Vergabe des Kantinenbetriebs und weitere Catering-Leistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]39
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kvbawue.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.kvbawue.de/ueber-uns/ausschreibungen/laufende-ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe des Kantinenbetriebs und weitere Catering-Leistungen
Bewirtschaftung des Betriebsrestaurants am Verwaltungsstandort Stuttgart
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Albstadtweg 11 70567 Stuttgart
Der Vertrag umfasst folgende Leistungen:
- Bereitstellung einer Frühstücks- bzw. Zwischenverpflegung
für ca. 40 Kaufimpulse / Tag
- Bereitstellung einer Hauptverpflegung für ca. 100 Mahlzeiten / Tag
- Bereitstellung einer Sitzungsverpflegung für ca. 100 Sitzungen / Monat
- Optional:Catering für Konferenzen
Aufgrund der interimsweisen Vergabe der Leistungen bis zum Abschluss einer Neuausschreibung beträgt die Vertragslaufzeit 5 Monate.
Option zur Ausrichtung von Großveranstaltungen
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Aufgrund des Wegfalls des Verpflegungsangebotes für die Mitarbeitenden der KVBW und der Sitzungsverpflegung für Veranstaltungen mit Externen (Kunden), sollte zur Überbrückung des vertragslosen Zustandes bis zum Abschluss eines Offenen beschleunigten Verfahrens ein Interimsvertrag über die Dauer von 5 Monaten vergeben werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YB5YW7R18RD4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/