Deutsche Diabetes-Forschungsgesellschaft e.V. - Pipettierroboter Referenznummer der Bekanntmachung: DDZ - Pipettierroboter
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ddz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Deutsche Diabetes-Forschungsgesellschaft e.V. - Pipettierroboter
Das DDZ beabsichtigt die Beschaffung eines Pipettierrobotersystems.
Damit die erforderliche Verlässlichkeit und Parallelisierung der Phosphoproteinanalyse zur Erreichung der wissenschaftlichen Ziele gewährleistet werden kann, ist die Umstellung der Probenvorbereitung auf eine automatisierte Lösung im Rahmen der spezialisierten Pipeline für die Phosphoproteomanalyse zwingend erforderlich. Dies umfasst den Proteinverdau (SP3 Techno-logie), eine C18 basierte Peptidreinigung sowie die Aufarbeitung der Phosphopeptide mittels verschiedener Affinitätsoberflächen (TiO2, Fe(III)-NTA).
Das DDZ beabsichtigt die Beschaffung eines Pipettierrobotersystems.
Damit die erforderliche Verlässlichkeit und Parallelisierung der Phosphoproteinanalyse zur Erreichung der wissenschaftlichen Ziele gewährleistet werden kann, ist die Umstellung der Probenvorbereitung auf eine automatisierte Lösung im Rahmen der spezialisierten Pipeline für die Phosphoproteomanalyse zwingend erforderlich. Dies umfasst den Proteinverdau (SP3 Techno-logie), eine C18 basierte Peptidreinigung sowie die Aufarbeitung der Phosphopeptide mittels verschiedener Affinitätsoberflächen (TiO2, Fe(III)-NTA).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldbronn
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76337
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV64Z3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensunzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.