Anschlussstelle B19 Oberkochen-Süd - Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_INFRA-2022-0015
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberkochen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73447
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberkochen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anschlussstelle B19 Oberkochen-Süd - Planungsleistungen
Planungsleistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke, Objektplanung Verkehrsplanung und Tragwerksplanung für den Umbau der Anschlussstelle B19 Oberkochen-Süd
Oberkochen
Die Anschlussstelle Oberkochen Süd befindet sich südlich von Oberkochen und verbindet die Bundesstraße B 19 mit dem darübergelegenen, untergeordneten Straßennetz.
Die bestehende Anschlussstelle ist in ihrer heutigen Form den aktuellen und künftigen Verkehrsanforderungen nicht mehr gewachsen. Die Zunahme der Verkehrsbelastung infolge der allgemeinen Verkehrsentwicklung, die Zunahme der Arbeitsplätze in der umliegenden Region, sowie eine weitere Aufsiedlung der umliegenden Gewerbegebiete erfordern dringenden Handlungsbedarf.
Insbesondere in den morgendlichen Spitzenstunden zeichnen sich bereits im Bestand erhebliche Überlastungen mit Rückstauungen auf die Fahrbahn der B 19 ab. Zusätzlich sind weitere Gewerbeflächen und Aufsiedlungen östlich der B 19 im Bau, mit einer folglich zu erwartenden weiteren Zuspitzung der Verkehrssituation.
Als Ersatz für den bestehenden seitlichen Verteilerkreisel östlich der B 19 und dem Kreuzungspunkt mit der K 3292 westlich der B 19 mit nur einem verbindenden Brückenbauwerk über die B 19 soll künftig eine als großer Kreisverkehr angelegte Ringfahrbahn über der B 19 die Verkehrsabläufe optimieren und auf sämtliche Anbindungen verteilen.
Im Zuge der Maßnahme werden neben den Fahrbahnen für den motorisierten Verkehr ebenso Verbindungen für die Fußgänger und Radfahrer hergestellt.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen zur Objektplanung Ingenieurbauwerke, Objektplanung Verkehrsplanung und Tragwerksplanung gemäß HOAI für den Umbau der Anschlussstelle.
Es wird beabsichtigt, die Leistungen gemäß II.1.4) in Stufen zu beauftragen.
Stufe 1:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 5 - 7,
- Objektplanung Verkehrsanlagen LPH 5 - 7,
- Tragwerksplanung LPH 4 - 6,
Der Auftraggeber beabsichtigt die weiteren unter II.1.4) gekennzeichneten Leistungen einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Siehe III.1) der Bekanntmachung.
Detaillierte Übersicht siehe Dokument B Kriteriendefinition Stufe 1 in den Vergabeunterlagen.
Weiterführende Informationen zum Projekt und Vergabeverfahren sind den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Eigenerklärung gem. § 44 Abs. 1 VgV, dass die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist (Ausschlusskriterium).
Eigenerklärung gem. § 75, Abs. 2 VgV, dass als Berufsqualifikation der Beruf des (Beratenden) Ingenieurs vorliegt (Ausschlusskriterium).
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre gem. § 45 Abs. 4 VgV:
Mindestpunktzahl ab 800 Tsd. EUR netto, Höchstpunktzahl ab 2,4 Mio. EUR netto (Wichtung 12,50 %).
Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft kumuliert berücksichtigt
Eigenerklärung § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird. Personenschäden mind. 3 Mio. Euro, sonstige Schäden 3 Mio. EUR. (Ausschlusskriterium).
Die Deckungssummen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in voller Höhe zur Verfügung stehen.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens (nur technische Mitarbeiter wie Ingenieure, Bautechniker und Zeichner) und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Es wird nur die Anzahl der technischen Mitarbeiter gewertet. Mindestpktz. ab 6 Beschäftigten, Höchstpktz. ab 12 Beschäftigte (Wichtung 12,5 %)
Referenzlisten gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Wichtung 75 %):
Die maximale Punktzahl kann mit insgesamt 8 Referenzen erreicht werden:
1) Objektplanung Verkehrsanlagen für Bundesstraßen gemäß § 47 HOAI, 2 Referenzen (20 %)
Mindestanforderungen:
- Angabe der Kontaktdaten des Auftraggebers
- Höhe der anrechenbaren Herstellkosten >= 1 Mio. €
- Mindesthonorarzone III oder höher
- Objektplanung Verkehrsplanung § 47 HOAI , LPH 5 bis 8 einschließlich örtliche Bauüberwachung vollständig erbracht
- Projektfertigstellung/Inbetriebnahme innerhalb der letzten 6 Jahre (seit 01.01.2016)
Weitere Anforderungen:
- Höhe der anrechenbaren Herstellkosten
- Projektfertigstellung/Inbetriebnahme
- Straßenbauprojekt unter Beteiligung des Bundes (Autobahn oder Bundesstraße)
- Maßnahme unter Verkehr
2) Objektplanung Verkehrsanlagen für einen Anschluss eines Gewerbe-/Industriegebietes gemäß § 47 HOAI, 1 Referenz (10 %)
Mindestanforderungen:
- Angabe der Kontaktdaten des Auftraggebers
- Höhe der anrechenbaren Herstellkosten >= 2 Mio. €
- Mindesthonorarzone III oder höher
- Objektplanung Verkehrsplanung § 47 HOAI , LPH 5 bis 8 einschließlich örtliche Bauüberwachung vollständig erbracht
- Projektfertigstellung/Inbetriebnahme innerhalb der letzten 5 Jahre (seit 01.01.2017)
Weitere Anforderungen:
- Höhe der anrechenbaren Herstellkosten
- Projektfertigstellung/Inbetriebnahme
- Anschluss an Bundesstraße
- Maßnahme unter Verkehr
3) Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI und Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI für Brücken, 3 Referenzen (30 %)
Mindestanforderungen:
- Angabe der Kontaktdaten des Auftraggebers
- Brücke für Verkehrsanlagen
- Höhe der anrechenbaren Herstellkosten >= 2 Mio. €
- Mindesthonorarzone III oder höher
- Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI und Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI, LPH 5 bis 8 erbracht
- Projektfertigstellung/Inbetriebnahme innerhalb der letzten 6 Jahre (seit 01.01.2016)
Weitere Anforderungen:
- Höhe der anrechenbaren Herstellkosten
- Projektfertigstellung/Inbetriebnahme
- Brückenbauwerk mit Straßenquerung
- Lph 8 inkl. Örtliche Bauüberwachung erbracht
4) Objektplanung Ingenieurbauwerke für Entwässerungsanlagen gemäß § 43 HOAI, 2 Referenzen (15 %)
Mindestanforderungen:
- Angabe der Kontaktdaten des Auftraggebers
- Höhe der anrechenbaren Herstellkosten >= 0,5 Mio. €
- Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI , LPH 5 bis 8 einschließlich örtliche Bauüberwachung vollständig erbracht
- Projektfertigstellung/Inbetriebnahme innerhalb der letzten 6 Jahre (seit 01.01.2016)
Weitere Anforderungen:
- Höhe der anrechenbaren Herstellkosten
- Projektfertigstellung/Inbetriebnahme
Referenzen, die durch Nachunternehmer erbracht wurden, für die keine Eignungsleihe gem. Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen (Erklärung zur Unterauftragsvergabe gem. § 36 VgV und Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe) vorliegt, werden nicht gewertet.
Vertrags-/Abwicklungs- und Verhandlungssprache im Rahmen der Projektdurchführung ist Deutsch. Alle Projektdokumente und die Projektdokumentation sind grundsätzlich in Deutsch zu erstellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Formale Ausschlusskriterien:
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2) gem. § 57 Abs. 1 Nr.1 VgV (Ausschlusskriterium),
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages (Ausschlusskriterium).
2) Rechtliche Ausschlusskriterien:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB,
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB,
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB,
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV
3) Weitere Ausschlusskriterien:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1) der Bekanntmachung unter "geforderte Mindeststandards" (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit)
4) Bewerbungsformular und Bieterplattform:
- Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) das Bewerbungsformular zu verwenden, das auf dem Bieterserver heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3 der Bekanntmachung).
- Fragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind ausschließlich über den unter I.3) Kommunikation benannten Bieterserver bis spätestens 6 Kalendertage vor Abgabe der Teilnahmeanträge einzureichen. Die Antworten werden rechtzeitig durch die Vergabeabteilung, allen am Verfahren Beteiligten, ebenfalls ausschließlich über den Bieterserver zur Verfügung gestellt
- Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die Bieterplattform Tender24 einzureichen (Link siehe I.3). Die Registrierung auf der Bieterplattform wird empfohlen. Nach erfolgreicher Registrierung werden Sie über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert.
5) Bietergemeinschaften / Eignungsleihe / Unterauftragsvergabe:
- Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten (Teilnahmeantrag Seite 4 u. 5 - Teil 1 Ausschlusskriterien) zu kopieren und kenntlich
zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweisstammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der
Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,
- im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie dem Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die
entsprechenden Seiten (Seite 4 und 5 - Teil 1 - Ausschlusskriterien) zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Eignungsleihemitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Erklärung zur Unterauftragsvergabe gem. § 36 VgV und Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (Anlage 1) abzugeben,
in dem der Bewerber nachweist, dass die Kapazitäten anderer Unternehmen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Sollte ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen, so wird
eine Mithaftung des Eignungsverleiher Verlangt (auf § 47 Absatz 3 VgV wird verwiesen). Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
6) Beauftragung und Realisierung:
- Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1) angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter
über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nummer 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76317
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html