Rahmenvertrag über (Rest-)Planung und Bau eines Gigabit-Netzes im Alb-Donau-Kreis Süd Referenznummer der Bekanntmachung: 245/22 Alb-Donau-Kreis Cluster Süd
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ehingen (Donau)
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Postleitzahl: 89584
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oew-breitband.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.iuscomm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über (Rest-)Planung und Bau eines Gigabit-Netzes im Alb-Donau-Kreis Süd
Rahmenvertrag über (Rest-)Planung und Bau eines Gigabit-Netzes im Alb-Donau-Kreis Süd
Los 1 - Blaustein
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber ist OEW Breitband GmbH.
Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) ausgehend vom kreisweiten Backbone-Netz im Alb-Donau-Kreis sowie anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB) der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Ziel ist die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Ausbaugebiet gemäß Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigibitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und den darin in Bezug genommenen Förderprogrammen genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Soweit der Auftraggeber darüber hinaus eine von ihm angestrebte Förderung nach der in der Gigabit-Richtlinie unter O.Präambel, Absatz 4 bereits angekündigten Förderrichtlinie zur Förderung aller Gebiete, die über kein gigabitfähiges Netz verfügen, für die von ihm beantragten Gebiete erhält, ist vom Auftraggeber beabsichtigt, zudem auch diese Gebiete mit einem Gigbit-Netz (FTTB) zu erschließen.
Der Auftraggeber hat insoweit beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Ausbaugebiets in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Alb-Donau-Kreises, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb wurde im Rahmen einer vorangehenden europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
Das Projekt wird/soll nach den Vorgaben der
-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der
-Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) und dem
- zu erwartenden Förderprogrammen zur Förderung aller Gebiete, die über kein gigabitfähiges Netz verfügen gemäß Ankündigung unter Abs. 4 der Präambel zur Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) und der zugehörigen Co-Förderung des Landes Baden - Württemberg
gefördert/gefördert werden. Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang den Ausschreibungsunterlagen beige
fügten Umfang vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg wurden beantragt, aber noch nicht beschieden.
Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
Für die ausgeschriebenen Leistungen wird mit Zuschlagsteilung je Los ein Rahmenvertrag über (Rest-)Planungs- sowie Bauleistungen und Hausanschlussmanagement abgeschlossen. Dieser regelt den Rahmen und die vertraglichen Grundlagen für die vom späteren Auftragnehmer nach vorangehendem Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag zu erbringenden Leistungen insbesondere die noch zu erbringenden (Rest-)Planungs- und Bauleistungen, Dokumentationsleistungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Herstellung von Vorstreckungen und Hausanschlüssen nebst Hausanschlussmanagement.
Die Vorlage des Rahmenvertrages erfolgt nach Abschluss der Eignungsprüfung am Ende des Teilnahmewettbewerbs in der 2. Stufe mit der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten und dient zunächst als Verhandlungsgrundlage, soweit nicht Teile davon als nicht verhandelbar gekennzeichnet sind bzw. soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt, die vorbehalten bleibt. Die wesentlichen Inhalte der Regelungen des beabsichtigten Vertrags sind unter Ziffer 5. der Aufforderung zur Bewerbung dargestellt. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Ausdrücklich erfolgt der Hinweise, dass Änderungen und Ergänzung im Nachgang zu einem Verhandlungsverfahren ausdrücklich vorbehalten bleiben. Falls Interessenten bereits im jetzigen Stadium des Teilnahmeantrags, der allein der Eignungsprüfung dient, weitere Angaben oder Informationen zum beabsichtigen Vertrag benötigen um zu beurteilen, ob das Projekt für Sie von Interesse ist, besteht zudem die Möglichkeit zur Stellung von Bieteranfragen oder Anforderung weitere Informationen über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe, siehe hierzu auch Ziffer 1. der Anlage Bewerbungsbedingungen.
Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement und Dokumentation erbringen. Im Übrigen wird auf die Anlage Aufgabenbeschreibung verweisen. Die konkreten Leistungen werden sodann in der nächsten Verfahrensstufe mit Aufforderung zum Erstangebot im Rahmen der Leistungsbeschreibung weiter konkretisiert. Dieses Leistungen sind Ausschreibungsgegenstand.
Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst für Los 1 Blaustein folgende Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP), wobei in den Massenangaben folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten sind:
- Erschließung der Grauen Flecken auf Basis vorliegendem Förderbescheid
(Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s)
- Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s
als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme
(sog. Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s,
analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
- Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s
(nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s)
Los 1 – Blaustein:
- ca. 49,1 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
- ca. 6,1 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme
(Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
- ca. 1.740 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken
- ca. 3 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge von 50 % des Gesamtauftragswertes für Los 1 zugesichert werden. Änderungen im Verhandlungsverfahren bleiben vorbehalten.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Das Verfahren wird auf Grundlagen der Vorgaben der VOB/A Abschnitt 2 durchgeführt. Im Übrigen sind der Vorgaben der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (Amtsblatt der EU vom 28.03.2014, L 94/65) sowie die Vorgaben unter Teil 4 – Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen – des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
Die Ausschreibung erfolgt als sogenannte teilfunktionale Ausschreibung.
Der weitere zeitliche Ablauf ist wie folgt geplant, wobei Änderungen ausdrücklich vorbehalten bleiben:
Aufforderung Erstangebot
09.01.2023
Submission Erstangebot
09.02.2023
Verhandlungsverfahren am (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt) 01.03. – 03.03.2023
Aufforderung finales Angebot (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt) 14.03.2023
Submission Finalangebot (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt) 29.03.2023
Im Übrigen wird das Verfahren wie folgt durchgeführt:
Stufe 1 – Eignungsauswahl: Die Auswahl der Bewerber für das weitere Verfahren in Stufe 2 erfolgt anhand der vorab bzw. den in der Bewerbung vorgegebenen Nachweise und Erklärunge. In einem ersten Schritt wird geprüft, ob die Bewerbung den formalen Vorgaben und Anforderungen der Ausschreibung genügt. Hierzu gehört, dass sämtliche Nachweise und Erklärungen in der vorgegebenen Form unter Einhaltung der vorgegebenen Mindestkriterien gemacht bzw. er-bracht wurden. Dann wird geprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen. Anschließend erfolgt die Prüfung, ob der Bewerber auf Grundlage der vorgelegten Angaben und Nachweise als geeignet be-trachtet werden kann.
Stufe 2 – (Erst-)Angebot und Verhandlungsverfahren: Die Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes erfolgt nach Abschluss der Eignungsauswahl in Stufe 1 und Zulassung des Bewerbers zum weiteren Verfahren. Für das weitere Verfahren zugelassene Bewerber werden mit gesondertem Schreiben zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Dabei wird ein Rahmenvertrag mit Mindestbedingungen vorgegeben, der als Verhandlungsgrundlage dient, mit Ausnahme der als nicht verhandelbar gekennzeichneten Teile. Ziel des Verhandlungsgespräches ist es, soweit aus Sicht des Auftraggebers erforderlich, die Erörterung, Aufklärung und Diskussion der Erstangebote der betreffenden Bieter zum beabsichtigten Vorgehen der Bieter im Rahmen der Umsetzung des Rahmenvertrages und der zugehörigen Leistungen bei abgerufenen Einzelprojekten, das beabsichtigte Vorgehen zur Umsetzung abgerufener Einzelprojekte im Rahmen der Erbringung der (Rest-)Planungsleistungen und Bauausführung nebst dazugehöriger Koordinations- und Abstimmungsleistungen sowie Unterbreitung von Vorschlägen und Diskussion etwaiger Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz einschließlich der Erörterung, Anpassung, Ergänzung oder Aufnahme etwaiger Preisgleitklauseln, für die finalen Angebotsabgabe, zu der dann alle Bieter nochmals gesondert aufgefordert werden (nur soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt). Etwaige Unklarheiten oder Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen und vertragliche Regelungen bzw. vorhandenen Planungen sollen geklärt und verhandelt werden. Eine Wertung der Erstangebote erfolgt nur, wenn der Auftraggeber ohne Verhandlungsverfahren den Auftrag vergibt. Andernfalls werden die Angebote lediglich auf Vollständigkeit geprüft und im Verhandlungsverfahren zunächst verhandelt.
Allerdings behält sich der Auftraggeber nach § 3b EU Abs. 3 Nr. 7 VOB/A ausdrück-lich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlichen Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten!
Nur wenn ein Verhandlungsverfahren durchgeführt wird, erfolgt mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens die Aufforderung zur finalen verbindlichen Angebotsabgabe. Die Bieter haben dabei die Möglichkeit, ihr Erstangebot nachzubessern. Die Bieter bleiben allerdings bis zur vorgegebenen Bindefrist weiter an ihr Erstangebote gebunden.
Die Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der Vorgaben gemäß Anlage Zu-schlagskriterien mit Erläuterungen, auf die insoweit vollumfänglich verwiesen wird.
Los 2 Blaubeuren
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber ist OEW Breitband GmbH.
Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) ausgehend vom kreisweiten Backbone-Netz im Alb-Donau-Kreis sowie anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB) der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Ziel ist die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Ausbaugebiet gemäß Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigibitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und den darin in Bezug genommenen Förderprogrammen genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Soweit der Auftraggeber darüber hinaus eine von ihm angestrebte Förderung nach der in der Gigabit-Richtlinie unter O.Präambel, Absatz 4 bereits angekündigten Förderrichtlinie zur Förderung aller Gebiete, die über kein gigabitfähiges Netz verfügen, für die von ihm beantragten Gebiete erhält, ist vom Auftraggeber beabsichtigt, zudem auch diese Gebiete mit einem Gigbit-Netz (FTTB) zu erschließen.
