SZ Lohfeld Neubau BT H / Fassade - Metallbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 65/2022/34
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
SZ Lohfeld Neubau BT H / Fassade - Metallbauarbeiten
Schaffung von weiteren Raumkapazitäten am Schulzentrum Lohfeld – Neubau Bauteil H –
Fassade / Metallbauarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der neue dreigeschossige, quadratische Baukörper mit Teilunterkellerung und Innenhof soll als
Schulgebäude Teil des Schulzentrum Lohfeld in 32108 Bad Salzuflen. Abmessungen des Gebäudes: 36 x
36 m mit einer Traufhöhe bis 11,15m. Der Neubau ist mit einem Holz-Beton-Hybrid Tragwerk geplant.
Die Fassadenbekleidung ist aus Aluminiumblech als hinterlüftete Vorhangfassade vor neuen
Stahlbetonwänden einschl. kompletter Unterkonstruktion vorgesehen, die in drei unterschiedlichen
Profilpaneeltypen gekantet sind.
Die Hauptpositionen des LVs enthalten:
Metall-Unterkonstruktion für Wandaufbau ca. 1.000 m²
Wärmedämmung ca. 1.000 m²
Gekantetes Aluminiumblech als Fassadenbekleidung ca. 1.000 m²
Aluminium Blechkassetten Fassadenbekleidung zwischen den Fenstern
Fassadenbekleidung an Fensterbank-, Sturz-, Stoß-, Sockelabschlussprofile sowie an bauseitige
Attikableche anarbeiten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.