Rahmenvereinbarung über die Unterstützung der NRW.BANK bei der Bearbeitung von Förderanträgen zu Zuschüssen oder Billigkeitsleistungen des Landes sowie weiterer ergänzender Hilfsprogramme Referenznummer der Bekanntmachung: 526-003917-00-101-79520

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DNEH/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DNEH
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung über die Unterstützung der NRW.BANK bei der Bearbeitung von Förderanträgen zu Zuschüssen oder Billigkeitsleistungen des Landes sowie weiterer ergänzender Hilfsprogramme

Referenznummer der Bekanntmachung: 526-003917-00-101-79520
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die umfassende Unterstützung der NRW.BANK im Zuschusskontext

a. bei der Konzeption und Steuerung neuer Förderprogramme (Schwerpunkt 1 der Anlage 02 Leistungsbeschreibung) und

b. bei der Antragsbearbeitung und Antragsberatung im Rahmen von Förderprogrammen (Schwerpunkt 2 der Anlage 02 Leistungsbeschreibung).

Hierbei erwartet die NRW.BANK innerhalb des vorgebebenen Rechtsrahmens - insbesondere den vorgegebenen Programm- und Bearbeitungsrichtlinien sowie den einschlägigen landeshaushaltsrechtlichen Vorgaben (u. a. den Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO NRW) - weitestmögliche Eigenständigkeit in organisatorischer und inhaltlicher Hinsicht. Die Auftragnehmerin hat die von ihr eingesetzten Arbeitskräfte insbesondere selbst zu schulen, anzuleiten, zu steuern und zu überwachen. Hoheitliche Handlungen sowie die außenwirksame Ausübung von verwaltungsverfahrensrechtlichen Ermessensentscheidungen bzw. Letztentscheidungsbefugnissen bleiben ausschließlich der NRW.BANK vorbehalten.

Im Einzelnen ergeben sich die Art und der Umfang der zu vergebenden Leistungen aus der

a. Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der NRW.BANK

b. Anlage 02: Leistungsbeschreibung

c. Anlage 14: Projektmanagementkonzept

d. Anlage 15: Schulungs-, Multiplikatoren- und Qualitätssicherungskonzept und der

e. Anlage 16: Konzept über die Erfahrung des Teams der Auftragnehmerin.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
79412000 Beratung im Bereich Finanzverwaltung
79411000 Allgemeine Managementberatung
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Auftrag der Ministerien bearbeitet die NRW.BANK Förderanträge zu Zuschüssen oder Billigkeitsleistungen des Landes sowie weiteren ergänzenden Hilfsprogrammen.

Die NRW.BANK zieht im Rahmen dieser Zuständigkeit nach der in den Vertragsbedingungen vorgegebenen Kaskade bis zu zwei externe Dienstleister (nachfolgend für jeden Dienstleister: Auftragnehmerin) hinzu, der sie auf der Grundlage dieser Leistungsbeschreibung als Verwaltungshelfer im Rahmen der bankseitig vorgegebenen Bearbeitungsrichtlinien - umfassend auf sämtlichen Stufen des jeweiligen Verwaltungsverfahrens - unterstützt und hierbei ausschließlich im Auftrag, im Namen und auf fachliche Weisung der NRW.BANK tätig wird. Eine eigene hoheitliche Kompetenz kommt der Auftragnehmerin nicht zu. Die Aufgabe schließt Billigkeitsleistungen sowie Förderprogramme mit Zuschusskomponenten mit ein, auch wenn diese u. U. in privatrechtlicher Form vergeben werden. Explizit ausgeschlossen werden Darlehensbearbeitungen mit eigenständigen Kreditentscheidungen durch die Auftragnehmerin im Sinne der MaRisk.

Förderprogramme im Sinne der Rahmenvereinbarung sind sämtliche Förderprogramme, die die NRW.BANK in eigenem Namen, für das Land Nordrhein-Westfalen und/ oder für Dritte bearbeitet, unabhängig davon, ob die nach diesen Programmen vorgesehenen Leistungen durch Verwaltungsakt oder in privatrechtlicher Form gewährt werden. Dies schließt Billigkeitsleistungen sowie Förderprogramme mit Zuschusskomponenten mit ein, auch wenn diese u. U. in privatrechtlicher Form vergeben werden. Explizit ausgeschlossen sind Darlehensbearbeitungen mit eigenständigen Kreditentscheidungen durch die Auftragnehmerin im Sinne der MaRisk.

Der Förderbearbeitung vorgelagert ist bei neuen Programmen eine intensive Phase der Gestaltung und Vorbereitung, so dass der generische Prozess der Sachbearbeitung in folgende Aufgabenschwerpunkte zusammengefasst werden kann:

Schwerpunkt 1: Projektbüro und Unterstützung Programmgestaltung [Konzeption und Steuerung (Programmgestaltung & -entwicklung)]

Schwerpunkt 2: Antragsbearbeitung [Antragsbearbeitung (Bewilligung, Maßnahmen- und Verwendungsnachweisprüfung, Änderungsbearbeitung)] und [Unterstützung Antragsberatung und Service-Center (begleitende oder vorlaufende Beratung)]

Die Unterstützung umfasst im Rahmen einer angemessenen Projektstruktur die vollständige und eigenständige Abwicklung der jeweils aktuellen und zukünftigen Förderprogramme von ihrer Konzeption, der Anbahnungsphase und der Beratung der Antragsteller über die Antragsbearbeitung, die Vorlage unterschriftsreifer Entscheidungsentwürfe sowie mögliche nachträgliche Änderungen bis hin zum Verfahrensabschluss nach Prüfung der Verwendungsnachweise in den oben genannten Schwerpunkten. Hierzu hat die Auftragnehmerin jeweils auch eine angemessene Projektstruktur zu schaffen und vorzuhalten.

Die Auftragnehmerin hat die von ihr eingesetzten Arbeitskräfte insbesondere selbst zu schulen, anzuleiten, zu steuern und zu überwachen. Dies schließt nicht aus, dass die NRW.BANK in ihrer Funktion als Bewilligungsbehörde oder bearbeitende Stelle jederzeit weitere Kontrollen auch des Tagesgeschäftes und/oder Freigabeerfordernisse umsetzen kann. Die Letztentscheidungskompetenz der NRW.BANK bleibt unberührt.

Basierend auf dem vorgegebenen Leistungsumfang wird die Auftragnehmerin die geforderten Arbeiten zuverlässig für die NRW.BANK erledigen. Die Auftragnehmerin ermöglicht dies insbesondere durch:

- Professionelle Projektsteuerung, die auf eine enge Abstimmung mit der NRW.BANK, angemessenen Ressourceneinsatz und die Wirtschaftlichkeit der Prozesse achtet

- Ausreichende Bereitstellung von qualifizierten sachlichen und personellen Ressourcen innerhalb einer definierten Vorlaufzeit in großem und skalierbarem Umfang für die Prüfung der Anträge

- Teamleitung und -steuerung

- Qualitätssichernde Maßnahmen in der Vorbereitung und im Tagesbetrieb

- Flexibilität in der Skalierung des eingesetzten Personals.

Die NRW.BANK schätzt unverbindlich, dass nach dieser Rahmenvereinbarung insgesamt 95.560 Personentage (PT) abgerufen werden (bezogen auf die maximal zulässige Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren für die Unterstützung bei der Konzeption und der Antragsbearbeitung; gestaffelt wie folgt:

Schwerpunkt 1:

2023: 1.480 PT

2024: 2.600 PT

2025: 2.880 PT

2026: 1.160 PT

Schwerpunkt 2:

2023: 3.160 PT

2024: 14.920 PT

2025: 35.140 PT

2026: 34.220 PT

Für Leistungen aus der Rahmenvereinbarung gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 196.086 PT. Davon entfallen auf den Schwerpunkt 1 25.684 PT und auf den Schwerpunkt 2 170.402 PT. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht. Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).