Der Auftraggeber hat insoweit beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Ausbaugebiets in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Alb-Donau-Kreises, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb wurde im Rahmen einer vorangehenden europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
Das Projekt wird/soll nach den Vorgaben der
-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der
-Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) und dem
- zu erwartenden Förderprogrammen zur Förderung aller Gebiete, die über kein gigabitfähiges Netz verfügen gemäß Ankündigung unter Abs. 4 der Präambel zur Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) und der zugehörigen Co-Förderung des Landes Baden - Württemberg
gefördert/gefördert werden. Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang den Ausschreibungsunterlagen beige
fügten Umfang vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg wurden beantragt, aber noch nicht beschieden.
Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
Für die ausgeschriebenen Leistungen wird mit Zuschlagsteilung je Los ein Rahmenvertrag über (Rest-)Planungs- sowie Bauleistungen und Hausanschlussmanagement abgeschlossen. Dieser regelt den Rahmen und die vertraglichen Grundlagen für die vom späteren Auftragnehmer nach vorangehendem Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag zu erbringenden Leistungen insbesondere die noch zu erbringenden (Rest-)Planungs- und Bauleistungen, Dokumentationsleistungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Herstellung von Vorstreckungen und Hausanschlüssen nebst Hausanschlussmanagement.
Die Vorlage des Rahmenvertrages erfolgt nach Abschluss der Eignungsprüfung am Ende des Teilnahmewettbewerbs in der 2. Stufe mit der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten und dient zunächst als Verhandlungsgrundlage, soweit nicht Teile davon als nicht verhandelbar gekennzeichnet sind bzw. soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt, die vorbehalten bleibt. Die wesentlichen Inhalte der Regelungen des beabsichtigten Vertrags sind unter Ziffer 5. der Aufforderung zur Bewerbung dargestellt. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Ausdrücklich erfolgt der Hinweise, dass Änderungen und Ergänzung im Nachgang zu einem Verhandlungsverfahren ausdrücklich vorbehalten bleiben. Falls Interessenten bereits im jetzigen Stadium des Teilnahmeantrags, der allein der Eignungsprüfung dient, weitere Angaben oder Informationen zum beabsichtigen Vertrag benötigen um zu beurteilen, ob das Projekt für Sie von Interesse ist, besteht zudem die Möglichkeit zur Stellung von Bieteranfragen oder Anforderung weitere Informationen über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe, siehe hierzu auch Ziffer 1. der Anlage Bewerbungsbedingungen.
Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement und Dokumentation erbringen. Im Übrigen wird auf die Anlage Aufgabenbeschreibung verweisen. Die konkreten Leistungen werden sodann in der nächsten Verfahrensstufe mit Aufforderung zum Erstangebot im Rahmen der Leistungsbeschreibung weiter konkretisiert. Dieses Leistungen sind Ausschreibungsgegenstand.
Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst für Los 2 Blaubeuren folgende Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP), wobei in den Massenangaben folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten sind:
- Erschließung der Grauen Flecken auf Basis vorliegendem Förderbescheid
(Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s)
- Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s
als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme
(sog. Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s,
analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
- Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s
(nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s)
Los 2 – Blaubeuren:
- ca. 35,6 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
- ca. 8,1 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme
(Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
- ca. 1.400 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken
- ca. 4 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge von 65 % des Gesamtauftragswertes für Los 2 zugesichert werden. Änderungen im Verhandlungsverfahren bleiben vorbehalten.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Das Verfahren wird auf Grundlagen der Vorgaben der VOB/A Abschnitt 2 durchgeführt. Im Übrigen sind der Vorgaben der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (Amtsblatt der EU vom 28.03.2014, L 94/65) sowie die Vorgaben unter Teil 4 – Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen – des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
Die Ausschreibung erfolgt als sogenannte teilfunktionale Ausschreibung.
Der weitere zeitliche Ablauf ist wie folgt geplant, wobei Änderungen ausdrücklich vorbehalten bleiben:
Aufforderung Erstangebot
09.01.2023
Submission Erstangebot
09.02.2023
Verhandlungsverfahren am (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt) 01.03. – 03.03.2023
Aufforderung finales Angebot (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt) 14.03.2023
Submission Finalangebot (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt) 29.03.2023
Im Übrigen wird das Verfahren wie folgt durchgeführt:
Stufe 1 – Eignungsauswahl: Die Auswahl der Bewerber für das weitere Verfahren in Stufe 2 erfolgt anhand der vorab bzw. den in der Bewerbung vorgegebenen Nachweise und Erklärunge. In einem ersten Schritt wird geprüft, ob die Bewerbung den formalen Vorgaben und Anforderungen der Ausschreibung genügt. Hierzu gehört, dass sämtliche Nachweise und Erklärungen in der vorgegebenen Form unter Einhaltung der vorgegebenen Mindestkriterien gemacht bzw. er-bracht wurden. Dann wird geprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen. Anschließend erfolgt die Prüfung, ob der Bewerber auf Grundlage der vorgelegten Angaben und Nachweise als geeignet be-trachtet werden kann.
Stufe 2 – (Erst-)Angebot und Verhandlungsverfahren: Die Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes erfolgt nach Abschluss der Eignungsauswahl in Stufe 1 und Zulassung des Bewerbers zum weiteren Verfahren. Für das weitere Verfahren zugelassene Bewerber werden mit gesondertem Schreiben zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Dabei wird ein Rahmenvertrag mit Mindestbedingungen vorgegeben, der als Verhandlungsgrundlage dient, mit Ausnahme der als nicht verhandelbar gekennzeichneten Teile. Ziel des Verhandlungsgespräches ist es, soweit aus Sicht des Auftraggebers erforderlich, die Erörterung, Aufklärung und Diskussion der Erstangebote der betreffenden Bieter zum beabsichtigten Vorgehen der Bieter im Rahmen der Umsetzung des Rahmenvertrages und der zugehörigen Leistungen bei abgerufenen Einzelprojekten, das beabsichtigte Vorgehen zur Umsetzung abgerufener Einzelprojekte im Rahmen der Erbringung der (Rest-)Planungsleistungen und Bauausführung nebst dazugehöriger Koordinations- und Abstimmungsleistungen sowie Unterbreitung von Vorschlägen und Diskussion etwaiger Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz einschließlich der Erörterung, Anpassung, Ergänzung oder Aufnahme etwaiger Preisgleitklauseln, für die finalen Angebotsabgabe, zu der dann alle Bieter nochmals gesondert aufgefordert werden (nur soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt). Etwaige Unklarheiten oder Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen und vertragliche Regelungen bzw. vorhandenen Planungen sollen geklärt und verhandelt werden. Eine Wertung der Erstangebote erfolgt nur, wenn der Auftraggeber ohne Verhandlungsverfahren den Auftrag vergibt. Andernfalls werden die Angebote lediglich auf Vollständigkeit geprüft und im Verhandlungsverfahren zunächst verhandelt.
Allerdings behält sich der Auftraggeber nach § 3b EU Abs. 3 Nr. 7 VOB/A ausdrück-lich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlichen Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten!
Nur wenn ein Verhandlungsverfahren durchgeführt wird, erfolgt mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens die Aufforderung zur finalen verbindlichen Angebotsabgabe. Die Bieter haben dabei die Möglichkeit, ihr Erstangebot nachzubessern. Die Bieter bleiben allerdings bis zur vorgegebenen Bindefrist weiter an ihr Erstangebote gebunden.
Die Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der Vorgaben gemäß Anlage Zuschlagskriterien mit Erläuterungen, auf die insoweit vollumfänglich verwiesen wird.
Los 3 Erbach
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber ist OEW Breitband GmbH.
Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) ausgehend vom kreisweiten Backbone-Netz im Alb-Donau-Kreis sowie anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB) der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Ziel ist die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Ausbaugebiet gemäß Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigibitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und den darin in Bezug genommenen Förderprogrammen genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Soweit der Auftraggeber darüber hinaus eine von ihm angestrebte Förderung nach der in der Gigabit-Richtlinie unter O.Präambel, Absatz 4 bereits angekündigten Förderrichtlinie zur Förderung aller Gebiete, die über kein gigabitfähiges Netz verfügen, für die von ihm beantragten Gebiete erhält, ist vom Auftraggeber beabsichtigt, zudem auch diese Gebiete mit einem Gigbit-Netz (FTTB) zu erschließen.
Der Auftraggeber hat insoweit beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Ausbaugebiets in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Alb-Donau-Kreises, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb wurde im Rahmen einer vorangehenden europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
Das Projekt wird/soll nach den Vorgaben der
-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der
-Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) und dem
- zu erwartenden Förderprogrammen zur Förderung aller Gebiete, die über kein gigabitfähiges Netz verfügen gemäß Ankündigung unter Abs. 4 der Präambel zur Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) und der zugehörigen Co-Förderung des Landes Baden - Württemberg
gefördert/gefördert werden. Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang den Ausschreibungsunterlagen beige
fügten Umfang vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg wurden beantragt, aber noch nicht beschieden.
Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
Für die ausgeschriebenen Leistungen wird mit Zuschlagsteilung je Los ein Rahmenvertrag über (Rest-)Planungs- sowie Bauleistungen und Hausanschlussmanagement abgeschlossen. Dieser regelt den Rahmen und die vertraglichen Grundlagen für die vom späteren Auftragnehmer nach vorangehendem Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag zu erbringenden Leistungen insbesondere die noch zu erbringenden (Rest-)Planungs- und Bauleistungen, Dokumentationsleistungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Herstellung von Vorstreckungen und Hausanschlüssen nebst Hausanschlussmanagement.
Die Vorlage des Rahmenvertrages erfolgt nach Abschluss der Eignungsprüfung am Ende des Teilnahmewettbewerbs in der 2. Stufe mit der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten und dient zunächst als Verhandlungsgrundlage, soweit nicht Teile davon als nicht verhandelbar gekennzeichnet sind bzw. soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt, die vorbehalten bleibt. Die wesentlichen Inhalte der Regelungen des beabsichtigten Vertrags sind unter Ziffer 5. der Aufforderung zur Bewerbung dargestellt. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Ausdrücklich erfolgt der Hinweise, dass Änderungen und Ergänzung im Nachgang zu einem Verhandlungsverfahren ausdrücklich vorbehalten bleiben. Falls Interessenten bereits im jetzigen Stadium des Teilnahmeantrags, der allein der Eignungsprüfung dient, weitere Angaben oder Informationen zum beabsichtigen Vertrag benötigen um zu beurteilen, ob das Projekt für Sie von Interesse ist, besteht zudem die Möglichkeit zur Stellung von Bieteranfragen oder Anforderung weitere Informationen über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe, siehe hierzu auch Ziffer 1. der Anlage Bewerbungsbedingungen.
Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement und Dokumentation erbringen. Im Übrigen wird auf die Anlage Aufgabenbeschreibung verweisen. Die konkreten Leistungen werden sodann in der nächsten Verfahrensstufe mit Aufforderung zum Erstangebot im Rahmen der Leistungsbeschreibung weiter konkretisiert. Dieses Leistungen sind Ausschreibungsgegenstand.
Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst für Los 3 Erbach folgende Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP), wobei in den Massenangaben folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten sind:
- Erschließung der Grauen Flecken auf Basis vorliegendem Förderbescheid
(Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s)
- Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s
als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme
(sog. Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s,
analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
- Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s
(nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s)
Los 3 – Erbach:
- ca. 34,6 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
-´ca. 15,1 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme
(Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
- ca. 1.810 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken
- ca. 3 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge von 60 % des Gesamtauftragswertes für Los 3 zugesichert werden. Änderungen im Verhandlungsverfahren bleiben vorbehalten.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Das Verfahren wird auf Grundlagen der Vorgaben der VOB/A Abschnitt 2 durchgeführt. Im Übrigen sind der Vorgaben der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (Amtsblatt der EU vom 28.03.2014, L 94/65) sowie die Vorgaben unter Teil 4 – Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen – des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
Die Ausschreibung erfolgt als sogenannte teilfunktionale Ausschreibung.
Der weitere zeitliche Ablauf ist wie folgt geplant, wobei Änderungen ausdrücklich vorbehalten bleiben:
Aufforderung Erstangebot
09.01.2023
Submission Erstangebot
09.02.2023
Verhandlungsverfahren am (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt) 01.03. – 03.03.2023
Aufforderung finales Angebot (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt) 14.03.2023
Submission Finalangebot (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt) 29.03.2023
Im Übrigen wird das Verfahren wie folgt durchgeführt:
Stufe 1 – Eignungsauswahl: Die Auswahl der Bewerber für das weitere Verfahren in Stufe 2 erfolgt anhand der vorab bzw. den in der Bewerbung vorgegebenen Nachweise und Erklärunge. In einem ersten Schritt wird geprüft, ob die Bewerbung den formalen Vorgaben und Anforderungen der Ausschreibung genügt. Hierzu gehört, dass sämtliche Nachweise und Erklärungen in der vorgegebenen Form unter Einhaltung der vorgegebenen Mindestkriterien gemacht bzw. er-bracht wurden. Dann wird geprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen. Anschließend erfolgt die Prüfung, ob der Bewerber auf Grundlage der vorgelegten Angaben und Nachweise als geeignet be-trachtet werden kann.
Stufe 2 – (Erst-)Angebot und Verhandlungsverfahren: Die Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes erfolgt nach Abschluss der Eignungsauswahl in Stufe 1 und Zulassung des Bewerbers zum weiteren Verfahren. Für das weitere Verfahren zugelassene Bewerber werden mit gesondertem Schreiben zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Dabei wird ein Rahmenvertrag mit Mindestbedingungen vorgegeben, der als Verhandlungsgrundlage dient, mit Ausnahme der als nicht verhandelbar gekennzeichneten Teile. Ziel des Verhandlungsgespräches ist es, soweit aus Sicht des Auftraggebers erforderlich, die Erörterung, Aufklärung und Diskussion der Erstangebote der betreffenden Bieter zum beabsichtigten Vorgehen der Bieter im Rahmen der Umsetzung des Rahmenvertrages und der zugehörigen Leistungen bei abgerufenen Einzelprojekten, das beabsichtigte Vorgehen zur Umsetzung abgerufener Einzelprojekte im Rahmen der Erbringung der (Rest-)Planungsleistungen und Bauausführung nebst dazugehöriger Koordinations- und Abstimmungsleistungen sowie Unterbreitung von Vorschlägen und Diskussion etwaiger Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz einschließlich der Erörterung, Anpassung, Ergänzung oder Aufnahme etwaiger Preisgleitklauseln, für die finalen Angebotsabgabe, zu der dann alle Bieter nochmals gesondert aufgefordert werden (nur soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt). Etwaige Unklarheiten oder Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen und vertragliche Regelungen bzw. vorhandenen Planungen sollen geklärt und verhandelt werden. Eine Wertung der Erstangebote erfolgt nur, wenn der Auftraggeber ohne Verhandlungsverfahren den Auftrag vergibt. Andernfalls werden die Angebote lediglich auf Vollständigkeit geprüft und im Verhandlungsverfahren zunächst verhandelt.
Allerdings behält sich der Auftraggeber nach § 3b EU Abs. 3 Nr. 7 VOB/A ausdrück-lich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlichen Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten!
Nur wenn ein Verhandlungsverfahren durchgeführt wird, erfolgt mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens die Aufforderung zur finalen verbindlichen Angebotsabgabe. Die Bieter haben dabei die Möglichkeit, ihr Erstangebot nachzubessern. Die Bieter bleiben allerdings bis zur vorgegebenen Bindefrist weiter an ihr Erstangebote gebunden.
Die Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der Vorgaben gemäß Anlage Zuschlagskriterien mit Erläuterungen, auf die insoweit vollumfänglich verwiesen wird.
Los 4 Allmendingen, Altheim, Schelklingen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber ist OEW Breitband GmbH.
Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) ausgehend vom kreisweiten Backbone-Netz im Alb-Donau-Kreis sowie anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB) der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Ziel ist die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Ausbaugebiet gemäß Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigibitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und den darin in Bezug genommenen Förderprogrammen genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Soweit der Auftraggeber darüber hinaus eine von ihm angestrebte Förderung nach der in der Gigabit-Richtlinie unter O.Präambel, Absatz 4 bereits angekündigten Förderrichtlinie zur Förderung aller Gebiete, die über kein gigabitfähiges Netz verfügen, für die von ihm beantragten Gebiete erhält, ist vom Auftraggeber beabsichtigt, zudem auch diese Gebiete mit einem Gigbit-Netz (FTTB) zu erschließen.
Der Auftraggeber hat insoweit beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Ausbaugebiets in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Alb-Donau-Kreises, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb wurde im Rahmen einer vorangehenden europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
Das Projekt wird/soll nach den Vorgaben der
-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der
-Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) und dem
- zu erwartenden Förderprogrammen zur Förderung aller Gebiete, die über kein gigabitfähiges Netz verfügen gemäß Ankündigung unter Abs. 4 der Präambel zur Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) und der zugehörigen Co-Förderung des Landes Baden - Württemberg
gefördert/gefördert werden. Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang den Ausschreibungsunterlagen beige
fügten Umfang vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg wurden beantragt, aber noch nicht beschieden.
Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
Für die ausgeschriebenen Leistungen wird mit Zuschlagsteilung je Los ein Rahmenvertrag über (Rest-)Planungs- sowie Bauleistungen und Hausanschlussmanagement abgeschlossen. Dieser regelt den Rahmen und die vertraglichen Grundlagen für die vom späteren Auftragnehmer nach vorangehendem Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag zu erbringenden Leistungen insbesondere die noch zu erbringenden (Rest-)Planungs- und Bauleistungen, Dokumentationsleistungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Herstellung von Vorstreckungen und Hausanschlüssen nebst Hausanschlussmanagement.
Die Vorlage des Rahmenvertrages erfolgt nach Abschluss der Eignungsprüfung am Ende des Teilnahmewettbewerbs in der 2. Stufe mit der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten und dient zunächst als Verhandlungsgrundlage, soweit nicht Teile davon als nicht verhandelbar gekennzeichnet sind bzw. soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt, die vorbehalten bleibt. Die wesentlichen Inhalte der Regelungen des beabsichtigten Vertrags sind unter Ziffer 5. der Aufforderung zur Bewerbung dargestellt. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Ausdrücklich erfolgt der Hinweise, dass Änderungen und Ergänzung im Nachgang zu einem Verhandlungsverfahren ausdrücklich vorbehalten bleiben. Falls Interessenten bereits im jetzigen Stadium des Teilnahmeantrags, der allein der Eignungsprüfung dient, weitere Angaben oder Informationen zum beabsichtigen Vertrag benötigen um zu beurteilen, ob das Projekt für Sie von Interesse ist, besteht zudem die Möglichkeit zur Stellung von Bieteranfragen oder Anforderung weitere Informationen über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe, siehe hierzu auch Ziffer 1. der Anlage Bewerbungsbedingungen.
Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement und Dokumentation erbringen. Im Übrigen wird auf die Anlage Aufgabenbeschreibung verweisen. Die konkreten Leistungen werden sodann in der nächsten Verfahrensstufe mit Aufforderung zum Erstangebot im Rahmen der Leistungsbeschreibung weiter konkretisiert. Dieses Leistungen sind Ausschreibungsgegenstand.
Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst für Los 4 Allmendingen, Altheim, Schelklingen folgende Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP), wobei in den Massenangaben folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten sind:
- Erschließung der Grauen Flecken auf Basis vorliegendem Förderbescheid
(Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s)
- Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s
als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme
(sog. Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s,
analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
- Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s
(nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s)
Los 4 – Schelklingen, Allmendingen, Altheim:
- ca. 33,7 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
- ca. 8,8 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme
(Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
- ca. 1.390 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken
- ca. 4 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge von 70 % des Gesamtauftragswertes für Los 4 zugesichert werden. Änderungen im Verhandlungsverfahren bleiben vorbehalten.
Das Verfahren wird auf Grundlagen der Vorgaben der VOB/A Abschnitt 2 durchgeführt. Im Übrigen sind der Vorgaben der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (Amtsblatt der EU vom 28.03.2014, L 94/65) sowie die Vorgaben unter Teil 4 – Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen – des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
Die Ausschreibung erfolgt als sogenannte teilfunktionale Ausschreibung.
Der weitere zeitliche Ablauf ist wie folgt geplant, wobei Änderungen ausdrücklich vorbehalten bleiben:
Aufforderung Erstangebot
09.01.2023
Submission Erstangebot
09.02.2023
Verhandlungsverfahren am (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt) 01.03. – 03.03.2023
Aufforderung finales Angebot (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt) 14.03.2023
Submission Finalangebot (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt) 29.03.2023
Im Übrigen wird das Verfahren wie folgt durchgeführt:
Stufe 1 – Eignungsauswahl: Die Auswahl der Bewerber für das weitere Verfahren in Stufe 2 erfolgt anhand der vorab bzw. den in der Bewerbung vorgegebenen Nachweise und Erklärunge. In einem ersten Schritt wird geprüft, ob die Bewerbung den formalen Vorgaben und Anforderungen der Ausschreibung genügt. Hierzu gehört, dass sämtliche Nachweise und Erklärungen in der vorgegebenen Form unter Einhaltung der vorgegebenen Mindestkriterien gemacht bzw. er-bracht wurden. Dann wird geprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen. Anschließend erfolgt die Prüfung, ob der Bewerber auf Grundlage der vorgelegten Angaben und Nachweise als geeignet be-trachtet werden kann.
Stufe 2 – (Erst-)Angebot und Verhandlungsverfahren: Die Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes erfolgt nach Abschluss der Eignungsauswahl in Stufe 1 und Zulassung des Bewerbers zum weiteren Verfahren. Für das weitere Verfahren zugelassene Bewerber werden mit gesondertem Schreiben zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Dabei wird ein Rahmenvertrag mit Mindestbedingungen vorgegeben, der als Verhandlungsgrundlage dient, mit Ausnahme der als nicht verhandelbar gekennzeichneten Teile. Ziel des Verhandlungsgespräches ist es, soweit aus Sicht des Auftraggebers erforderlich, die Erörterung, Aufklärung und Diskussion der Erstangebote der betreffenden Bieter zum beabsichtigten Vorgehen der Bieter im Rahmen der Umsetzung des Rahmenvertrages und der zugehörigen Leistungen bei abgerufenen Einzelprojekten, das beabsichtigte Vorgehen zur Umsetzung abgerufener Einzelprojekte im Rahmen der Erbringung der (Rest-)Planungsleistungen und Bauausführung nebst dazugehöriger Koordinations- und Abstimmungsleistungen sowie Unterbreitung von Vorschlägen und Diskussion etwaiger Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz einschließlich der Erörterung, Anpassung, Ergänzung oder Aufnahme etwaiger Preisgleitklauseln, für die finalen Angebotsabgabe, zu der dann alle Bieter nochmals gesondert aufgefordert werden (nur soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt). Etwaige Unklarheiten oder Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen und vertragliche Regelungen bzw. vorhandenen Planungen sollen geklärt und verhandelt werden. Eine Wertung der Erstangebote erfolgt nur, wenn der Auftraggeber ohne Verhandlungsverfahren den Auftrag vergibt. Andernfalls werden die Angebote lediglich auf Vollständigkeit geprüft und im Verhandlungsverfahren zunächst verhandelt.
Allerdings behält sich der Auftraggeber nach § 3b EU Abs. 3 Nr. 7 VOB/A ausdrück-lich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlichen Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten!
Nur wenn ein Verhandlungsverfahren durchgeführt wird, erfolgt mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens die Aufforderung zur finalen verbindlichen Angebotsabgabe. Die Bieter haben dabei die Möglichkeit, ihr Erstangebot nachzubessern. Die Bieter bleiben allerdings bis zur vorgegebenen Bindefrist weiter an ihr Erstangebote gebunden.
Die Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der Vorgaben gemäß Anlage Zuschlagskriterien mit Erläuterungen, auf die insoweit vollumfänglich verwiesen wird.
Los 5 Griesingen, Oberdischingen, Öpfingen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber ist OEW Breitband GmbH.
Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) ausgehend vom kreisweiten Backbone-Netz im Alb-Donau-Kreis sowie anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB) der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Ziel ist die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Ausbaugebiet gemäß Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigibitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und den darin in Bezug genommenen Förderprogrammen genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Soweit der Auftraggeber darüber hinaus eine von ihm angestrebte Förderung nach der in der Gigabit-Richtlinie unter O.Präambel, Absatz 4 bereits angekündigten Förderrichtlinie zur Förderung aller Gebiete, die über kein gigabitfähiges Netz verfügen, für die von ihm beantragten Gebiete erhält, ist vom Auftraggeber beabsichtigt, zudem auch diese Gebiete mit einem Gigbit-Netz (FTTB) zu erschließen.
Der Auftraggeber hat insoweit beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Ausbaugebiets in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Alb-Donau-Kreises, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb wurde im Rahmen einer vorangehenden europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
Das Projekt wird/soll nach den Vorgaben der
-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der
-Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) und dem
- zu erwartenden Förderprogrammen zur Förderung aller Gebiete, die über kein gigabitfähiges Netz verfügen gemäß Ankündigung unter Abs. 4 der Präambel zur Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) und der zugehörigen Co-Förderung des Landes Baden - Württemberg
gefördert/gefördert werden. Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang den Ausschreibungsunterlagen beige
fügten Umfang vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg wurden beantragt, aber noch nicht beschieden.
Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
Für die ausgeschriebenen Leistungen wird mit Zuschlagsteilung je Los ein Rahmenvertrag über (Rest-)Planungs- sowie Bauleistungen und Hausanschlussmanagement abgeschlossen. Dieser regelt den Rahmen und die vertraglichen Grundlagen für die vom späteren Auftragnehmer nach vorangehendem Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag zu erbringenden Leistungen insbesondere die noch zu erbringenden (Rest-)Planungs- und Bauleistungen, Dokumentationsleistungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Herstellung von Vorstreckungen und Hausanschlüssen nebst Hausanschlussmanagement.
Die Vorlage des Rahmenvertrages erfolgt nach Abschluss der Eignungsprüfung am Ende des Teilnahmewettbewerbs in der 2. Stufe mit der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten und dient zunächst als Verhandlungsgrundlage, soweit nicht Teile davon als nicht verhandelbar gekennzeichnet sind bzw. soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt, die vorbehalten bleibt. Die wesentlichen Inhalte der Regelungen des beabsichtigten Vertrags sind unter Ziffer 5. der Aufforderung zur Bewerbung dargestellt. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Ausdrücklich erfolgt der Hinweise, dass Änderungen und Ergänzung im Nachgang zu einem Verhandlungsverfahren ausdrücklich vorbehalten bleiben. Falls Interessenten bereits im jetzigen Stadium des Teilnahmeantrags, der allein der Eignungsprüfung dient, weitere Angaben oder Informationen zum beabsichtigen Vertrag benötigen um zu beurteilen, ob das Projekt für Sie von Interesse ist, besteht zudem die Möglichkeit zur Stellung von Bieteranfragen oder Anforderung weitere Informationen über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe, siehe hierzu auch Ziffer 1. der Anlage Bewerbungsbedingungen.
Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement und Dokumentation erbringen. Im Übrigen wird auf die Anlage Aufgabenbeschreibung verweisen. Die konkreten Leistungen werden sodann in der nächsten Verfahrensstufe mit Aufforderung zum Erstangebot im Rahmen der Leistungsbeschreibung weiter konkretisiert. Dieses Leistungen sind Ausschreibungsgegenstand.
Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst für Los 5 Griesingen, Oberdischingen, Öpfingen folgende Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP), wobei in den Massenangaben folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten sind:
- Erschließung der Grauen Flecken auf Basis vorliegendem Förderbescheid
(Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s)
- Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s
als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme
(sog. Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s,
analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
- Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s
(nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s)
Los 5 – Griesingen, Oberdischingen, Öpfingen:
- ca. 34,6 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
- ca. 17,9 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme
(Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
- ca. 2.070 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken
- ca. 3 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge von 50 % des Gesamtauftragswertes für Los 5 zugesichert werden. Änderungen im Verhandlungsverfahren bleiben vorbehalten.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Das Verfahren wird auf Grundlagen der Vorgaben der VOB/A Abschnitt 2 durchgeführt. Im Übrigen sind der Vorgaben der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (Amtsblatt der EU vom 28.03.2014, L 94/65) sowie die Vorgaben unter Teil 4 – Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen – des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
Die Ausschreibung erfolgt als sogenannte teilfunktionale Ausschreibung.
Der weitere zeitliche Ablauf ist wie folgt geplant, wobei Änderungen ausdrücklich vorbehalten bleiben:
Aufforderung Erstangebot
09.01.2023
Submission Erstangebot
09.02.2023
Verhandlungsverfahren am (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt) 01.03. – 03.03.2023
Aufforderung finales Angebot (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt) 14.03.2023
Submission Finalangebot (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt) 29.03.2023
Im Übrigen wird das Verfahren wie folgt durchgeführt:
Stufe 1 – Eignungsauswahl: Die Auswahl der Bewerber für das weitere Verfahren in Stufe 2 erfolgt anhand der vorab bzw. den in der Bewerbung vorgegebenen Nachweise und Erklärunge. In einem ersten Schritt wird geprüft, ob die Bewerbung den formalen Vorgaben und Anforderungen der Ausschreibung genügt. Hierzu gehört, dass sämtliche Nachweise und Erklärungen in der vorgegebenen Form unter Einhaltung der vorgegebenen Mindestkriterien gemacht bzw. er-bracht wurden. Dann wird geprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen. Anschließend erfolgt die Prüfung, ob der Bewerber auf Grundlage der vorgelegten Angaben und Nachweise als geeignet be-trachtet werden kann.
