FE 06.0122/2021/AGB - Untersuchungen zum Praxisverhalten von Selbsterhärtenden Tragschichten unter Verwendung von rezyklierten Gesteinskörnungen im Straßenbau Referenznummer der Bekanntmachung: Z2d-FE 06.0122/2021/AGB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 06.0122/2021/AGB - Untersuchungen zum Praxisverhalten von Selbsterhärtenden Tragschichten unter Verwendung von rezyklierten Gesteinskörnungen im Straßenbau
FE 06.0122/2021/AGB - Untersuchungen zum Praxisverhalten von Selbsterhärtenden Tragschichten unter Verwendung von rezyklierten Gesteinskörnungen im Straßenbau
Im neu gestalteten Regelwerk für Schichten ohne Bindemittel (TL SoB-StB und ZTV SoB-StB) wurde die Selbsterhärtende Tragschicht (SET) als innovative Bauweise im Bereich der Tragschichten ohne Bindemittel aufgenommen. Es handelt sich dabei um eine Tragschicht ohne Bindemittel, die aus industriell hergestellten Gesteinskörnungen, insbesondere aus Hochofenstückschlacken und Hüttensand und/oder aus rezyklierten Gesteinskörnungen mit Betonbrechsandanteil besteht. Infolge hydraulischer und/oder carbonatischer Reaktionen findet eine langsame Nachverfestigung dieser Tragschicht statt, die zu einer Erhöhung der Tragfähigkeit im Laufe der Nutzungsdauer führen können. Auch Rezyklierte Gesteinskörnungen mit hohem Anteil der Stoffgruppe Beton weisen eine hydraulische Wirkung auf und wurden daher für die Verwendung in SET berücksichtigt.
Die Wiederverwendung von Betonaufbruch in einer SET kann im Hinblick auf Ressourcenschonung aber auch unter bautechnischen Aspekten vorteilhaft sein. Vorteile können sich auch aus der zu erwartenden hohen Lebensdauer einer SET ergeben.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, die Einsatzmöglichkeiten und -grenzen von SET aus RC Baustoffen aus Betonaufbruch bzw. Brechsand im Oberbau von Straßenbefestigungen zu beschreiben und Anforderungen für die Anwendung von SET in situ zu definieren. Weiterhin sollen aus den Untersuchungsergebnissen Dimensionierungshinweise für SET im Hinblick auf die Einbindung der speziellen Eigenschaften der SET im Rahmen der rechnerischen Dimensionierung abgeleitet werden. Das Potenzial von Bauweisen mit SET als Tragschicht ohne Bindemittel ist hinsichtlich der Aspekte der Nachhaltigkeit von SET basierend auf [5,6,7] zu analysieren und hinsichtlich des Lebenszyklus (Nutzungsdauern, Wiederverwendung, …) zu diskutieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 06.0122/2021/AGB - Untersuchungen zum Praxisverhalten von Selbsterhärtenden Tragschichten unter Verwendung von rezyklierten Gesteinskörnungen im Straßenbau
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.