De Qualifikation und Erfahrung der bei der Durchführung der Rahmenvereinbarung eingesetzten Teammitglieder hat einen erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Zuschlagskriterium 2: Projektmanagementkonzept / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Zuschlagskriterium 3: Schulungs-Multiplikatoren-und Qualitätssicherungskonzept / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Zuschlagskriterium 4: Erfahrung des Teams / Gewichtung: 40 %
Preis - Gewichtung: 30 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Diese Rahmenvereinbarung beginnt am 1. Januar 2023, spätestens mit Erteilung des Zuschlages. Sie hat eine Laufzeit von einem Jahr ab Inkrafttreten. Diese Laufzeit verlängert sich jeweils automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit die Rahmenvereinbarung nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt vier Jahre ab Inkrafttreten (Höchstlaufzeit). Nach Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die in § 2 Absatz 5 vorgesehenen verbindlichen Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht werden. § 625 BGB findet keine Anwendung. Die in § 16 vorgesehene Verschwiegenheitsverpflichtung bleibt unberührt. Soweit die Rahmenvereinbarung endet, enden auch sämtliche auf ihr beruhenden Einzelaufträge, ohne dass es insoweit einer Kündigung bedarf.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Auf der Rahmenvereinbarung beruhende Einzelaufträge werden projektbezogen durch Abruf der NRW.BANK ohne erneutes Vergabeverfahren vergeben.

2. Die Rahmenvereinbarung besteht mit bis zu zwei Unternehmen.

3. Einzelabrufe richten sich im Regelfall an das auf dem ersten Rang liegende Unternehmen. Im Ausnahmefall ist die NRW.BANK dazu berechtigt, einen Einzelabruf nach eigenem Ermessen an das auf dem zweiten Rang liegende Unternehmen zu richten, wenn

a. der Einzelabruf oder ein möglicher Folge-Einzelabruf für das den Gegenstand des Einzelauftrages bildende Projekt nach begründeter Schätzung der NRW.BANK bei der Auftragnehmerin zu einer Überschreitung der in der Anlage 02: Leistungsbeschreibung unter Punkt 2.2.3 (Schwerpunkt 1) oder 2.3.3 (Schwerpunkt 2) angegebenen Personalkapazitäten führen könnte (zumindest für einen begrenzten Zeitraum),

b. das auf dem zweiten Rang liegende Unternehmen für das den Gegenstand des Einzelauftrages bildende Projekt bereits Leistungen des Schwerpunktes 1 (Konzeption und Steuerung) erbracht hat (Sicherstellung der erforderlichen "Bearbeitung aus einer Hand") oder

c. der Einzelauftrag zwar an das auf dem ersten Rang liegende Unternehmen erteilt, aber von einer Partei gekündigt oder auf sonstige Weise beendet oder rückgängig gemacht wurde.

Das auf Platz 2 liegende Unternehmen kann in diesem Fall von dem Einzelauftrag innerhalb von einer Woche nach Zugang des Einzelabrufs ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform.

4. Sofern die Rahmenvereinbarung, gleich aus welchem Rechtsgrund, allein mit der Auftragnehmerin bestehen sollte, richtet sich der Einzelabruf abweichend von den vorstehenden Absätzen 2 und 3 direkt an die Auftragnehmerin.

5. Für die auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung vergebenen Einzelaufträge gelten die Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung entsprechend, soweit nicht die Einzelaufträge abweichende Regelungen vorsehen.

6. Bestandteile dieser Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:

a. der Text der Rahmenvereinbarung

b. Anlage 01: Antworten und Klarstellungen der NRW.BANK auf Bieterfragen

c. Anlage 02: Leistungsbeschreibung

d. Anlage 03: Preisblatt (= Vordruck 07)

e. Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02)

f. Anlage 05: Erklärung Unteraufträge/ Eignungsleihe (= Vordruck 05)

g. Anlage 06: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/ Eignungsleiher (= Vordruck 05a)

h. Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06)

i. Anlage 08: Muster "Verpflichtungserklärung Datenschutz"

j. Anlage 09: Regelungen zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit

k. Anlage 10: Muster "Verpflichtungserklärung Compliance/ Insidervorschriften"

l. Anlage 11: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EstG

m. Anlage 12: Erklärung zur Tax Compliance

n. Anlage 13: Bedingungen für den Fremdfirmeneinsatz

o. Anlage 14: Projektmanagementkonzept der Auftragnehmerin (= Vordruck 08)

p. Anlage 15: Schulungs-, Multiplikatoren und Qualitätssicherungskonzept der Auftragnehmerin (= Vordruck 09)

q. Anlage 16: Konzept über die Erfahrung des Teams der Auftragnehmerin (= Vordruck 10)

r. Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) */**

s. Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) */**

* in jeweils aktuellster Fassung

** abrufbar unter https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/formulare

7. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin finden keine Anwendung.

