Neugestaltung Schloßstraße Bensberg - Verkehrsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 8-655/22/7-661/01

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bergischgladbach.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neugestaltung Schloßstraße Bensberg - Verkehrsanlagen

Referenznummer der Bekanntmachung: 8-655/22/7-661/01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45233120 Straßenbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Stadtteil Bensberg liegt südlich des Stadtzentrums der Stadt Bergisch Gladbach und gilt als attraktiver

Wohnstandort mit vielfältigen Versorgungsangeboten.

Der Stadtteil ist geprägt durch seine Baudenkmäler sowie seine besondere topographische Lage innerhalb

des Stadtgebietes. Unterhalb der Pfarrkirche St. Nikolaus, dem Neuen Schloß Bensberg sowie dem zum

Rathaus umgebauten Alten Schloß erstreckt sich über mehrere Topographieebenen das Zentrum von

Bensberg. Die Schloßstraße bildet dabei dessen urbanes Rückgrat und verbindet diese wichtigen kulturellen

und kommerziellen sowie die geistlichen und weltlichen Gebäude miteinander. In ihren Funktionen als

Hauptgeschäftsstraße mit Einzelhandel, Dienstleistung, Gastronomie und Freizeiteinrichtungen,

Veranstaltungsort für Feste und Märkte, zentraler Treffpunkt und Aufenthaltsort für die Bürgerinnen und

Bürger sowie als Wohnstandort in zentraler Lage, besitzt die Schloßstraße ein hohes Maß an Zentralität.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 10 228 447.06 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45233120 Straßenbauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Hauptort der Ausführung:

Stadtgebiet Bergisch Gladbach

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

KONZEPT SCHLOSSSTRASSE

Unter den Leitbildern "Stadtkrone in neuem Glanz" und "Straße der vielen Begegnungen" erhält die Schloßstraße ein neues, zeitloses und zukunftsfähiges Freiraumkonzept mit eigener Identität. Eine klare, auf wenige Elemente reduzierte Gestaltung mit stadträumlich verbindenden Leitlinien verleiht der Straße ihren

eigenen Charakter und gibt ihr ihre zentrale Bedeutung innerhalb des Stadtgefüges wieder. Auf der Südseite der Straße bildet eine Baumreihe aus Straßenbäumen das neue räumliche Rückgrat der Straße. Aufgrund der städtebaulichen Raumkanten entstehen auf der Nordseite der Straße mehrere platzartige, multifunktional

nutzbare Teilräume. Ein einheitlicher Stadtboden bildet den Boulevard der Begegnung, der alle stadträumlich wichtigen Orte der Stadt miteinander verbindet. Er stellt zudem den Fußgänger und den Radfahrer in den Mittelpunkt. Der derzeitig dominierende Verkehrscharakter und die Vielzahl der Parkplätze der Schloßstraße werden reduziert und die Straße bekommt einen urbanen, weitestgehend barrierefreien Platzcharakter. Aufgrund der topographischen Situation wird die Treppe als identitätsstiftendes Motiv aufgegriffen und an verschiedenen Orten zur Überwindung der Höhenunterschiede eingesetzt. Die Geschichte der Stadt

Bensberg wird in Form des damals geförderten Bleiglanzerzes aufgenommen und dient mit seiner prägnanten grau-beigen Farbgebung als farbliches Motiv für die Gestaltung der gesamten Schloßstraße.

BOULEVARD DER BEGEGNUNG

Der neue Stadtboden legt sich als einheitliches Material in die gesamte Schloßstraße und verwandelt sie von einer verkehrsdominierten Straße zu einem Boulevard der Begegnung. Auch die Zwischenpodeste der Treppenanlagen werden mit diesem Material belegt, so dass ein stimmiger Gesamteindruck entsteht. Der

neue Natursteinbelag sorgt für eine barrierearme Bewegung und einen großzügigen, platzartigen Charakter der gesamten Schloßstraße. Eine Ausnahme stellen lediglich die steile Zufahrt in Verlängerung der Zugangsstraße zum Schloss sowie die Fahrbereiche der Gartenstraße dar, welche aus Asphalt hergestellt

werden. Leitlinien aus nahezu bodenbündigen Materialien zonieren die Schloßstraße in Fahrbereiche und Fußgängerbereiche. Stellplätze werden vorzugsweise einseitig, in Teilbereichen beidseitig als Längsparker angeboten.

