Postdienstleistungen (Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen) 2 Lose Referenznummer der Bekanntmachung: 30.31 - 22466
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Postdienstleistungen (Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen) 2 Lose
Postdienstleistungen (Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen
in 2 Losen) für den Kreis Paderborn
Los 1: PLZ-Bereich 32/33
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
(Briefsendungen und Einschreiben im PLZ-Bereich 32/33)
Es handelt sich um die Abholung und Beförderung von Briefsendungen bis zu
einem Einzelgewicht von 1.000 g und Zustellung der Sendungen im PLZ-Bereich 32/33.
Jährlich etwa: (Los 1 PLZ 32/33) Brief – Standard bis 20 g - 250.000 Stk. Brief – Kompakt bis 50 g - 60.000 Stk. Großbrief – bis 500 g - 30.000 Stk. Maxibrief – bis 1.000 g - 1.000 Stk. Büchersendung bis 500 g - 30 Stk. Einschreiben Übergabe Standard bis 20 g - 100 Stk. Einschreiben Übergabe Kompakt bis 50 g - 70 Stk. Einschreiben Übergabe Großbrief – bis 500 g - 100 Stk. Einschreiben Rückschein Standard bis 20 g - 100 Stk. Einschreiben Rückschein Kompakt bis 50 g - 50 Stk. Einschreiben Rückschein Großbrief – bis 500 g - 75 Stk.
Der Leistungszeitraum beginnt mit Wirkung vom 01. März 2023. Der Vertrag endet
24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem
einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht)
zur einmaligen Verlängerung des Vertrages um höchstens 24 Monate Gebrauch
macht.
Im Zuge der Digitalisierung weist der Auftraggeber daraufhin, dass Prozesse der
elektronischen Sendungsverarbeitung geplant sind, die dazu führen können, dass
sich der physische Sendungstransport zukünftig vermindert. Abschließende
Aussagen über diesbezügliche Auswirkungen lassen sich nicht treffen. Der Kreis
Paderborn geht jedoch davon aus, dass für die Dauer des ausgeschriebenen
Vertrages (auch innerhalb der längsten Laufzeit) keine erheblichen
Sendungsverminderungen stattfinden werden.
Der Kreis Paderborn beabsichtigt die Postdienstleistungen zum 01.03.2023 zu vergeben.
Los 2: national und int. ausgenommen - PLZ-B. 32/33
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
(Briefsendungen und Einschreiben national und international ausgenommen
PLZ-Bereich 32/33)
Es handelt sich um die Abholung und Beförderung von Briefsendungen bis zu
einem Einzelgewicht von 1.000 g und Zustellung der Sendungen international
und im gesamten deutschen Bundesgebiet, ausgenommen der Sendungen im
PLZ-Bereich 32/33.
Jährlich etwa: international, national ohne PLZ 32/33 Brief–Standard bis 20 g-35.000 Stk. Brief Kompakt bis 50 g - 60.000 Stk. Großbrief – bis 500 g - 10.000 Stk. Maxibrief bis 1000 g - 4.000 Stk. Standardbrief bis 20 g intern. - 7.500 Stk. Kompaktbrief bis 50 g intern. - Stk. 550 Großbrief bis 500 g intern.- 100 Stk. Maxibrief bis1.000 g Intern.- 50 Stk. Einschreiben Übergabe Standard bis 20 g - 500 Stk. Einschreiben Übergabe Kompaktbis 50 g - 100 Sk. Einschreiben Übergabe Großbrief – bis 500 g - 1.300 Stk. Einschreiben Rückschein Standard bis 20 g - 50 Stk. Einschreiben Rückschein Kompakt bis 50 g - 30 Stk. Einschreiben Rückschein Großbrief bis 500 g-150 Stk. Einschreiben Übergabe Standard bis 20 g intern. -10 Stk. Einschreiben Übergabe Kompakt bis 50 g intern. -10 Stk. Einschreiben Übergabe Großbrief – bis 500 g intern. -10 Stk. Einschreiben Rückschein Standardbis 20 g intern. -100 Stk. Einschreiben Rückschein Kompakt bis 50 g intern. -1.300 Stk. Einschreiben Rückschein Großbrief–bis 500 g- 100 Stk.
Der Leistungszeitraum beginnt mit Wirkung vom 01. März 2023. Der Vertrag endet
24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem
einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht)
zur einmaligen Verlängerung des Vertrages um höchstens 24 Monate Gebrauch
macht.
