Ökostromausschreibung für die Bädergesellschaft Düsseldorf mbH
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40233
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.energie-specht.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.baeder-duesseldorf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ökostromausschreibung für die Bädergesellschaft Düsseldorf mbH
Beschaffung von ca. 5 Mio kWh Ökostrom hoher Qualität zum Festpreis für die kommenden 2 Jahre. Die Risiken für die Bieter sind möglichst begrenzt. Das Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren, damit die Risiken weiter minimiert werden können.
Düsseldorf
Bschaffung von ca. 5 Mio kWh Ökostrom hoher Qualität zum Festpreis für die kommenden 2 Jahre. Es handelt sich um ca. 19 RLM und 6 SLP Abnahmestellen. Alle Abnahmestellen befinden sich im Netzgebiet Düsseldorf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40233
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform zum Download bereitgestellt. Teilnahmeanträge bzw. Angebote können nur noch elektronisch in Textform abgegeben werden. Bewerber-/Bieteranfragen: Bewerber-/Bieteranfragen sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zu erstellen.Die Antworten auf Bieteranfragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform in elektronischer Form bereitgestellt bzw. übermittelt. Auskünfte werden nicht telefonisch erteilt; eine dennoch telefonisch erteilte Auskunft wäre im Übrigen unverbindlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein 7 / 7 Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.