EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für den Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV) sowie für die Gemeinden Morsbach, Nümbrecht und Odenthal
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Engelskirchen
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51766
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bavweb.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Morsbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51597
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.morsbach.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nümbrecht
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51588
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nuembrecht.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Odenthal
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51519
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.odenthal.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Engelskirchen
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51766
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bavweb.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für den Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV) sowie für die Gemeinden Morsbach, Nümbrecht und Odenthal
Die Gesamtleistung wird in vier Losen vergeben:
– Los 1: Sammel- und Transportleistungen in den Kommunen Leichlingen, Burscheid und Odenthal;
– Los 2: Sammel- und Transportleistungen in den Kommunen Hückeswagen und Radevormwald;
– Los 3: Sammel- und Transportleistungen in den Kommunen Engelskirchen, Reichshof, Morsbach und Nümbrecht;
– Los 4: Mobile Schadstoffsammlung im Gebiet der Gemeinden Morsbach, Nümbrecht und Odenthal.
Sammel- und Transportleistungen in den Kommunen Leichlingen, Burscheid und Odenthal
Kommunen Leichlingen, Burscheid und Odenthal
– Sammlung von Restmüll, Biomüll und PPK;
– Sammlung von Sperrmüll, E-Geräten und Altmetall (keine Sammlung von Altmetall in Odenthal);
– Sammlung von Weihnachtsbäumen;
– Transport der gesammelten Abfallmengen zu den von den Auftraggebern vorgegebenen Anlieferstellen.
Die zur Sammlung von Restmüll, Biomüll und PPK benötigten Behälter befinden sich im Eigentum des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes (BAV). Die Behälter stehen im jeweiligen Sammelgebiet bereit und können vom künftigen Auftragnehmer genutzt werden. Der Behälteränderungsdienst und die Behälterbestandspflege erfolgt durch den BAV.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2030) falls er nicht vom Auftraggeber bis zum 31.12.2028 gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Sammel- und Transportleistungen in den Kommunen Hückeswagen und Radevormwald
Kommunen Hückeswagen und Radevormwald
– Sammlung von Restmüll, Biomüll und PPK;
– Sammlung von Sperrmüll, E-Geräten und Altmetall;
– Sammlung von Grüngut (nur Radevormwald);
– Sammlung von Weihnachtsbäumen;
– Transport der gesammelten Abfallmengen zu den vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstellen.
Die zur Sammlung von Restmüll, Biomüll und PPK benötigten Behälter befinden sich im Eigentum des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes (BAV). Die Behälter stehen im jeweiligen Sammelgebiet bereit und können vom künftigen Auftragnehmer genutzt werden. Der Behälteränderungsdienst und die Behälterbestandspflege erfolgt durch den BAV.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2030) falls er nicht vom Auftraggeber bis zum 31.12.2028 gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Sammel- und Transportleistungen in den Kommunen Engelskirchen, Reichshof, Morsbach und Nümbrecht
Kommunen Engelskirchen, Reichshof, Morsbach und Nümbrecht
– Sammlung von Restmüll, Biomüll und PPK;
– Sammlung von Sperrmüll, E-Geräten und Altmetall;
– Sammlung von Grüngut (keine Sammlung in Engelskirchen);
– Transport der gesammelten Abfallmengen zu den von den Auftraggebern vorgegebenen Anlieferstellen.
Die zur Sammlung von Restmüll, Biomüll und PPK benötigten Behälter befinden sich im Eigentum des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes (BAV) bzw. der Gemeinden Nümbrecht und Morsbach. Die Behälter stehen im jeweiligen Sammelgebiet bereit und können vom künftigen Auftragnehmer genutzt werden. Der Behälteränderungsdienst und die Behälterbestandspflege erfolgt in allen Kommunen einheitlich durch den BAV.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2030) falls er nicht vom Auftraggeber bis zum 31.12.2028 gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Mobile Schadstoffsammlung im Gebiet der Gemeinden Morsbach, Nümbrecht und Odenthal
Gemeinden Morsbach, Nümbrecht und Odenthal
– Mobile Sammlung von Schadstoffen an von den Auftraggebern vorgegebenen Sammelplätzen;
– Transport der Abfälle zur von den Auftraggebern vorgegebenen Anlieferstellen.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2030) falls er nicht vom Auftraggeber bis zum 31.12.2028 gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 4:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.
Lose 1 bis 4:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Lose 1 bis 3:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte Sammlung von Abfällen (Restabfall oder Bioabfall oder Altpapier).
Los 4:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die mobile Schadstoffsammlung in einem kommunalen Abfuhrgebiet (Landkreis, Stadt und Gemeinde).
Lose 1 bis 3:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte Sammlung von Abfällen (Restabfall oder Bioabfall oder Altpapier) in Abfuhrgebieten (Landkreisen, Städten und Gemeinden) mit insgesamt mindestens 30.000 Einwohnern. Die Referenz/ en ist/sind für mindestens 24 Kalendermonate in den Jahren 2019 bis 2021 mit Angabe der/des Auftraggeber/-s (inkl. Ansprechpartner), der jeweiligen Einwohnerzahl und des jeweiligen Beauftragungszeitraumes vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Bei einem Angebot zu mehreren Losen ist die Referenzanforderung nur einmalig zu erfüllen.
Los 4:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die mobile Schadstoffsammlung in einem kommunalen Abfuhrgebiet (Landkreis, Stadt und Gemeinde). Die Referenz/-en ist/ sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2019 bis 2021 mit Angabe der/des Auftraggeber/-s (inkl. Ansprechpartner) und des jeweiligen Beauftragungszeitraumes vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.