VgV Tragwerksplanung - Wohnungsbau Wieslocher Straße, Stadt Walldorf
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.walldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV Tragwerksplanung - Wohnungsbau Wieslocher Straße, Stadt Walldorf
Die Stadt Walldorf beabsichtigt, Ihren Wohnungsbestand durch die Bebauung von zwei Baugrundstücken in städtischem Besitz im Neubaugebiet „Walldorf-Süd 2. Bauabschnitt“ zu ergänzen und zusätzlichen geförderten Wohnraum zu schaffen. Dabei sollen attraktive Wohnungen entstehen, welche langfristig nutzbar sein sollen.
Die beiden Grundstücke sind an der Wieslocher Straße an der östlichen Zufahrt zum Stadtgebiet, der Walldorfer Wohnstadt, gelegen und erhalten dadurch eine hohe städtebauliche Bedeutung. Die künftige Bebauung markiert an der Stadtzufahrt auch den Eingang zum bebauten Bereich auf der Südseite der Straße.
Parallel zum VgV Verfahren läuft bereits ein Architektenwettbewerb. Die Preisträger stehen noch nicht fest, die Preisgerichtssitzung zum Wettbewerb wird im Dezember stattfinden.
Die Nutzfläche des Neubaus wird auf ca. 5.500m² geschätzt.
Es wird von einem Beginn der Planungsleistungen im Mai 2023 und von einem Baubeginn Ende 2024 ausgegangen.
Für die Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49, 51 HOAI LPH 1-6, Objektüberwachung, wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Walldorf
Die Stadt Walldorf beabsichtigt, Ihren Wohnungsbestand durch die Bebauung von zwei Baugrundstücken in städtischem Besitz im Neubaugebiet „Walldorf-Süd 2. Bauabschnitt“ zu ergänzen und zusätzlichen geförderten Wohnraum zu schaffen. Dabei sollen attraktive Wohnungen entstehen, welche langfristig nutzbar sein sollen.
Die zukünftigen Wohnungen werden von der Stadt errichtet und vom Eigenbetrieb der Stadt betreut.
Die beiden Grundstücke sind an der Wieslocher Straße an der östlichen Zufahrt zum Stadtgebiet, der Walldorfer Wohnstadt, gelegen und erhalten dadurch eine hohe städtebauliche Bedeutung. Die künftige Bebauung markiert an der Stadtzufahrt auch den Eingang zum bebauten Bereich auf der Südseite der Straße.
Parallel zum VgV Verfahren läuft bereits ein Architektenwettbewerb. Die Preisträger stehen noch nicht fest, die Preisgerichtssitzung zum Wettbewerb wird im Dezember stattfinden.
Im Rahmen des Wettbewerbs sind innovative Vorschläge zur Anlage von Wohngebäuden für die beiden genannten Grundstücke zu entwickeln. Ebenso sind die Freiflächen einzubeziehen und thematisch darzustellen. Dabei liegt das Hauptaugenmerk neben der städtebaulichen Planung mit der Stellung von Wohngebäuden in diesem spezifischen Stadtraum auf der Entwicklung eines zeitgemäßen zukunftsorientiertem Wohnraumangebotes. Im Zuge der planerischen Entwicklung soll hier ein Gesamtkonzept für diese beiden Grundstücke entwickelt werden. Die Bebauung der beiden Grundstücke soll in einem baulichen und städtebaulichen Zusammenhang stehen.
Ziel des Wettbewerbs ist es, für diesen Standort eine qualitätsvolle, wirtschaftliche und nachhaltige Wohnbebauung zu errichten, die auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet.
Alle Wohnungen sollen sich innerhalb der Grenzen der Wohnraumförderung bewegen und die Kriterien bezogen auf die Wohnungsgrößen erfüllen.
Im Sinne der Nachhaltigkeit der Baukonstruktion und der Materialien ist für die Ausloberin gut vorstellbar, die Wohngebäude in Holzhybridbauweise zu erstellen.
Grundsätzlich sollen bei der Planung der Wohngebäude folgende allgemeine Anforderungen erfüllt werden:
• Geschosswohnungsbauten mit Parkierungsanlagen.
• Berücksichtigung einer Energieeffizienten Bauweise.
• Ausbauoption mit Aufzügen zur barrierefreien Erreichbarkeit der Wohnungen.
• Kostenoptimierte Bauweise.
• Ausführung der Wohnungsgrößen bezogen auf die Anforderungen des Landeswohnraumförderungsgesetzes.
• Einfache Bau- und Außenwandkonstruktionen.
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Die Nutzfläche des Neubaus wird auf ca. 5.500m² geschätzt.
Es wird von einem Beginn der Planungsleistungen im Mai 2023 und von einem Baubeginn Ende 2024 ausgegangen.
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Das Baugrundgutachten des Nachbargrundstücks wurde eingesehen und es wurden keine Auffälligkeiten festgestellt.
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Für die Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49, 51 HOAI LPH 1-6, Objektüberwachung, wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Neben den Leistungen für die Tragwerksplanung werden auch die Leistungen für die Fachplanung HLS und Elektro und die Projektsteuerung mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 28.03.2023 statt.
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese zugelassen.
Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:
1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20%):
Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur 100 Punkte.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenden Leistung in den letzten drei Jahren abgegeben werden.
2. Technische Leistungsfähigkeit (insgesamt 80%):
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
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Es können 2 Referenzen eingereicht werden. Referenz A ist zwingend, Referenz B ist optional. Mehrfachnennungen sind möglich. Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt genannt werden. Die Referenz muss im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.
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Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet, d.h. max. jeweils 200 Punkte je Referenz (40%).
Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
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Referenz A (zwingend):
Nachweis eines realisierten Projekts, vergleichbar hinsichtlich der Komplexität des Tragwerks.
Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau eines mehrgeschossigen Gebäudes mit Tiefgarage, NUF ca. 5.500 m², vom Bewerber erbracht .
Referenz B (optional):
Nachweis eines realisierten Projekts in Holz- bzw. Holz-Hybrid-Bauweise.
Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau eines Projekts in Holz- bzw. Holz-Hybrid-Bauweise, NUF ca. 5500 m².
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Darstellung der Referenzen auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
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Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine:
Verhandlungsgespräche 28.03.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, anzugeben:
Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
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Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
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Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2 GWB).
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Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
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Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
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Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken(§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
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Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt. Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen.
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Eigenerklärung "Verbot Beteiligung russischer Unternehmen" nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
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Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen.
Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Bereich der der zu vergebenden Leistungen in den Jahren 2019, 2020 und 2021.
Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den Jahren 2019, 2020 und 2021.
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
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Es sollen 2 Referenzen eingereicht werden, Referenz A ist zwingend erforderlich, Referenz B optional. Mehrfachnennungen sind möglich. Die Referenz muss im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.
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Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind unter II.2.9 aufgeführt.
Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:
- Nachweis eines realisierten Projekts vergleichbar hinsichtlich der Komplexität des Tragwerks
- Projektkosten (KG 300 - 400) mind. 4 Mio. € brutto
- Leistungszeitraum 2011 – Mitte 2022, fertiggestellt
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 6) im Unternehmen des Bewerbers
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Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung:
- Nachweis eines realisierten Projekts in Holz- bzw. Holz-Hybrid-Bauweise
- Projektkosten (KG 300 - 400) mind. 4 Mio € brutto
- Leistungszeitraum 2011 – Mitte 2022, fertiggestellt
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 6) im Unternehmen des Bewerbers
Teilnahmeberechtigt sind natürliche, bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur der Fachrichtung Fachplanung Tragwerksplanung berechtigt sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Beratender Ingenieur der Fachrichtung Tragwerksplanung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (EU Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist, bzw. bei Beratenden Ingenieuren der Fachrichtung Tragwerksplanung, wenn die Anerkennung einer deutschen Ingenieurkammer nachgewiesen werden kann.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen,Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB)