Modernisierung und Umbau Lohrheidestadion Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK2_2021_0037_VV_52
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung und Umbau Lohrheidestadion
Totalunternehmerleistung für Planung und schlüsselfertige Modernisierung und Umbau des Lohrheidestadions
zu einem modernen Leichtathletikstadion einschl. des Neubaus einer Kampfbahn B und einer Trainingshalle.
Die Leistung umfasst die Generalplanung und die schlüsselfertige Erstellung einschl. aller erforderlichen
Bauleistungen. Das Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnehmerwettbewerb., Darstellung der
Leistung durch Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm.
Loheidestadion Bochum
Totalunternehmerleistung für Planung und schlüsselfertige Modernisierung und Umbau des Lohrheidestadions
zu einem modernen Leichtathletikstadion einschl. des Neubaus einer Kampfbahn B und einer Trainingshalle.
Die Leistung umfasst die Generalplanung und die schlüsselfertige Erstellung einschl. aller erforderlichen
Bauleistungen. Das Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnehmerwettbewerb., Darstellung der
Leistung durch Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrag Stufe 1
Ort: Dinslaken
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Falls zum Verfahren Fragen auftreten, sind diese ausschließlich über die Kommunikationsebene der Vergabeplattform einzureichen. Ihre Fragen und die Antworten der Stadt Bochum werden ausschließlich über die Kommunikationsebene allen interessierten Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt. Die Fragesteller/Wettbewerbsteilnehmer bleiben dabei anonym.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYSDCH2
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird ausdrücklich auf § 107 Abs. 3 GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und den unter I.3) abrufbaren Unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2. § 101 a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten
Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.