dienstleister zu vergeben.
Die Abwicklung der telefonischen und schriftlichen Anfragen wird unter Nutzung der vom Beitragsservice zur Verfügung gestellten Online-Anwendungen in den Räumen des Auftragnehmers unter Nutzung von technischen Einrichtungen sowie Arbeitsplatzgeräten des Auftragnehmers durchgeführt. Die Bewerber müssen sicherstellen, dass die erforderlichen Datenleitungen 10 Mbps (Ethernet 10MB/s) im Falle einer Zuschlagserteilung mit Beginn der Leistungserbringung zur Verfügung stehen.
Die fachlichen Anforderungen des Beitragsservices für die Bearbeitung der telefonischen und schriftlichen Anfragen sind in den jeweiligen Arbeitsanweisungen des Beitragsservice festgelegt, die dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt werden.
Die Bieter können sich im Rahmen der vorgesehenen Ortstermine (vgl. Vergabeunterlagen) einen Eindruck vom Umfang der Arbeitsanweisungen verschaffen und die Arbeitsanweisungen einsehen. Ggf. finden die Ortstermine aufgrund der aktuellen COVID 19-Pandemie in Form von Video-/Telefonkonferenzen statt (Zeitraum 28.09.2020 bis 09.10.2020).
Durch die mögliche Evaluierung der gesetzlichen Grundlagen für den Beitragseinzug wird es während der Vertragslaufzeit zu Veränderungen in der Bearbeitung schriftlicher Vorgänge und Telefonate kommen. Es findet zudem ein vollständiger Datenabgleich mit den Einwohnermeldebehörden (nachfolgend "Meldedatenabgleich" genannt), voraussichtlich von Mai 2022 bis in das Jahr 2023 statt. Das erhöhte Aufkommen während des Meldedatenabgleichs ist Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen.
Die ausgeschriebenen Leistungen werden in fünf unterschiedlichen Losen vergeben. Die Lose sind auf vier Losblöcke verteilt.
Als Arbeitstage gelten grundsätzlich Montag bis Freitag. In Abhängigkeit vom Vorgangsaufkommen wird ein bis mehrmals monatlich Samstagarbeit erforderlich.
Der jeweilige Vertrag kommt mit dem Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zustande und hat eine Festlaufzeit bis zum 31.12.2024. Die Leistungserbringung beginnt mit Aufnahme der Schulungsmaßnahmen nach Aufforderung des Beitragsservice ca. 6 Wochen nach Zuschlagserteilung mit der Einarbeitungsphase.
Der Beitragsservice ist darüber hinaus maximal 5 Mal berechtigt, den jeweiligen Vertrag um ein halbes Jahr zu verlängern (nachfolgend "Verlängerungsoption" genannt).
Der Beitragsservice kann den Vertrag zudem bei Verzögerung des anschließenden Vergabeverfahrens um weitere 3 Monate verlängern.
Hinweis:
Der Beitragsservice ist nicht zur Ausübung der vorgenannten Verlängerungsoptionen verpflichtet und kann auch nur einzelne Verträge verlängern. Der Beitragsservice kann vielmehr je nach aktuellem Bedarf entscheiden, inwieweit er die pro Los abgeschlossenen Verträge verlängern wird. Die Vertragslaufzeit kann daher auch innerhalb eines Losblocks unterschiedlich sein.
Nähere Einzelheiten zu den ausgeschriebenen sind der Teilnahmebroschüre (Teil B.) den Vergabeunterlagen (dort insbesondere der jeweiligen Leistungsbeschreibung sowie der Anlage A3 "wesentliche Vertragseckpunkte") zu entnehmen.
5 Verlängerungsoptionen um jeweils ein halbes Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Losblock I - Los 1 - Telefonische und schriftliche Vorgangsbearbeitung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Losblock I - Los 2 - Telefonische und schriftliche Vorgangsbearbeitung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Losblock II - Los 3 - Telefonische und schriftliche Vorgangsbearbeitung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Losblock III - Los 4 - schriftliche Vorgangsbearbeitung
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Losblock IV - Los 5 - schriftliche Vorgangsbearbeitung
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird in Bezug auf die Lose 1 bis 3 (Losblöcke I und II) aufgehoben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen-über der Vergabestelle gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Die Vergabestelle weist auf § 135 GWB hin:
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]