Stufe 2 – (Erst-)Angebot und Verhandlungsverfahren: Die Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes erfolgt nach Abschluss der Eignungsauswahl in Stufe 1 und Zulassung des Bewerbers zum weiteren Verfahren. Für das weitere Verfahren zugelassene Bewerber werden mit gesondertem Schreiben zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Dabei wird ein Rahmenvertrag mit Mindestbedingungen vorgegeben, der als Verhandlungsgrundlage dient, mit Ausnahme der als nicht verhandelbar gekennzeichneten Teile. Ziel des Verhandlungsgespräches ist es, soweit aus Sicht des Auftraggebers erforderlich, die Erörterung, Aufklärung und Diskussion der Erstangebote der betreffenden Bieter zum beabsichtigten Vorgehen der Bieter im Rahmen der Umsetzung des Rahmenvertrages und der zugehörigen Leistungen bei abgerufenen Einzelprojekten, das beabsichtigte Vorgehen zur Umsetzung abgerufener Einzelprojekte im Rahmen der Erbringung der (Rest-)Planungsleistungen und Bauausführung nebst dazugehöriger Koordinations- und Abstimmungsleistungen sowie Unterbreitung von Vorschlägen und Diskussion etwaiger Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz einschließlich der Erörterung, Anpassung, Ergänzung oder Aufnahme etwaiger Preisgleitklauseln, für die finalen Angebotsabgabe, zu der dann alle Bieter nochmals gesondert aufgefordert werden (nur soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt). Etwaige Unklarheiten oder Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen und vertragliche Regelungen bzw. vorhandenen Planungen sollen geklärt und verhandelt werden. Eine Wertung der Erstangebote erfolgt nur, wenn der Auftraggeber ohne Verhandlungsverfahren den Auftrag vergibt. Andernfalls werden die Angebote lediglich auf Vollständigkeit geprüft und im Verhandlungsverfahren zunächst verhandelt.
Allerdings behält sich der Auftraggeber nach § 3b EU Abs. 3 Nr. 7 VOB/A ausdrück-lich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlichen Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten!
Nur wenn ein Verhandlungsverfahren durchgeführt wird, erfolgt mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens die Aufforderung zur finalen verbindlichen Angebotsabgabe. Die Bieter haben dabei die Möglichkeit, ihr Erstangebot nachzubessern. Die Bieter bleiben allerdings bis zur vorgegebenen Bindefrist weiter an ihr Erstangebote gebunden.
Die Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der Vorgaben gemäß Anlage Zuschlagskriterien mit Erläuterungen, auf die insoweit vollumfänglich verwiesen wird.
Los 6 Balzheim, Illerrieden
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber ist OEW Breitband GmbH.
Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) ausgehend vom kreisweiten Backbone-Netz im Alb-Donau-Kreis sowie anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB) der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Ziel ist die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Ausbaugebiet gemäß Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigibitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und den darin in Bezug genommenen Förderprogrammen genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Soweit der Auftraggeber darüber hinaus eine von ihm angestrebte Förderung nach der in der Gigabit-Richtlinie unter O.Präambel, Absatz 4 bereits angekündigten Förderrichtlinie zur Förderung aller Gebiete, die über kein gigabitfähiges Netz verfügen, für die von ihm beantragten Gebiete erhält, ist vom Auftraggeber beabsichtigt, zudem auch diese Gebiete mit einem Gigbit-Netz (FTTB) zu erschließen.
Der Auftraggeber hat insoweit beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Ausbaugebiets in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Alb-Donau-Kreises, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb wurde im Rahmen einer vorangehenden europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
Das Projekt wird/soll nach den Vorgaben der
-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der
-Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) und dem
- zu erwartenden Förderprogrammen zur Förderung aller Gebiete, die über kein gigabitfähiges Netz verfügen gemäß Ankündigung unter Abs. 4 der Präambel zur Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) und der zugehörigen Co-Förderung des Landes Baden - Württemberg
gefördert/gefördert werden. Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang den Ausschreibungsunterlagen beige
fügten Umfang vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg wurden beantragt, aber noch nicht beschieden.
Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
Für die ausgeschriebenen Leistungen wird mit Zuschlagsteilung je Los ein Rahmenvertrag über (Rest-)Planungs- sowie Bauleistungen und Hausanschlussmanagement abgeschlossen. Dieser regelt den Rahmen und die vertraglichen Grundlagen für die vom späteren Auftragnehmer nach vorangehendem Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag zu erbringenden Leistungen insbesondere die noch zu erbringenden (Rest-)Planungs- und Bauleistungen, Dokumentationsleistungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Herstellung von Vorstreckungen und Hausanschlüssen nebst Hausanschlussmanagement.
Die Vorlage des Rahmenvertrages erfolgt nach Abschluss der Eignungsprüfung am Ende des Teilnahmewettbewerbs in der 2. Stufe mit der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten und dient zunächst als Verhandlungsgrundlage, soweit nicht Teile davon als nicht verhandelbar gekennzeichnet sind bzw. soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt, die vorbehalten bleibt. Die wesentlichen Inhalte der Regelungen des beabsichtigten Vertrags sind unter Ziffer 5. der Aufforderung zur Bewerbung dargestellt. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Ausdrücklich erfolgt der Hinweise, dass Änderungen und Ergänzung im Nachgang zu einem Verhandlungsverfahren ausdrücklich vorbehalten bleiben. Falls Interessenten bereits im jetzigen Stadium des Teilnahmeantrags, der allein der Eignungsprüfung dient, weitere Angaben oder Informationen zum beabsichtigen Vertrag benötigen um zu beurteilen, ob das Projekt für Sie von Interesse ist, besteht zudem die Möglichkeit zur Stellung von Bieteranfragen oder Anforderung weitere Informationen über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe, siehe hierzu auch Ziffer 1. der Anlage Bewerbungsbedingungen.
Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement und Dokumentation erbringen. Im Übrigen wird auf die Anlage Aufgabenbeschreibung verweisen. Die konkreten Leistungen werden sodann in der nächsten Verfahrensstufe mit Aufforderung zum Erstangebot im Rahmen der Leistungsbeschreibung weiter konkretisiert. Dieses Leistungen sind Ausschreibungsgegenstand.
Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst für Los 6 Balzheim, Illerrieden folgende Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP), wobei in den Massenangaben folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten sind:
- Erschließung der Grauen Flecken auf Basis vorliegendem Förderbescheid
(Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s)
- Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s
als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme
(sog. Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s,
analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
- Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s
(nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s)
Los 6 – Balzheim, Illerrieden:
- ca. 22,0 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
- ca. 10,7 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme
(Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
- ca. 1.120 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken
- ca. 4 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge von 70 % des Gesamtauftragswertes für Los 6 zugesichert werden. Änderungen im Verhandlungsverfahren bleiben vorbehalten.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Das Verfahren wird auf Grundlagen der Vorgaben der VOB/A Abschnitt 2 durchgeführt. Im Übrigen sind der Vorgaben der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (Amtsblatt der EU vom 28.03.2014, L 94/65) sowie die Vorgaben unter Teil 4 – Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen – des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
Die Ausschreibung erfolgt als sogenannte teilfunktionale Ausschreibung.
Der weitere zeitliche Ablauf ist wie folgt geplant, wobei Änderungen ausdrücklich vorbehalten bleiben:
Aufforderung Erstangebot
09.01.2023
Submission Erstangebot
09.02.2023
Verhandlungsverfahren am (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt) 01.03. – 03.03.2023
Aufforderung finales Angebot (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt) 14.03.2023
Submission Finalangebot (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt) 29.03.2023
Im Übrigen wird das Verfahren wie folgt durchgeführt:
Stufe 1 – Eignungsauswahl: Die Auswahl der Bewerber für das weitere Verfahren in Stufe 2 erfolgt anhand der vorab bzw. den in der Bewerbung vorgegebenen Nachweise und Erklärunge. In einem ersten Schritt wird geprüft, ob die Bewerbung den formalen Vorgaben und Anforderungen der Ausschreibung genügt. Hierzu gehört, dass sämtliche Nachweise und Erklärungen in der vorgegebenen Form unter Einhaltung der vorgegebenen Mindestkriterien gemacht bzw. er-bracht wurden. Dann wird geprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen. Anschließend erfolgt die Prüfung, ob der Bewerber auf Grundlage der vorgelegten Angaben und Nachweise als geeignet be-trachtet werden kann.
Stufe 2 – (Erst-)Angebot und Verhandlungsverfahren: Die Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes erfolgt nach Abschluss der Eignungsauswahl in Stufe 1 und Zulassung des Bewerbers zum weiteren Verfahren. Für das weitere Verfahren zugelassene Bewerber werden mit gesondertem Schreiben zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Dabei wird ein Rahmenvertrag mit Mindestbedingungen vorgegeben, der als Verhandlungsgrundlage dient, mit Ausnahme der als nicht verhandelbar gekennzeichneten Teile. Ziel des Verhandlungsgespräches ist es, soweit aus Sicht des Auftraggebers erforderlich, die Erörterung, Aufklärung und Diskussion der Erstangebote der betreffenden Bieter zum beabsichtigten Vorgehen der Bieter im Rahmen der Umsetzung des Rahmenvertrages und der zugehörigen Leistungen bei abgerufenen Einzelprojekten, das beabsichtigte Vorgehen zur Umsetzung abgerufener Einzelprojekte im Rahmen der Erbringung der (Rest-)Planungsleistungen und Bauausführung nebst dazugehöriger Koordinations- und Abstimmungsleistungen sowie Unterbreitung von Vorschlägen und Diskussion etwaiger Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz einschließlich der Erörterung, Anpassung, Ergänzung oder Aufnahme etwaiger Preisgleitklauseln, für die finalen Angebotsabgabe, zu der dann alle Bieter nochmals gesondert aufgefordert werden (nur soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt). Etwaige Unklarheiten oder Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen und vertragliche Regelungen bzw. vorhandenen Planungen sollen geklärt und verhandelt werden. Eine Wertung der Erstangebote erfolgt nur, wenn der Auftraggeber ohne Verhandlungsverfahren den Auftrag vergibt. Andernfalls werden die Angebote lediglich auf Vollständigkeit geprüft und im Verhandlungsverfahren zunächst verhandelt.