Die neue Schloßstraße wird im Kernbereich von Westen bis zum östlichen Wendehammer als Einbahnstraße von Nord nach Süd befahrbar sein. Die Fahrbahnbreite beträgt in diesem Bereich mindestens 3,50m. Die Ausstattungslinie beginnt nach weiteren 2m, sodass eine lichte Breite von 5,50m für die Feuerwehr im gesamten Straßenquerschnitt zur Verfügung steht. Im südlichen Abschnitt der Schloßstraße bleibt diese mit einer Fahrbahnbreite von 5,50m zweispurig bis zur Tiefgarageneinfahrt befahrbar.

Die Nordseite der Schloßstraße um die neue Schlossgalerie wird an Markttagen zum zentralen Platz der

Stadt. Die Marktstände werden vor allem parallel zur Straßenlinie angeordnet und bilden dadurch zusammen mit den anliegenden Geschäften eine Einkaufszone. Der Bereich wird weitestgehend von Einbauten frei gehalten. Lediglich ein repräsentatives, bodenbündiges Wasserspiel markiert diesen Bereich und dient als Spielplatz für Kinder im Sommer.

FLÄCHENBELÄGE

Die Farbigkeit der Flächenbeläge in der Schloßstraße orientiert sich an dem einheitlichen Farb- und Materialkonzept. Seitens der Stadt wurde die Entscheidung getroffen, die Flächenbeläge in Naturstein

auszuführen. Sämtliche Baukonstruktionen wie z.B. Treppenanlagen werden als beige eingefärbte Betonfertigelemente hergestellt. Weiterhin gibt es zwei Bereiche in der Gartenstraße sowie in der unteren Schloßachse, in welchen die Fahrbahnen aus Asphalt hergestellt werden. Als Verlegemuster für die Natursteinflächen ist ein wilder bzw. ungerichteter Pflasterverband, auch als

"römischer Verband" bezeichnet, vorgesehen. Dieser setzt sich aus vier unterschiedlichen Formaten

zwischen 20x20cm und 60x40cm zusammen. Die Materialstärken der Natursteine sowie die gewählte Bauweise sind abhängig von den jeweiligen zu erwartenden maximalen Belastungen in den unterschiedlichen Bereichen.

Grundsätzlich können die Flächenbefestigungen in vier unterschiedliche Bauweisen eingeteilt werden:

- Gebundene Bauweise Schloßstraße:

Die intensiv befahrenen Bereiche der Fahrbahn der Schloßstraße werden in einer gebundenen Bauweise mit wasserdurchlässiger Asphalttragschicht ausgeführt, Plattenstärke 14cm.

- Gebundene Bauweise Tiefgarage mit reduzierter Aufbauhöhe:

Im Bereich der Bestandstiefgarage steht nur eine sehr geringe Aufbauhöhe von ca. 12cm zur Verfügung. Die Plattenstärke wird auf 8cm reduziert, die Bauweise ist ebenfalls gebunden.

- Ungebundene Bauweise Stellplätze inkl. Verschiebesicherung

Die Stellplätze und Gehwegsüberfahrten werden in einer ungebundenen Bauweise ausgeführt, Plattenstärke 14cm. Zur zusätzlichen Stabilisierung des Flächenbelags werden Verschiebesicherungen eingesetzt.

- Ungebundene Bauweise Gehwege

Die Gehwegsbereiche werden in einer ungebundenen Bauweise ausgeführt, Plattenstärke 12cm.