8. Die Auftragnehmerin darf im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung als Teammitglied nur Personen einsetzen, die nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469, 547), zuletzt geändert durch § 1 Nummer 4 des Gesetzes vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1942), verpflichtet sind.

9. Die Auftragnehmerin stellt sicher, dass alle im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung eingesetzten Teammitglieder die insoweit jeweils in der Anlage 02: Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllen und über die in der Anlage 16: Konzept über die Erfahrung des Teams zugesagte Erfahrung verfügen.

10. Soweit die Auftragnehmerin in der Anlage 16: Konzept über die Erfahrung des Teams der Auftragnehmerin Teammitglieder namentlich benannt oder diesem Konzept Lebensläufe bestimmter Personen beigefügt hat, die im Rahmen der Durchführung dieser Rahmenvereinbarung eingesetzt werden, müssen die Einzelaufträge unter Beteiligung dieser Personen erbracht werden. Diese Personen müssen jeweils die ihnen in der Anlage 16 : Konzept über die Erfahrung des Teams der Auftragnehmerin zugemessene Funktion ausüben. Sie dürfen nur aus wichtigem Grund (z.B. Kündigung des Mitarbeitenden, Eintritt in den Ruhestand, Krankheit) und nur mit vorheriger Zustimmung der NRW.BANK durch Personen mit vergleichbarer Erfahrung ausgetauscht werden. Die Darlegungs- und Beweislast liegt insoweit bei der Auftragnehmerin.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Bieter bzw. Mitglieder von Biergemeinschaften müssen die erlaubte Berufsausübung nachweisen, sofern ihr Beruf nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, einer Erlaubnispflicht unterliegt.

Der Nachweis muss dem Angebot als Scan der Originalurkunde beigefügt werden. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

BBieter bzw. Mitglieder von Biergemeinschaften müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind.

Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Umsatz des Bieters bzw. aller Mitglieder der Bietergemeinschaft in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in den letzten zwei abgelaufenen Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens betragen haben: 5.000.000 EUR.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Bieter bzw. Mitglieder von Biergemeinschaften müssen geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens drei Jahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (nachfolgend: Referenzzeitraum) angeben. Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger / Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben sind nicht zulässig. Die NRW.BANK behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen. Eine Referenz ist geeignet, wenn sie die nachstehenden Mindestbedingungen erfüllt, die jeweils anhand aussagekräftiger Referenzerläuterung nachgewiesen sein müssen.

Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die nachfolgenden Mindestbedingungen zu Ziff. (1.) und Ziff. (2.) sind kumulativ zu erfüllen. Mehrfachnennungen von Referenzen unter Ziff. (1.) und Ziff. (2.) sind zulässig, nicht aber unter lediglich einer Ziffer.

(1.) Mindestens eine Referenz mit folgenden Referenzleistungen (kumulativ)

- Bearbeitung eines Projekts mit dem Schwerpunkt im Bereich von Zuwendungen gemäß § 44 BHO oder LHO oder vergleichbar (nicht: Billigkeitsleistungen wie z. B. Überbrückungshilfe)

- auf grundsätzlich allen Stufen der Zuwendungssachbearbeitung (nicht lediglich Datenerfassung)

- mit mindestens 3 Teams bestehend aus insgesamt mindestens 25 Sachbearbeitenden

- für einen Zeitraum von mindestens sechs zusammenhängenden Monaten im Referenzzeitraum

(2.) Mindestens drei Referenzen mit folgenden Referenzleistungen (kumulativ)

- Projektmanagement einschließlich der Steuerung von Projektteams bestehend aus insgesamt mindestens 30 Personen,

- Aufbau einer Organisations- und Governance-Struktur mit klar definierten Eskalationsebenen,

- Budget- und Zeitplanung sowie -überwachung sowie Projektfortschrittsmessung,

- Berichterstattung und Frühwarnindikatoren für Projektrisiken und

- Reflektion und Optimierung der Strategie zur Projektabwicklung

- für einen Zeitraum von mindestens sechs zusammenhängenden Monaten im Referenzzeitraum.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Sanktionstatbeständen

a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist von jedem Bewerber / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben.

b) Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bewerber / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Vordruck 04b abzugeben.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 2
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/12/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/12/2022
Ortszeit: 12:05

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

I. Für den Erhalt der Leistungsbeschreibung während der Angebotsfrist vorzulegende Unterlagen

Nr Unterlage

1 Vordruck 01a Verpflichtung zur Vertraulichkeit

II. Mit jedem Angebot zwingend vorzulegende Unterlagen

Nr Unterlage

1 Vordruck 01 Angebotsvordruck

2 Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung

3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

4 Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG

5 Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022

6 Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner

7 Vordruck 07 Preisblatt

8 Vordruck 08 Projektmanagementkonzept

9 Vordruck 09 Schulungs-,Multiplikatoren und Qualitätssicherungskonzept

10 Vordruck 10 Konzept über die Erfahrung des Teams (mit erforderlichen CVs)

11 Nachweis der erlaubten Berufsausübung (sofern erforderlich)

12 Handelsregisterauszug

III. Ergänzend für eine Bietergemeinschaft mit jedem Angebot vorzulegen (für jedes Mitglied)

Nr Unterlage

1 Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (nur 1x für die Gemeinschaft)

2 Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung

3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

4 Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG

5 Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022

6 Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner

7 Nachweis der erlaubten Berufsausübung (sofern erforderlich)

8 Handelsregisterauszug

IV. Ergänzend bei Nachunternehmern/Eignungsleihe mit jedem Angebot vorzulegen (für jeden Nachunternehmer)

Nr Unterlage

1 Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (nur 1x für die Gemeinschaft)

2 Vordruck 05a Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher

3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für Nachunternehmer

4 Vordruck 04a Eigenerklärung § 19 Abs. 3 MiLoG des Nachunternehmers

5 Nachweis der erlaubten Berufsausübung (sofern erforderlich)

6 Handelsregisterauszug des Nachunternehmers

V. Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) in jeweils aktueller Fassung. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu dem gesetzlichen Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Hinweise und Vorgaben vermögen die genaue Kenntnisnahme der geltenden Verfahrensvorschriften nicht zu ersetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich.

VI. Es wird darauf hingewiesen, dass die Leistungsbeschreibung vertrauliche Informationen enthält. Zum Schutz der Vertraulichkeit müssen alle Bieter vor Abruf dieser Unterlage gemäß § 126b BGB eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß dem Vordruck 01a abgeben. Dies muss vor dem Ablauf der Angebotsfrist über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals erfolgen. Der Vordruck 01a muss bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied und bei Nachunternehmern (soweit diese bereits feststehen, § 36 Abs. 1 S. 1 VgV) von jedem Nachunternehmer abgegeben werden. Die vertraulichen Informationen werden erst nach Übersendung der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt. Auf § 41 Abs. 3 VgV wird verwiesen.

VII. Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 07 (= Preisblatt) zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Bitte beachten Sie, dass das Preisblatt nicht geändert, ergänzt und / oder kommentiert werden darf. Dies kann zum Ausschluss führen. Es sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Linien und Felder zu befüllen. Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Schätzmengen. Die abgefragten Tagessätze basieren auf einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden. Sollte in Ausnahmefällen mehr oder weniger als 8 Stunden geleistet werden, so werden die mehr oder weniger geleisteten Stunden mit 1/8 des Tagessatzes anteilig verrechnet. Angebotsvergleichspreis ist der jeweils angegebene Brutto(gesamt)preis. Der Bieter mit dem in Summe niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die volle angegebene Punktzahl von 30 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 30 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters). Bitte beachten Sie, dass Sie den Bruttopreis unter Zugrundelegung des für Sie geltenden Steuersatzes selbst errechnen und eintragen müssen. Das Preisblatt errechnet nur den Nettopreis.

VIII. Zur Beurteilung der qualitativen Zuschlagskriterien (Projektmanagementkonzept, Schulungs- und Multiplikatorenkonzept) ist jeweils ein Konzept zu erstellen. Dafür sind die Vordrucke 08 (Projektmanagementkonzept), 09 (3. Schulungs-Multiplikatoren- und Qualitätssicherungskonzept) und 10 (Qualifikation und Erfahrung des Teams) zu verwenden. Angaben außerhalb dieser Vordrucke bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Die Vordrucke 08, 09 und 10 dürfen ausgefüllt jeweils bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (jeweils Schriftgröße und Zeilenabstand wie vorgegeben oder vergleichbar; Skizzen sind zulässig). Bei Überschreitungen der jeweiligen Seitenvorgaben werden ausschließlich die Inhalte der jeweils ersten 10 Seiten bewertet. Deckblätter, Zwischenblätter etc. der jeweiligen Konzepte werden auf die Konzeptseiten angerechnet. Dem Vordruck 10 sind die angeforderten Lebensläufe (CVs) beizufügen, diese werden nicht auf die Seitenbegrenzung angerechnet. In jedem Konzept werden zu den in den Bewerbungsbedingungen (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet.

Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DNEH

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 160 Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/11/2022

Wähle einen Ort aus Nordrhein-Westfalen

Aachen
Ahaus
Ahlen
Aldenhoven
Alfter
Alpen
Alsdorf
Altena
Altenbeken
Altenberge
Anröchte
Arnsberg
Ascheberg
Attendorn
Augustdorf
Bad Berleburg
Bad Driburg
Bad Honnef
Bad Laasphe
Bad Lippspringe
Bad Münstereifel
Bad Oeynhausen
Bad Salzuflen
Bad Sassendorf
Bad Wünnenberg
Baesweiler
Balve
Barntrup
Beckum
Bedburg
Bedburg-Hau
Beelen
Bergheim
Bergisch Gladbach
Bergkamen
Bergneustadt
Bestwig
Beverungen
Bielefeld
Billerbeck
Blankenheim (Ahr)
Blomberg
Bocholt
Bochum
Bönen
Bonn
Borchen
Borgentreich
Borgholzhausen
Borken
Bornheim
Bottrop
Brakel
Breckerfeld
Brilon
Brüggen
Brühl
Bünde
Burbach
Büren
Büren-Ahden
Burscheid
Castrop-Rauxel
Coesfeld
Datteln
Delbrück
Detmold
Dinslaken
Dörentrup-Bega
Dormagen
Dorsten
Dortmund
Drensteinfurt
Drolshagen
Duisburg
Dülmen
Düren
Düsseldorf
Eitorf
Elsdorf
Emmerich am Rhein
Emsdetten
Engelskirchen
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Ense
Erftstadt
Erkelenz
Erkrath
Erndtebrück
Erwitte
Eschweiler
Eslohe
Espelkamp
Essen
Euskirchen
Everswinkel
Extertal
Finnentrop
Frechen
Freudenberg (Siegerland)
Fröndenberg
Gangelt
Geilenkirchen
Geldern
Gelsenkirchen
Gescher
Geseke
Gevelsberg
Gladbeck
Goch
Grefrath
Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
Köln
Königswinter
Korschenbroich
Kranenburg
Krefeld
Kreutzal
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
Ladbergen
Laer
Lage
Langenfeld
Langerwehe
Legden
Leichlingen
Lemgo
Lengerich
Lennestadt
Leopoldshöhe
Leverkusen
Lichtenau
Lienen
Lindlar
Linnich
Lippetal
Lippstadt
Lohmar
Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
Lünen
Marienheide
Marl
Marsberg
Mechernich
Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Metelen
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Ostbevern
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Reken
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
Sundern
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
Troisdorf
Übach-Palenberg
Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
Vettweiß
Viersen
Voerde
Vreden
Wachtberg
Wachtendonk
Wadersloh
Waldbröl
Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich