IT-Dienstleistungen zur Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des IT-Fachverfahrens VD-Online Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/1697
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ibbw-bw.de/,Lde/Startseite
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Dienstleistungen zur Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des IT-Fachverfahrens VD-Online
IT-Dienstleistungen zur Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des IT-Fachverfahrens VD-Online
Es werden Unterstützungsleistungen durch einen Dienstleister im Zusammenhang mit der Aktualisierung der Anwendungsbasis, der Pflege und den zwingend notwendigen Weiterentwicklungen des IT-Systems "VD-Online und Schulzuweisungsverfahren" (im Folgenden kurz VD-Online genannt) benötigt. Im Rahmen der Weiterentwicklung müssen neue Funktionen und Schnittstellen in die Software integriert werden.
Die vorzunehmenden Anpassungen sollen in Form einer agilen Entwicklung erfolgen, sodass die je-weils geplanten Schritte eng mit dem Auftraggeber abgestimmt werden.
Da die Weiterentwicklung unter einem Finanzierungsvorbehalt steht, muss sowohl die Wartung als auch die Entwicklung von VD-Online flexibel und agil erfolgen. Insbesondere muss auf die bestehen-den und zukünftigen Strukturen und Prozesse der Fachseite flexibel reagiert werden können.
VD-Online ist die Plattform des Landes Baden-Württemberg, über die sich angehende Lehrkräfte für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) bewerben und ihre Unterlagen einreichen können. Mitarbeitende im Regierungspräsidium (im Folgenden kurz RP-MA genannt) bear-beiten diese Bewerbungen bis zur Verteilung auf die Schulen und Seminare. Weitere Mitarbeitende stellen Listen von Seminaren bereit und bearbeiten spezielle Funktionen.
VD-Online besteht aus drei Teilen:
- VD-Online extern - Anwendung für die Bewerbenden
- VD-Online intern - Anwendung für die Mitarbeitenden der Kultusverwaltung
- Schulzuweisung - Anwendung für die Schulzuweisung der angehenden Lehrkräfte
Die IT-Dienstleistungen werden kurzfristig und dringlich benötigt, um die Funktionsfähigkeit von VD-Online aufrechterhalten zu können.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag nach Ablauf der Festlaufzeit einmalig um weitere 6 Monate zu verlängern (Verlängerungsoption).
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV können Aufträge insbesondere dann im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit oder ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die der betreffende öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte, es nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene und das nicht offene Ver-fahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschrieben sind (sog. Dringlichkeitsvergabe).
Demnach war in vorliegendem Fall ausnahmsweise die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb unter direkter Ansprache bestimmter Unternehmen zulässig.
Der Auftraggeber sah sich kurzfristig mit einem nicht vorhersehbaren Personalausfall konfrontiert. Für die Wartung und Weiterentwicklung von VD-Online zuständiges Personal des Auftraggebers stand unterwartet nicht mehr zur Verfügung. In der Kürze der Zeit ließ sich das benötigte Personal nicht mit Festanstellungen nachbesetzen. Die infolgedessen eintretenden Verzögerungen wären jedoch mit Blick auf die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von VD-Online nicht hinnehmbar gewesen. Im unmittelbaren kurzfristigen Fokus stand die Aufrechterhaltung der aktuellen Funktionalitäten von VD-Online für alle Nutzergruppen. VD-Online ist die zentrale Plattform des Landes Baden-Württemberg, über die sich angehende Lehrkräfte für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) bewerben können. Das Verfahren wird ebenso für die Seminarzuweisung verwendet. Ein angeschlossenes Tool ermöglicht die Zuweisung zu Ausbildungs-schulen. Fortwährend funktionsfähige IT-Infrastrukturen zur Gewährleistung der Akquirierung weiterer Lehrkräfte und der angeschlossenen Prozesse wie etwa der Seminarzuweisung sind für das Bildungssystem in Baden-Württemberg unerlässlich. Der laufende Betrieb von VD-Online muss daher durch Wartung, Pflege, Fehlerbehebung und zwingend notwendige Weiterentwicklung gewährleistet werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von IT-Dienstleistungen zur Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des IT-Fachverfahrens VD-Online an die IBM Deutschland GmbH
Ort: Ehningen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71139
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter Ziff. II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung" sowie unter Ziff. V.2.4) "Gesamtwert des Auftrags/Loses" wurde aus Gründen des Geheimwettbewerbs und des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen jeweils ein fiktiver Wert angegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6MXC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.