Liefervertrag über elektrische Energie im 16,7-Hz Bahnstromnetz Referenznummer der Bekanntmachung: 90 30 10
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lahr / Schwarzwald
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Liefervertrag über elektrische Energie im 16,7-Hz Bahnstromnetz
Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (kurz SWEG, im Folgenden auch Vergabestelle genannt) ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt zusammen mit Tochtergesellschaften, in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Omnibus-Linienverkehr im Stadt- und Überlandbereich (ÖPNV) sowie Schienen-Personennahverkehr (SPNV).
Die SWEG beabsichtigt für sich und ihre operative Tochtergesellschaft die SWEG Bahn Stuttgart GmbH (kurz SBS), den Abschluss von Lieferverträgen für den Bahnstrom (Ökostrom) im 16,7-Hz Bahnstromnetz der DB Energie für das Lieferjahr 2023 (sowie optional 2024).
Der Abschluss des jeweiligen Stromliefervertrages erfolgt durch die einzelnen Auftraggeber jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die SWEG führt das Vergabeverfahren als Vergabestelle für sich und die SWEG Bahn Stuttgart GmbH durch.
SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH Netz 9b / Freiburg Y Rheinstraße 8 77933 Lahr/Schwarzwald SWEG Bahn Stuttgart GmbH Netz 1 / Stuttgarter Netze Presselstraße 10 70191 Stuttgart
Gegenstand der Ausschreibung sind folgende Verträge für die Lieferung und den Bezug von Bahnstrom für die SWEG und die SBS:
1.) Liefervertrag über den Bezug und die Lieferung von Bahnstrom in Vollversorgung inklusive Ausgleichsenergie im 16,7-Hz-Bahnstromnetz der DB Energie GmbH für die SWEG (im Folgenden "Bahnstromliefervertrag SWEG").
2.) Liefervertrag über den Bezug und die Lieferung von Bahnstrom in Vollversorgung inklusive Ausgleichsenergie im 16,7-Hz-Bahnstromnetz der DB Energie GmbH für die SBS (im Folgenden "Bahnstromliefervertrag SBS").
Neben der Stromlieferung in Vollversorgung umfasst der jeweilige Vertrag auch Dienstleistungen, unter anderem die Aufbereitung der Rechnungsdaten in einem speziellen Format (nach Absprache) und für unterschiedliche Rechnungskreise, die tägliche Bedarfsberechnung im 15-Minuten-Takt und die Abrechnung der Netzentgelte, Umlagen und Steuern. Als Beschaffungsmodell wird die Beschaffung über Spot- und Terminmarkt angestrebt.
Die Nettoabnahme von Bahnstrom (nach Rückspeisung) beträgt für das Lieferjahr 2023 voraussichtlich 66 GwH (+/- 20%).
Für das Netz 9b liegen Lastgangdaten aus den Jahren 2021 (Teil A, Anlage 4) und 2022 (Teil A, Anlage 5) vor. Da der Betrieb, aufgrund verspäteter Fahrzeugauslieferungen, erst im Jahr 2021 hochgefahren wurde, sind diese Daten nur bedingt aussagekräftig. Die Lastgangdaten aus dem Jahr 2022 spiegeln den zu erwartenden Betrieb für das Jahr 2023 besser wider.
Für Netz 1 liegen aus dem Jahr 2021 zuverlässige Lastgangdaten vor (Teil A, Anlage 3).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bahnstrom für Netz 1 und Netz 9b
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. bis auf das Formblatt Eigenerklärung des Bewerbers zur Eignung in Teil B der Vergabeunterlagen, sind ergänzende Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb nicht vorgesehen und werden nicht bereit gestellt;
2. die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen und ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen;
3. die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber aufzufordern, die mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Erklärungen und Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern;
4. die Vergabeunterlagen und etwaige Bewerberinformationen sind auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Kommunikationsplattform abrufbar. Die Bewerber werden im eigenen Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens aber sechs (6) Kalendertage vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Bewerber, die sich auf der Plattform freiwillig registrieren, werden über solche Informationen per E-Mail benachrichtigt;
5. die Vergabestelle behält sich vor, gemäß §15 Absatz 4 SektVO, den Zuschlag auf Basis der Erstangebote, ohne in Verhandlungen einzutreten, zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist auf §160 Absatz 3 Satz 1 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind;