Betrieb einer Zwischenunterbringung für Schutzsuchende in Darmstadt Referenznummer der Bekanntmachung: B 24.14 - 0807/22/VV : 1
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]414
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb einer Zwischenunterbringung für Schutzsuchende in Darmstadt
Betrieb einer Zwischenunterbringungseinrichtung für Schutzsuchende am Standort "Starkenburg Kaserne" in Darmstadt
Die Laufzeit des Vertrages ist vom 01.01.23-31.12.23 vorgesehen. Im Zeitraum vom 01.01.23-14.01.23 sind Kapazitäten für bis zu 100 Schutzsuchende vorzuhalten. Ab 15.01.23 sind Kapazitäten für bis zu 200 Schutzsuchende vorzuhalten. Je nach Einreisegeschehen ist ab dem 15.01.23 eine Belegung mit bis zu 400 Personen möglich. Optional wird die Zahl der unterzubringenden Schutzsuchenden ab 01.07.23 auf maximal 550 Schutzsuchende erhöht. Es besteht weiterhin die Option der zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils drei Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV
An die mit der Planung, Koordination und Qualitätskontrolle beauftragten Mitarbeitenden der Projektleitung gelten folgende Anforderungen:
• Erfahrung in der Planung, Errichtung und dem Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete gemäß Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften
• Nachgewiesene Erfahrung im Zivil- und Katastrophenschutz
• Kenntnisse zum Umgang mit besonders schutzbedürftigen (u.a. Kinder, Frauen, Menschen mit Behinderungen, LSBT*IQ-Personen) oder traumatisierten Menschen
• Keine Vorstrafen
Als Nachweise reichen Sie bitte ein:
• Lebensläufe der vorgesehenen Mitarbeitenden der Projektleitung unter Angabe der einschlägigen Erfahrungen in Form von Referenzen mit Nennung von Ansprechpersonen je Referenz
• Schulungsnachweise der vorgesehenen Mitarbeitenden der Projektleitung für die Kenntnisse im Umgang mit besonders schutzbedürftigen und traumatisierten Menschen sowie der Angaben der Erfahrungen und Kenntnisse im Lebenslauf
• Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Behördenführungszeugnisses
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.