Im Zuge der Digitalisierung weist der Auftraggeber daraufhin, dass Prozesse der
elektronischen Sendungsverarbeitung geplant sind, die dazu führen können, dass
sich der physische Sendungstransport zukünftig vermindert. Abschließende
Aussagen über diesbezügliche Auswirkungen lassen sich nicht treffen. Der Kreis
Paderborn geht jedoch davon aus, dass für die Dauer des ausgeschriebenen
Vertrages (auch innerhalb der längsten Laufzeit) keine erheblichen
Sendungsverminderungen stattfinden werden.
Der Kreis Paderborn beabsichtigt die Postdienstleistungen zum 01.03.2023 zu vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bietergemeinschaften/verbundene Unternehmen/ Nachunternehmer - Anlage A : Erklärung zum Einsatzvon Nachunternehmern - Anlage B: Erklärung der Bietergemeinschaft - Anlage C: Nachweise zurEignung (persönliche Lage des Bieters und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) a) aktuellerHandelsregisterauszug (nicht älter al 6 Monate, Kopie) oder durch vergleichbaren Nachweis und ist als Anlagebeigefügt. b) Kopie der Lizenz nach § 5 PostG (bei lizenzpflichtigen Leistungen) und ist als Anlage beigefügt.c) Erklärung Lizenzentziehungsverfahren - Mit Abgabe des Teilnahmeantrages erkläre/n ich / wir, dass keinLizenzentziehungsverfahren bei der BNetzA eingeleitet ist. d) Angabe gemäß § 11 (1) in Verbindung mit § 28 (1)PostG - Auflistung über Briefbeförderungsleistungen, aufgeschlüsselt nach Leistungsart, -umfang und –gebiet,die im Auftragsfalle von der Deutschen Post AG erbracht werden e) Eigenerklärung des Bieters, dass keineAusschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
f) - Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2015/2016/2017) - Umsatz in € netto mitzum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen (2015/2016/2017) -Betriebshaftpflichtversicherung für Personen und Sachschäden sowie direkte Vermögensschäden * *DerAbschluss hat spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlags zu erfolgen und der Nachweis ist demAuftraggeber unverzüglich ohne weitere Aufforderung vorzulegen bzw. zuzusenden. Der Nachweis istentweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genanntenDeckungssummen zu erbringen oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, imAuftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen. Hieraus muss auchzweifelsfrei ersichtlich sein, ob die eingesetzten Nachunternehmer vollumfänglich vom Versicherungsschutzerfasst werden. Sofern dies der Fall ist, muss für die eingesetzten Nachunternehmer kein weitererVersicherungsnachweis vor der Zuschlagserteilung erfolgen.
- Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren mit Postdienstleistungen der ausgeschriebenen Art bezogenauf das Los 1 in Höhe von mindestens 1,5 Mio. Euro und bezogen auf das Los 2 in Höhe von mindestens 0,6 Mio. Euro. - Betriebshaftpflichtversicherung für Personen und Sachschäden sowie direkte Vermögensschädenmit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens 1 Mio. Euro und einer Höchstleistung proVersicherungsjahr von mindestens 2 Mio. Euro zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche der Auftraggeber
1. Erklärung des Bieters/ der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl desGesamtpersonals der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in denletzten 3 Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen eingesetzt worden sind 2. VergleichbareReferenzprojekte der letzten 3 Geschäftsjahre, die entsprechend den sich aus der Leistungsbeschreibungergebenden Rahmenbedingungen hinsichtlich der Art der Leistung (Sendungsmenge und Rechnungswert),Vertragsdauer etc. am besten widerspiegeln und in denen vergleichbare Referenzauftraggeber beschriebenwerden Voraussetzung für die Bewertung einer Referenz ist die Benennung eines Ansprechpartners desReferenzkunden (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Fehltdiese Angabe, so wird die betreffende Referenz bei der Wertung nicht berücksichtigt. Es wird in diesemFall auch keine weitere Referenz nachgefordert. 3. Im Auftragsfalle werden folgende Personen verbindlichfür die Austragsausführung benannt: Projektleiter, Stellvertretender Projektleiter, Person die im Falle vonReklamationen zur Verfügung steht.
Hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Auftraggeber folgendeMindestanforderung für die Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt: a) Abwicklung von drei Aufträgenüber vergleichbare Leistungen mit einem Mindestvolumen von 80% der ausgeschrieben Sendungsmengeninnerhalb der letzten drei Jahre; b) Bei der Auftragsdurchführung im Kontakt zum Auftraggeber hat derAuftragnehmer eine Projektleitung (incl. Stellvertreter) mit mindestens 3-jähriger Berufserfahrung einzusetzen,die in ausreichendem Maße über Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen. BeiNichtmuttersprachlern nachzuweisen durch deutschen Schulabschluss; wenn nicht vorhanden: Nachweisder Sprachkenntnis Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens. Unter Beachtung der unter Ziffer 9.4.2.3(Buchstabe B) der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen hierzu geforderten Mindestanforderungen liegen denTeilnahmeunterlagen Kurzlebensläufe des Projektleiters und seiner Stellvertreters bei.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mitbevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaftunzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gem. § 1 GWB getroffen wird. Es gilt§ 2 des TVgG NRW. Die besonderen Vertragsbedingungen zu § 2 TVgG NRW werden Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Einzelne Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen.
Auf das Erfordernis einer entsprechenden Erklärung wird hingewiesen (Anlagen
B).
Hinweis zur Teilleistungserbringung im Rahmen der Briefbeförderung durch die
Deutsche Post AG: Teilleistungen, bei denen es sich um Briefbeförderungsleistungen
der Deutschen Post AG gem. § 11 Abs. 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 PostG handelt, die im
Rahmen der Auftragsabwicklung erbracht werden, sind keine Nachunternehmerleistungen.
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern
der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Der/die Bieter / Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer
Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen.
Dabei sind zwei Konstellationen zu unterscheiden:
1. andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen gemäß Ziff. III.
1.4) der Bekanntmachung zur Eignungsleihe herangezogen werden und
2. Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum
Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft.
In beiden Konstellationen, müssen die Bieter / Bietergemeinschaften diese anderen
Unternehmen/Nachunternehmer bereits im Angebot mit Name und Anschrift benennen
und ggf. die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen
Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz).
Die Bieter / Bietergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die
Mittel des/der anderen Unternehmen(s) / Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen
können. Dieser Nachweis erfolgt durch Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung)
des/der anderen Unternehmen(s) / Nachunternehmer(s), in welcher
dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter /
Bietergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel
während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen.
In der ersten Konstellation müssen die Bieter / Bietergemeinschaften auf den jeweiligen
Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich machen, welche
Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen. Die Verpflichtungserklärung
ist im Fall der Eignungsleihe bereits mit dem Angebot vorzulegen.
In der zweiten Konstellation müssen die Bieter / Bietergemeinschaften ihrem Angebot
die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen
zweifelsfrei angeben. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Eine parallele Beteiligung an diesem Vergabeverfahren als Einzelbieter und zugleich
als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig und führt zum Ausschluss;
es sei denn, die beteiligten Unternehmen weisen unaufgefordert und bereits
mit Angebotsabgabe nach, dass es vorliegend entgegen der in der Rechtsprechung
des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, B.v.19.06.2003-Az.: VII-Verg 52/03) getroffenen
Annahme ausnahmsweise zu keiner Beeinträchtigung des Wettbewerbsprinzips
gekommen ist.
Das Gleiche gilt für eine parallele Beteiligung als Mitglied zweier oder mehrerer Bietergemeinschaften.
Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über das Portal der Deutschen eVergabe (https://www.deutsche-evergabe.de/) statt. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zum 14.12.2022 um 11:00 Uhr über das Vergabeportal der Deutschen eVergabe zu stellen.
Der Bieter hat umfassend darzustellen, wie er eine nachhaltige und
ressourcenschonende Leistungserbringung sicherstellen wird.
Des Weiteren hat der Bieter darzulegen, ob und wie er den Auftraggeber im
Hinblick auf die Vorgaben des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz
(SaubFahrzeugBeschG) bezüglich der ihm vorgeschriebenen Mindestziele
und entsprechenden Dokumentationen unterstützen wird.
Ist eine betriebliche Nachhaltigkeitsstrategie beim Bieter implementiert und
welche Ziele werden verfolgt?
Wie hoch ist der Anteil der "Sauberen Fahrzeuge" bei der
Auftragsdurchführung und wie entwickelt sich dieser bis zum 31.12.2025?
Wie wird der Bieter Co2 Emissionen während der Vertragslaufzeit erfassen
und auch kompensieren? Bei den zur Leistungserbringung eingesetzten Fahrzeugen darf ein Anteil
von mindestens 38,5 % die im Gesetz über die Beschaffung sauberer
Straßenfahrzeuge (Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz, in der aktuellen
Fassung) genannten Grenzwerte nicht überschreiten.
Der AG legt besonderen Wert darauf, dass die Vorgaben des § 2 Abs. 3 PUDLV (Post-
Universaldienstleistungsverordnung) erfüllt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.