Die Fahrbahn der Schloßstraße und die Stellplätze werden mit einer Einfassung aus Naturstein mit Betonfundament hergestellt. Die Einfassung dient der Abgrenzung zwischen Fahr- und Gehbereichen und wird als Flussbahn bzw. Rinnenplatte zur Entwässerung der Flächenbeläge genutzt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Durch den Auftraggeber werden keine Flächen für die Baustelleneinrichtungen außerhalb des Baufeldes zur Verfügung gestellt. Zur Lagerung von Materialien, Boden, Geräten und zur Baustelleneinrichtung sind daher die Flächen innerhalb des Baufeldes zu nutzen. Es wird ausdrücklich auf die beengten Verhältnisse im Baufeld hingewiesen. Darüber hinaus können Anträge zur temporären Nutzung öffentlicher Flächen durch den AN bei der Stadtverwaltung gestellt werden. Die Koordination der Materialanlieferungen, der Materialtransport und die Materialeinbringung für eigene, auszuführende Arbeiten ist Sache des Auftragnehmers. Durch den Auftraggeber werden keine Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen gestellt.

Die Ver- und Entsorgung der Baustelle ist Sache des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Baustellen, auch Tagesbaustellen und Baustellenzufahrten, gemäß StVO unter Anwendung der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen (RSA) abzusichern. Grundsätzlich dürfen Leitungs- und Kanaltrassen sowie Schachtdeckel aller Art, Hydranten und Schieber nicht mit unverrückbarer Baustelleneinrichtung bedeckt werden. Die Herstellung von provisorischen Anschlüssen (Rampen und Angleichungen) auch in Längsrichtung, sowie ihre Beseitigung werden nicht besonders vergütet. Die erforderlichen Transportwege auf der Baustelle und Baustraßen sowie die privaten und öffentlichen Zu und Abfahrten sind sauber und in gut befahrbarem Zustand zu halten. Die Wahl der geeigneten Baustellen- und Anlieferungsfahrzeuge ist Sache des AN.

STÄDTISCHE LAGERFLÄCHE

Es besteht die Möglichkeit, zeitlich und räumlich begrenzt den Schotterparkplatz Ecke

Friedrich-Offermann-Straße / Overather Straße in Bensberg als Lagerfläche zu nutzen.

Eine dauerhafte Nutzung über die gesamte Bauzeit hinweg kann jedoch nicht zugesichert werden. Daher behält der AG sich vor, eine Nutzungsunterlassung mit Vorlauf von 2 Monaten aussprechen zu können. Das Grundstück ist in zwei Flurstücke unterteilt (215m² und 431m²). Die Flächen werden in den ersten drei Monaten nur eingeschränkt und zur Hälfte nutzbar sein. Die Kosten für die Nutzung der Fläche betragen

1EUR/m²/Monat, sowie einer Kaution von 1.000EUR. Bei einer beabsichtigten Pacht ist die Gesamtfläche 646m²(646EUR/Monat) anzumieten. Die Verantwortung und die Haftung für die Fläche gehen bei Anmietung auf den AN über. Dazu gehören die

Verkehrssicherung, die Entwässerung der Flächen, die Straßenreinigung, die Wiederherstellung der Flächen nach der Nutzung, die Aufstellung von Halteverbotsschildern und die Information an die Öffentlichkeit. Die Nutzung des Grundstückes wird dem AN halbjährlich in Rechnung gestellt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 120-337053
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 8-655/22/7-661/01
Bezeichnung des Auftrags:

Neugestaltung Schloßstraße Bensberg - Verkehrsanlagen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
28/10/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Glandorf
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 49219
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.boymann.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: 10 228 447.06 EUR / höchstes Angebot: 13 160 175.06 EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bieteranfragen können nur bis sechs Kalendertage vor Submission berücksichtigt werden!

Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFDBZR

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/11/2022

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