Erweiterung der zentralen Speicherinfrastruktur des Rechenzentrums der Universität Freiburg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-freiburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der zentralen Speicherinfrastruktur des Rechenzentrums der Universität Freiburg
Die AG beabsichtigt die Erweiterung/Ersatz des zentralen Speichersystems der Universität Freiburg in Auftrag zu geben.
Das Gesamtbudgets in Höhe von maximal 1 Mio. € inkl. MwSt darf nicht überschritten werden.
Die AG beabsichtigt die Erweiterung/Ersatz des zentralen Speichersystems der Universität Freiburg in Auftrag zu geben.
Das Gesamtbudgets in Höhe von maximal 1 Mio. € inkl. MwSt darf nicht überschritten werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung der zentralen Speicherinfrastruktur des Rechenzentrums der Universität Freiburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der AG unverzüglich gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt werden,
der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Auf die Regelungen in § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.