Hüttenhospital - Erweiterungsanbau inklusive Frischküche - Planungsleistungen Architekten, Leistungsphasen 1-8, § 34 HOAI - Verhandlungsverfahren nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb, §§ 17, 74 VgV Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-1 HH / EA ARCH
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.huettenhospital.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Hüttenhospital - Erweiterungsanbau inklusive Frischküche - Planungsleistungen Architekten, Leistungsphasen 1-8, § 34 HOAI - Verhandlungsverfahren nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb, §§ 17, 74 VgV
Die Hüttenhospital gGmbH, Am Marksbach 28, 44269 Dortmund, ist ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit 101 stationären Betten in der Geriatrie, 48 stationären Betten in der Inneren Medizin sowie 25 Plätzen in einer geriatrischen Tagesklinik; zusätzlich sind 9 internistische Intensivbetten ausgewiesen.
Die Hüttenhospital gGmbH beabsichtigt die Errichtung eines Erweiterungsanbaus inklusive Frischküche. Das Bauvorhaben umfasst den Neubau einer Frischküche, Praxisräume geriatrischer Institutsambulanz (GIA), einen Speisesaal und Bettenstationen inklusive Isoliermöglichkeit.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen der Architektur, § 34 HOAI, einschließlich Fachplanungsleistungen für Kücheneinrichtung, § 55 HOAI 2021, für den Erweiterungsanbau inklusive Frischküche.
44269 Dortmund
Dem Bauprojekt liegen folgende geplante Maßnahmen zugrunde:
1. Erweiterung des Konzeptes Ernährungsmanagement (Neubau einer Frischküche):
Durch den Neubau einer Frischküche soll das Ernährungsmanagement im Hüttenhospital erweitert und stärker an die Bedürfnisse der Patienten angepasst werden. Ziel ist es, die Komplikationsrate und Letalität durch Unter- und Mangelernährung deutlich zu senken und akute Fälle einer Mangelernährung oder sonstiger Essstörungen mit Folgeerkrankungen, die im stationären Umfeld versorgt werden müssen, zu reduzieren. Das neue Konzept umfasst ferner als therapeutischen Ansatz die Möglichkeit, dass Patienten/-innen in den Räumlichkeiten der Küche bezgl. einer gesunden Ernährung geschult werden. Integriert ist eine Lernküche. Ein neuer Speisesaal dient ebenfalls als therapeutische Einheit in diesem Konzept.
2. Schaffung einer neuen Isoliermöglichkeit für Patienten mit Krankheiten hochpathogener Erreger (Neubau von zwei peripheren Stationen)
Es ist ferner der Neubau von zwei peripheren Stationen, bestehend aus sechs Einzel- und zehn Zweibettzimmern auf zwei Etagen beabsichtigt. Hierdurch können 26 Dreibettzimmer im Haupthaus in Zweibettzimmer umgewandelt und dadurch bessere Isoliermöglichkeiten sowohl im Haupthaus als auch im Neubau geschaffen werden. Im Neubau sind für die sechs Einzelzimmer Hygieneschleusen vorgesehen. Der Neubau dient zur Verbesserung der Infektionsprävention und zur Vermeidung der Ausbreitung von Infektionen zum Schutz der Patienten.
Beide Maßnahmen sind Bestandteil eines Antrages auf Einzelförderung nach § 21a Krankenhausgestaltungsgesetz NRW (KHGG NRW). Mit Bewilligungsbescheid vom 25.04.2022 hat die Bezirksregierung Münster eine Einzelförderung nach § 21a KHGG NRW im Rahmen des Investitionsprogramms 2022 bewilligt.
3. Schaffung von Räumlichkeiten für eine Geriatrische Institutsambulanz nach § 118a SGB V
Über die geförderten Maßnahmen hinaus beabsichtigt das Hüttenhospital in dem geplanten Neubau integriert die Errichtung von Räumlichkeiten für eine Geriatrische Institutsambulanz.
Zur Realisierung der beabsichtigten Maßnahmen soll zwischen dem bestehenden Hüttenhospital sowie der Verwaltung und der Geriatrischen Tagespflege ein 4-geschossiger Neubau entstehen, der direkt mit dem Bestandsbau Hüttenhospital verbunden ist. Auf der Ebene des Erdgeschosses soll die neue Frischküche inkl. sämtlicher erforderlicher Nebenräume (Lagerflächen, Kühlzellen, Spülküche, Produktion, Verwaltungsräume und Personalumkleiden) auf einer Brutto-Grundfläche von rund 975 m2 entstehen. Sämtliche notwendigen Räumlichkeiten sollen mit neuester Sanitär, Elektro, Wärme- und Lüftungstechnik ausgestattet werden, um eine möglichst umweltfreundliche Speisenproduktion im Sinne einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Räumlichkeiten gewährleisten zu können.
Im 1. OG sollen Räumlichkeiten für die Geriatrische Institutsambulanz sowie neue Flächen für einen neuen Speisensaal inkl. der erforderlichen Nebenräume entstehen. Diese sollen direkt an das 1. OG des Krankenhauses angeschlossen werden.
Im 2. und 3. OG sollen zwei neue Stationen mit Ein- und Zweibettzimmern entstehen, welche ebenfalls eine direkte Anbindung an den Bestand haben sollen. Insgesamt sollen je Ebene 13 neue Betten entstehen, aufgeteilt in fünf Zweibettzimmer mit jeweils rollstuhlgerechter Nasszelle sowie drei Einbettzimmer mit der Möglichkeit, hier infektiöse Patienten einzeln unterzubringen (Schleuse). Die neuen peripheren Stationen sowie das 1. OG sollen den Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. DIN-Norm entsprechen. Sämtliche Bereiche sind rollstuhlgerecht zu planen.
Zu weiteren Kenntlichmachung des Bauvorhabens werden die entsprechenden Unterlagen, welche im Rahmen der Förderantragstellung mit dem Förderantrag eingereicht wurden, den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Unterlagen sollen im Rahmen der ausgeschriebenen Planungsleistungen zur Grundlage genommen und gegebenenfalls weiterentwickelt werden.
Der Kostenrahmen des gesamten Bauvorhabens (KG 200 - 700) beläuft sich für den Neubau einer Frischküche, Praxisräume für die Geriatrische Institutsambulanz, einen Speisesaal sowie für zwei bettenführenden Stationen inklusive Einzelisoliermöglichkeiten auf einer Brutto-Grundfläche von ca. 3.538 m2 auf rund 16,5 Millionen Euro brutto (Grobkostenkalkulation nach DIN 276).
Hierauf entfallen auf die nachfolgenden Kostengruppe folgende ca. Brutto-Beträge:
KG 200: 122.500,00 EUR
KG 300: 6.749.929,00 EUR
KG 400: 5.596.413,00 EUR
KG 500: 803.000,00 EUR
KG 600: 56.070,00 EUR
Auf die KG 471 (Küchentechnische Anlage) entfallen hierbei 434.444,00 EUR brutto.
Die zur Durchführung dieser Maßnahmen erforderlichen Planungsleistungen Architekten, LPH 1-8, § 34 HOAI sind Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Des Weiteren sind die Planungsleistungen zur KG 471 (küchentechnische Anlagen) von den Architekten mit anzubieten (Fachplanungsleistungen für Kücheneinrichtung, § 55 HOAI 2021, LPH 1-8). Die Konstellation, in denen die Bieter diese Leistungen anbieten, steht ihnen frei.
Beginn der Planungsleistungen ist unmittelbar nach Auftragserteilung.
Geplanter Baubeginn: Oktober 2023
Die Bauzeit wird mit 18 Monaten angenommen.
Abzuschließen ist die Baumaßnahme entsprechend den bewilligten Fördermitteln der Bezirksregierung spätestens im April 2025.
Eine Beeinträchtigung des Krankenhausbetriebes bei Durchführung der Baumaßnahme ist möglichst zu vermeiden.
Die örtliche Präsenz in Dortmund ist in engen Intervallen gemäß Planungserfordernissen sicherzustellen.
Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist möglichst sicherzustellen. Projekt- und Planbesprechungen finden in Dortmund statt.
Eine Besichtigung des Baugrundstücks bzw. der örtlichen Gegebenheiten zur Erstellung der Konzeption/Erstangebot kann innerhalb der Angebotsfrist (2. Verfahrensstufe) optional wahrgenommen werden. Die Termine zur Objektbesichtigung werden rechtzeitig im Rahmen der Angebotsphase bekannt gegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe weicken architekten partmbB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.weickenarchitekten.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6RYW7MU4Z94
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de