Allerdings behält sich der Auftraggeber nach § 3b EU Abs. 3 Nr. 7 VOB/A ausdrück-lich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlichen Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten!
Nur wenn ein Verhandlungsverfahren durchgeführt wird, erfolgt mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens die Aufforderung zur finalen verbindlichen Angebotsabgabe. Die Bieter haben dabei die Möglichkeit, ihr Erstangebot nachzubessern. Die Bieter bleiben allerdings bis zur vorgegebenen Bindefrist weiter an ihr Erstangebote gebunden.
Die Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der Vorgaben gemäß Anlage Zuschlagskriterien mit Erläuterungen, auf die insoweit vollumfänglich verwiesen wird.
Los 7 Lauterach, Emeringen, Obermarchtal
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber ist OEW Breitband GmbH.
Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) ausgehend vom kreisweiten Backbone-Netz im Alb-Donau-Kreis sowie anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB) der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Ziel ist die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Ausbaugebiet gemäß Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigibitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und den darin in Bezug genommenen Förderprogrammen genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Soweit der Auftraggeber darüber hinaus eine von ihm angestrebte Förderung nach der in der Gigabit-Richtlinie unter O.Präambel, Absatz 4 bereits angekündigten Förderrichtlinie zur Förderung aller Gebiete, die über kein gigabitfähiges Netz verfügen, für die von ihm beantragten Gebiete erhält, ist vom Auftraggeber beabsichtigt, zudem auch diese Gebiete mit einem Gigbit-Netz (FTTB) zu erschließen.
Der Auftraggeber hat insoweit beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Ausbaugebiets in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Alb-Donau-Kreises, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb wurde im Rahmen einer vorangehenden europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
Das Projekt wird/soll nach den Vorgaben der
-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der
-Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) und dem
- zu erwartenden Förderprogrammen zur Förderung aller Gebiete, die über kein gigabitfähiges Netz verfügen gemäß Ankündigung unter Abs. 4 der Präambel zur Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) und der zugehörigen Co-Förderung des Landes Baden - Württemberg
gefördert/gefördert werden. Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang den Ausschreibungsunterlagen beige
fügten Umfang vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg wurden beantragt, aber noch nicht beschieden.
Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
Für die ausgeschriebenen Leistungen wird mit Zuschlagsteilung je Los ein Rahmenvertrag über (Rest-)Planungs- sowie Bauleistungen und Hausanschlussmanagement abgeschlossen. Dieser regelt den Rahmen und die vertraglichen Grundlagen für die vom späteren Auftragnehmer nach vorangehendem Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag zu erbringenden Leistungen insbesondere die noch zu erbringenden (Rest-)Planungs- und Bauleistungen, Dokumentationsleistungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Herstellung von Vorstreckungen und Hausanschlüssen nebst Hausanschlussmanagement.
Die Vorlage des Rahmenvertrages erfolgt nach Abschluss der Eignungsprüfung am Ende des Teilnahmewettbewerbs in der 2. Stufe mit der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten und dient zunächst als Verhandlungsgrundlage, soweit nicht Teile davon als nicht verhandelbar gekennzeichnet sind bzw. soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt, die vorbehalten bleibt. Die wesentlichen Inhalte der Regelungen des beabsichtigten Vertrags sind unter Ziffer 5. der Aufforderung zur Bewerbung dargestellt. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Ausdrücklich erfolgt der Hinweise, dass Änderungen und Ergänzung im Nachgang zu einem Verhandlungsverfahren ausdrücklich vorbehalten bleiben. Falls Interessenten bereits im jetzigen Stadium des Teilnahmeantrags, der allein der Eignungsprüfung dient, weitere Angaben oder Informationen zum beabsichtigen Vertrag benötigen um zu beurteilen, ob das Projekt für Sie von Interesse ist, besteht zudem die Möglichkeit zur Stellung von Bieteranfragen oder Anforderung weitere Informationen über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe, siehe hierzu auch Ziffer 1. der Anlage Bewerbungsbedingungen.
Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement und Dokumentation erbringen. Im Übrigen wird auf die Anlage Aufgabenbeschreibung verweisen. Die konkreten Leistungen werden sodann in der nächsten Verfahrensstufe mit Aufforderung zum Erstangebot im Rahmen der Leistungsbeschreibung weiter konkretisiert. Dieses Leistungen sind Ausschreibungsgegenstand.
Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst für Los 7 Lauterach, Emeringen, Obermarchtal folgende Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP), wobei in den Massenangaben folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten sind:
- Erschließung der Grauen Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s
- Erschließung des Vortriebs/der Hausanschlüsse mit einer Aufgreifschwelle von 1 Gbit/sin den vorgenannten Ausbaugebieten
- Erschließung der Grauen Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 1 Gbit/s
Los 7 – Lauterach, Emeringen, Obermarchtal:
- ca. 14,8 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
- ca. 12,2 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme
(Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
- ca. 710 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken
- ca. 1 Technikstandort (PoP-Container/MFG)
Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge von 60 % des Gesamtauftragswertes für Los 7 zugesichert werden. Änderungen im Verhandlungsverfahren bleiben vorbehalten.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Das Verfahren wird auf Grundlagen der Vorgaben der VOB/A Abschnitt 2 durchgeführt. Im Übrigen sind der Vorgaben der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (Amtsblatt der EU vom 28.03.2014, L 94/65) sowie die Vorgaben unter Teil 4 – Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen – des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
Die Ausschreibung erfolgt als sogenannte teilfunktionale Ausschreibung.
Der weitere zeitliche Ablauf ist wie folgt geplant, wobei Änderungen ausdrücklich vorbehalten bleiben:
Aufforderung Erstangebot
09.01.2023
Submission Erstangebot
09.02.2023
Verhandlungsverfahren am (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt) 01.03. – 03.03.2023
Aufforderung finales Angebot (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt) 14.03.2023
Submission Finalangebot (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt) 29.03.2023
Im Übrigen wird das Verfahren wie folgt durchgeführt:
Stufe 1 – Eignungsauswahl: Die Auswahl der Bewerber für das weitere Verfahren in Stufe 2 erfolgt anhand der vorab bzw. den in der Bewerbung vorgegebenen Nachweise und Erklärunge. In einem ersten Schritt wird geprüft, ob die Bewerbung den formalen Vorgaben und Anforderungen der Ausschreibung genügt. Hierzu gehört, dass sämtliche Nachweise und Erklärungen in der vorgegebenen Form unter Einhaltung der vorgegebenen Mindestkriterien gemacht bzw. er-bracht wurden. Dann wird geprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen. Anschließend erfolgt die Prüfung, ob der Bewerber auf Grundlage der vorgelegten Angaben und Nachweise als geeignet be-trachtet werden kann.
Stufe 2 – (Erst-)Angebot und Verhandlungsverfahren: Die Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes erfolgt nach Abschluss der Eignungsauswahl in Stufe 1 und Zulassung des Bewerbers zum weiteren Verfahren. Für das weitere Verfahren zugelassene Bewerber werden mit gesondertem Schreiben zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Dabei wird ein Rahmenvertrag mit Mindestbedingungen vorgegeben, der als Verhandlungsgrundlage dient, mit Ausnahme der als nicht verhandelbar gekennzeichneten Teile. Ziel des Verhandlungsgespräches ist es, soweit aus Sicht des Auftraggebers erforderlich, die Erörterung, Aufklärung und Diskussion der Erstangebote der betreffenden Bieter zum beabsichtigten Vorgehen der Bieter im Rahmen der Umsetzung des Rahmenvertrages und der zugehörigen Leistungen bei abgerufenen Einzelprojekten, das beabsichtigte Vorgehen zur Umsetzung abgerufener Einzelprojekte im Rahmen der Erbringung der (Rest-)Planungsleistungen und Bauausführung nebst dazugehöriger Koordinations- und Abstimmungsleistungen sowie Unterbreitung von Vorschlägen und Diskussion etwaiger Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz einschließlich der Erörterung, Anpassung, Ergänzung oder Aufnahme etwaiger Preisgleitklauseln, für die finalen Angebotsabgabe, zu der dann alle Bieter nochmals gesondert aufgefordert werden (nur soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt). Etwaige Unklarheiten oder Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen und vertragliche Regelungen bzw. vorhandenen Planungen sollen geklärt und verhandelt werden. Eine Wertung der Erstangebote erfolgt nur, wenn der Auftraggeber ohne Verhandlungsverfahren den Auftrag vergibt. Andernfalls werden die Angebote lediglich auf Vollständigkeit geprüft und im Verhandlungsverfahren zunächst verhandelt.
Allerdings behält sich der Auftraggeber nach § 3b EU Abs. 3 Nr. 7 VOB/A ausdrück-lich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlichen Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten!
Nur wenn ein Verhandlungsverfahren durchgeführt wird, erfolgt mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens die Aufforderung zur finalen verbindlichen Angebotsabgabe. Die Bieter haben dabei die Möglichkeit, ihr Erstangebot nachzubessern. Die Bieter bleiben allerdings bis zur vorgegebenen Bindefrist weiter an ihr Erstangebote gebunden.
Die Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der Vorgaben gemäß Anlage Zuschlagskriterien mit Erläuterungen, auf die insoweit vollumfänglich verwiesen wird.
Los 8 Munderkingen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber ist OEW Breitband GmbH.
Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) ausgehend vom kreisweiten Backbone-Netz im Alb-Donau-Kreis sowie anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB) der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Ziel ist die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Ausbaugebiet gemäß Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigibitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und den darin in Bezug genommenen Förderprogrammen genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Soweit der Auftraggeber darüber hinaus eine von ihm angestrebte Förderung nach der in der Gigabit-Richtlinie unter O.Präambel, Absatz 4 bereits angekündigten Förderrichtlinie zur Förderung aller Gebiete, die über kein gigabitfähiges Netz verfügen, für die von ihm beantragten Gebiete erhält, ist vom Auftraggeber beabsichtigt, zudem auch diese Gebiete mit einem Gigbit-Netz (FTTB) zu erschließen.
Der Auftraggeber hat insoweit beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Ausbaugebiets in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Alb-Donau-Kreises, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb wurde im Rahmen einer vorangehenden europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
Das Projekt wird/soll nach den Vorgaben der
-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der
-Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) und dem
- zu erwartenden Förderprogrammen zur Förderung aller Gebiete, die über kein gigabitfähiges Netz verfügen gemäß Ankündigung unter Abs. 4 der Präambel zur Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) und der zugehörigen Co-Förderung des Landes Baden - Württemberg
gefördert/gefördert werden. Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang den Ausschreibungsunterlagen beige
fügten Umfang vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg wurden beantragt, aber noch nicht beschieden.
Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
Für die ausgeschriebenen Leistungen wird mit Zuschlagsteilung je Los ein Rahmenvertrag über (Rest-)Planungs- sowie Bauleistungen und Hausanschlussmanagement abgeschlossen. Dieser regelt den Rahmen und die vertraglichen Grundlagen für die vom späteren Auftragnehmer nach vorangehendem Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag zu erbringenden Leistungen insbesondere die noch zu erbringenden (Rest-)Planungs- und Bauleistungen, Dokumentationsleistungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Herstellung von Vorstreckungen und Hausanschlüssen nebst Hausanschlussmanagement.
Die Vorlage des Rahmenvertrages erfolgt nach Abschluss der Eignungsprüfung am Ende des Teilnahmewettbewerbs in der 2. Stufe mit der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten und dient zunächst als Verhandlungsgrundlage, soweit nicht Teile davon als nicht verhandelbar gekennzeichnet sind bzw. soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt, die vorbehalten bleibt. Die wesentlichen Inhalte der Regelungen des beabsichtigten Vertrags sind unter Ziffer 5. der Aufforderung zur Bewerbung dargestellt. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Ausdrücklich erfolgt der Hinweise, dass Änderungen und Ergänzung im Nachgang zu einem Verhandlungsverfahren ausdrücklich vorbehalten bleiben. Falls Interessenten bereits im jetzigen Stadium des Teilnahmeantrags, der allein der Eignungsprüfung dient, weitere Angaben oder Informationen zum beabsichtigen Vertrag benötigen um zu beurteilen, ob das Projekt für Sie von Interesse ist, besteht zudem die Möglichkeit zur Stellung von Bieteranfragen oder Anforderung weitere Informationen über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe, siehe hierzu auch Ziffer 1. der Anlage Bewerbungsbedingungen.
Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement und Dokumentation erbringen. Im Übrigen wird auf die Anlage Aufgabenbeschreibung verweisen. Die konkreten Leistungen werden sodann in der nächsten Verfahrensstufe mit Aufforderung zum Erstangebot im Rahmen der Leistungsbeschreibung weiter konkretisiert. Dieses Leistungen sind Ausschreibungsgegenstand.
Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst für Los 1 Blaustein folgende Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP), wobei in den Massenangaben folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten sind:
- Erschließung der Grauen Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s
- Erschließung des Vortriebs/der Hausanschlüsse mit einer Aufgreifschwelle von 1 Gbit/sin den vorgenannten Ausbaugebieten
- Erschließung der Grauen Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 1 Gbit/s
Los 8 – Munderkingen:
- ca. 13,7 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
- ca. 1,5 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme
(Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
- ca. 730 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken
- ca. 1 Technikstandort (PoP-Container/MFG)
Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge von 80 % des Gesamtauftragswertes für Los 8 zugesichert werden. Änderungen im Verhandlungsverfahren bleiben vorbehalten.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Das Verfahren wird auf Grundlagen der Vorgaben der VOB/A Abschnitt 2 durchgeführt. Im Übrigen sind der Vorgaben der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (Amtsblatt der EU vom 28.03.2014, L 94/65) sowie die Vorgaben unter Teil 4 – Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen – des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
Die Ausschreibung erfolgt als sogenannte teilfunktionale Ausschreibung.
Der weitere zeitliche Ablauf ist wie folgt geplant, wobei Änderungen ausdrücklich vorbehalten bleiben:
Aufforderung Erstangebot
09.01.2023
Submission Erstangebot
09.02.2023
Verhandlungsverfahren am (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt) 01.03. – 03.03.2023
Aufforderung finales Angebot (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt) 14.03.2023
Submission Finalangebot (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt) 29.03.2023
Im Übrigen wird das Verfahren wie folgt durchgeführt:
Stufe 1 – Eignungsauswahl: Die Auswahl der Bewerber für das weitere Verfahren in Stufe 2 erfolgt anhand der vorab bzw. den in der Bewerbung vorgegebenen Nachweise und Erklärunge. In einem ersten Schritt wird geprüft, ob die Bewerbung den formalen Vorgaben und Anforderungen der Ausschreibung genügt. Hierzu gehört, dass sämtliche Nachweise und Erklärungen in der vorgegebenen Form unter Einhaltung der vorgegebenen Mindestkriterien gemacht bzw. er-bracht wurden. Dann wird geprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen. Anschließend erfolgt die Prüfung, ob der Bewerber auf Grundlage der vorgelegten Angaben und Nachweise als geeignet be-trachtet werden kann.
Stufe 2 – (Erst-)Angebot und Verhandlungsverfahren: Die Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes erfolgt nach Abschluss der Eignungsauswahl in Stufe 1 und Zulassung des Bewerbers zum weiteren Verfahren. Für das weitere Verfahren zugelassene Bewerber werden mit gesondertem Schreiben zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Dabei wird ein Rahmenvertrag mit Mindestbedingungen vorgegeben, der als Verhandlungsgrundlage dient, mit Ausnahme der als nicht verhandelbar gekennzeichneten Teile. Ziel des Verhandlungsgespräches ist es, soweit aus Sicht des Auftraggebers erforderlich, die Erörterung, Aufklärung und Diskussion der Erstangebote der betreffenden Bieter zum beabsichtigten Vorgehen der Bieter im Rahmen der Umsetzung des Rahmenvertrages und der zugehörigen Leistungen bei abgerufenen Einzelprojekten, das beabsichtigte Vorgehen zur Umsetzung abgerufener Einzelprojekte im Rahmen der Erbringung der (Rest-)Planungsleistungen und Bauausführung nebst dazugehöriger Koordinations- und Abstimmungsleistungen sowie Unterbreitung von Vorschlägen und Diskussion etwaiger Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz einschließlich der Erörterung, Anpassung, Ergänzung oder Aufnahme etwaiger Preisgleitklauseln, für die finalen Angebotsabgabe, zu der dann alle Bieter nochmals gesondert aufgefordert werden (nur soweit keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt). Etwaige Unklarheiten oder Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen und vertragliche Regelungen bzw. vorhandenen Planungen sollen geklärt und verhandelt werden. Eine Wertung der Erstangebote erfolgt nur, wenn der Auftraggeber ohne Verhandlungsverfahren den Auftrag vergibt. Andernfalls werden die Angebote lediglich auf Vollständigkeit geprüft und im Verhandlungsverfahren zunächst verhandelt.
Allerdings behält sich der Auftraggeber nach § 3b EU Abs. 3 Nr. 7 VOB/A ausdrück-lich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlichen Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten!
Nur wenn ein Verhandlungsverfahren durchgeführt wird, erfolgt mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens die Aufforderung zur finalen verbindlichen Angebotsabgabe. Die Bieter haben dabei die Möglichkeit, ihr Erstangebot nachzubessern. Die Bieter bleiben allerdings bis zur vorgegebenen Bindefrist weiter an ihr Erstangebote gebunden.
Die Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der Vorgaben gemäß Anlage Zuschlagskriterien mit Erläuterungen, auf die insoweit vollumfänglich verwiesen wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültigen Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65) gemäß Anlage Bewerbung
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe:
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 – 4 VOB/A sowie nach § 6 EU Abs. 6 VOB/A gemäß Ziffer 8.a) Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teinahmewettbewerb i.V.m. Formblatt Zuverlässigkeit der Anlage Bewerbung
- Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Ziffer 8.b) Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teinahmewettbewerb i.V.m. Formblatt MiLoG der Anlage Bewerbung
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Ziffer 8.c) Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teinahmewettbewerb i.V.m. Formblatt LTMG der Anlage Bewerbung
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG vorliegen gemäß Ziffer 8.d) Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teinahmewettbewerb i.V.m. Formblatt Schwarzarbeit der Anlage Bewerbung
- Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Ziffer 8.e) Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teinahmewettbewerb i.V.m. Formblatt Santkionsverordnung der Anlage Bewerbung
Ergänzend wird auf folgendes hingewiesen:
Die Eignung für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss gesondert nachgewiesen werden. Aus diesem Grund sind alle Eignungsnachweise auch von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Bei der Bildung von Bewerbergemeinschaften ist zudem eine Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. Auftragsanteile sowie Vorlage einer Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters gemäß Formblatt Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist, sind die Teile des Auftrages, die unter Umständen an Unteraufträge an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen gemäß Formblatt Unterauftragnehmer anzugeben.
Bewerber können sich bei der Erfüllung eines Auftrages auch der Fähigkeiten anderer Unterauftragnehmer bedienen (Eignungsleihe). Dann muss der Vergabestelle vom Bewerber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) für den Unterauftrag-nehmer nachgewiesen werden, dass diese in der Person des Unterauftragnehmers gegeben ist und die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Bewerber hat hierzu eine entsprechende Verpflichtungserklärungen der für die Eignungsleihe benannten Unterauftragnehmer gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer vorzulegen. Für die zur Eignungsleihe benannten Unterauftragnehmer sind außerdem Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt Zuverlässigkeit zur Bewerbung vorzulegen. Ebenso die weiteren genannten Eignungsnachweisen, die auch vom Bewerber vorzulegen sind.
Alternativ zu den nachfolgende geforderten Eigenerklärungen, Dokumenten und Nachweisen steht es den Bewerbern frei, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder einen Präqualifizierungs-nachweis nach den Vorgaben des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(PQ – www.pq-verein.de) vorzulegen, wobei ebenso die Mindestanforderungen erfüllt werden müssen und dort sämtliche Angaben zu machen sind, die nach dieser Ausschreibung vorgegeben werden. Sind Eigenerklärungen oder Nachweise nicht Gegenstand der EEE oder des PQ, sind diese gesonderter unter Verwendung der vorgenannten Formblätter einzureichen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder benannte Unterauftragnehmer für die Eignungsleihe haben jeweils eigene EEE´s einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe muss jedes der zur Eignungsleihe benannten Unternehmen eine eigene EEE vorlegen.
- Eigenerklärung über das Bestehen oder über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 5 Mio. Euro je Einzelfall für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Ziffer 8.g) Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teinahmewettbewerb i.V.m. Formblatt Versicherung der Anlage Bewerbung. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt
- Eigenerklärung über den Umsatz einschließlich des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen aufgeführten Aufträgen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß Ziffer 8.h) Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teinahmewettbewerb i.V.m. Formblatt Umsatz der Anlage Bewerbung.
Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. c) S. 2 VOB/A muss in Bezug auf Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben:
Los 1 Blaustein: 5,9 Mio. Euro netto zzgl. MwSt.
Los 2 Blaubeuren: 4,5 Mio. Euro netto zzgl. MwSt.
Los 3 Erbach: 5,2 Mio. Euro netto zzgl. MwSt.
Los 4 Ammendingen, Altheim, Schelklingen: 4,4 Mio. Euro netto zzgl. MwSt.
Los 5: Griesingen, Oberdischingen, Öpfingen: 5,4 Mio. Euro netto zzgl. MwSt.
Los 6 Balzheim; Illerieden: 3,3 Mio. Euro netto zzgl. MwSt.
Los 7 Lauterbach, Emeringen Obermarchtal: 2,2 Mio. Euro netto zzgl. MwSt.
Los 8: Munderkingen 1,9 Mio. Euro netto zzgl. MwSt.
Nachdem die Lose teils zeitgleich auszuführen sind, macht der Auftraggeber von der in § 6a EU Nr. 2 c) VOB/A vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, den Mindestjahresumsatz in Bezug auf eine Gruppe von Losen festzulegen, soweit ein Bieter den Zuschlag für mehrere Lose erhalten würde, die gleichzeitig auszuführen sind. In diesem Fall erhöht sich der Mindestumsatz auf die Summe der zur Bezuschlagung an den betreffenden Bieter anstehenden Lose (Bsp.: Bieter mit Mindestumsatz [Betrag gelöscht] Euro, je in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich der zu vergebenden Leistungen, würd den Zuschlag für Los A mit Mindestumsatz [Betrag gelöscht] Euro und für Los B mit Mindestumsatz [Betrag gelöscht] Euro erhalten. Summe Mindestumsatz bei der zur Bezuschlagung anstehender Lose beträgt aber [Betrag gelöscht] Euro je in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich der zu vergebenden Leistungen= Bieter benötigt für die Bezuschlagung beider Lose einen nachgewiesenen Umsatz von [Betrag gelöscht] Euro je in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich der zu vergebenden Leistungen, wenn beide Lose bezuschlagt werden sollen, in denen er Bestbieter ist. Beträgt sein Umsatz im Bereich der zu vergebenden Leistungen je in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren z.B. nur [Betrag gelöscht] Euro, kann nur ein Los bezuschlagt werden, weil die Summe der Mindestumsätze nicht erreicht wird.) Bei mehreren Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Auswahl der zur Bezuschlagung anstehenden Lose und obsiegenden Bieter erfolgt diese nach Maßgabe der Gesamtwirtschaftlichkeit aus Sicht des Auftraggebers.
Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft ad-diert.
Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirt-schaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauf-tragnehmer.
Ergänzend wird auf folgendes hingewiesen:
Die Eignung für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss gesondert nachgewiesen werden. Aus diesem Grund sind alle Eignungsnachweise auch von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Bei der Bildung von Bewerbergemeinschaften ist zudem eine Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. Auftragsanteile sowie Vorlage einer Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters gemäß Formblatt Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist, sind die Teile des Auftrages, die unter Umständen an Unteraufträge an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen gemäß Formblatt Unterauftragnehmer anzugeben.
Bewerber können sich bei der Erfüllung eines Auftrages auch der Fähigkeiten anderer Unterauftragnehmer bedienen (Eignungsleihe). Dann muss der Vergabestelle vom Bewerber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) für den Unterauftrag-nehmer nachgewiesen werden, dass diese in der Person des Unterauftragnehmers gegeben ist und die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Bewerber hat hierzu eine entsprechende Verpflichtungserklärungen der für die Eignungsleihe benannten Unterauftragnehmer gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer vorzulegen. Für die zur Eignungsleihe benannten Unterauftragnehmer sind außerdem Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt Zuverlässigkeit zur Bewerbung vorzulegen. Ebenso die weiteren genannten Eignungsnachweisen, die auch vom Bewerber vorzulegen sind.
Alternativ zu den nachfolgende geforderten Eigenerklärungen, Dokumenten und Nachweisen steht es den Bewerbern frei, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder einen Präqualifizierungs-nachweis nach den Vorgaben des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(PQ – www.pq-verein.de) vorzulegen, wobei ebenso die Mindestanforderungen erfüllt werden müssen und dort sämtliche Angaben zu machen sind, die nach dieser Ausschreibung vorgegeben werden. Sind Eigenerklärungen oder Nachweise nicht Gegenstand der EEE oder des PQ, sind diese gesonderter unter Verwendung der vorgenannten Formblätter einzureichen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder benannte Unterauftragnehmer für die Eignungsleihe haben jeweils eigene EEE´s einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe muss jedes der zur Eignungsleihe benannten Unternehmen eine eigene EEE vorlegen.
- Eigenerklärung über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt gemäß Ziffer 8.i) Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teinahmewettbewerb i.V.m. Formblatt technische Ausrüstung der Anlage Bewerbung.
-Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gemäß Ziffer 8.j) Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teinahmewettbewerb i.V.m. Formblatt Mitarbeiter der Anlage Bewerbung Ferner ist vom Bewerber eine eigene Anlage mit Gliederung nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal der Bewerbung beizufügen.
- Erklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Ziffer 8.k) Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teinahmewettbewerb i.V.m. Formblatt Referenzen (1-3) der Anlage Bewerbung. Die Bewerber werden ausdrücklich dazu aufgefordert, die Formblätter für die Referenzen zu verwenden und von eigenen Anlagen zu den Referenzen Abstand zu nehmen! Es sind zwingend sämtliche in den Formblättern für die Referenzen geforderten Angaben zu machen! Im Übrigen gelten folgende Mindestbedingungen:
Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen über Bau- und/oder Planungsleistungen bzw. Generalübernehmerleistungen im Bereich der Errichtung passiver Telekommunikationsinfrastrukturen zu erbringen, wobei min-estens 1 Referenz Leistungen im Bereich Planungsleistung und mindestens 1 Referenz Leistungen im Bereich Bauleistungen beinhalten muss. Falls die einzelnen Referenzen sowohl Bauleistungen als auch Planungs- und Ingenieurleistungen bzw. Generalübernehmerleistungen in diesem Sinne erfassen, kann die Referenz sowohl für die Bauleistungen, also auch für die Planungs- und Ingenieurleistungen angegeben werden.
Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Bewerbergemeinschaft „insgesamt“ die obigen Vorgaben zu den Referenzen erfüllt und einzelne Mitglieder für die von Ihnen angebotene Teilleistung im Rahmen der Aufgabenteilung Referenzen angeben.
Ergänzend wird auf folgendes hingewiesen:
Die Eignung für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss gesondert nachgewiesen werden. Aus diesem Grund sind alle Eignungsnachweise auch von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Bei der Bildung von Bewerbergemeinschaften ist zudem eine Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. Auftragsanteile sowie Vorlage einer Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters gemäß Formblatt Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist, sind die Teile des Auftrages, die unter Umständen an Unteraufträge an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen gemäß Formblatt Unterauftragnehmer anzugeben.
Bewerber können sich bei der Erfüllung eines Auftrages auch der Fähigkeiten anderer Unterauftragnehmer bedienen (Eignungsleihe). Dann muss der Vergabestelle vom Bewerber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) für den Unterauftrag-nehmer nachgewiesen werden, dass diese in der Person des Unterauftragnehmers gegeben ist und die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Bewerber hat hierzu eine entsprechende Verpflichtungserklärungen der für die Eignungsleihe benannten Unterauftragnehmer gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer vorzulegen. Für die zur Eignungsleihe benannten Unterauftragnehmer sind außerdem Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt Zuverlässigkeit zur Bewerbung vorzulegen. Ebenso die weiteren genannten Eignungsnachweisen, die auch vom Bewerber vorzulegen sind.
Alternativ zu den nachfolgende geforderten Eigenerklärungen, Dokumenten und Nachweisen steht es den Bewerbern frei, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder einen Präqualifizierungs-nachweis nach den Vorgaben des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(PQ – www.pq-verein.de) vorzulegen, wobei ebenso die Mindestanforderungen erfüllt werden müssen und dort sämtliche Angaben zu machen sind, die nach dieser Ausschreibung vorgegeben werden. Sind Eigenerklärungen oder Nachweise nicht Gegenstand der EEE oder des PQ, sind diese gesonderter unter Verwendung der vorgenannten Formblätter einzureichen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder benannte Unterauftragnehmer für die Eignungsleihe haben jeweils eigene EEE´s einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe muss jedes der zur Eignungsleihe benannten Unternehmen eine eigene EEE vorlegen.
Es wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.