Neubau Hallenbad Hemer | Vergabe der Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume sowie Leistungsbild Freianlagen) nach §§ 34, 39 HOAI (teilweise) Referenznummer der Bekanntmachung: NHH_VE731

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hemer
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58675
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hemer.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Hallenbad Hemer | Vergabe der Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume sowie Leistungsbild Freianlagen) nach §§ 34, 39 HOAI (teilweise)

Referenznummer der Bekanntmachung: NHH_VE731
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftrag umfasst Teile der Leistungsphasen 5 - 8 der Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) nach § 34 HOAI sowie der Objektplanung (Leistungsbild Freianlagen) nach § 39 HOAI für den Neubau des Hallenbades in Hemer.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 560 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Hauptort der Ausführung:

Hemer

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Hemer plant, ein neues Hallenbad auf dem ehemaligen Bahnhofsgelände in Hemer zu errichten.

Das folgende Raumprogramm soll realisiert werden:

- 25 x 12,5 Meter Mehrzweckbecken mit fünf Bahnen (mit Teilhubboden zwecks hälftiger Nutzung als Lehrschwimmbecken, Wassertiefe 0,00 - 2,00 Meter).

- An dieses Becken soll in L-Form ein weiteres Becken integriert werden (12,5 x 10 Meter), so dass dieser "Anbau" zusammen mit dem ohne Hubboden ausgestatteten Teil des Hauptbeckens einen Gesamtumfang von 25 x 10 Metern hat.

- Die Becken sollen an zweiSeiten mit Startblöcken ausgestattet werden.

- das Bad wurde um eine 1-Meter Sprungplattform und einen 3-Meter Sprungturm sowie einen Eltern-Kind-Bereich während der Planung erweitert.

Nachdem der Vertrag über die Objektplanung mit dem ursprünglich für die Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume sowie Leistungsbild Freianlagen ) nach §§ 34, 39 HOAI beauftragten

Architekturbüro insolvenzbedingt nicht weiter fortgeführt werden konnte, muss die Stadt Hemer die Leistungen der Objektplanung in Teilen der Leistungsphasen 5, 6, 7 und 8 für das Neubauvorhaben neu vergeben.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:

Der Abschluss des Objektplanungsvertrages (Leistungsbild Gebäude und Innenräume sowie Leistungsbild Freianlagen) nach §§ 34, 39 HOAI für die noch nicht ausgeführten Teile der Leistungsphasen 5, 6, 7 und 8 ist nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV vergaberechtlich zulässig. Denn es liegen äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen vor, die die Stadt Hemer nicht voraussehen konnte und die es nicht zulassen, die Mindestfristen für das offene oder das nicht offene Verfahren oder das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb einzuhalten.

Durch die für die Stadt Hemer nicht vorhersehbare und von ihr ebenfalls nicht verursachte Insolvenz des bisherigen Architekten fallen vertraglich vereinbarte und unmittelbar erforderliche Leistungen

der Objektplanung, das heißt Teile der Leistungsphasen 5, 6, 7 und 8 weg. Diese weggefallenen Leistungen würden nunmehr zu Schäden bzw. Behinderungen mit finanziellen Auswirkungen führen, wenn nicht kurzfristig Ersatz beschafft wird.

Die Abläufe auf der Baustelle sind eng getaktet und müssen daher sehr gut koordiniert, kontrolliert und allgemein überwacht werden. Viele Gewerke bauen aufeinander auf und können daher nur nacheinander erbracht werden. Die Arbeiten müssen daher laufend überwacht und koordiniert sowie fehlende Leistungen entsprechend ausgeschrieben werden. Zudem müssen Ausschreibungen für die weiteren Gewerke vorbereitet werden.

Werden diese Planungs-, Vergabe- und Überwachungsleistungen nicht erbracht, liegen die Voraussetzungen für Behinderungen oder sogar außerordentliche Kündigungen der beteiligten Unternehmen vor. In diesem Fall sind auch Schadensersatzforderungen der betroffenen Unternehmen nicht auszuschließen, da die vorwerfbare Schlechterfüllung einer vom Auftraggeber zu erfüllenden Obliegenheit eine positive Vertragsverletzung darstellt.

Dies stellt eine konkrete Gefahr dar, die nur durch die schnellstmögliche Vergabe der Objektplanungsleistungen abgewendet werden kann, da die Stadt Hemer ihrerseits nicht über das Know-how und die Ressourcen verfügt, ersatzweise für einen Übergangszeitraum die Leistungen zu erbringen. Da die Fristen der formellen Vergabeverfahren zu lang sind, um diese weiteren Schäden abzuwenden, ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zur Beauftragung der weiteren Leistungen ausnahmsweise möglich

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
16/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Oosterhout
NUTS-Code: NL41 Noord-Brabant
Land: Niederlande
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 560 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YBT6MVH

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs.3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/11/2022

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