Neubau Hallenbad Hemer | Vergabe der Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume sowie Leistungsbild Freianlagen) nach §§ 34, 39 HOAI (teilweise) Referenznummer der Bekanntmachung: NHH_VE731
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hemer
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58675
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hemer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Hallenbad Hemer | Vergabe der Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume sowie Leistungsbild Freianlagen) nach §§ 34, 39 HOAI (teilweise)
Der Auftrag umfasst Teile der Leistungsphasen 5 - 8 der Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) nach § 34 HOAI sowie der Objektplanung (Leistungsbild Freianlagen) nach § 39 HOAI für den Neubau des Hallenbades in Hemer.
Hemer
Die Stadt Hemer plant, ein neues Hallenbad auf dem ehemaligen Bahnhofsgelände in Hemer zu errichten.
Das folgende Raumprogramm soll realisiert werden:
- 25 x 12,5 Meter Mehrzweckbecken mit fünf Bahnen (mit Teilhubboden zwecks hälftiger Nutzung als Lehrschwimmbecken, Wassertiefe 0,00 - 2,00 Meter).
- An dieses Becken soll in L-Form ein weiteres Becken integriert werden (12,5 x 10 Meter), so dass dieser "Anbau" zusammen mit dem ohne Hubboden ausgestatteten Teil des Hauptbeckens einen Gesamtumfang von 25 x 10 Metern hat.
- Die Becken sollen an zweiSeiten mit Startblöcken ausgestattet werden.
- das Bad wurde um eine 1-Meter Sprungplattform und einen 3-Meter Sprungturm sowie einen Eltern-Kind-Bereich während der Planung erweitert.
Nachdem der Vertrag über die Objektplanung mit dem ursprünglich für die Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume sowie Leistungsbild Freianlagen ) nach §§ 34, 39 HOAI beauftragten
Architekturbüro insolvenzbedingt nicht weiter fortgeführt werden konnte, muss die Stadt Hemer die Leistungen der Objektplanung in Teilen der Leistungsphasen 5, 6, 7 und 8 für das Neubauvorhaben neu vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Der Abschluss des Objektplanungsvertrages (Leistungsbild Gebäude und Innenräume sowie Leistungsbild Freianlagen) nach §§ 34, 39 HOAI für die noch nicht ausgeführten Teile der Leistungsphasen 5, 6, 7 und 8 ist nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV vergaberechtlich zulässig. Denn es liegen äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen vor, die die Stadt Hemer nicht voraussehen konnte und die es nicht zulassen, die Mindestfristen für das offene oder das nicht offene Verfahren oder das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb einzuhalten.
Durch die für die Stadt Hemer nicht vorhersehbare und von ihr ebenfalls nicht verursachte Insolvenz des bisherigen Architekten fallen vertraglich vereinbarte und unmittelbar erforderliche Leistungen
der Objektplanung, das heißt Teile der Leistungsphasen 5, 6, 7 und 8 weg. Diese weggefallenen Leistungen würden nunmehr zu Schäden bzw. Behinderungen mit finanziellen Auswirkungen führen, wenn nicht kurzfristig Ersatz beschafft wird.
Die Abläufe auf der Baustelle sind eng getaktet und müssen daher sehr gut koordiniert, kontrolliert und allgemein überwacht werden. Viele Gewerke bauen aufeinander auf und können daher nur nacheinander erbracht werden. Die Arbeiten müssen daher laufend überwacht und koordiniert sowie fehlende Leistungen entsprechend ausgeschrieben werden. Zudem müssen Ausschreibungen für die weiteren Gewerke vorbereitet werden.
Werden diese Planungs-, Vergabe- und Überwachungsleistungen nicht erbracht, liegen die Voraussetzungen für Behinderungen oder sogar außerordentliche Kündigungen der beteiligten Unternehmen vor. In diesem Fall sind auch Schadensersatzforderungen der betroffenen Unternehmen nicht auszuschließen, da die vorwerfbare Schlechterfüllung einer vom Auftraggeber zu erfüllenden Obliegenheit eine positive Vertragsverletzung darstellt.
Dies stellt eine konkrete Gefahr dar, die nur durch die schnellstmögliche Vergabe der Objektplanungsleistungen abgewendet werden kann, da die Stadt Hemer ihrerseits nicht über das Know-how und die Ressourcen verfügt, ersatzweise für einen Übergangszeitraum die Leistungen zu erbringen. Da die Fristen der formellen Vergabeverfahren zu lang sind, um diese weiteren Schäden abzuwenden, ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zur Beauftragung der weiteren Leistungen ausnahmsweise möglich
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Oosterhout
NUTS-Code: NL41 Noord-Brabant
Land: Niederlande
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBT6MVH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs.3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.