Bewirtschaftung der Betriebskantine und weitere Catering-Leistungen in der BD Stuttgart Referenznummer der Bekanntmachung: KVBW_2022/11-0050_ZVS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]39
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kvbawue.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.kvbawue.de/ueber-uns/ausschreibungen/laufende-ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Bewirtschaftung der Betriebskantine und weitere Catering-Leistungen in der BD Stuttgart
Bewirtschaftung der Betriebskantine und weitere Catering-Leistungen
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Albstadtweg 11 70567 Stuttgart
Abschluss eines Cateringvertrags zur Bewirtschaftung der Betriebskantine und zur Erbringung weiterer Catering-Leistungen mit nachfolgendem Inhalt:
- Speiseplanung
- Zubereitung und Bereitstellung von Frühstücks- und Zwischenverpflegung
- Zubereitung und Bereitstellung von Mittagsverpflegung
- Zubereitung und Bereitstellung von Sitzungsverpflegung
- Stellen des eigenen Küchen- und Servicepersonals
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Vertragslaufzeit:
- Grundlaufzeit: 4 Jahre ab Ausführungsbeginn
- Vertragsbeginn: mit Zuschlagserteilung
- Rüstzeit: voraussichtlich 01.02.2023 bis 31.03.2023
- Ausführungsbeginn: 01.04.2023
Die Grundlaufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre ab Ausführungsbeginn. Anschließend kann der Vertrag einmal um 24 Monate verlängert werden.
Bedarfsgerechter Abruf von Catering für Sonderveranstaltungen (u.a. Ausrichtung von Sommerfesten und Weihnachtsfeiern) für ca. 500 Gäste
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bieter/BGen einzureichen:
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 12 Monate in deutscher Sprache
2) Erklärung des Einzelbieters/der Bietergemeinschaft, über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
3) ggf. Bietergemeinschaftserklärung
4) ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz
5) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung
Die unter III.1.1) - III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft (BG) zu erbringen. Der/die Bieter/BG kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden:
1. andere Unternehmen (aU), die für die Erfüllung der Anforderungen gemäß Zif. III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung zur Eignungsleihe herangezogen werden und;
2. Nachunternehmen (NU), die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft.
In beiden Konstellationen, müssen die Bieter/BG diese aU/NU bereits im Angebot mit Name und Anschrift benennen und ggf. die Art und den Umfang der von den NU übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz). Die Bieter/BGen müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der aU (s)/NU(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der aU(s)/NU(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/BG(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen.
In der ersten Konstellation müssen die Bieter/Bietergemeinschaften auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe bereits mit dem Angebot vorzulegen. In der zweiten Konstellation müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen NU darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 3.) (siehe nachfolgend) sowie einen Versicherungsnachweis nach III.1.2.)2.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, welcher für den Zuschlag vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern/BGen einzureichen:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft und den Umsatz für die den zu vergebenden Leistungen entsprechenden Dienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
2) Eigenerklärung über den Bestand / die Erhöhung / den Abschluss einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall und zweifach maximiert je Versicherungsjahr.
Die Erhöhung / der Abschluss hat spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlagsschreibens zu erfolgen. Der Nachweis ist dem Auftraggeber nach Erhalt des Zuschlagsschreibens / nach Erhöhung / nach Abschluss unverzüglich ohne weitere Aufforderung vorzulegen/ zuzusenden.
zu 2) mindestens die genannten Deckungssummen
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bieter/BGen einzureichen:
1) Erklärung des Bieters /der Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen eingesetzt worden sind
2) Referenzen über einen im Umfang vergleichbaren Auftrag, unter Angabe von Auftraggeber, Ausführungszeitraum und Ansprechpartner, inkl. Telefonnummer
Als vergleichbar gilt ein Auftrag, wenn eine Betriebskantine bei einem Vertragspartner für die Dauer von min. 2 Jahren ununterbrochen bewirtschaftet wurde, hierbei pro Tag min. 80 Essen zubereitet und ausgegeben wurden und Sitzungsverpflegung für min. 80 Sitzungen pro Monat bereitgestellt wurde.
3) Benennung des/der zentralen Ansprechpartner*in inkl. Vertretung für die Dauer der vertraglichen Zusammenarbeit, jeweils inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse
zu 2) mindestens zwei Referenzen mit den oben genannten Anforderungen
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Es gilt das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg. Der/die Bieter/Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot folgende Erklärungen & Nachweise abzugeben:
1) Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung LTMG BaWü
2) Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung
Abschnitt IV: Verfahren
Der Verwaltungsstandort der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg verfügt aufgrund des nicht vorhersehbaren Wegfalls der betriebsgastronomischen Leistungen derzeit über kein Verpflegungsangebot der Mitarbeitenden und keinen Sitzungsservice. Um das Versorgungsangebot schnellstmöglich wieder aufnehmen zu können, wird der zu vergebende Auftrag im Rahmen eines Offenen Beschleunigten Verfahrens ausgeschrieben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auskunftsersuchen und Bieterfragen sind ausschließlich über das Bietertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de einzureichen. Bieterfragen, die nach dem 29.11.2022, 12:00 Uhr eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur kontaktiert werden können, wenn sie sich unter Angabe einer EMail-Adresse freiwillig bei der Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden.
Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig (vgl. Ziffer IV. 2.2), elektronisch mit
fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de einzureichen. Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YB5YYRD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber
Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/