Crossmedia-Support für englischsprachige redaktionelle Inhalte Referenznummer der Bekanntmachung: 24/2022/6935007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dlr.de/DE/Home/home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Crossmedia-Support für englischsprachige redaktionelle Inhalte
Übersetzung, Redaktion und Produktion englischsprachiger Inhalte für:
— DLR Webportal www.DLR.de/en,
— Soziale Netzwerke (Twitter, Facebook, YouTube etc.),
— DLR Blogs www.DLR.de/blogs/en,
— DLR Magazine,
— DLR-Druckerzeugnisse,
— Interaktive Features, Videos und Animationen — Live-Coverage von Events (über die DLR Social Media-Kanäle)
Köln
Übersetzung, Redaktion und Produktion englischsprachiger Inhalte — DLR Webportal www.DLR.de/en,
— Soziale Netzwerke (Twitter, Facebook, YouTube etc.),
— DLR Blogs www.DLR.de/blogs/en,
— DLR Magazine,
— DLR-Druckerzeugnisse,
— Interaktive Features, Videos und Animationen — Live-Coverage von Events (über die DLR Social Media-Kanäle).
Hierbei handelt es sich sowohl um Text in Form von News- und Presseartikeln, Posts auf Social Media, Blogposts, Hintergrundartikeln, Magazin-Artikeln, Reportagen, Porträts und Interviews, aber auch um Videos bzw. Webcasts (Voice-over und Untertitel), Filme, Bildstrecken, Animationen und ähnliches.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung der beruflichen Qualifikationen gemäß Eignungskriterien:
Pool von Redakteuren und Wissenschaftsjournalisten/-redakteuren bzw. Redakteurinnen und Wissenschaftsjournalistinnen/-redakteurinnen mit langjähriger redaktioneller Erfahrung (mindestens fünf Jahre), Kenntnis der Forschungsthemen, die das DLR bearbeitet. Erfahrung in der Zusammenarbeit mit einer international tätigen wissenschaftlichen Organisation.
Hauptaufgabe des Pools ist die Übersetzung deutscher Texte ins Englische. Die übersetzten Texte müssen im Hinblick auf Genauigkeit (wissenschaftlicher Inhalt) und die Sicherstellung der sprachlichen Qualität gemäß branchenüblicher redaktioneller Prinzipien (Korrektheit, Sprache, Verständlichkeit, Prüfen von Copyrightangaben und Zitaten) geprüft bzw. korrigiert werden
Eigenerklärung zu dem Umsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre (s. Anlage 4)
Abgabe von mindestens drei Referenzen für vergleichbare Objekte (s. Anlage 4)
siehe Eignungskriterien
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronisches Öffnungsverfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2027
Der Bieter hat sich unmittelbar nach dem Download der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu versichern. Sofern die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Formulierungen, die im Widerspruch zu vergaberechtlichen Bestimmungen stehen, enthalten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich unter Nutzung der e-Vergabe-Plattform darauf hinzuweisen.
Auf den § 160 GWB wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. Etwaige Verfahrensrügen gemäß § 160 Abs.
3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Nur so verbleibt der Vergabestelle ausreichend Zeit und Gelegenheit, angemessen auf die Anzeigen und Hinweise zu reagieren, dies allen Bewerbern/Bietern im Rahmen der gebotenen Verfahrenstransparenz und Gleichbehandlung mitzuteilen und so die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Antrags- bzw. Angebotserstellung rechtzeitig zu berücksichtigen. Der Bewerber/ Bieter hat das Recht ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einzuleiten. Hierbei sind die Vorschriften gem. §§ 160 ff GWB zu beachten. Insbesondere die 15-tägige Frist nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) ist zu beachten.
Elektronische Abgabe ist zwingend. Zur Abgabe in elektronischer Form benötigen Sie zwingend eine rechtskonforme, digitale Signatur. Bei Fragen zur Signatur und/oder zur Bedienung der Vergabeplattformsubreport ELViS wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter von subreport. Herr Felix Hinske, Tel.: 0221/98578-38, E-Mail: [gelöscht] oder Herr Stefan Ehl, Tel.: 0221/98578-58, E-Mail: [gelöscht]. Bitte nutzen Sie bei inhaltlichen Fragen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich die Nachrichtenfunktion in Ihrem Kundenaccount bei subreport ELViS.
Ab dem 27. November 2020 besteht für alle Lieferanten und Dienstleister die Verpflichtung, Rechnungen elektronisch an die Bundesverwaltung einzureichen gemäß der E-Rechnungsverordnung(ERechV) (s. Anlage 8).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bieter müssen behauptete Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Solange kein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag an der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden.
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert. Frist zur Einlegung eines Nachprüfungsantrages bei Nichtabhilfe einer Rüge: 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen. Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages nach Bieterinformation (§134 GWB): 15 Kalendertage nach Absendung der Information,
bzw. 10 Kalendertage nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg. Im Übrigen wird auf die Präklusionsfristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.