Gebäude- und Inventarversicherung für die Stadt Rösrath
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 204-580763)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rösrath
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51503
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.roesrath.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäude- und Inventarversicherung für die Stadt Rösrath
Versicherungsleistungen (Gebäude- und Inhaltsversicherungen) für die Objekte der Stadt Rösrath.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bietergemeinschaft Von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft erfüllt sein. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten gesondert beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Soweit diese in einer anderen Sprache erstellt wurden,
sind sie ins Deutsche zu übersetzen.
1. Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
2. Vorlage einer aktuellen Bonitätsauskunft von Creditreform oder einer vergleichbaren Wirtschaftsauskunftei (nicht älter als 4 Wochen vor Ablauf der Angebotsfrist). Bieter können Einwände und / /oder Korrekturen gegen die Inhalte der Bonitätsauskunft vorbringen, sofern die Bonitätsauskunft aus ihrer Sicht nicht zutreffend sein sollte. Diese Einwände/Korrekturen müssen so substantiiert sein, dass der Auftraggeber sie überprüfen kann;
3. Eigenklärung zum Rückversicherungsschutz (Formblatt zur Eignung);
4. Erklärung zum Risikomanagement (Formblatt zur Eignung).
Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bestätigung der in den Eigenerklärungen gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bietergemeinschaft Von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft erfüllt sein. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten gesondert beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Soweit diese in einer anderen Sprache erstellt wurden,
sind sie ins Deutsche zu übersetzen.
1. Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
2. Eigenklärung zum Rückversicherungsschutz (Formblatt zur Eignung);
3. Erklärung zum Risikomanagement (Formblatt zur Eignung).
Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bestätigung der in den Eigenerklärungen gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen